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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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ebner33
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von ebner33 » Mo 8. Sep 2025, 15:43

Poirot hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 15:00
SectionThree hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 13:54 „Meine“ Psychologin hat sich im Gespräch jedenfalls als leidenschaftliche Sportschützin „geoutet“; ich habe keinen Grund zur Annahme, dass ich einen neuerlichen Psychotest nicht erneut bestehen würde.
Hast du ihre WBK gesehen und Sie live am Schießstand schießen gesehen ?
"Im Gespräch" mit einem Psychologen glaube ich ihm höchstens das er/sie der Gattung homo sapiens angehört.
Schließlich ist es deren Job in dein Gehirn zu kriechen.
SectionThree hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 13:54 aber ich verstehe trotzdem nicht ganz, warum hier dem Stand der Psychologen von vornherein soviel Negatives unterstellt wird
Wie einige villeicht bemerkt haben bin ich diesem Berufsstand was Psychotests angeht nicht gerade positiv eingestellt. Warum ? Weil die mit ihrer vergleichenden Pseudowissenschaft mit Daumen rauf oder runter entscheiden können ob man legal eine Waffe besitzen darf oder nicht. Ohne das man deren Diagnose auf Korrektheit kontrollieren kann. Selbst Gerichte haben ihr Problem damit weil es immer wieder total gegenteilige Gutachten von Psychologen gibt ob jemand schuldfähig ist oder nicht !
Das Psychologen aber Menschen mit psychischen Problemen durch Gespräche helfen oder sogar ihr Leben retten können (Suizid) ist unbestreitbar weshalb diese gleichzeitig einen sehr wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Nur künftig nicht mehr für Legalwaffenbesitzer, sofern die das bleiben wollen. Die müssen zum Pfarrer, zum Energetiker und Schamanen gehen um nicht im Fadenkreuz staatlicher Repressionen zu landen.
Überschattet wird alles auch durch Medikamente die in Verdacht stehen Gewaltphantasien auszulösen und bei nahezu allen Amoktaten eine Rolle spielten.
Ich denke du verstehst nun warum manche diesem Berufsstand eine gewisse Skepsis entgegenbringen. Und es ist unvorstellbar das die Politik diesem Berufsstand immer mehr Macht über unser Leben verleiht. Das wird nämlich nur der Anfang sein.


Die Psychologie ist aber runtergebrochen das einzige "halbwegs valide Tool" das wir in diesem Zusammenhang haben.
Wir können halt leider noch nicht einen Menschen einfach "auslesen".
Was wäre denn dein Ansatz für die WBK Beantragung?


Ich lese von dir eigentlich hauptsächlich Angriffe bzw Kritik und teils stark ins verschwörerische abgleitende Annahmen,aber so gut wie nie klare Lösungsvorschläge! :think:
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Maria
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Maria » Mo 8. Sep 2025, 15:50

Nein. Div. einschlägig Sportbegeisterte halten aber große Stücke auf sie, und ich habe keinen Grund an diesen Aussagen zu zweifeln.
Von wo ist den die Psychologin? Ich kenne auch eine die selbst WBK Besitzerin ist.
euvassal hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 15:09
Maria hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 15:00 Muss man jetzt als doch alle 5 Jahre einen neuen Psychotest machen auch WBK Besitzer vor 2025?
Nein
Maria hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 15:00 Oder habe ich was falsch verstanden?
Offensichtlich. Außer du bist ein offizielles "Psycherl" wie ich, dann könnte es anders aussehen.
offizielles "Psycherl" wie meinst Du das ?

Zu Anfang war mal der Gedanke das angeblich alle WBK Besitzer alle 5 Jahre diese Test wiederholen müssten,
die einzige Hoffnung was bleibt ist das die alten also die länger als ab 2025 die WBK haben wenigstens davon verschont blieben.
Vielleicht sollte man nicht unbedingt zu den Waffenhassern à la KfV gehen, aber man hat ja die Wahl. Insofern ist das ganze eigentlich „nur“ ein finanzielles Problem.
ist das dieser verein für Verkehrssicherheit?
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt :mrgreen:

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von FwbAw93 » Mo 8. Sep 2025, 15:56

BartimäusOhneBart hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 14:26 Servus allerseits!

