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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 5. Sep 2025, 10:35
von trenck
euvassal hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 10:33
combatmiles hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 10:11
was mir persönlich am Meisten Kopfzerbrechen bereitet: das "rückwirkend"... das hebelt mMn jedwedes Rechtsverständnis aus... weil wenn das Schule macht auch in anderen Bereichen, dann simma wirklich am Arsch...
Wurde ja von der SPÖ gefordert. Ich schreibe das nur, damit ich es selbst nicht vergesse!
Ja. Und von der ÖVP und den Neos so widerspruchslos akzeptiert. Man wird es sich merken.
trenck
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 5. Sep 2025, 10:37
von Poirot
titan hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 09:17
Wird spannend, wenn mal Psychologen wegen dieser "Pseudowissenschaft" geklagt werden. Immerhin geht es bei diesen Gutachten auch um Eigentumsverlust (Schadensersatz) und andere möglichweise weitreichendere Folgen. Psychologie ist auch keine Wissenschaft.
https://www.stern.de/panorama/verbreche ... 62904.html
Auszug aus dem Artikel - wir reden hier über eine Gerichtsverhandlung:
"es gibt keine Diagnose, die eine Amoktat voraussagen lässt", stellte der Gutachter klar.
Das Klinikum bzw die Psychologin konnte rechtlich nicht belangt werden:
https://landgericht-heilbronn.justiz-bw ... +1+O+22012
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 5. Sep 2025, 10:53
von Kreizsakra
Poirot hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 10:37
titan hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 09:17
Wird spannend, wenn mal Psychologen wegen dieser "Pseudowissenschaft" geklagt werden. Immerhin geht es bei diesen Gutachten auch um Eigentumsverlust (Schadensersatz) und andere möglichweise weitreichendere Folgen. Psychologie ist auch keine Wissenschaft.
https://www.stern.de/panorama/verbreche ... 62904.html
Auszug aus dem Artikel - wir reden hier über eine Gerichtsverhandlung:
"es gibt keine Diagnose, die eine Amoktat voraussagen lässt", stellte der Gutachter klar.
Das Klinikum bzw die Psychologin konnte rechtlich nicht belangt werden:
https://landgericht-heilbronn.justiz-bw ... +1+O+22012
Dan sollten diese Diagnosen aber auch nicht dafür herhalten dürfen, dass potentiell gefährliche Leute wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Der beste Prädiktor für zukünftiges Verhalten ist immer vergangenes Verhalten.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 5. Sep 2025, 10:54
von Poirot
Bulletmonk hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 08:12
Wenn du vogeldoktor gehst und da was Diagnostiziert wird mit Befund, dann wird das erfasst und sie können das abrufen.
Bisher geht das nicht
Ist eigentlich schon angedacht ob man eine zweite Meinung zu Diagnosen einholen darf um Fehldiagnosen aufzudecken ?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 5. Sep 2025, 11:02
von bino71
Simon80 hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 08:57
Das kann ja lustig werden, ich kenne keinen Händler der Wechselsysteme getrennt gemeldet hat und auch für die Behörde war das nie ein Thema. Da müssen dann aus einem AR upper drei Teile gemacht werden quasi? (Lauf, Verschluss, Gehäuse)
Was wird aus den ganzen "freien Teilesätzen" z.B. vom M16, da hat man dann ein Gehäuse und einen Lower von einer Vollautomatischen Waffe die plötzlich "wesentliche Teile" sind.
Absurde Sammlung von Sinnlosigkeiten wieder mal dieser Gesetzesvorschlag.
Wieso? Du bist als Waffenbesitzer dann in der Pflicht alles deiner BH zu melden, falls eines der § übereinstimmt.
