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Re: Waffentransport

Verfasst: Sa 2. Aug 2014, 22:05
von sf77
Da du ja einen EFWP hast, und zu einem Bewerb fährst, kannst du mit der Ausschreibung des Bewerbs ja legal übers Deutsche Eck fahren, oder ?

Re: Waffentransport

Verfasst: So 3. Aug 2014, 07:34
von Scarface
sf77 hat geschrieben:Da du ja einen EFWP hast, und zu einem Bewerb fährst, kannst du mit der Ausschreibung des Bewerbs ja legal übers Deutsche Eck fahren, oder ?
Er sagte er fährt zu Ausstellungen.

Re: Waffentransport

Verfasst: So 3. Aug 2014, 07:41
von Revierler_old
Da würde ich eher den Umweg in Kauf nehmen und über St. Johann in Tirol innerhalb Österreichs reisen.

Re: Waffentransport

Verfasst: So 3. Aug 2014, 10:03
von Magnum828
Der umweg dauert ja auch nur eine stunde länger....

Re: Waffentransport deutsches Eck

Verfasst: Mi 6. Aug 2014, 11:52
von razorback
Damit das Thema endlich mal gegessen ist:

Ich habe einen einschlägig beamteten Schützenkollegen in Bayern (Region Chiemsee) zu diesem Thema (Waffentransport AT-DE-AT) befragt und die folgende Antwort bekommen:

Zitat:
Wenn es sich nicht um in Deutschland verbotene Waffen ( z. B. Pump Gun unter einen Meter Länge etc ) und sie in einem verschlossenen Behältnis befördert werden ist das kein Problem. :-D
Einladung und in EFWP eingetragen ist natürlich vorrausgesetzt.
laut meiner Sachbearbeiterin im Ordnungsamt steht einem Waffentransit durch Deu nichts im Wege.
(§ 32 WaffG, EFWP ) ( Als Sportschütze Max. 6 Waffen der Kat. B,C oder C)

Ein verschlossenes Behältnis ist laut WaffG ein Gewehrkoffer / Tasche, die mit einem Vorhängeschloß oder
eingebauten Schloß verschlossen ist.

Ich würde die Munition (Menge = für den Schießtag) ebenfalls in einem seperaten , abgesperrten Behälter (z.B Mun. Kiste, Stofftasche mit Reißverschluß) transportieren.
Ist zwar nicht ausdrücklich ges. vorgeschrieben, aber schoad net.
Zitat Ende


Keine Rede von irgendwelchen Bewilligungen irgendwelcher Behörden zur Aus-/Durch-/Einfuhr !!!!

Der springende Punkt ist offenbar die Einladung/Ausschreibung !
Einfach nur gschwind mal übers Eck fahren, weil die Kanonen eh im EFWP eingetragen sind genügt NICHT !!!

Re: Waffentransport deutsches Eck

Verfasst: Mi 6. Aug 2014, 12:54
von BigBen
Ja da hast du jetzt die Einschätzung einer einzelnen Sachbearbeiterin an einem bestimmten Ordnungsamt. Das ist ihre Rechtsmeinung und die ist nachvollziehbar...heisst aber nicht dass ein deutscher Polizist der dich kontrolliert das Ganze nicht doch wieder anders sieht. Gegessen ist somit leider garnichts.

Re: Waffentransport deutsches Eck

Verfasst: Mi 6. Aug 2014, 13:11
von sniffer
leider trifft mich das thema x-mal im jahr da ich im bezirk kitzbühel wohne. meine behörde meint zwar auch dass das kein problem wäre, habe aber informationen aus deutschland die das gegenteil behaupten.
der eufwp gilt nur bei einer teilnahme an einem
wettbewerb im ausland, nicht aber für die durchreisen AT-DE-AT.

desweiteren habe ich die aussage bekommen dass es nur 3 stück A,B,C waffen pro schütze sein dürfen.

ist alles nichts schriftliches .....

Re: Waffentransport deutsches Eck

Verfasst: Mi 6. Aug 2014, 18:45
von crowcall66
sniffer hat geschrieben:meine behörde meint zwar auch dass das kein problem wäre, habe aber informationen aus deutschland die das gegenteil behaupten.
der eufwp gilt nur bei einer teilnahme an einem
wettbewerb im ausland, nicht aber für die durchreisen AT-DE-AT.

desweiteren habe ich die aussage bekommen dass es nur 3 stück A,B,C waffen pro schütze sein dürfen.

ist alles nichts schriftliches .....
Für Jäger und Sportschützen mit gültigem EU-Feuerwaffenpass, ist die Mitnahme von max. 3 Langwaffen inkl. Munition (diese müssen natürlich im EU-FWP eingetragen sein) in einen oder durch einen EU Mitgliedstaat erlaubt, soweit man auch den Grund, Zweck oder Anlaß der Reise nachweisen kann. Faustfeuerwaffen sind von der Mitnahme ausgeschlossen.

