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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 07:49
von Mag Dump
Snoop hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:41
Nordi hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:38
Snoop hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:34
Für bestehende LWB mit Kurz- und Langwaffen
- allenfalls Psychotest zur Nachkontrolle
- Gebrauchtwaffenkäufe beim Händler abwickeln
- Griffstücke / Lowers nachregistrieren
Halte ich aus.
Übersehe ich was?
Bin gespannt auf den Text. Den hat hier niemand, oder?
Ob jetzt wirklich auch für uns "alt-WBK-ler" alle 5 Jahre Psychotest kommen ist für mich net so ganz klar. Der Text in der Presse ist da ziemlich ungenau bzw ergibt wenig sinn in der Formulierung.
Ich glaube eher das man eben alle 5 Jahre den Waffenführerschein neu machen muss ( also regelmäßiges Training im Verein usw oder regelmäßige Bewerbe zählen dann wohl nimmer ) und das alle 5 Jahre wohl irgendwie im System abgefragt wird ob du auffällig warst in der Vergangenheit im Bezug zu Aggro verhalten oder so.
Ich hätte wie gesagt jetzt net rausgelesen das wir "alten" alle 5 Jahre den Test neu machen müssen.
Umso besser – ich will auch nicht falsch verstanden werden. Legalwaffenbesitz schwerer zu machen, finde ich auch nicht gut.
Für jemanden, der in dem Bereich schon recht aktiv ist wie viele hier, sind die Änderungen aber nicht so dramatisch.
Und dass nicht jeder 18-Jährige nach kurzem Cooling Off einfach mit einer Flinte oder Büchse nach Hause spazieren darf, ohne jemals ein Minimum einer Ausbildung/Überprüfung gemacht zu haben, finde ich im Gesamtbild auch verschmerzbar.
Dass es nur der Waffenführerschein wäre, glaube ich nicht - das wäre nur lästig und würde keine echte Verschärfung bedeuten. Man will aber "scharf" machen, "scharf", und Karner scheint sich da in der Tradition seines geliebten Museumsobjekts zu erleben und ist ganz begeistert bei dem Gedanken, Legalwaffenbesitz bei Bürgern zu eliminieren.
Der Hintergedanke mit den regelmäßigen Psychotests könnte auch sein, ältere Legalwaffenbesitzer zu entwaffnen - geht ja ganz einfach, jemandem Untauglichkeit für Waffen zu unterstellen, wenn ein gewisses Alter erreicht ist und man nicht mehr so ganz easy den Waffenkoffer tragen kann.
Vermutlich verschwinden über Todesfälle immer wieder Waffen von der Bildfläche, weil niemand sagen kann, wo sie abgeblieben sind, wenn der NAchlass abgewickelt wird und die Schränke leer sind.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 07:50
von Steppenwolf
Snoop hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:41
Nordi hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:38
Snoop hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:34
Für bestehende LWB mit Kurz- und Langwaffen
- allenfalls Psychotest zur Nachkontrolle
- Gebrauchtwaffenkäufe beim Händler abwickeln
- Griffstücke / Lowers nachregistrieren
Halte ich aus.
Übersehe ich was?
Bin gespannt auf den Text. Den hat hier niemand, oder?
Ob jetzt wirklich auch für uns "alt-WBK-ler" alle 5 Jahre Psychotest kommen ist für mich net so ganz klar. Der Text in der Presse ist da ziemlich ungenau bzw ergibt wenig sinn in der Formulierung.
Ich glaube eher das man eben alle 5 Jahre den Waffenführerschein neu machen muss ( also regelmäßiges Training im Verein usw oder regelmäßige Bewerbe zählen dann wohl nimmer ) und das alle 5 Jahre wohl irgendwie im System abgefragt wird ob du auffällig warst in der Vergangenheit im Bezug zu Aggro verhalten oder so.