Da braucht der Händler nichts machen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 5. Sep 2025, 11:02
von rider650
Bulletmonk hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 08:26
Auf der Karte steht ein Ausstellungsdatum. Das wird gelten
Nein. Erstausstellung bedeutet das Datum, an dem dir zu ersten Mal eine WBK ausgestellt wurde. Der Begriff ist eigentlich unmissverständlich. Wenn es deine fünfte WBK ist, die nach dem 1.6. ausgestellt wurde, weil du zwischendurch zwei mal erweitert, einmal große Magazine gemeldet und einmal Kat A geswitcht hast und dann noch eine WBK verloren hast, dann gilt das Datum, an dem du deine erste WBK mit den 2 Plätzen und sonst nichts drauf erhalten hast. Wenn es anders wäre hätten sie 'neueste Ausstellung' statt 'Erstausstellung' geschrieben.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 5. Sep 2025, 11:11
von Mag Dump
combatmiles hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 10:11
was mir persönlich am Meisten Kopfzerbrechen bereitet: das "rückwirkend"... das hebelt mMn jedwedes Rechtsverständnis aus... weil wenn das Schule macht auch in anderen Bereichen, dann simma wirklich am Arsch...
Du bist weit hinter dem aktuellen Stand zurück:
Rückwirkend hat Wolfgang Schüssel in ganz großem Stil Pensionen geraubt.
Das das juristisch überhaupt möglich war, ist der eigentliche Skandal. Aber wenn es bei den Pensionen geht, was ja einen MASSIVEN Eingriff in die Existenzen vieler Bürger bedeutet, dann wirds bei den Waffen keinProblem sein, umso mehr, als sich die Regierungsparteien einig sind.
Btw, als die Roten dann wieder den Kanzler gestellt haben, warn sie froh, dass ihnen Schüssel die Drecksarbeit abgenommen hat. Und von der FPÖ ist auch niemals ein Wort darüber gekommen, dabei ist die FPÖ doch ach so bürgernah, angeblich.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 5. Sep 2025, 11:14
von trenck
Weil nach einer Reaktion der FPÖ gefragt wurde:
https://www.fpoe.at/aktuell/artikel-det ... rgerrechte
„Die geplante Änderung des Waffengesetzes ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheits- und Bürgerrechte der Österreicher und die Vorgangsweise der ‚Verlierer-Ampel‘ dabei zudem auch eine einzige Farce, mit der das Parlament und die Bevölkerung regelrecht verhöhnt werden“, so kritisierte heute, Donnerstag, FPÖ-Sicherheitssprecher Gernot Darmann den Gesetzesentwurf für ein neues Waffengesetz, der heute im Innenausschuss des Nationalrats behandelt wurde. Die Regierungsparteien hätten nämlich nicht nur ihren Gesetzesentwurf bereits gestern Mittag ausgewählten Medien zugespielt, während er den Parlamentsklubs erst am Nachmittag übermittelt wurde, sondern würden diese Gesetzesänderung auch noch mit einer Begutachtungsfrist von nur zwei Wochen schnellstmöglich durchpeitschen wollen.
„Bis 16. September können Stellungnahmen von Experten abgegeben werden, am 18. September findet bereits die nächste Innenausschuss-Sitzung statt. Das heißt, es bleibt nur ein Tag, um Inhalte aus der Begutachtung ins Gesetz einzuarbeiten. Kurzum bedeutet das: Die Regierung will von vornherein überhaupt nichts mehr an ihrem Entwurf verändern, sondern ihn um jeden Preis noch im September-Plenum durchdrücken. Das ist gerade bei so einer sensiblen Gesetzesmaterie, bei der es um fundamentale Rechte der Bürger geht, skandalös! Deshalb haben wir Freiheitlichen uns im Ausschuss auch für eine längere Begutachtungsfrist von vier Wochen ausgesprochen, dies wurde aber von den Regierungsfraktionen nicht unterstützt!“
trenck
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 5. Sep 2025, 11:24
von Flying Dog
2 Fragen:
1) Soweit ich sehe ist die 6-Wochen-Frist bei Überlassungen zwar gefallen und durch "Meldung unverzüglich" ersetzt worden,
jedoch erst ab einer Überlassung von mehr als 3 Tagen.
Demnach... borge ich mir die Waffe meine Frau (und ich ihr vize-versa stattdessen eine von meinen) für einen Tag, muss ich zwar die Daten meiner Frau und sie meine für diese Überlassung 6 Monate festhalten und ggf. der Behörde nachweisen (

), diese Überlassung aber eben NICHT unverzüglich der Behörde melden.
Korrekt?