Ich plane noch die WBK zu beantragen bevor die neuen regelungen durch sind, da man jezt die WBK sowieso nachmachen muss sobald man eine Kat C daheim hat.

Ich bin in Vösendorf daheim, muss also wahrscheinlich zur BH Mödling. Online steht man soll sich einen Termin ausmachen, allerdings finde ich nirgends die Website zur Terminvereinbarung. Hat jemand Erfahrung mit der BH Mödling? Wo bekomme ich den Termin und wie lange braucht das ca bis ich einen Termin bekomme? (Habs eilig)

Oder sollte ich einfach dort auftauchen? Hätte wer der sich auskennt vielleicht einen Link oder Telefonnummer zur Terminvereinbarung?

Sorry, ich weiß meine Fragen sind selten deppad.


Vergiss es, die G'schicht is grennt! Wenn du erst jetzt beantragst, fällst du doch voll und ganz unter die neuen Regularien!

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Mo 8. Sep 2025, 15:57

ebner33 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 15:43 Die Psychologie ist aber runtergebrochen das einzige "halbwegs valide Tool" das wir in diesem Zusammenhang haben.
Wir können halt leider noch nicht einen Menschen einfach "auslesen".
Was wäre denn dein Ansatz für die WBK Beantragung?
Sorry, bin nicht der Angesprochene, aber meiner wäre die Unbescholtenheit.

Ich gestehe es denn allermeisten Psychiatern (Psychologen) zu, sich zu bemühen, ein objektives Gutachten zu erstellen. Aber ich "weiß", dass dies nicht möglich ist.

Manche,die bei uns in psychiatrischen Einrichtungen verweilen, werden in anderen Kulturen als Heilige verehrt. (Stichwort Schamanismus) Nur mal so zum Nachdenken....

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von rider650 » Mo 8. Sep 2025, 16:01

ebner33 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 15:43 ...
Was wäre denn dein Ansatz für die WBK Beantragung?
...
Mein persönlicher Ansatz wäre es, das Waffengesetz als ganzes abzuschaffen und mit nichts zu ersetzen.

Aber wenn wir die Grundvoraussetzung der WBK schon haben - wie wäre es, es so zu machen wie der Rest der Welt auch, in dem Waffen weder völlig frei noch komplett verboten sind und man so was ähnliches wie eine WBK braucht? Einfach keine Psychologen involvieren. Österreich ist meines Wissens das einzige Land auf der Welt, das sowas macht. Wenn einem alle andere entgegenkommen, vielleicht ist man dann selbst der Geisterfahrer?
euvassal hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 15:57 ...
Manche,die bei uns in psychiatrischen Einrichtungen verweilen, werden in anderen Kulturen als Heilige verehrt. (Stichwort Schamanismus) Nur mal so zum Nachdenken....
Sind das Kulturen die Passagierflugzeue und Atomkraftwerke bauen? Falls nicht wäre ich nicht interessiert ;)

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von BartimäusOhneBart » Mo 8. Sep 2025, 16:16

FwbAw93 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 15:56
BartimäusOhneBart hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 14:26 Servus allerseits!

Ich plane noch die WBK zu beantragen bevor die neuen regelungen durch sind, da man jezt die WBK sowieso nachmachen muss sobald man eine Kat C daheim hat.

Ich bin in Vösendorf daheim, muss also wahrscheinlich zur BH Mödling. Online steht man soll sich einen Termin ausmachen, allerdings finde ich nirgends die Website zur Terminvereinbarung. Hat jemand Erfahrung mit der BH Mödling? Wo bekomme ich den Termin und wie lange braucht das ca bis ich einen Termin bekomme? (Habs eilig)

Oder sollte ich einfach dort auftauchen? Hätte wer der sich auskennt vielleicht einen Link oder Telefonnummer zur Terminvereinbarung?

