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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von eierkopf » Mi 3. Sep 2025, 23:45

trenck hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 21:01
glockfun hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 21:00 Wennst heute unter 25 bist frag ich mich auch warum man freiwillig mehr tun will/soll als die Mindestsicherung zu beziehen. Jede Generation muss nutzen was sie an Möglichkeiten hat und eine andere wird ihr dafür der Neider sein.
Wenn man jung ist, hier die Ausbildung mitnehmen und dann ins Ausland gehen.

trenck
Genau das, bin mit mittlerweile fast 49 und soweit das land zu verlassen weil ich gott sei dank einen beruf gewählt hab wo ich auch helfen kann (vor allem im ausland).
Meine frau detto.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von eierkopf » Mi 3. Sep 2025, 23:51

Steppenwolf hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 19:39
kiritsugu hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 19:37 Eher interessanter ist, dass es für Jäger keine nennenswerten Ausnahmen gibt. Wird der ÖVP Basis wohl nicht gefallen.
Das ist mal das was die Medien schreiben, nächster Schritt ist, was steht im Gesetzestext drinnen.
Und wieder mal, genau das, wir wissen es nicht.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Do 4. Sep 2025, 00:25

Kann sein dass wir bis zum inkrafttreten den Inhalt ned erfahren.

Offenbar soll die grösste Waffenrechtsänderung seit Einführung des Waffg 1996 als Ausschussbegutachtung ohne die demokratisch vorgesehene Möglichkeit von Stellungnahmen geführt werden.



Ausschussbegutachtung

Auch Ausschüsse haben die Möglichkeit, zu Verhandlungs­gegenständen, die dem Ausschuss zugewiesen sind, Stellungnahmen von diversen Stellen einzuholen: Ausschussbegutachtung.
Die Rechts­grundlage dafür bildet § 40 des Geschäftsordnungsgesetzes, gemäß dessen Abs. 1 die Ausschüsse das Recht haben, "durch den Präsidenten die Mitglieder der Bundes­regierung um die Einleitung von Erhebungen zu ersuchen oder Sachverständige oder andere Auskunftspersonen zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung einzuladen".
Die Durchführung eines solchen Ausschussbegutachtungsverfahrens kann der Ausschuss zum Beispiel dann beschließen, wenn kein vorparlamentarisches Begut­achtungsverfahren stattgefunden hat, etwa weil es sich bei der Vorlage um einen Initiativ­antrag, also einen Gesetzesantrag von Abgeordneten, handelt.
Der Ausschuss kann jedoch auch zu einer Regierungsvorlage, auch zusätzlich zu einem stattgefundenen vorparlamentarischen Begutachtungsverfahren, Stellungnahmen einholen.
Eine solche Ausschussbegutachtung kann, je nach Beschluss des Aus­schusses, öffentlich oder nicht öffentlich stattfinden. Dementsprechend werden die eingeholten Stellungnahmen auf der Parlamentswebsite veröffentlicht bzw. nicht veröffentlicht
.
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von BartimäusOhneBart » Do 4. Sep 2025, 01:35

Jetzt sind gerade neue News zu dem kommenden Waffeng rausgekommen. Anscheinend gibt's sogar starke rückwirkenden Änderungen für Leute die die WBK ab dem 1.6.2025 beantragt haben und sogar rückwirkende Änderungen für nur Kat C Waffen???? Blickt da wer durch?
Ich muss sagen dass mich das eher aufregt, wie ist es rechtlich möglich, da rückwirkend den Gesetzes treuen WBK Besitzern das Leben schwer zu machen?
Wie stehen die Chancen dass sich da noch was ändert im Hinblick auf Rückwirkende Regelungen?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von BartimäusOhneBart » Do 4. Sep 2025, 02:13

Michl9mm hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:21 Ich möchte einfach mal eine Frage in die Runde werfen.
Verstoßen rückwirkende Gesetzesänderung nicht gegen die Verfassung?
Das würd mich auch sehr interessieren. Vor allem ist bei z.B. Kat C Waffen jetzt die Rede von 2 Jahren rückwirkend!!!! Wem fällt sowas ein???
Wie stehen die Chancen dass der ganze Rückwirkende Blödsinn noch fällt?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Nordi » Do 4. Sep 2025, 05:38

Absoluter SCHWACHSINN....aber was willst anderes erwarten ....

