Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 6. Sep 2025, 09:00
Somit sind gemäß dieser Gesetzesvorlage seit Anfang Juni 2025 ausgestellte WBKs für Personen zwischen 21 und 25 Jahren ungültig, richtig ?
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
Auf Grund der Autokorrektur weiß ich jetzt nicht, ob du den Verband mit dem großen, rothaarigen Bundesgeneraloberschützenmeister oder mit den mit einem Rechtsanwalt als Präsidenten meinst.Steppenwolf hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 22:44Klingt wie bei der Gewerkschaft - erst Beitreten dann schau ma mal.howa308 hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 21:54skrufmaster hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 21:32Absurditäten über Absurditäten. Österreich bräuchte eine besser organisierte Interessengemeinschaft in Punkto Waffenrecht, sowas wie eine NRA.fast12 hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 21:08 Von mir aus. Ich sag halt die Umsetzung der EU Richtlinige bzgl. Griffstücken wäre so oder so gekommen. Wir werdens nie erfahren.
Übrigens: Das Messertrageverbotsgesetz ist eine andere Baustelle und hat nicht direkt etwas mit dem Waffengesetz zu tun. Das kommt dann als nächstes, wenn das Waffengesetz durch ist. Man braucht ja schließlich noch weitere Erfolgsgeschichten für die nächsten Monate.
Gibt es eh.
Weniger sudern mehr machen, einfach beitreten.
Der jährliche Beitrag kostet weniger als ein Waffenführerschein oder ein psychologisches Gutachten.
Gemeinsam im Verband sind wir stark.
Is zwenig, sorry Leute das Konzept geht ned auf![]()
Man kann ein Abfrage nach DSGVO machen und die Daten löschen lassen. Kann eigentlich keinen Grund der Speicherung geben außer für die Abrechnung. Eine ELGA Abmeldung könnte für die Zukunft auch hilfreich werden. War klar, wenn Daten gespeichert werden, werden sie auch genutzt. Egal was versprochen wird...skrufmaster hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 21:29Naja es soll ja laut Standard einen laufenden und umfassenden Austausch zwischen Gesundheitseinrichtungen (i.e., Ärzte, Spitäler, Krankenkassen) und Waffenbehörde geben. Wer weiß, ob das nicht irgendwann auch auf die Führerscheinbehörde ausgedehnt wird; eine Debatte zur Limitierung des Führerscheins für Senioren gibt es ja bereits.eierkopf hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 23:40Mach dich net selber deppert, da müssten sämtliche leute mit burnout etc dazuzählen und OBENDREIN würde es heißen das alle Gesundheits/psychologischen Daten aller WBK Besitzer offengelegt werden müssten und das über Jahre/Jahrzente.skrufmaster hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 22:22 Wie lange wirkt sich eine vergangene psychologische Diagnose auf die Zuverlässigkeit aus? War zwischen 18 und 20 nach in Behandlung; bin heute Anfang 40 - muss mit dem neuen Gesetz die Gebietskrankenkasse die Daten von damals an die Behörde weitergegeben? Hab's beim WBK Erwerb vor 4 Jahren zwar frei heraus erzählt, aber die Gutachterin meinte, das sei schon lange her und spiele keine Rolle mehr. Wie sieht es mit anderen Dingen aus? Wenn ich dem Hausarzt erzähle, ich schlafe schlecht und er verschreibt mir dann Xanax (nehme ich vll 2 oder 3 Mal im Jahr), verliere ich dann die Zuverlässigkeit, wenns an die Behörde weitergegeben wird (weil Xanax ist ja ein Benzo)?
Wie ist das, wenn man die Zuverlässigkeit dann aufgrund einer vergangenen psychologischen Behandlung nun verliert? Verfallen dann die Waffen ersatzlos, d.h. wäre ein sofortiger Verkauf am sinnvollsten?
Am besten geht man wirklich nur mehr privat zum Arzt, sonst ist als nächstes der Führerschein auch noch weg. Bleibt nur zu hoffen, dass das nach der nächsten NR Wahl nochmal reformiert wird.
Da hat noch niemand geurteilt (mal am baum rütteln...)
Ich werde mir in Zukunft auf jeden Fall alle Medikamente, die über Aspirin hinausgehen, nur mehr via gedrucktem Privatrezept holen. Man weiß nie, was die Zukunft bringen wird.
--------------Master-chief1000 hat geschrieben: Sa 6. Sep 2025, 09:40 Was für mich das eigenartige ist das die Behörde ja nun das Recht auf Zugriff der Daten hat. Unbenommen bleibt ja aber das Recht laut DSGVO seine Daten löschen zu lassen. Das würde ja heißen wenn jeder seine Daten löschen lässt kann die Behörde erst recht auf nichts zugreifen.
Sie können eine Löschung Ihrer Daten verlangen, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe zutrifft (u.a., wenn der Verarbeitungszweck weggefallen ist, eine unrechtmäßige Verarbeitung vorliegt oder sich die Datenverarbeitung auf Ihre Einwilligung stützt und Sie diese widerrufen haben).
https://www.gesundheitskasse.at/cdscont ... oegkportalAus gesetzlichen Gründen dürfen wir gewisse Daten nicht löschen.
Ja so kann man es rauslesen, es heißt ja - für Jäger ändert sich nichtsfast12 hat geschrieben: Sa 6. Sep 2025, 11:16 Sehe ich das richtig, dass man aus dem Gesetzesentwurf noch nicht klar rauslesen kann ob es Verwahrungskontrollen für Kat C geben wird?
Die Geschichte zeigt uns das man mit solchen Altbestandsregelungen immer verarscht wird. Das läuft die ersten paar Jahre, dann wird eine WBK samt Psychotest gefordert.fast12 hat geschrieben: Sa 6. Sep 2025, 11:20 naja, es gibt ja neben Jäger und WBK auch noch die Möglichkeit eine Kat C Waffe als "Altbestand" ohne irgendwas zu besitzen, wenn man sie schon länger als 2 Jahre hat. Da das die Mehrheit sein wird, wäre grad das interessant....
Komisch, und was soll sich dann ändern wenn die FPÖ die abolute hätte?!Poirot hat geschrieben: Sa 6. Sep 2025, 11:31
Einzige Chance: die FPÖ hat bis dahin die Absolute aber das wird nicht passieren weil die Wähler in Österreich dafür zu wenig Mut haben.