Sorry, ich weiß meine Fragen sind selten deppad.


Vergiss es, die G'schicht is grennt! Wenn du erst jetzt beantragst, fällst du doch voll und ganz unter die neuen Regularien!

Das stimmt nicht, aussschlaggebend ist der Tag der Antragsstellung, solang der vor inkrafttreten der neuen Gesätze ist, bin ich noch bei den alten Regelungen (+ die Rückwirkenden sachen). Also hab ich noch 3 Wochen Zeit, vielleicht sogar mehr. Aber ich mags nicht drauf ankommen lassen, deswegen bin ich diese Woche noch wegen dem Gutachten unterwegs und den Waffenführerschein hab ich auch schon. Warum meinst du also "es ist zu spät"????

Und so wie ich das gelesen habe ist das einzige was mich rückwirkend betrifft, dass ich innerhalb von 5 Jahren den erweiterten Psychotest nachbringen muss.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von BartimäusOhneBart » Mo 8. Sep 2025, 16:21

tassilo123 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 14:40
BartimäusOhneBart hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 14:26 Servus allerseits!

Ich plane noch die WBK zu beantragen bevor die neuen regelungen durch sind, da man jezt die WBK sowieso nachmachen muss sobald man eine Kat C daheim hat.

Ich bin in Vösendorf daheim, muss also wahrscheinlich zur BH Mödling. Online steht man soll sich einen Termin ausmachen, allerdings finde ich nirgends die Website zur Terminvereinbarung. Hat jemand Erfahrung mit der BH Mödling? Wo bekomme ich den Termin und wie lange braucht das ca bis ich einen Termin bekomme? (Habs eilig)

Oder sollte ich einfach dort auftauchen? Hätte wer der sich auskennt vielleicht einen Link oder Telefonnummer zur Terminvereinbarung?

Sorry, ich weiß meine Fragen sind selten deppad.
Die Frage ist halt ob du dann 2 Mal den Psychologen zahlen musst, einmal vor den Änderungen und das zweite mal danach wenn rückwirkend die Psychologische Testung geändert wurde.
Ja genau so ist es. Aber so wie ich das verstehe wars das dann. Einmal jetzt vor den änderungen hin, und dann einmal den verschärften Test und dann wars das. Billig ist der Spaß natürlich nicht, schon gar nicht als Student, aber besser und billiger als meine Kat C die ich vor 2 wochen gekauft habe, wieder herzugeben.

Soweit ich das versteh hab ich wenn ich den Antrag auf die WBK noch vor Inkrafttreten der Änderungen stelle nur das neue Psychologische Gutachten nachzubringen, und dann ist alles wie bei den "alt" WBK-lern. Oder ist da wer anderer Meinung?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von BartimäusOhneBart » Mo 8. Sep 2025, 16:23

L3MNTRIX hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 14:48
BartimäusOhneBart hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 14:26 Servus allerseits!

Ich plane noch die WBK zu beantragen bevor die neuen regelungen durch sind, da man jezt die WBK sowieso nachmachen muss sobald man eine Kat C daheim hat.

Ich bin in Vösendorf daheim, muss also wahrscheinlich zur BH Mödling. Online steht man soll sich einen Termin ausmachen, allerdings finde ich nirgends die Website zur Terminvereinbarung. Hat jemand Erfahrung mit der BH Mödling? Wo bekomme ich den Termin und wie lange braucht das ca bis ich einen Termin bekomme? (Habs eilig)

Oder sollte ich einfach dort auftauchen? Hätte wer der sich auskennt vielleicht einen Link oder Telefonnummer zur Terminvereinbarung?

Sorry, ich weiß meine Fragen sind selten deppad.
Servus!