Besonders das mit dem rückwirkend ist krank und bösartig, aber kommt 100% aus der Feder der Kommunisten....und ja, die SPÖ sind nichts anderes als das.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von glockfun » Do 4. Sep 2025, 06:21

MikeV hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 23:13
glockfun hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 21:00
Hoffentlich kann man bald selbst nachlesen… ist ja hahnebüchern was man aktuell lesen kann..
Lässt mehr Fragen offen als beantwortet werden


Eigene WBK für Kat C? Stückbegrenzung wie bei Kat B?oder doch nur eine Erwerbserlaubnis-WBK
Da gleiche Voraussetzungen, darf dann jeder Kat C WBK Besitzer automatisch auch 2 Kat B erwerben?

....


Jäger sind ausgenommen… wovon? Nötigkeit von WBK für den Erwerb von Kat C? Und was ist, wenn man dann die Jagdkarte ein Jahr nicht löst? Muss man dann die WBK nachmachen, oder die Waffen mitsamt den Schalldämpfern einem Berechtigten übergeben?
Wie bisher kein Psychologe für Jäger?
Aus der aktuellen Praxis bzw. Umfeld:

Die DE und andere Länder Varianten haben Plätze für Kat C im Sinne von Stückzahl oder Eintragungsplätzen (daher in DE fallweise mehrere WBK). ZB Dänemark Schweden usw müssen die auch alle paar Jahre nachbeantragen/verlängern.

Wenn im Gesetz wegfällt das automatisch eine WBK mit 2 B Plätzen zu genehmigen ist dann gibts natürlich plötzlich C WBK ohne B Berechtigung!

Jäger ohne Jagdkarte usw. Müssen abgeben einfach, wie Schalldämpfer aktuell schon, muss sich der Jäger drum kümmern es Berechtigten zu überlassen. Nicht Aufgabe der Republik das zu kontrollieren, vielleicht lässt man es bei Waffen auch so und spart uns Bürgern die Kontrolleinsätze durch Steuergeld zu finanzieren.

Die Jagdkartenkontrolle stelle ich mir nämlich für die Polizisten lustig vor weil x Arten, eigentlich nur mit Einzahlnachweis gültig, manche Bundesländer haben dafür app ... werden sicher gut geschult

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von jirgel » Do 4. Sep 2025, 06:31

Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 18:23
jirgel hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 18:14
Eher Richtung unmöglich gemacht werden für die Masse der Bevölkerung.

Und wie du schon festgestellt hast die "Gestopften" werden kein Problem damit haben, ja ich weiß es gibt einige die es sich erarbeitet haben.

Aber egal sollte das so kommen hat die Regierung gewonnen sie können meine Waffen haben der Aufwand ist es mir nicht mehr wert drauf geschießen

Aber das Kreuzerl machst ma bitte schön brav weiter bei denen, die dir das dann versaut haben :lol:
Witziges Kerlchen wo ist denn dein untergetauchter Volkaki ? Tritt er denn gegen die Verschärfung aktiv auf ? Wieso hört man nur sehr wenig von der Fpö zu diesen Thema dein Kreuzerl ist genau so sinnvoll wie mein Keinkreuzerl als Nichtwähler.

Glaubst du echt das die was öffentlich dazu Sagen werden alleine schon nicht weil sie wegen Graz Wähler verlieren würden.

Einzige was zukünftig passieren wird wenn das mit denn Jägern stimmt das Österreich ein Land der Jäger werden wird, das ist die Prüfung und der Kurs schon billiger als die normale WBK .

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Laubmasta_reloaded » Do 4. Sep 2025, 06:53

jirgel hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 06:31
Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 18:23
jirgel hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 18:14
Eher Richtung unmöglich gemacht werden für die Masse der Bevölkerung.

Und wie du schon festgestellt hast die "Gestopften" werden kein Problem damit haben, ja ich weiß es gibt einige die es sich erarbeitet haben.

Aber egal sollte das so kommen hat die Regierung gewonnen sie können meine Waffen haben der Aufwand ist es mir nicht mehr wert drauf geschießen

Aber das Kreuzerl machst ma bitte schön brav weiter bei denen, die dir das dann versaut haben :lol:
Witziges Kerlchen wo ist denn dein untergetauchter Volkaki ? Tritt er denn gegen die Verschärfung aktiv auf ? Wieso hört man nur sehr wenig von der Fpö zu diesen Thema dein Kreuzerl ist genau so sinnvoll wie mein kein Kreuzerl
Der ist schon da, keine Sorge und die Reaktion der FPÖ kommt schon noch. Nur können die halt wenig machen, unter anderem dank Leuten die eben kein Kreuzerl machen.

