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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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mänsn
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von mänsn » Fr 5. Sep 2025, 08:48

euvassal hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 08:35
mänsn hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 08:13 Bleibt jetzt noch eine wichtige Frage offen. Gilt der 01.06.2025 für Ausstellung vom Dokument in Kartenform oder für den Erstantrag.
Beispiel :
WBK Kurs inkl. Gutachten und Waffenführerschein April 2025.
Antrag auf Ausstellung bei der BH Ende Mai 2025.
Erstellung ( Druck ) und Versand der WBK eine Woche nach dem 01.06.2025.
(30a) Menschen, die zwischen 1. Juni 2025 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 23 die
Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde beantragt haben,...
Danke für deine Antwort.
Habe einige im Freundschaftskreis, welche in genau diese Situation geraten. Sollte wirklich die Beantragung geltend gemacht werden haben diese ja noch einmal Glück und ersparen sich weitere Kosten. :D
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Gadai
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Gadai » Fr 5. Sep 2025, 08:52

mänsn hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 08:48 Danke für deine Antwort.
Habe einige im Freundschaftskreis, welche in genau diese Situation geraten. Sollte wirklich die Beantragung geltend gemacht werden haben diese ja noch einmal Glück und ersparen sich weitere Kosten. :D
Gültig bis oder dgl. sollte ja auch auf der Karte stehen.

Simon80
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Simon80 » Fr 5. Sep 2025, 08:57

Das kann ja lustig werden, ich kenne keinen Händler der Wechselsysteme getrennt gemeldet hat und auch für die Behörde war das nie ein Thema. Da müssen dann aus einem AR upper drei Teile gemacht werden quasi? (Lauf, Verschluss, Gehäuse)

Was wird aus den ganzen "freien Teilesätzen" z.B. vom M16, da hat man dann ein Gehäuse und einen Lower von einer Vollautomatischen Waffe die plötzlich "wesentliche Teile" sind.

Absurde Sammlung von Sinnlosigkeiten wieder mal dieser Gesetzesvorschlag.

befluegeltkostbarer
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von befluegeltkostbarer » Fr 5. Sep 2025, 08:59

Die Behörden des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie die Träger der Sozialversicherung sind ermächtigt und auf Anfrage verpflichtet, der Waffenbehörde personenbezogene Daten – einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO – zu übermitteln, soweit diese für die Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit erforderlich sind. Diese Daten dürfen nur an den bekanntgegebenen Gutachter (§ 41 Abs. 1) zum Zweck der Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit übermittelt werden.
(6) Die Behörde hat dem bekanntgegebenen Gutachter (§ 41 Abs. 1) Daten zu übermitteln, die für die Erstellung eines Gutachtens gemäß § 41 erforderlich sind.“

Kann die Behörde einfach Mal breit die Bevölkerung Abfragen wer Psychopharmaka nimmt, Psychotherapie macht, oder vielleicht Schlafmittel, Parkinsonmedikation oder sonstiges einnimmt? wtf

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Fr 5. Sep 2025, 08:59

euvassal hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 08:44 Die Behörde fragt ab und leitet (ungelesen?) an den Psychologen weiter. So hätte ich das verstanden.
Edit:
Der Psychologe wird dann entscheiden,(er ist ja der Fachmann) ob eine etwaige Diagnose von anderer Stelle relevant ist.
Das würde bedeuten, dass die jetztige Fehlerquelle beim Attentat von Graz noch mehr Macht erhalten wird. Kann ich mir nicht vorstellen aber wer weiß....mal schaun.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Simon80
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Simon80 » Fr 5. Sep 2025, 09:07

Das wird auch interessant:
"Die Jagdbehörde hat die Behörde unverzüglich zu verständigen, sobald eine Jagdkarte entzogen wurde
oder die Gültigkeit einer Jagdkarte abgelaufen ist. Zum Zweck der Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit
sind im Falle einer Entziehung die hierfür maßgeblichen Gründe anzugeben.“

Zumindest bei uns in OÖ läuft die Gültigkeit einfach ab wenn man mal den Jahresbeitrag nicht zahlt, mit Zahlung ist sie aber wieder gültig. Heißt wenn mal man den Zahltag übersieht weil man eh nicht aktiv Jagen geht gibts gleich mal eine Meldung an die Behörde.
Sehe hier den Sinn nicht wirklich weil man bei der 5J Überprüfung sowieso immer die Zahlungsbestätigung zeigen muss.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Scout17 » Fr 5. Sep 2025, 09:11

befluegeltkostbarer hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 08:59 Die Behörden des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie die Träger der Sozialversicherung sind ermächtigt und auf Anfrage verpflichtet, der Waffenbehörde personenbezogene Daten – einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO – zu übermitteln, soweit diese für die Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit erforderlich sind. Diese Daten dürfen nur an den bekanntgegebenen Gutachter (§ 41 Abs. 1) zum Zweck der Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit übermittelt werden.
(6) Die Behörde hat dem bekanntgegebenen Gutachter (§ 41 Abs. 1) Daten zu übermitteln, die für die Erstellung eines Gutachtens gemäß § 41 erforderlich sind.“

Kann die Behörde einfach Mal breit die Bevölkerung Abfragen wer Psychopharmaka nimmt, Psychotherapie macht, oder vielleicht Schlafmittel, Parkinsonmedikation oder sonstiges einnimmt? wtf
"(6) Die Behörde hat dem bekanntgegebenen Gutachter (§ 41 Abs. 1) Daten zu übermitteln, die für die Erstellung eines Gutachtens gemäß § 41 erforderlich sind.“

Das heißt ja dann für mich, dass es nicht die Alt-WBKler betreffen wird sondern nur die neu ausgestellten bzw. bei denen wieder nach 5 Jahren!