Ich hätte wie gesagt jetzt net rausgelesen das wir "alten" alle 5 Jahre den Test neu machen müssen.
Umso besser – ich will auch nicht falsch verstanden werden. Legalwaffenbesitz schwerer zu machen, finde ich auch nicht gut.
Für jemanden, der in dem Bereich schon recht aktiv ist wie viele hier, sind die Änderungen aber nicht so dramatisch.
Und dass nicht jeder 18-Jährige nach kurzem Cooling Off einfach mit einer Flinte oder Büchse nach Hause spazieren darf, ohne jemals ein Minimum einer Ausbildung/Überprüfung gemacht zu haben, finde ich im Gesamtbild auch verschmerzbar.
Rennt heute jeder 18 Jährige mit einer Flinte nach haus?!

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 07:51
von Friendo
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:15
kiritsugu hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:12
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:06
Nein, Jäger benötigen keinen Waffenführerschein. Diesen elitären Lappen ist einzig den WBK Besitzern ohne jagdflichen Hintergrund vorbehalten.
Ein Freund von mir (BH Mödling) hat jedenfalls einen gebraucht. Aus dem Waffengesetz ergibt es sich mW nicht aber manche BHs wollen den offenbar.
Die Jagdkarte dient bereits als Nachweis für die Sachkunde im Umgang mit Waffen
Nein, das ist nicht richtig. Für den Erhalt der WBK wird trotzdem ein WaFü benötigt. Dieser wird im Zuge der Jagdausbildung bei den praktischen Einheiten mitausgestellt. Die gültige Jagdkarte nimmt dir nur die Abkühlphase.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 07:54
von titan
Man möge sich den Sinn der Rückwirkenden Verschärfung einmal zu gemute führen.
Wenn jemand nicht vorhat, die WBK zu machen oder diese nicht schaffen sollte, der kauft sich jetzt ein Gewehr, lässt seine Waffe spätestens vor Abgabe einfach verschwinden. Das Waffenverbot bekommt er ohnehin.
Selbst mit einer nachweislich "illegal" vor dem Stichtag besessenen Kat D Kat D könnte man sich den Test sparen {Verealtungsübertretung), selbst sofern man diese Meldung durchführt.
Das bedeutet, dass man bei Gesetzesverstoß mittlerweile besser dran wäre, als der gesetzestreue Bürger. Das ist Rechtsstaat a la SPÖ (dürften sich hier durchgesetzt haben).
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 07:55
von Mag Dump
jirgel hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:02
Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 06:53
Der ist schon da, keine Sorge und die Reaktion der FPÖ kommt schon noch. Nur können die halt wenig machen, unter anderem dank Leuten die eben kein Kreuzerl machen.
Die Regierung sagt danke!
Immer die gleiche Ausrede "nur können die halt wenig machen" da können sich die ganzen Parteien auf ein Packerl hauen das ist immer die gleiche Leier "wir san ja nur Juniorpartner.".
Dein Kreuzerl ist genau verschwendet in Österreich.
Weißt du warum weil auch die Stimmstärkste Partei scheißen gehen kann wenn keiner mit dem Ungustel will und die andern Packeln für die Kohle.
Deswegen werden die auch ein FPÖ-Verbot anstreben in denn nächsten Jahren was wählst dann ?
Respekt an alle die sich legale Waffenbesitz weiter antun unter diesen Gesetzen.
Es ist so vorhersehbar, das bei diesem Thema sofort die FPÖ-Fraktion auftritt und Wahlwerbung macht.