Die Regierung sagt danke!

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von jirgel » Do 4. Sep 2025, 07:02

Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 06:53

Der ist schon da, keine Sorge und die Reaktion der FPÖ kommt schon noch. Nur können die halt wenig machen, unter anderem dank Leuten die eben kein Kreuzerl machen.

Die Regierung sagt danke!
Immer die gleiche Ausrede "nur können die halt wenig machen" da können sich die ganzen Parteien auf ein Packerl hauen das ist immer die gleiche Leier "wir san ja nur Juniorpartner.".

Dein Kreuzerl ist genau verschwendet in Österreich.
Weißt du warum weil auch die Stimmstärkste Partei scheißen gehen kann wenn keiner mit dem Ungustel will und die andern Packeln für die Kohle.

Deswegen werden die auch ein FPÖ-Verbot anstreben in denn nächsten Jahren was wählst dann ?

Respekt an alle die sich legale Waffenbesitz weiter antun unter diesen Gesetzen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Snoop » Do 4. Sep 2025, 07:34

Für bestehende LWB mit Kurz- und Langwaffen

- allenfalls Psychotest zur Nachkontrolle
- Gebrauchtwaffenkäufe beim Händler abwickeln
- Griffstücke / Lowers nachregistrieren

Halte ich aus.

Übersehe ich was?

Bin gespannt auf den Text. Den hat hier niemand, oder?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Nordi » Do 4. Sep 2025, 07:38

Snoop hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:34 Für bestehende LWB mit Kurz- und Langwaffen

- allenfalls Psychotest zur Nachkontrolle
- Gebrauchtwaffenkäufe beim Händler abwickeln
- Griffstücke / Lowers nachregistrieren

Halte ich aus.

Übersehe ich was?

Bin gespannt auf den Text. Den hat hier niemand, oder?
Ob jetzt wirklich auch für uns "alt-WBK-ler" alle 5 Jahre Psychotest kommen ist für mich net so ganz klar. Der Text in der Presse ist da ziemlich ungenau bzw ergibt wenig sinn in der Formulierung.

Ich glaube eher das man eben alle 5 Jahre den Waffenführerschein neu machen muss ( also regelmäßiges Training im Verein usw oder regelmäßige Bewerbe zählen dann wohl nimmer ) und das alle 5 Jahre wohl irgendwie im System abgefragt wird ob du auffällig warst in der Vergangenheit im Bezug zu Aggro verhalten oder so.

Ich hätte wie gesagt jetzt net rausgelesen das wir "alten" alle 5 Jahre den Test neu machen müssen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Snoop » Do 4. Sep 2025, 07:41

Nordi hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:38
Snoop hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:34 Für bestehende LWB mit Kurz- und Langwaffen

- allenfalls Psychotest zur Nachkontrolle
- Gebrauchtwaffenkäufe beim Händler abwickeln
- Griffstücke / Lowers nachregistrieren

Halte ich aus.

Übersehe ich was?

Bin gespannt auf den Text. Den hat hier niemand, oder?
Ob jetzt wirklich auch für uns "alt-WBK-ler" alle 5 Jahre Psychotest kommen ist für mich net so ganz klar. Der Text in der Presse ist da ziemlich ungenau bzw ergibt wenig sinn in der Formulierung.

Ich glaube eher das man eben alle 5 Jahre den Waffenführerschein neu machen muss ( also regelmäßiges Training im Verein usw oder regelmäßige Bewerbe zählen dann wohl nimmer ) und das alle 5 Jahre wohl irgendwie im System abgefragt wird ob du auffällig warst in der Vergangenheit im Bezug zu Aggro verhalten oder so.

Ich hätte wie gesagt jetzt net rausgelesen das wir "alten" alle 5 Jahre den Test neu machen müssen.
Umso besser – ich will auch nicht falsch verstanden werden. Legalwaffenbesitz schwerer zu machen, finde ich auch nicht gut.

Für jemanden, der in dem Bereich schon recht aktiv ist wie viele hier, sind die Änderungen aber nicht so dramatisch.

Und dass nicht jeder 18-Jährige nach kurzem Cooling Off einfach mit einer Flinte oder Büchse nach Hause spazieren darf, ohne jemals ein Minimum einer Ausbildung/Überprüfung gemacht zu haben, finde ich im Gesamtbild auch verschmerzbar.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Do 4. Sep 2025, 07:45

Die neuen Vorschriften bedeuten mehr Bürokratie, hohe Zusatzkosten und das Risiko existenzbedrohender Strafen selbst für kleinste Versäumnisse.

