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Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von Master-chief1000 » Fr 8. Mai 2026, 22:21

Soweit ich verstanden habe gibt es jetzt für die Meldung bei der Behörde eine Frist von einem Jahr um z.b. Griffstücke zu melden. Auf der anderen Seite hat man die Pflicht innerhalb eines halben Jahres Teile die noch keine passende Kennzeichnung haben kennzeichnen zu lassen.

Dadurch müsste es ja möglich sein bei der Behörde auf verlangen ein Griffstück ohne Beschriftung eintragen zu lassen (da man für die Kennzeichnung ja noch Zeit hat) ich vermute mit 0000 wie gehabt. Es nachträglich dann mit einer Seriennummer oder ähnlichem vom Waffenhändler zu versehen das sich mit dieser ZWR Eintragung nicht deckt wäre ja komplett absurd.

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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von titan » Sa 9. Mai 2026, 05:01

Die Kennzeichnung gilt auch nur für Gegenstände, die nach 2018 (genaues Datum steht im Gesetz) erworben wurden.

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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von Master-chief1000 » Sa 9. Mai 2026, 16:05

Ist man verpflichtet das auf eigene Kosten (Gutachter) zu beweisen?

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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von mikonis » Sa 9. Mai 2026, 18:36

Man muss seit letztens das Griffstück so wie alle wesentlichen Teile doch nur bei Verkauf als Einzelteil beschriften (SchkG). Das Datum eines Kaufs hat doch mit der Meldung (WaffG) nichts zu tun. Warum sollte man irgendwas nachweisen müssen?
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befluegeltkostbarer
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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von befluegeltkostbarer » Sa 9. Mai 2026, 19:30

Ich habe nachgefragt bei bh, mit wurde gesagt binnen 1/2 Jahr bei händler kennzeichnen zu lassen, dann melden
Was wäre die korrekte Kennzeichnung? Wer mach so was? Gewo?

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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von titan » Sa 9. Mai 2026, 19:34

Die Meldung hat damit nichts zu tun aber eine Snr, die einem Beschuss einer ehemals ganzen Waffe oder eines Jahres nach 2018 (oder Waffentype, die nach 2018 am Markt erschienen ist) zuzuordnen ist, kann nicht vor 2018 erworben worden sein. Just sayin..

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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von Master-chief1000 » Sa 9. Mai 2026, 19:42

Das ist schon klar aber ich rede explizit von Teilen die keinerlei Beschriftung haben. Da kann man ja nur mit einem Gutachten nachweisen ob vor oder nach 2018.

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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von titan » Sa 9. Mai 2026, 20:13

Wie willst du das machen.. Isotopenbestimmung? Wenn das Teil keine Rückschlüsse zulässt oder keine Gründe vorliegen, die sich gegen deine Person richten (z.B. Waffenverbot bis nach 2018), was soll der SV denn dann dazu sagen?

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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von DOUBLEACTION » Sa 9. Mai 2026, 21:49

befluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 19:30 Ich habe nachgefragt bei bh, mit wurde gesagt binnen 1/2 Jahr bei händler kennzeichnen zu lassen, dann melden
Was wäre die korrekte Kennzeichnung? Wer mach so was? Gewo?
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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von mikonis » Sa 9. Mai 2026, 22:09

befluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 19:30 Ich habe nachgefragt bei bh, mit wurde gesagt binnen 1/2 Jahr bei händler kennzeichnen zu lassen, dann melden
Was wäre die korrekte Kennzeichnung? Wer mach so was? Gewo?
§ 5. Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile von Schusswaffen, die noch nicht gemäß § 1 gekennzeichnet und ab dem 14. September 2018 erworben wurden, sind innerhalb von sechs Monaten ab dem gemäß § 62 Abs. 23 WaffG kundzumachenden Zeitpunkt gemäß § 1 zu kennzeichnen.

Eure Aussagen sind klar und beziehen sich wohl auf den §5. Für mich ist das Datum wichtig.

Das heißt für mich, dass alle wesentlichen Bestandteile wie Griffstücke, welche zu Waffen gehören, die vor 14.9.2018 erworben wurden, ebenfalls vor dem 14.9.2018 erworben wurden und daher keine Beschriftung brauchen. Gemeldet werden müssen sie.

In §5 steht weiters, dass die Kennzeichnung gemäß §1 umzusetzen ist.

§ 1. (2)Wesentliche Bestandteile von Schusswaffen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse oder andere diesen entsprechende wesentliche Bestandteile von Schusswaffen (§ 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1WaffG). Wird ein nicht gekennzeichneter wesentlicher Bestandteil von einer Schusswaffe getrennt, ist dieser vor einer allfälligen Weitergabe zu kennzeichnen.

Ich lese das so, dass wesentliche Teile nur bei einer Weitergabe (Verkauf) gekennzeichnet werden müssen. Also brauche ich für vor dem 14.9.2018 erworbene wesentliche Teile keine generelle Kennzeichnung, solange ich diese wesentlichen Teil nicht verkaufe. Dann erst muss ich zum Händler rennen. Gemeldet werden müssen sie.

Ich sehe daher aus dem SchKG keine Handlungsnotwendigkeit für uraltes Zeug. Die Meldung für wesentliche Teile am Ende der 1-Jahres-Frist ist vermutlich dennoch kritisch. Eine Meldung innerhalb 6-Monate über ungekennzeichnete Altteile erscheint mir sinnvoll.

Bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege.
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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von DOUBLEACTION » Sa 9. Mai 2026, 22:30

mikonis hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 22:09
befluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 19:30 Ich habe nachgefragt bei bh, mit wurde gesagt binnen 1/2 Jahr bei händler kennzeichnen zu lassen, dann melden
Was wäre die korrekte Kennzeichnung? Wer mach so was? Gewo?
§ 5. Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile von Schusswaffen, die noch nicht gemäß § 1 gekennzeichnet und ab dem 14. September 2018 erworben wurden, sind innerhalb von sechs Monaten ab dem gemäß § 62 Abs. 23 WaffG kundzumachenden Zeitpunkt gemäß § 1 zu kennzeichnen.

Eure Aussagen sind klar und beziehen sich wohl auf den §5. Für mich ist das Datum wichtig.

Das heißt für mich, dass alle wesentlichen Bestandteile wie Griffstücke, welche zu Waffen gehören, die vor 14.9.2018 erworben wurden, ebenfalls vor dem 14.9.2018 erworben wurden und daher keine Beschriftung brauchen. Gemeldet werden müssen sie.

In §5 steht weiters, dass die Kennzeichnung gemäß §1 umzusetzen ist.

§ 1. (2)Wesentliche Bestandteile von Schusswaffen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse oder andere diesen entsprechende wesentliche Bestandteile von Schusswaffen (§ 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1WaffG). Wird ein nicht gekennzeichneter wesentlicher Bestandteil von einer Schusswaffe getrennt, ist dieser vor einer allfälligen Weitergabe zu kennzeichnen.

Ich lese das so, dass wesentliche Teile nur bei einer Weitergabe (Verkauf) gekennzeichnet werden müssen. Also brauche ich für vor dem 14.9.2018 erworbene wesentliche Teile keine generelle Kennzeichnung, solange ich diese wesentlichen Teil nicht verkaufe. Dann erst muss ich zum Händler rennen. Gemeldet werden müssen sie.

Ich sehe daher aus dem SchKG keine Handlungsnotwendigkeit für uraltes Zeug. Die Meldung für wesentliche Teile am Ende der 1-Jahres-Frist ist vermutlich dennoch kritisch. Eine Meldung innerhalb 6-Monate über ungekennzeichnete Altteile erscheint mir sinnvoll.

Bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege.
Jop
Für mich klingt das plausibel
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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von Holadrio » So 10. Mai 2026, 08:12

Bin ich also als derzeitiger Besitzer einer nach dem 14.09.2018 erworbenen Waffe (mehr als 50 Jahre alt und schon Vorbesitzer) verpflichtet alle nicht gekennzeichneten wesentlichen Teile der Waffe nachträglich kennzeichnen zu lassen?
Alles original und keine Wechselteile.

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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von mikonis » So 10. Mai 2026, 08:41

Jede Waffe muss seit 2021 irgendwo gekennzeichnet sein. Und nein, du bist nicht verpflichtet alle wesentlichen Teile zu kennzeichnen, wenn die Waffe ganz und komplett bei dir ist.

Erst wenn die Waffe zwecks Verkauf/Weitergabe in einzelne wesentliche Teile aufgetrennt wird, musst du diese wesentlichen Teile kennzeichnen. Originalteile oder nicht hat keine Bedeutung. Du musst sowieso zum Händler, um die wesentlichen Teile an jemanden verkaufen zu können und kannst sie dort ja auch gleich kennzeichnen lassen, den Käufer treffen und den wesentlichen Teil registrieren lassen …….
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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von Poirot » So 10. Mai 2026, 11:51

mikonis hat geschrieben: So 10. Mai 2026, 08:41 Jede Waffe muss seit 2021 irgendwo gekennzeichnet sein.
Einspruch. Gilt nur für die Legalwaffen die quasi nie bei Straftaten auftauchen.
Nicht für die Millionen illegalen Waffen die z.B. zum morden verwendent werden.
Aktuelles Beispiel: die illegale P38 aus dem WKII in diesem Mordfall
https://www.nachrichten.at/oberoesterre ... t4,4168743
Diese Tatwaffen muss dann die Polizei nach der Tat gemäß Schusswaffenkennzeichnungsverordnung nachbeschriften /s

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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von AUG-andy » So 10. Mai 2026, 12:52

Poirot hat geschrieben: So 10. Mai 2026, 11:51
mikonis hat geschrieben: So 10. Mai 2026, 08:41 Jede Waffe muss seit 2021 irgendwo gekennzeichnet sein.
Einspruch. Gilt nur für die Legalwaffen die quasi nie bei Straftaten auftauchen.
Nicht für die Millionen illegalen Waffen die z.B. zum morden verwendent werden.
Aktuelles Beispiel: die illegale P38 aus dem WKII in diesem Mordfall
https://www.nachrichten.at/oberoesterre ... t4,4168743
Diese Tatwaffen muss dann die Polizei nach der Tat gemäß Schusswaffenkennzeichnungsverordnung nachbeschriften /s
Die Antwort ist wieder mal typisch Poirot Style. :doh:
Illegale Waffen ohne Kennzeichnung. Wer hätte das gedacht.
Diese bösen Buben. Vielleicht kannst du sie ja zur Kennzeichnung überreden vor einer Straftat. :whistle:
MfG
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