2) Diese nochmalige psychologische Überprüfung nach 5 Jahren betrifft nicht ALT-WBK-INHABER (d.h. es findet nicht jedes Mal bei der Verwahrungsprüfung auch eine neuerliche psychologische Evaluierung statt).
Korrekt?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 5. Sep 2025, 11:25
von euvassal
rider650 hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 11:02
Bulletmonk hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 08:26
Auf der Karte steht ein Ausstellungsdatum. Das wird gelten
Nein. Erstausstellung bedeutet das Datum, an dem dir zu ersten Mal eine WBK ausgestellt wurde. Der Begriff ist eigentlich unmissverständlich. Wenn es deine fünfte WBK ist, die nach dem 1.6. ausgestellt wurde, weil du zwischendurch zwei mal erweitert, einmal große Magazine gemeldet und einmal Kat A geswitcht hast und dann noch eine WBK verloren hast, dann gilt das Datum, an dem du deine erste WBK mit den 2 Plätzen und sonst nichts drauf erhalten hast. Wenn es anders wäre hätten sie 'neueste Ausstellung' statt 'Erstausstellung' geschrieben.
Also bei Antrag auf Kat.A ist es für mich fragwürdig, denn du hast ja noch kein entsprechendes waffenrechtliches Dokument. Bei Unterbrechung ist es ziemlich sicher eine Neuausstellung.
...Eine Erstausstellung liegt vor, wenn
eine Person eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass beantragt und zum Zeitpunkt der Antragstellung
noch nicht im Besitz der jeweils beantragten waffenrechtlichen Urkunde (Waffenbesitzkarte oder
Waffenpass) ist....
...Auch bei Personen, welche in der Vergangenheit bereits
die konkrete waffenrechtliche Bewilligung besessen haben und diese im Zeitpunkt der Antragstellung nicht
mehr haben, handelt es sich erneut um eine Erstausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 5. Sep 2025, 11:26
von rider650
Simon80 hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 08:57
Das kann ja lustig werden, ich kenne keinen Händler der Wechselsysteme getrennt gemeldet hat und auch für die Behörde war das nie ein Thema. Da müssen dann aus einem AR upper drei Teile gemacht werden quasi? (Lauf, Verschluss, Gehäuse)
Was wird aus den ganzen "freien Teilesätzen" z.B. vom M16, da hat man dann ein Gehäuse und einen Lower von einer Vollautomatischen Waffe die plötzlich "wesentliche Teile" sind.
Absurde Sammlung von Sinnlosigkeiten wieder mal dieser Gesetzesvorschlag.
Ich habe mir den Entwurf jetzt durchgelesen und kann keine Änderungen bezüglich Zubehör und Wechselsysteme entdecken.
Bis jetzt waren Wechselsysteme nie definiert, weder im Gesetz noch in der Verordnung noch im Runderlass.
Die Eintragung von Wechselsystemen basierte bis jetzt nur darauf, dass es die schon lange gab und die schon immer als ein Teil eingetragen wurden, und die Behörden haben das so akzeptiert, in dem sie die ZWR-Einträge nie beanstandet haben. Da der Gesetzesentwurf dem nicht neues hinzufügt kann ich auch keinen Handlungsbedarf für Wechselsystembesitzer erkennen, sollte der Entwurf genau so beschlossen werden.
Damit sich etwas ändert müsste meiner Meinung nach entweder das Gesetz dies explizit regeln oder die Behörde (aufgrund einer Verordnung, eines Runderlasses, einer Weisung oder eigenem Antrieb) tätig werden und auf die Besitzer zugehen.
Ich kann nicht erkennen, wieso nach jetzigem Stand Leute, die seit langem Wechselsysteme registriert haben, aktiv werden sollten.
Falls ich etwas übersehen habe korrigiert mich gerne.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 5. Sep 2025, 11:29
von rider650
euvassal hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 11:25
Also bei Antrag auf Kat.A ist es für mich fragwürdig, denn du hast ja noch kein entsprechendes waffenrechtliches Dokument. Bei Unterbrechung ist es ziemlich sicher eine Neuausstellung.
...Eine Erstausstellung liegt vor, wenn
eine Person eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass beantragt und zum Zeitpunkt der Antragstellung
noch nicht im Besitz der jeweils beantragten waffenrechtlichen Urkunde (Waffenbesitzkarte oder
Waffenpass) ist....
