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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 20:19
von Dante-Mante
Poirot hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 20:13
Master-chief1000 hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 19:56
Also ich werde schnellstmöglich (bevor das neue Gesetz schlagend wird) meine Daten von möglichst vielen Stellen per DSGVO löschen lassen.
Ich denke das wird nicht funktionieren weil die SPÖ / ÖVP villeicht auch rückwirkend gelöschte Daten von Legalwaffenbesitzern haben will
Auswandern und nach einem Regimewechsel wieder zurückkommen wird die einzige Lösung sein für Personen die in den letzten Jahrzehnten wegen psychologischen Problemen in ärztlicher Behandlung waren (burnout, Depressionen, Post Corona usw). Villeicht gibt es dann Einbürgerungsprogramme für Verfolgte und Restitution für unrechtmäßig beschlagnahmte Legalwaffen

/s
Also werden auch Menschen, die nicht die Corona Impfung genommen haben, auch unter Generalverdacht gestellt und deren Waffen entzogen

?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 20:22
von titan
Übrigens:
Was dem Gesetzesentwurf völlig fehlt, ist eine Legaldefinition, was denn ein Griffstück oder ein Gehäuse genau sein soll.
Ist ein Laufmantel ein Gehäuse, ist ein Handschutz ein Gehäuse? Ist eine ein Gehäusedeckel ein Gehäuse? Ist ein Gehäuseabschluss ein Gehäuse bzw. ein Teil davon? - welche Eigenschaften muss ein Gehäuse aufweisen/erfüllen?
Ist ein Griffstück einer Pistole für einen Abzugsgruppeneinsatz ein Griffstück? Ist ein Kolben Griffstück? Ist ein Griff ein Griffstück? Ist ein Schaft mit Griff ein Griffstück oder gar ein Gehäuse? - welche Eigenschaften muss ein Griffstück aufweisen/erfüllen?
Fragen über Fragen...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 20:35
von euvassal
Poirot hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 20:13
Auswandern und nach einem Regimewechsel wieder zurückkommen wird die einzige Lösung sein für Personen die in den letzten Jahrzehnten wegen psychologischen Problemen in ärztlicher Behandlung waren (burnout, Depressionen, Post Corona usw)
Auf welcher Textstelle des Entwurfes gründet sich diese Annahme?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 20:36
von Maria
Im Entwurf steht, der Nationalrat hat beschlossen?
Ich dachte es sei erst ein Entwurf der erst durch alle Instanzen gehen muss?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 20:38
von Gadai
titan hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 20:22
Übrigens:
Was dem Gesetzesentwurf völlig fehlt, ist eine Legaldefinition, was denn ein Griffstück oder ein Gehäuse genau sein soll.
Ist ein Laufmantel ein Gehäuse, ist ein Handschutz ein Gehäuse? Ist eine ein Gehäusedeckel ein Gehäuse? Ist ein Gehäuseabschluss ein Gehäuse bzw. ein Teil davon? - welche Eigenschaften muss ein Gehäuse aufweisen/erfüllen?
Ist ein Griffstück einer Pistole für einen Abzugsgruppeneinsatz ein Griffstück? Ist ein Kolben Griffstück? Ist ein Griff ein Griffstück? Ist ein Schaft mit Griff ein Griffstück oder gar ein Gehäuse? - welche Eigenschaften muss ein Griffstück aufweisen/erfüllen?
Fragen über Fragen...
Rechnet sich für Kriminelle überhaupt ein Glock Griffstück, fehlen ja auch noch andere Teile?
Gäbe es nicht aus Osten z.B. Tokarev´s und Makarov´s viel billiger?
Oder wollen sie unbedingt 9x19?
7,62 Tok. wäre auch aus anderen Gründen wirksamer.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 20:41
von Mag Dump
https://iwoe.at/wp-content/uploads/2020 ... 9-2025.pdf
Okay, da steht:
§ 44c.
(2) Als Erstausstellung gilt jede Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses, wenn der
Antragsteller im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht im Besitz der jeweils beantragten waffenrechtlichen
Urkunde ist.
Das bedeutet also:
Wer schon eine WBK hat, ist fein raus, Erweiterungen sind nicht betroffen.
Aber wenn eine WBK für C eingeführt wird, würde das doch bedeuten: Wer schon eine WBK hat, ist mit B fein raus, aber bei C wäre das ja eine Erstausstellung, weil es bisher keine WBK für C gab...
Also müsste man die C-Waffen weggeben und sich auf B beschränken...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 20:44
von fast12
Maria hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 20:36
Im Entwurf steht, der Nationalrat hat beschlossen?
Ich dachte es sei erst ein Entwurf der erst durch alle Instanzen gehen muss?
Es ist der Entwurf des Dokumentes das am 24.9. im Parlament beschlossen werden soll. Es ist also noch nicht beschlossen, aber es gibt auch keine "Instanzen" mehr - das wird so oder mit minimalen Änderungen beschloßen werden...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 20:46
von fast12
Mag Dump hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 20:41
Das bedeutet also:
Wer schon eine WBK hat, ist fein raus, Erweiterungen sind nicht betroffen.