Diesmal mach ich sogar mit
Die FPÖ tut nichts für Bürger, auch nicht beim Legalwaffenbesitz - außer Geschrei kam da nie etwas, auch wenn das Gegenteil behauptet wird. Ich erspare mir diese Diskussion und weiß, was die üblichen Verdächtigen jetzt als Gegenbeweis anführen würden. Es stimmt einfach ned, die FPÖ hat nie etwas für den Legalwaffenbesitz getan - die letzte Gesetzesänderung fiel nicht wegen der FPÖ milder aus als in Deutschland, das ist ein Märchen, so wie die FPÖ bei allem ein Märchen erzählt, die setzen sich auf jede positiv zu deutende Veränderung drauf und behaupten, sie hätten etwas dmit zu tun gehabt. Und sie ist ideologisch so fragwürdig, dass es ein Bekenntnis zum Rechtsextremismus und inzwischen auch zum russischen Faschismus bedeutet, FPÖ zu wählen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 07:55
von Nordi
Mag Dump hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:49
Snoop hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:41
Nordi hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:38
Snoop hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:34
Für bestehende LWB mit Kurz- und Langwaffen
- allenfalls Psychotest zur Nachkontrolle
- Gebrauchtwaffenkäufe beim Händler abwickeln
- Griffstücke / Lowers nachregistrieren
Halte ich aus.
Übersehe ich was?
Bin gespannt auf den Text. Den hat hier niemand, oder?
Ob jetzt wirklich auch für uns "alt-WBK-ler" alle 5 Jahre Psychotest kommen ist für mich net so ganz klar. Der Text in der Presse ist da ziemlich ungenau bzw ergibt wenig sinn in der Formulierung.
Ich glaube eher das man eben alle 5 Jahre den Waffenführerschein neu machen muss ( also regelmäßiges Training im Verein usw oder regelmäßige Bewerbe zählen dann wohl nimmer ) und das alle 5 Jahre wohl irgendwie im System abgefragt wird ob du auffällig warst in der Vergangenheit im Bezug zu Aggro verhalten oder so.
Ich hätte wie gesagt jetzt net rausgelesen das wir "alten" alle 5 Jahre den Test neu machen müssen.
Umso besser – ich will auch nicht falsch verstanden werden. Legalwaffenbesitz schwerer zu machen, finde ich auch nicht gut.
Für jemanden, der in dem Bereich schon recht aktiv ist wie viele hier, sind die Änderungen aber nicht so dramatisch.
Und dass nicht jeder 18-Jährige nach kurzem Cooling Off einfach mit einer Flinte oder Büchse nach Hause spazieren darf, ohne jemals ein Minimum einer Ausbildung/Überprüfung gemacht zu haben, finde ich im Gesamtbild auch verschmerzbar.
Dass es nur der Waffenführerschein wäre, glaube ich nicht - das wäre nur lästig und würde keine echte Verschärfung bedeuten. Man will aber "scharf" machen, "scharf", und Karner scheint sich da in der Tradition seines geliebten Museumsobjekts zu erleben und ist ganz begeistert bei dem Gedanken, Legalwaffenbesitz bei Bürgern zu eliminieren.
Der Hintergedanke mit den regelmäßigen Psychotests könnte auch sein, ältere Legalwaffenbesitzer zu entwaffnen - geht ja ganz einfach, jemandem Untauglichkeit für Waffen zu unterstellen, wenn ein gewisses Alter erreicht ist und man nicht mehr so ganz easy den Waffenkoffer tragen kann.
Vermutlich verschwinden über Todesfälle immer wieder Waffen von der Bildfläche, weil niemand sagen kann, wo sie abgeblieben sind, wenn der NAchlass abgewickelt wird und die Schränke leer sind.
Ok, das stimmt auch wieder....alle 5 Jahre erneute Tests würde aber echt das Ende des LWB bedeuten. Das Risiko alles zu verlieren nur weil der Psycho Doc an dem Tag angepisst ist ist pure und absolute Willkür. Ich hab echt keine Worte mehr...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 07:57
von Steppenwolf
Friendo hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:51
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:15
kiritsugu hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:12
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:06
Nein, Jäger benötigen keinen Waffenführerschein. Diesen elitären Lappen ist einzig den WBK Besitzern ohne jagdflichen Hintergrund vorbehalten.