Wein einen zB seine WBK vor 10 Jahren bekommen hat, dann ist wurscht ob der in 8 Jahren ein psychisches Problem, Burnout oder ähnliches bekommt, da das ja bei ihm nicht mehr abgefragt wird. So verstehe ich es zumindest.
Suche Mossberg MVP Patrol in .223 Falls wer seine verkaufen würde bzw. wen kennt der eine hat, bitte bei mir melden Vielen Dank!

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Master-chief1000 » Fr 5. Sep 2025, 09:15

"..zum Zweck der Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit übermittelt werden."

Ich verstehe es eher das es jeden, immer betreffen kann also auch Alt WBK Besitzer wie mich. Die Behörde kann sich ja immer einen Vorwand suchen die Verlässlichkeit auch nach der Ausstellung zu überprüfen soviel ich weiß. Psychohygiene ist halt jetzt als WBK Besitzer nicht mehr erwünscht sehr cool. Und ich hab immer gedacht es zeugt von Zuverlässigkeit wenn man sich Problemen stellt und sie behebt.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Fr 5. Sep 2025, 09:16

Master-chief1000 hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 09:15 "..zum Zweck der Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit übermittelt werden."

Ich verstehe es eher das es jeden, immer betreffen kann also auch Alt WBK Besitzer wie mich. Die Behörde kann sich ja immer einen Vorwand suchen die Verlässlichkeit auch nach der Ausstellung zu überprüfen soviel ich weiß. Psychohygiene ist halt jetzt als WBK Besitzer nicht mehr erwünscht sehr cool. Und ich hab immer gedacht es zeugt von Zuverlässigkeit wenn man sich Problemen stellt und sie behebt.
Quatsch...genau so Müll wie " der Klügere gibt nach"
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Fr 5. Sep 2025, 09:17

Wird spannend, wenn mal Psychologen wegen dieser "Pseudowissenschaft" geklagt werden. Immerhin geht es bei diesen Gutachten auch um Eigentumsverlust (Schadensersatz) und andere möglichweise weitreichendere Folgen. Psychologie ist auch keine Wissenschaft.

Bei legalem Waffenbesitz wird man mittlerweile wie ein Verrückter behandelt, während in wiederkehrenden Abständen Schwerverbrecher genau auf Grundlage dieser Pseudowissenschaftlichen Diagnosen freigelassen und zu Wiederholungstätern werden.

Währenddessen bleiben sämtliche potenzielle Amokfahrer und Drogenkonsumenten völlig unbehelligt, frei und ungetestet. Eine gepanzerte Limousine mieten, ist überhaupt kein Problem.

Als Waffenbesitzer ist es vermutlich mittlerweile besser, medizinische Leistungsangebote privat hinter der Grenze wahrzunehmen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Fr 5. Sep 2025, 09:32

Master-chief1000 hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 09:15 Die Behörde kann sich ja immer einen Vorwand suchen die Verlässlichkeit auch nach der Ausstellung zu überprüfen soviel ich weiß.
Ja stimmt schon. Aber präventiv für alle Waffenbesitzer? Wird nicht administrierbar sein. Und wo kommen all die Psychologischen Gutachter her?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von befluegeltkostbarer » Fr 5. Sep 2025, 09:40

Master-chief1000 hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 09:15 "..zum Zweck der Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit übermittelt werden."

Ich verstehe es eher das es jeden, immer betreffen kann also auch Alt WBK Besitzer wie mich. Die Behörde kann sich ja immer einen Vorwand suchen die Verlässlichkeit auch nach der Ausstellung zu überprüfen soviel ich weiß. Psychohygiene ist halt jetzt als WBK Besitzer nicht mehr erwünscht sehr cool. Und ich hab immer gedacht es zeugt von Zuverlässigkeit wenn man sich Problemen stellt und sie behebt.
Ist das nicht was alle 5 Jahre passiert? Oder wird nur die Verwahrung kontrolliert?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Fr 5. Sep 2025, 09:43

befluegeltkostbarer hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 09:40
Master-chief1000 hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 09:15 "..zum Zweck der Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit übermittelt werden."

Ich verstehe es eher das es jeden, immer betreffen kann also auch Alt WBK Besitzer wie mich. Die Behörde kann sich ja immer einen Vorwand suchen die Verlässlichkeit auch nach der Ausstellung zu überprüfen soviel ich weiß. Psychohygiene ist halt jetzt als WBK Besitzer nicht mehr erwünscht sehr cool. Und ich hab immer gedacht es zeugt von Zuverlässigkeit wenn man sich Problemen stellt und sie behebt.
Ist das nicht was alle 5 Jahre passiert? Oder wird nur die Verwahrung kontrolliert?
Die Wiederkehrende bewirkt ja kein neuerliches Gutachten. Also Nein. Man sollte halt die Beamten nicht schimpfen oder mit der Waffe bedrohen etc.

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combatmiles
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von combatmiles » Fr 5. Sep 2025, 10:11

was mir persönlich am Meisten Kopfzerbrechen bereitet: das "rückwirkend"... das hebelt mMn jedwedes Rechtsverständnis aus... weil wenn das Schule macht auch in anderen Bereichen, dann simma wirklich am Arsch...
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Fr 5. Sep 2025, 10:33

combatmiles hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 10:11 was mir persönlich am Meisten Kopfzerbrechen bereitet: das "rückwirkend"... das hebelt mMn jedwedes Rechtsverständnis aus... weil wenn das Schule macht auch in anderen Bereichen, dann simma wirklich am Arsch...
Wurde ja von der SPÖ gefordert. Ich schreibe das nur, damit ich es selbst nicht vergesse!

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