Dadurch sinkt die Nachfrage, Händler verleiren Kundschaft, das Angebot schrumpft und die Infrastruktur des legalen Marktes wird ausgetrocknet.
Während die ehrlichen bürger also immer stärker reglementiert werden, verändert sich für Kriminelle nichts! :headslap:

Im Gegenteil, je restriktiver der legale Markt wird, desto attraktiver wird der illegale Handel. Wer Waffen außerhalb des Gesetzes beschafft, hat ohnehin kein Interesse an Vorschriften und Registrierungspflichten, profitiert aber von einem geschwächten legalen Markt, der ehrliche Käufer verdrängt.

Das Ergebnis ist paradox: Anstatt die Sicherheit zu erhöhen, wird Vertrauen zerstört, die Gesellschaft unter Generalverdacht gestellt und der Schwarzmarkt gestärkt.

Ehrenamtlich engagierte Menschen – ob bei Feuerwehr, Rettung oder in Vereinen – die bislang selbstverständlich Verantwortung getragen haben, finden sich plötzlich unter Generalverdacht wieder. Damit wird nicht nur die Gemeinschaft der Waffenbesitzer geschwächt, sondern ein Stück weit auch das gesellschaftliche Fundament. Ein Gesetz, das vorgibt, Sicherheit zu schaffen, gefährdet in Wahrheit jene, die bisher für Stabilität und Verantwortung standen, und öffnet dem illegalen Waffenhandel Tür und Tor.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Nordi » Do 4. Sep 2025, 07:48

Snoop hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:41
Nordi hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:38
Snoop hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:34 Für bestehende LWB mit Kurz- und Langwaffen

- allenfalls Psychotest zur Nachkontrolle
- Gebrauchtwaffenkäufe beim Händler abwickeln
- Griffstücke / Lowers nachregistrieren

Halte ich aus.

Übersehe ich was?

Bin gespannt auf den Text. Den hat hier niemand, oder?
Ob jetzt wirklich auch für uns "alt-WBK-ler" alle 5 Jahre Psychotest kommen ist für mich net so ganz klar. Der Text in der Presse ist da ziemlich ungenau bzw ergibt wenig sinn in der Formulierung.

Ich glaube eher das man eben alle 5 Jahre den Waffenführerschein neu machen muss ( also regelmäßiges Training im Verein usw oder regelmäßige Bewerbe zählen dann wohl nimmer ) und das alle 5 Jahre wohl irgendwie im System abgefragt wird ob du auffällig warst in der Vergangenheit im Bezug zu Aggro verhalten oder so.

Ich hätte wie gesagt jetzt net rausgelesen das wir "alten" alle 5 Jahre den Test neu machen müssen.
Umso besser – ich will auch nicht falsch verstanden werden. Legalwaffenbesitz schwerer zu machen, finde ich auch nicht gut.

Für jemanden, der in dem Bereich schon recht aktiv ist wie viele hier, sind die Änderungen aber nicht so dramatisch.

Und dass nicht jeder 18-Jährige nach kurzem Cooling Off einfach mit einer Flinte oder Büchse nach Hause spazieren darf, ohne jemals ein Minimum einer Ausbildung/Überprüfung gemacht zu haben, finde ich im Gesamtbild auch verschmerzbar.
Ich bin gegen JEDE Art von Verschärfung, unser Waffenrecht war bisher eh ganz ok und fair. Und MAXIMAL das anheben des alters für C Kat auf 21 hätte ich noch mitgetragen, aber alles andere ist unsinnig, dumm bis hin zu gefährlich.

Aber der absolute Supergau wäre es wenn wirklich alle 5 Jahre das Psychogutachten erneut gemacht werden muss....das würde eine so unfassbare Unsicherheit bringen das die meisten das Hobby dann aufgeben. Es ist ja schon eine Frechheit das "neu-WBKler" nach 5 Jahren den Test nochmal machen müssen, doppelte Kosten, doppelter Aufwand, und die Gefahr die Waffen die man in den letzten 5 Jahren sich gekauft hat direkt zu verlieren, nur weil der Psychologe nen scheis Tag hatte? Absolute Willkür und schwachsinnig.

Und die 2 JAHRE Rückwirkende Gesetzgebung ist ohnehin so völlig gestört, krank und absolut typisch für die SPÖ Kommunisten das ich keine Worte mehr dafür finde.
Zuletzt geändert von Nordi am Do 4. Sep 2025, 07:50, insgesamt 1-mal geändert.

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