Ein Freund von mir (BH Mödling) hat jedenfalls einen gebraucht. Aus dem Waffengesetz ergibt es sich mW nicht aber manche BHs wollen den offenbar.
Die Jagdkarte dient bereits als Nachweis für die Sachkunde im Umgang mit Waffen
Nein, das ist nicht richtig. Für den Erhalt der WBK wird trotzdem ein WaFü benötigt. Dieser wird im Zuge der Jagdausbildung bei den praktischen Einheiten mitausgestellt. Die gültige Jagdkarte nimmt dir nur die Abkühlphase.
Aber es wird dir einmalig ausgestellt beim erlangern der Jagdkarte und nicht wie beim LWB wo die Berechtigung nur 6 Monate anhält und allerspätestens bei jeder Verwahrungskontrolle immer erneuert werden muss.
war etwas lax von mir beschrieben, meine aber das selbe...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 07:58
von jirgel
Steppenwolf hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:45
Die neuen Vorschriften bedeuten mehr Bürokratie, hohe Zusatzkosten und das Risiko existenzbedrohender Strafen selbst für kleinste Versäumnisse.
Dadurch sinkt die Nachfrage, Händler verleiren Kundschaft, das Angebot schrumpft und die Infrastruktur des legalen Marktes wird ausgetrocknet.
Während die ehrlichen bürger also immer stärker reglementiert werden, verändert sich für Kriminelle nichts!
Im Gegenteil, je restriktiver der legale Markt wird, desto attraktiver wird der illegale Handel. Wer Waffen außerhalb des Gesetzes beschafft, hat ohnehin kein Interesse an Vorschriften und Registrierungspflichten, profitiert aber von einem geschwächten legalen Markt, der ehrliche Käufer verdrängt.
Das Ergebnis ist paradox: Anstatt die Sicherheit zu erhöhen, wird Vertrauen zerstört, die Gesellschaft unter Generalverdacht gestellt und der Schwarzmarkt gestärkt.
Ehrenamtlich engagierte Menschen – ob bei Feuerwehr, Rettung oder in Vereinen – die bislang selbstverständlich Verantwortung getragen haben, finden sich plötzlich unter Generalverdacht wieder. Damit wird nicht nur die Gemeinschaft der Waffenbesitzer geschwächt, sondern ein Stück weit auch das gesellschaftliche Fundament. Ein Gesetz, das vorgibt, Sicherheit zu schaffen, gefährdet in Wahrheit jene, die bisher für Stabilität und Verantwortung standen, und öffnet dem illegalen Waffenhandel Tür und Tor.

schön gesagt.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 07:58
von Laubmasta_reloaded
jirgel hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:02
Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 06:53
Der ist schon da, keine Sorge und die Reaktion der FPÖ kommt schon noch. Nur können die halt wenig machen, unter anderem dank Leuten die eben kein Kreuzerl machen.
Die Regierung sagt danke!
Immer die gleiche Ausrede "nur können die halt wenig machen" da können sich die ganzen Parteien auf ein Packerl hauen das ist immer die gleiche Leier "wir san ja nur Juniorpartner.".
Dein Kreuzerl ist genau verschwendet in Österreich.
Weißt du warum weil auch die Stimmstärkste Partei scheißen gehen kann wenn keiner mit dem Ungustel will und die andern Packeln für die Kohle.
Deswegen werden die auch ein FPÖ-Verbot anstreben in denn nächsten Jahren was wählst dann ?
Respekt an alle die sich legale Waffenbesitz weiter antun unter diesen Gesetzen.
Alle Oppositionsparteien können da wenig machen. Liegt in der Natur unserer Regierungsform.
Wenn die Blauen mal vielleich 40% erreichen, ja dann werden die anderen wollen müssen.
Ein FPÖ Verbot wirds nicht geben.