Aber wenn eine WBK für C eingeführt wird, würde das doch bedeuten: Wer schon eine WBK hat, ist mit B fein raus, aber bei C wäre das ja eine Erstausstellung, weil es bisher keine WBK für C gab...
Also müsste man die C-Waffen weggeben und sich auf B beschränken...
Das sehe ich aktuell nicht so. Siehe §34 (1)
Zudem berechtigt auch eine
1. gültige Jagdkarte,
2. Waffenbesitzkarte oder ein Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie A oder B oder
3. Bewilligung gemäß § 18 Abs. 2, soweit sich diese auf eine Schusswaffe bezieht,
zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie C
die WBK für Kategorie C gibts wohl nur für Personen die NUR Kategorie C wollen oder dürfen (zB Personen unter 25 Jahre)
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 21:20
von Yukon
Leider bin ich nicht dazugekommen mir den kompletten Entwurf durchzulesen, aber mir ist aufgefallen, dass die Verordnungsermächtigung für den Innenminister, wie eine sichere Verwahrung auszusehen hat, entfallen wird. Ist jemanden aufgefallen, ob diese Verordnungsermächtigung an anderer Stelle wieder auftaucht oder die sichere Verwahrung nun im Gesetz selbst geregelt wird?
Unterm Strich ist dieser Entwurf die Verschriftlichung der unfassbaren Dummheit der Regierungsparteien.....
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 21:23
von titan
Gadai hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 20:38
Rechnet sich für Kriminelle überhaupt ein Glock Griffstück, fehlen ja auch noch andere Teile?
Darum gehts gar nicht, sondern ob ein Schuh draus wird oder nicht.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 21:26
von fast12
@yukon - ist nicht entfallen. Schaut für mich unverändert aus
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 21:43
von Yukon
fast12 hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 21:26
@yukon - ist nicht entfallen. Schaut für mich unverändert aus
Ich lese auf Seite 4:
32. Die§§ 16a und 16b samt Überschriften entfallen
.
Und 16b ist die Verordnungsermächtigung
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 21:51
von fast12
da hast du recht - aber das steht doch jetzt 1:1 in §15, oder? (bin nur am Handy)...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 21:54
von glockfun
titan hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 20:22
Übrigens:
Was dem Gesetzesentwurf völlig fehlt, ist eine Legaldefinition, was denn ein Griffstück oder ein Gehäuse genau sein soll.
Ist ein Laufmantel ein Gehäuse, ist ein Handschutz ein Gehäuse? Ist eine ein Gehäusedeckel ein Gehäuse? Ist ein Gehäuseabschluss ein Gehäuse bzw. ein Teil davon? - welche Eigenschaften muss ein Gehäuse aufweisen/erfüllen?
Ist ein Griffstück einer Pistole für einen Abzugsgruppeneinsatz ein Griffstück? Ist ein Kolben Griffstück? Ist ein Griff ein Griffstück? Ist ein Schaft mit Griff ein Griffstück oder gar ein Gehäuse? - welche Eigenschaften muss ein Griffstück aufweisen/erfüllen?
Fragen über Fragen...
Die Definition gab es doch schon häufiger. In all den bisherigen Texten seit letztem Jahr angedeutet. Wurde mal übersehen und oft auch bewusst ignoriert ...
Gehäuse;
Nimmt Verschluss und/oder Abzugseinheit auf ... ist wesentlich für die Funktion der Waffe als Einheit ... daher wesentlicher Teil
Gasdruckbelastung hinfällig da weg aus Text.
Sollte auch jetzt drin stehen bzw. in den Erläuterungen zum Antrag. Beispielhaft meistens an Pistolen exerziert. Gilt auch für Gewehre vgl andere Länder schon lange (lower upper bolt carrier usw)
Damit sind auch Sonderfälle wie SIG drin, da ist der Verschluss ja bspw an der Abzugsgruppe, diese aber am Griffstück verriegelt.
Der Revolverrahmen war bislang ja auch schon immer relevant weil Stoßboden/gasdruckbelastet.
Der Griff von einem SAA wirds nicht sein, der hängt am eigentlichen Rahmen.
Blaser R8 Gehäuse und Kammer war auch überall ausser AT relevant hier eben nur bislang der Gardena Verschlusskopf und Lauf
Mosin Nagant ... bisslang nur Kopf und Lauf, jetzt klar auch Geäuse und Kammer weil nimmt 1x Abzugnund 1x Verschluss(kopf) auf
Und und und
Viel nachmelden oder flexen ...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 21:59
von Mag Dump
Fassen wir es also zusammen:
Das ist, was sich unsere Regierung als adäquate und verbessernde Reaktion auf Tragödien mit psychologischem Hintergrund und Terrorismus (Wien 2020 sollte nicht vergessen sein, allein schon wegen der Vorgeschichte) vorstellt.
Solange nichts passiert, werden sie sagen: "Wir haben das richtige getan! Nun ist es erwiesen!"
Wenn doch etwas passiert: "Wir müssen noch strenge werden! Waffen wegnehmen, außer jagende Politiker und deren Freunderl, die sind ja per definitionem verlässlich!"