BH Mödling
Bahnstraße 2, 2340 Mödling
Tel.: 02236/9025 - 0

Ruf einfach mal an und erkundige bezüglich der Terminvereinbarung!
Ich musste damals auch bei meiner zuständigen BH (BH Gänserndorf) anrufen, da sie diese "Dienstleistung" nicht im Online-Kalender angeboten haben. War sehr unkompliziert und rasch! Auch das Gespräch damals war sehr angenehm.

Liebe Grüße
Danke Vielmals!!!!

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von ebner33 » Mo 8. Sep 2025, 16:24

euvassal hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 15:57
ebner33 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 15:43 Die Psychologie ist aber runtergebrochen das einzige "halbwegs valide Tool" das wir in diesem Zusammenhang haben.
Wir können halt leider noch nicht einen Menschen einfach "auslesen".
Was wäre denn dein Ansatz für die WBK Beantragung?
Sorry, bin nicht der Angesprochene, aber meiner wäre die Unbescholtenheit.

Ich gestehe es denn allermeisten Psychiatern (Psychologen) zu, sich zu bemühen, ein objektives Gutachten zu erstellen. Aber ich "weiß", dass dies nicht möglich ist.

Manche,die bei uns in psychiatrischen Einrichtungen verweilen, werden in anderen Kulturen als Heilige verehrt. (Stichwort Schamanismus) Nur mal so zum Nachdenken....
Die Unbescholtenheit ist ja sowieso bereits eine Komponente beim Antrag.
Und nur darauf zu reduzieren,halte ich ehrlich gesagt für Unfug.

Eine Unbescholtenheit alleine sagt noch nicht wirklich viel aus.
Der Amokläufer aus Graz war ebenfalls strafrechtlich unbescholten,und ist beim Bundesheer aber sehr deutlich durchgefallen.
Was in der Praxis in der Intesität doch eher selten ist.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von L3MNTRIX » Mo 8. Sep 2025, 16:25

BartimäusOhneBart hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 16:16
FwbAw93 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 15:56
BartimäusOhneBart hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 14:26 Servus allerseits!

Ich plane noch die WBK zu beantragen bevor die neuen regelungen durch sind, da man jezt die WBK sowieso nachmachen muss sobald man eine Kat C daheim hat.

Ich bin in Vösendorf daheim, muss also wahrscheinlich zur BH Mödling. Online steht man soll sich einen Termin ausmachen, allerdings finde ich nirgends die Website zur Terminvereinbarung. Hat jemand Erfahrung mit der BH Mödling? Wo bekomme ich den Termin und wie lange braucht das ca bis ich einen Termin bekomme? (Habs eilig)

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Vergiss es, die G'schicht is grennt! Wenn du erst jetzt beantragst, fällst du doch voll und ganz unter die neuen Regularien!

Das stimmt nicht, aussschlaggebend ist der Tag der Antragsstellung, solang der vor inkrafttreten der neuen Gesätze ist, bin ich noch bei den alten Regelungen (+ die Rückwirkenden sachen). Also hab ich noch 3 Wochen Zeit, vielleicht sogar mehr. Aber ich mags nicht drauf ankommen lassen, deswegen bin ich diese Woche noch wegen dem Gutachten unterwegs und den Waffenführerschein hab ich auch schon. Warum meinst du also "es ist zu spät"????

Und so wie ich das gelesen habe ist das einzige was mich rückwirkend betrifft, dass ich innerhalb von 5 Jahren den erweiterten Psychotest nachbringen muss.
Lass dich da nicht verunsichern, mach dein Ding und gut ist´s……Selbst im Falle eines „Worst-Case“ wirst du dann sehen, wie es weitergeht. Mach es einfach! ;)
Aber traurig zu lesen, dass hier offenbar einige sehr schnell aufgeben. :doh:
Zuletzt geändert von L3MNTRIX am Mo 8. Sep 2025, 16:34, insgesamt 1-mal geändert.
Si vis pacem, para bellum :angelic-sunshine:

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von ebner33 » Mo 8. Sep 2025, 16:30

rider650 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 16:01
ebner33 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 15:43 ...
Was wäre denn dein Ansatz für die WBK Beantragung?
...
Mein persönlicher Ansatz wäre es, das Waffengesetz als ganzes abzuschaffen und mit nichts zu ersetzen.