So stehts im Waffengesetz DE und AUT.

Re: Waffentransport deutsches Eck

Verfasst: Mi 6. Aug 2014, 18:48
von gewo
crowcall66 hat geschrieben:...in einen oder durch einen EU Mitgliedstaat erlaubt, soweit man auch den Grund, Zweck oder Anlaß der Reise nachweisen kann. Faustfeuerwaffen sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
So stehts im Waffengesetz DE und AUT.
quelle bitte
danke

Re: Waffentransport deutsches Eck

Verfasst: Mi 6. Aug 2014, 20:02
von crowcall66
gewo hat geschrieben:
crowcall66 hat geschrieben:...in einen oder durch einen EU Mitgliedstaat erlaubt, soweit man auch den Grund, Zweck oder Anlaß der Reise nachweisen kann. Faustfeuerwaffen sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
So stehts im Waffengesetz DE und AUT.
quelle bitte
danke
Waffengesetz Deutschland § 32

Waffengesetz Österreich § 38

Korrektur meines Postings: Das mit den ausgeschlossenen Faustfeuerwaffen gilt nur für Jäger, nicht für Sportschützen.

Re: Waffentransport deutsches Eck

Verfasst: Do 7. Aug 2014, 00:04
von gewo
crowcall66 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
crowcall66 hat geschrieben:...in einen oder durch einen EU Mitgliedstaat erlaubt, soweit man auch den Grund, Zweck oder Anlaß der Reise nachweisen kann. Faustfeuerwaffen sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
So stehts im Waffengesetz DE und AUT.
quelle bitte
danke
Waffengesetz Österreich § 38
Korrektur meines Postings: Das mit den ausgeschlossenen Faustfeuerwaffen gilt nur für Jäger, nicht für Sportschützen.
hi

ich lese da nichts von einer zulaessigen verbringung zur teilnahme an einem bewerb oder einer jagdeinladung im EIGENEN staat

wenn es keine solche einladung aus einem anderen staat gibt erscheint mir der ganze par 38 zur gaenze nicht anwendbar

aber seis drum, ich kenn mich ja ned aus....

Re: Waffentransport deutsches Eck

Verfasst: Do 7. Aug 2014, 01:25
von crowcall66
gewo hat geschrieben:ich lese da nichts von einer zulaessigen verbringung zur teilnahme an einem bewerb oder einer jagdeinladung im EIGENEN staat

wenn es keine solche einladung aus einem anderen staat gibt erscheint mir der ganze par 38 zur gaenze nicht anwendbar

Par. 38 versteht das als "Durchreise" und die ist für Jäger und Spotschützen mit EUFWP + Einladung ohne extra behördlicher Bewilligung erlaubt.

Wenn du keine Einladung hast, braucht du lt. Par. 38 eine/mehrere behördliche Bewilligung(en) welche auch im FWP eingetragen werden muss/müssen.


Wichtig: bei solchen grenzüberschreitenden Reise gelten die waffenrechtlichen Bestimmungen des Staates, in den man sich gerade befindet bzw. den man gerade durchreist -> Wichtig ist das bei den Transportbestimmungen von Waffen (z.B versperrbares Behältnis, usw.)

Re: Waffentransport deutsches Eck

Verfasst: Do 7. Aug 2014, 06:55
von rhodium
"Unsere" legalwaffenfreundliche Lieblingspartei könnte hier schon längst tätig werden und für Klarheit sorgen ...

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk

Re: Waffentransport deutsches Eck

Verfasst: Do 7. Aug 2014, 07:14
von Revierler_old
Leider haben "Parteien meistens Punkte auf ihrer To-Do-Liste, die das Gros der Bevölkerung betreffen und nicht die Ausübenden eines Nischenhobbys.

Re: Waffentransport deutsches Eck

Verfasst: Do 7. Aug 2014, 10:39
von gewo
crowcall66 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:ich lese da nichts von einer zulaessigen verbringung zur teilnahme an einem bewerb oder einer jagdeinladung im EIGENEN staat

wenn es keine solche einladung aus einem anderen staat gibt erscheint mir der ganze par 38 zur gaenze nicht anwendbar

Par. 38 versteht das als "Durchreise" und die ist für Jäger und Spotschützen mit EUFWP + Einladung ohne extra behördlicher Bewilligung erlaubt.

Wenn du keine Einladung hast, braucht du lt. Par. 38 eine/mehrere behördliche Bewilligung(en) welche auch im FWP eingetragen werden muss/müssen.

.)
hi

lese ich so nicht

und ja, klar
mit der dauergenehmigung geht das deutsche eck
muss halt jedes jahr erneuert werden

miteinem simplen waffeneintrag im efwp und einer einladung aus oesterreich geht eine fahrt nach DE oder sonstwo hin nach meinem wissensstand nicht