glockfun hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 21:00
Das klingt alles medial erstmal ein wenig aufgebauscht und fehlinterpretiert.
Morgen nachlesen soweit öffentlich zugänglich.
Wer jetzt schon eine WBK hat wird wohl raus sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn man jetzt schon die 2te 3tw xte wbk hat (also erweitert, 5 jahre, novelle 2019 bedingte Anpassungen oä ) dann eine neue WBK wegen Kat C Erwerb zu lösen ist.
Hoffentlich kann man bald selbst nachlesen… ist ja hahnebüchern was man aktuell lesen kann..
Lässt mehr Fragen offen als beantwortet werden
WBK für Langwaffen und trotzdem 4 Wochen Abkühlphase?
Eigene WBK für Kat C? Stückbegrenzung wie bei Kat B?oder doch nur eine Erwerbserlaubnis-WBK
Da gleiche Voraussetzungen, darf dann jeder Kat C WBK Besitzer automatisch auch 2 Kat B erwerben? Oder muss er dann nich den tollen Waffenführerschein für Kat B machen.
Waffenführerschein für Kat B? Mit Übungsschießen alle 5 Jahre?
WBK für Kat C mit 21, und dann eine zweite mit 25 für Kat B? Und wann muss man dann zum Psychologen? Mit 21, 25, 26 (21+5) und dann nochmal mit 30 (25+5)
Was ist mit den WBK Besitzern, die die WBK „erst“ 4 Jahre haben… müssen die dann nochmal zum Psychologen?
Jäger sind ausgenommen… wovon? Nötigkeit von WBK für den Erwerb von Kat C? Und was ist, wenn man dann die Jagdkarte ein Jahr nicht löst? Muss man dann die WBK nachmachen, oder die Waffen mitsamt den Schalldämpfern einem Berechtigten übergeben?
Wie bisher kein Psychologe für Jäger?
Wieder x Ausnahmen für Sportschützen, oder müssen die Nachwuchssportschützen bis 21 mit Papis KK-Gewehr zum Biathlon antreten, während die Jungjäger mit 18 mit geladener Waffe durch das Revier streifen?
Eigentlich kann man dazu nur ein Zitat von Asterix und Obelix zitieren:
Die spinnen, die Römer…