Du kannst ja weiterhin deine Stimme in die Tonne treten und weiter rum sudern, wenns dir dann besser geht.
Aber sich über die neuen Fachkräfte aufregen und dann nicht entspechend wählen zu gehen, ist halt auch sinnbefreit....
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 08:02
von jirgel
Mag Dump hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:55
Es ist so vorhersehbar, das bei diesem Thema sofort die FPÖ-Fraktion auftritt und Wahlwerbung macht.
Diesmal mach ich sogar mit
Die FPÖ tut nichts für Bürger, auch nicht beim Legalwaffenbesitz - außer Geschrei kam da nie etwas, auch wenn das Gegenteil behauptet wird. Ich erspare mir diese Diskussion und weiß, was die üblichen Verdächtigen jetzt als Gegenbeweis anführen würden. Es stimmt einfach ned, die FPÖ hat nie etwas für den Legalwaffenbesitz getan - die letzte Gesetzesänderung fiel nicht wegen der FPÖ milder aus als in Deutschland, das ist ein Märchen, so wie die FPÖ bei allem ein Märchen erzählt, die setzen sich auf jede positiv zu deutende Veränderung drauf und behaupten, sie hätten etwas dmit zu tun gehabt. Und sie ist ideologisch so fragwürdig, dass es ein Bekenntnis zum Rechtsextremismus und inzwischen auch zum russischen Faschismus bedeutet, FPÖ zu wählen.
]
In Österreich gibt's keine Wählbare Partei da kannst nur zwischen Ideologien wählen und da ist eine Gemeinschaft gefährdender als die andere.
Keine Partei scheißt sich wirklich um die Bedürfnisse der Bevölkerung sondern nur um sich selbst deswegen verbringen ich meine Sonntage seit 1998 zuhause.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 08:04
von Ldollar
Friendo hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:51
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:15
kiritsugu hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:12
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:06
Nein, Jäger benötigen keinen Waffenführerschein. Diesen elitären Lappen ist einzig den WBK Besitzern ohne jagdflichen Hintergrund vorbehalten.
Ein Freund von mir (BH Mödling) hat jedenfalls einen gebraucht. Aus dem Waffengesetz ergibt es sich mW nicht aber manche BHs wollen den offenbar.
Die Jagdkarte dient bereits als Nachweis für die Sachkunde im Umgang mit Waffen
Nein, das ist nicht richtig. Für den Erhalt der WBK wird trotzdem ein WaFü benötigt. Dieser wird im Zuge der Jagdausbildung bei den praktischen Einheiten mitausgestellt. Die gültige Jagdkarte nimmt dir nur die Abkühlphase.
Nein stimmt schon. Mit der Jagdkarte beweist man ja schon den richtigen Umgang mit Schusswaffen
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 08:06
von Steppenwolf
Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:58
jirgel hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:02
Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 06:53
Der ist schon da, keine Sorge und die Reaktion der FPÖ kommt schon noch. Nur können die halt wenig machen, unter anderem dank Leuten die eben kein Kreuzerl machen.
Die Regierung sagt danke!
Immer die gleiche Ausrede "nur können die halt wenig machen" da können sich die ganzen Parteien auf ein Packerl hauen das ist immer die gleiche Leier "wir san ja nur Juniorpartner.".
Dein Kreuzerl ist genau verschwendet in Österreich.
Weißt du warum weil auch die Stimmstärkste Partei scheißen gehen kann wenn keiner mit dem Ungustel will und die andern Packeln für die Kohle.
Deswegen werden die auch ein FPÖ-Verbot anstreben in denn nächsten Jahren was wählst dann ?
Respekt an alle die sich legale Waffenbesitz weiter antun unter diesen Gesetzen.
Alle Oppositionsparteien können da wenig machen. Liegt in der Natur unserer Regierungsform.
Wenn die Blauen mal vielleich 40% erreichen, ja dann werden die anderen wollen müssen.
