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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Sicher? 

Mir laungts, dass i woas
dass i kunnt waun i mechat
dass i kunnt waun i mechat
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Kleiner Reminder wer sich bei der Verhandlung durchgesetzt hat (und wer es mitgetragen hat):
https://www.derstandard.at/story/300000 ... des-verbot
https://www.derstandard.at/story/300000 ... des-verbot


Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wo kann man sich beschweren ?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfassungsgerichtshof
Mir laungts, dass i woas
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Was Kostet? Zeitaufwand? Aussicht auf Erfolg? Kostenerstattung?
Gesetzesänderung (Verschärfung) im Folgejahr?
Gesamterfolg?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wenn das so kommt, dann herzliche Grüße an die Umfallerpartei ÖVP und viel Spaß mit dem 3. Platz bei der nächsten NR-Wahl. Und natürlich ebenso viel Spaß bei allen Regionalwahlen bis dahin.kiritsugu hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:34 Kleiner Reminder wer sich bei der Verhandlung durchgesetzt hat (und wer es mitgetragen hat):
https://www.derstandard.at/story/300000 ... des-verbot
trenck
"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
Javier Milei
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Der Text von der APA ist teilweise klarer als der in den div. Schmierblättern:
https://apa.at/news/waffengesetz-pistol ... e-ab-21-2/
trenck
https://apa.at/news/waffengesetz-pistol ... e-ab-21-2/
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"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
Javier Milei
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Also schwarz hab ich eh noch nie gewählt, aber ab jetzt wähl ich rot auch nicht mehr! Hoffe, vielen ist das thema auch so wichtig wie mir und sie machen das genau so. Schauen wir mal wie die blauen auf diesen Gesetzesentwurf reagieren.
Suche Mossberg MVP Patrol in .223 Falls wer seine verkaufen würde bzw. wen kennt der eine hat, bitte bei mir melden Vielen Dank!
- Steppenwolf
- .50 BMG
- Beiträge: 2853
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wieso sollte es so nicht kommen, das Zugeständnis WBK für alle Waffenbesitzer ist seitens der Regierung gegeben somit schaffen sie mit den grünen das neue Gesetz. Was die FPÖ da machen kann (haben die überhaupt schon irgend wie reagiert?!) ist nur mehr zuschauen.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Bin kein Jurist, deine Frage war: Wo man sich beschweren kann…Gadai hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:51Was Kostet? Zeitaufwand? Aussicht auf Erfolg? Kostenerstattung?
Gesetzesänderung (Verschärfung) im Folgejahr?
Gesamterfolg?
Naja, da ist halt der Verfassungsgerichtshof zuständig.
Mit deinen restlichen Fragen kannst du dich selber beschäftigen.
Mir laungts, dass i woas
dass i kunnt waun i mechat
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das klingt alles medial erstmal ein wenig aufgebauscht und fehlinterpretiert.
Morgen nachlesen soweit öffentlich zugänglich.
Wer jetzt schon eine WBK hat wird wohl raus sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn man jetzt schon die 2te 3tw xte wbk hat (also erweitert, 5 jahre, novelle 2019 bedingte Anpassungen oä ) dann eine neue WBK wegen Kat C Erwerb zu lösen ist.
Gleichzeitig: Wer neu dabei ist hat es nicht leichter, wie so oft im Leben. Einen Gewerbeschein, Mietwohnung mit Preisbindung uvm. haben die Generationen früher auch noch eher bekommen, wie auch Beamtenstatus, Pragmatisierung oder Frühpension.
Wennst heute unter 25 bist frag ich mich auch warum man freiwillig mehr tun will/soll als die Mindestsicherung zu beziehen. Jede Generation muss nutzen was sie an Möglichkeiten hat und eine andere wird ihr dafür der Neider sein.
Morgen nachlesen soweit öffentlich zugänglich.
Wer jetzt schon eine WBK hat wird wohl raus sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn man jetzt schon die 2te 3tw xte wbk hat (also erweitert, 5 jahre, novelle 2019 bedingte Anpassungen oä ) dann eine neue WBK wegen Kat C Erwerb zu lösen ist.
Gleichzeitig: Wer neu dabei ist hat es nicht leichter, wie so oft im Leben. Einen Gewerbeschein, Mietwohnung mit Preisbindung uvm. haben die Generationen früher auch noch eher bekommen, wie auch Beamtenstatus, Pragmatisierung oder Frühpension.
Wennst heute unter 25 bist frag ich mich auch warum man freiwillig mehr tun will/soll als die Mindestsicherung zu beziehen. Jede Generation muss nutzen was sie an Möglichkeiten hat und eine andere wird ihr dafür der Neider sein.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wenn man jung ist, hier die Ausbildung mitnehmen und dann ins Ausland gehen.glockfun hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 21:00 Wennst heute unter 25 bist frag ich mich auch warum man freiwillig mehr tun will/soll als die Mindestsicherung zu beziehen. Jede Generation muss nutzen was sie an Möglichkeiten hat und eine andere wird ihr dafür der Neider sein.
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Javier Milei
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das kommt darauf an. Im Bereich des Strafrechts ist es auf jeden Fall verboten. Außerhalb ist es es zumindest ziemlich unelegant (freundlich gesagt), wobei es auch durchaus legitime Fälle gibt, zB im Steuerrecht. Wenn ich irgendeinen steuerlichen Tatbestand mit Jahresmitte ändere, dann kann es durchaus sinnvoll sein, diesen Tatbestand rückwirkend (nämlich beim Jahresabschluss) auch schon auf das erste Halbjahr anzuwenden.Michl9mm hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:21 Verstoßen rückwirkende Gesetzesänderung nicht gegen die Verfassung?
Davon kann hier natürlich keine Rede sein. Bisher hatten wir im Waffenrecht eigentlich immer den Grundsatz, dass alle Änderungen nur für die Zukunft gelten. Aber leider ist eine Rückwirkung nicht prinzipiell ausgeschlossen. Der Gesetzgeber wird hier argumentgieren, dass das Vertrauen der Bürger nicht schutzwürdig ist, weil sie ja mit einer Neuregelung rechnen mussten bzw. die Rückwirkung aus Gründen des Gemeinwohls erforderlich war um „Vorzieheffekte“ zu verhindern. Ob diese Argumente im Lichte des rechtsstaatlichen Prinzips etc. stichhaltig sind, kann verbindlich nur der Verfassungsgerichtshof entscheiden, der sich damit hoffenltich befassen wird.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Briefe an die ÖVP. Das ist die einzige Möglichkeit, dass die noch kalte Füße kriegt und doch noch die eine oder andere Sache in dem Entwurf entschärft.Steppenwolf hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:58 Wieso sollte es so nicht kommen, das Zugeständnis WBK für alle Waffenbesitzer ist seitens der Regierung gegeben somit schaffen sie mit den grünen das neue Gesetz. Was die FPÖ da machen kann (haben die überhaupt schon irgend wie reagiert?!) ist nur mehr zuschauen.
trenck
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Javier Milei
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
"Kategorie-C-Waffen (Gewehre) von 18 auf 21 Jahre. Eine Ausnahmeregelung ist für Jägerinnen und Jäger geplant."
was machen die ISSF Schützen? erst mit 21 KK Bewerbe schießen???
was machen die ISSF Schützen? erst mit 21 KK Bewerbe schießen???