Aber wenn wir die Grundvoraussetzung der WBK schon haben - wie wäre es, es so zu machen wie der Rest der Welt auch, in dem Waffen weder völlig frei noch komplett verboten sind und man so was ähnliches wie eine WBK braucht? Einfach keine Psychologen involvieren. Österreich ist meines Wissens das einzige Land auf der Welt, das sowas macht. Wenn einem alle andere entgegenkommen, vielleicht ist man dann selbst der Geisterfahrer?
euvassal hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 15:57 ...
Manche,die bei uns in psychiatrischen Einrichtungen verweilen, werden in anderen Kulturen als Heilige verehrt. (Stichwort Schamanismus) Nur mal so zum Nachdenken....
Sind das Kulturen die Passagierflugzeue und Atomkraftwerke bauen? Falls nicht wäre ich nicht interessiert ;)
Also das halte ich für eine sehr steile These....
Hast du zu dieser Behauptung auch eine Quelle,dass NUR Österreich die Komponente des Psychologen zum Erwerb von Waffen hat?
Deutschland als Beispiel hat definitiv auch ein psychologisches Gutachten als Anforderung.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Davomon1979 » Mo 8. Sep 2025, 16:32

euvassal hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 14:44 Frage an die "Juristen":

Werden die Gesundheitsdaten in Zukunft abgefragt und ergeben diese eine Diagnose einer "psychischen Störung".

Hat dies automatisch einen Verlust der WBK zu Folge, denn:
Verlässlichkeit
§ 8. (1) Ein Mensch ist verlässlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird
und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er
1. Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird;
2. mit Waffen unvorsichtig umgehen oder diese nicht sorgfältig verwahren wird;
3. Waffen Menschen überlassen wird, die zum Besitz solcher Waffen nicht berechtigt sind.
(2) Ein Mensch ist keinesfalls verlässlich, wenn er
1. alkohol- oder suchtkrank ist oder
2. psychisch krank oder geistesschwach ist oder (künftig durch „an einer
psychischen Störung leidet“
ersetzt.)
3. durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen.
oder bedingt es "bloß" ein weiteres Psychologisches Gutachten:
Überprüfung der Verlässlichkeit
§ 41a. (1) Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte
zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.
(2) Die Behörde hat außerdem die Verlässlichkeit des Inhabers einer waffenrechtlichen Urkunde zu
überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Berechtigte nicht mehr verlässlich ist. Sofern
sich diese Anhaltspunkte auf einen der in § 8 Abs. 2 genannten Gründe oder darauf beziehen, dass der Betroffene
dazu neigen könnte, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie
leichtfertig zu verwenden, ist die Behörde zu einem entsprechenden Vorgehen gemäß § 41 ermächtigt.

(3) Ergibt sich, dass der Berechtigte nicht mehr verlässlich ist, so hat die Behörde waffenrechtliche Urkunden
zu entziehen. Von einer Entziehung auf Grund einer nicht sicheren Verwahrung ist abzusehen, wenn das
Verschulden des Berechtigten geringfügig ist, die Folgen unbedeutend sind und der ordnungsgemäße Zustand
innerhalb einer von der Behörde festgesetzten, zwei Wochen nicht unterschreitenden Frist hergestellt wird.
Im Gesetz steht nur nach §41 vorzugehen, deine BH kann dann würfeln nach welchem Absatz. - Würfelt sie eine 3 wertet Sie die Gesundheitsdaten als Gutachten, du bist die WBK und die Waffen los und darfst in einem Jahr vielleicht nochmal zum Psychologen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Mo 8. Sep 2025, 16:34