Ein FPÖ Verbot wirds nicht geben.
Du kannst ja weiterhin deine Stimme in die Tonne treten und weiter rum sudern, wenns dir dann besser geht.
Aber sich über die neuen Fachkräfte aufregen und dann nicht entspechend wählen zu gehen, ist halt auch sinnbefreit....
Daher, die FPÖ macht nichts, keine Erwähnung auf der Homepage, socialen Netzwerken wie "blödes Gesetz" nix, nada?!
Wozu dann dort ein stricherl machen bei der nächsten Wahl?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 08:11
von Friendo
Ldollar hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:04
Friendo hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:51
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:15
kiritsugu hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:12
Ein Freund von mir (BH Mödling) hat jedenfalls einen gebraucht. Aus dem Waffengesetz ergibt es sich mW nicht aber manche BHs wollen den offenbar.
Die Jagdkarte dient bereits als Nachweis für die Sachkunde im Umgang mit Waffen
Nein, das ist nicht richtig. Für den Erhalt der WBK wird trotzdem ein WaFü benötigt. Dieser wird im Zuge der Jagdausbildung bei den praktischen Einheiten mitausgestellt. Die gültige Jagdkarte nimmt dir nur die Abkühlphase.
Nein stimmt schon. Mit der Jagdkarte beweist man ja schon den richtigen Umgang mit Schusswaffen
Ja aber diese alleine reicht aber nicht um die WBK zu erhalten. Du musst sehrwohl die den Waffenführerschein vorlegen. Und besagtes Dokument bekommst du im Zuge der Ausbildung ausgestellt. Die Jagdkarte schließt aktuell nur das Psychologische Gutachten aus.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 08:15
von Friendo
Steppenwolf hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:57
Friendo hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:51
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:15
kiritsugu hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:12
Ein Freund von mir (BH Mödling) hat jedenfalls einen gebraucht. Aus dem Waffengesetz ergibt es sich mW nicht aber manche BHs wollen den offenbar.
Die Jagdkarte dient bereits als Nachweis für die Sachkunde im Umgang mit Waffen
Nein, das ist nicht richtig. Für den Erhalt der WBK wird trotzdem ein WaFü benötigt. Dieser wird im Zuge der Jagdausbildung bei den praktischen Einheiten mitausgestellt. Die gültige Jagdkarte nimmt dir nur die Abkühlphase.
Aber es wird dir einmalig ausgestellt beim erlangern der Jagdkarte und nicht wie beim LWB wo die Berechtigung nur 6 Monate anhält und allerspätestens bei jeder Verwahrungskontrolle immer erneuert werden muss.
war etwas lax von mir beschrieben, meine aber das selbe...
So stimmt das, ja jedoch nur solange man eine gültige Jagdkarte besitzt.
Ja dann meinen wir das gleiche
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 08:16
von Ldollar
Friendo hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:11
Ldollar hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:04
Friendo hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:51
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:15
Die Jagdkarte dient bereits als Nachweis für die Sachkunde im Umgang mit Waffen
Nein, das ist nicht richtig. Für den Erhalt der WBK wird trotzdem ein WaFü benötigt. Dieser wird im Zuge der Jagdausbildung bei den praktischen Einheiten mitausgestellt. Die gültige Jagdkarte nimmt dir nur die Abkühlphase.
Nein stimmt schon. Mit der Jagdkarte beweist man ja schon den richtigen Umgang mit Schusswaffen
Ja aber diese alleine reicht aber nicht um die WBK zu erhalten. Du musst sehrwohl die den Waffenführerschein vorlegen. Und besagtes Dokument bekommst du im Zuge der Ausbildung ausgestellt. Die Jagdkarte schließt aktuell nur das Psychologische Gutachten aus.
Natürlich reicht diese alleine aus. Du bekommst ja keine Jagdkarte wenn du dich mit den Waffen nicht auskennst.