...Auch bei Personen, welche in der Vergangenheit bereits
die konkrete waffenrechtliche Bewilligung besessen haben und diese im Zeitpunkt der Antragstellung nicht
mehr haben, handelt es sich erneut um eine Erstausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde.
Was ist denn die 'jeweils beantragte waffenrechtliche Urkunde' bei Antrag auf Kat A? Eine WBK. Hast du die schon vorher gehabt? Ja. Also ist es keine Erstausstellung. Klingt für mich eindeutig.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 5. Sep 2025, 11:34
von euvassal
rider650 hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 11:29Was ist denn die 'jeweils beantragte waffenrechtliche Urkunde' bei Antrag auf Kat A? Eine WBK. Hast du die schon vorher gehabt? Ja. Also ist es keine Erstausstellung. Klingt für mich eindeutig.
Gut, dann hoffen wir das mal.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 5. Sep 2025, 11:42
von DumbDummy
rider650 hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 11:26
Ich habe mir den Entwurf jetzt durchgelesen und kann keine Änderungen bezüglich Zubehör und Wechselsysteme entdecken.
Bis jetzt waren Wechselsysteme nie definiert, weder im Gesetz noch in der Verordnung noch im Runderlass.
Die Eintragung von Wechselsystemen basierte bis jetzt nur darauf, dass es die schon lange gab und die schon immer als ein Teil eingetragen wurden, und die Behörden haben das so akzeptiert, in dem sie die ZWR-Einträge nie beanstandet haben. Da der Gesetzesentwurf dem nicht neues hinzufügt kann ich auch keinen Handlungsbedarf für Wechselsystembesitzer erkennen, sollte der Entwurf genau so beschlossen werden.
Damit sich etwas ändert müsste meiner Meinung nach entweder das Gesetz dies explizit regeln oder die Behörde (aufgrund einer Verordnung, eines Runderlasses, einer Weisung oder eigenem Antrieb) tätig werden und auf die Besitzer zugehen.
Ich kann nicht erkennen, wieso nach jetzigem Stand Leute, die seit langem Wechselsysteme registriert haben, aktiv werden sollten.
Falls ich etwas übersehen habe korrigiert mich gerne.
Für Wechselsystembesitzer kann ich auch keine Änderungen entnehmen, außer bei der Registrierung wurde nur ein Teil erfasst (gibt ja auch Wechselsysteme wo Lauf und Verschluss nicht die gleiche Seriennummer haben) - da müsste meiner Meinung innerhalb von 2 Jahren nachgemeldet werden müssen.
Für den reinen Griffstück-Besitz (bis jetzt nicht meldepflichtig) der nachgemeldet werden muss,
ergeben sich sehr wohl Änderungen, da es in Zukunft erforderlich ist, dass dazu ein passender genehmigungspflichtiger Teil eingetragen/vorhanden sein muss.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 5. Sep 2025, 11:48
von glockfun
combatmiles hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 10:11
was mir persönlich am Meisten Kopfzerbrechen bereitet: das "rückwirkend"... das hebelt mMn jedwedes Rechtsverständnis aus... weil wenn das Schule macht auch in anderen Bereichen, dann simma wirklich am Arsch...
Weil "Visionäre" diese Idee weiterentwickeln könnten.
Menschen die in (Früh)Pension sind und über das entsprechende Alter (zu erwartender Zeitraum des Empfanges) hinaus im Verhältnis zu Ihren Einzahlleistungen dann auf Mindestpension runtergestuft werden. Oder Selbstversorgung. Oder einfach bei der Kirche Caritas usw abgeladen werden?
Was soll eine Generation unter 25 denn von ihren Vorgängern halten ...
Wer da keinen Bezug über mehrere Generationen hat (Eltern, Verwandschaft) sei es aus Zuwanderung oder anderen Gründen ...
Der Mangel an Rechtssicherheit und der Einhaltung von Verträgen ... ganze Nationen in der Dritten Welt leben auch irgendwie damit ...
Kann man sich als Vorbild nehmen, ich würde es nicht aber unsere lenkende Klasse gerade ...