ebner33 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 16:24 Die Unbescholtenheit ist ja sowieso bereits eine Komponente beim Antrag.
Und nur darauf zu reduzieren,halte ich ehrlich gesagt für Unfug.
Ich akzeptiere natürlich deine Meinung. Würde aber bedeuten, dass alle anderen Länder ohne Psychotest "Unfug" betreiben. Wer von uns beiden sagt es ihnen?
Zuletzt geändert von euvassal am Mo 8. Sep 2025, 16:38, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Mo 8. Sep 2025, 16:37

Davomon1979 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 16:32
euvassal hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 14:44 Frage an die "Juristen":

Werden die Gesundheitsdaten in Zukunft abgefragt und ergeben diese eine Diagnose einer "psychischen Störung".

Hat dies automatisch einen Verlust der WBK zu Folge, denn:
Verlässlichkeit
§ 8. (1) Ein Mensch ist verlässlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird
und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er
1. Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird;
2. mit Waffen unvorsichtig umgehen oder diese nicht sorgfältig verwahren wird;
3. Waffen Menschen überlassen wird, die zum Besitz solcher Waffen nicht berechtigt sind.
(2) Ein Mensch ist keinesfalls verlässlich, wenn er
1. alkohol- oder suchtkrank ist oder
2. psychisch krank oder geistesschwach ist oder (künftig durch „an einer
psychischen Störung leidet“
ersetzt.)
3. durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen.
oder bedingt es "bloß" ein weiteres Psychologisches Gutachten:
Überprüfung der Verlässlichkeit
§ 41a. (1) Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte
zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.
(2) Die Behörde hat außerdem die Verlässlichkeit des Inhabers einer waffenrechtlichen Urkunde zu
überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Berechtigte nicht mehr verlässlich ist. Sofern
sich diese Anhaltspunkte auf einen der in § 8 Abs. 2 genannten Gründe oder darauf beziehen, dass der Betroffene
dazu neigen könnte, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie
leichtfertig zu verwenden, ist die Behörde zu einem entsprechenden Vorgehen gemäß § 41 ermächtigt.

(3) Ergibt sich, dass der Berechtigte nicht mehr verlässlich ist, so hat die Behörde waffenrechtliche Urkunden
zu entziehen. Von einer Entziehung auf Grund einer nicht sicheren Verwahrung ist abzusehen, wenn das
Verschulden des Berechtigten geringfügig ist, die Folgen unbedeutend sind und der ordnungsgemäße Zustand
innerhalb einer von der Behörde festgesetzten, zwei Wochen nicht unterschreitenden Frist hergestellt wird.
Im Gesetz steht nur nach §41 vorzugehen, deine BH kann dann würfeln nach welchem Absatz. - Würfelt sie eine 3 wertet Sie die Gesundheitsdaten als Gutachten, du bist die WBK und die Waffen los und darfst in einem Jahr vielleicht nochmal zum Psychologen.
Müsste man dann nicht explizit auf §41a verweisen?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von ebner33 » Mo 8. Sep 2025, 16:42

euvassal hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 16:34
ebner33 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 16:24 Die Unbescholtenheit ist ja sowieso bereits eine Komponente beim Antrag.
Und nur darauf zu reduzieren,halte ich ehrlich gesagt für Unfug.
Ich akzeptiere natürlich deine Meinung. Würde aber bedeuten, dass alle anderen Länder ohne Psychotest "Unfug" betreiben. Wer von uns beiden sagt es ihnen?
Diese Länder haben teilweise halt auch noch andere zusätzliche Erwerbsanforderungen.
Irgendwelche jahrelangen Mitgliedschaften in Vereinen,Bewerbsnachweise oder weitere Dinge.

Bei uns isses ja im europäischen Vergleich ja eigentlich doch sehr liberal gewesen bis jetzt.
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