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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 16:08
von MrRiesa
nils hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 16:04
Du kannst normalerweise das Griffstück der „alten“ P10 SC zur „neuen“ P10 OR eintragen lassen, sozusagen als zweite Seriennummer.
Dann gehört das Griffstück zur „ganzen“ dazu und belegt folglich auch keinen Zubehörplatz.
Ob das nur die BH macht oder auch ein Händler, weiß ich leider nicht.
Es kann auch sein, dass du in dem Fall nachweisen musst, dass du das ursprüngliche Griffstück nicht mehr hast.
sehr guter Ansatz, danke.. daran hab ich nicht gedacht..
Ja das wäre kein Problem, zum Griffstück gibt es einen Kaufvertrag mit Datum.. also alles belegbar..
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 16:10
von nils
Coolhand1980 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 13:42
Hat irgendwer einen Passus gefunden, wie das mit den WS in Zukunft geregelt werden soll? Ich mein, auch wenn die Griffstücke jetzt relevante Teile werden, dann braucht es eben 3 Zubehörplätze statt 2 für einen "extra Platz"...
Eine konkrete Regelung zu Zubehörteilen, die eine „ganze“ ergeben, habe ich derzeit noch nicht gefunden.
Richtig aus waffentechnischer Sicht bräuchte man dann drei Zubehörplätze. Wesentlich wichtiger ist jedoch, dass meines Wissens die Behörde dazu angehalten ist, bei Zubehörmeldungen zu prüfen, ob jemand alle wesentlichen Bestandteile einzeln besitzt, um damit eine „ganze“ Waffe zusammensetzen zu können.
Der Verdacht einer Umgehungshandlung bzw. eines allfälligen verbotenen Waffenbesitzes bei Überschreitung der Stückzahl ist zumindest gegeben.
Ein gewisses Risiko dürfte bei diesem Vorgehen mittlerweile bestehen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 16:11
von fast12
Ich lese aus dem Entwurf nicht heraus, dass man bei kompletten Waffen Griffstücke deren Nummer von der am Lauf oder Verschluss abweicht eintragen lassen muss...
Das Lauf, Verschluss und Griffstück drei unterschiedliche Nummern haben ist übrigens gar nicht so selten.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 16:26
von rider650
fast12 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 16:11
Ich lese aus dem Entwurf nicht heraus, dass man bei kompletten Waffen Griffstücke deren Nummer von der am Lauf oder Verschluss abweicht eintragen lassen muss...
Das Lauf, Verschluss und Griffstück drei unterschiedliche Nummern haben ist übrigens gar nicht so selten.
Zur Zeit kannst du bis zu 5 Seriennummern pro Waffe im ZWR eintragen lassen - du musst aber nicht. Eine reicht auch wenn es mehrere gibt. Ich habe ein AR wo Lauf, Verschluss und Lower jew. mit separater Nr eingetragen sind (hat der Büma so gemacht der mir das alles eingetragen hat).
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 16:46
von SectionThree
Steppenwolf hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 13:19
[…] daher wundert es mich wie der Psychologe in Graz behauptet hat [ein Explorationsgespräch] sei nicht vorgesehen( wo auch immer das steht das es nicht vorgesehen ist).
Es ist bisher nicht verpflichtend, nein. Seriöse Psychologen haben es aber auch bisher schon gemacht.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 16:49
von FwbAw93
Scout17 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 14:39
Poirot hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 10:34
HS911 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 10:26
Normales Verhalten ist solche unangenehmen Szenarien auszublenden und Hinweise auf ein mögliches Eintreten so gut wie möglich zu ignorieren.
sieht der Staat anders:
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen ... e.29500328
Die google ki sagt:
Es gibt keine festen Zeitangaben, wann Plünderungen nach einem Blackout beginnen, da sie von vielen Faktoren abhängen, doch die allgemeine öffentliche Ordnung und die Versorgungssicherheit könnten bereits nach wenigen Tagen zusammenbrechen, wodurch das Risiko von Plünderungen steigt. Studien zufolge können nach drei bis vier Tagen Engpässe bei Lebensmitteln und Trinkwasser auftreten, da die Menschen ihre Vorräte aufgebraucht haben, was die soziale Unruhe und die Gefahr von Plünderungen erhöht.
Eine der Gefahren für einen großflächigen Blackout wäre aktuell übrigens eine weitere Eskalation im Osten Europas, an der man ja unter dem Decknamen "Friedensbemühungen" fleissig arbeitet:
https://de.wikipedia.org/wiki/Starfish_Prime
https://www.spiegel.de/netzwelt/tech/e- ... 42078.html
https://militaeraktuell.at/emp-waffen-d ... bedrohung/
In den USA in New Orleans nach dem Hurrikan Katharina ist es schon nach ein paar Stunden zu großflächigen Plünderungen gekommen!
Also das wird bei einem Blackout schneller kommen als es sich manche vorstellen können!
Schau mal ins Artal, da kam es bereits in der ersten Nacht zu Plünderungen!
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 16:52
von Promo
Spannend wird die HA Flinte Hydra 902 der Kat. B: diese wurde stets zusätzlich mit einem (frei erwerbbarem) Bullpup-Lower ausgeliefert, der die Waffe aber dann zur verbotenen Waffe nach § 17 Abs 1 Z 3 macht, da die Mindestlänge von 90cm unterschritten wird. Wird das dann ein Kat.A Zubehör zu einer Kat.B Waffe? Und darf man sie danach dann ganz offiziell verwenden, weil ja eh eingetragen?
Gleiches gilt ja für ein Gehäuse von einer Vorderschaftrepetierflinte...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 17:03
von titan
Warum nicht?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 17:16
von fast12
Promo hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 16:52
Gleiches gilt ja für ein Gehäuse von einer Vorderschaftrepetierflinte...
Das hab ich jetzt nicht ganz verstanden. Dann hab ich ein Gehäurse einer Vorderschaftrepetierflinte als Zubehör registriert. Und weiter? Mit fehlt doch noch der Lauf (den ich aktuell schon irgendwie als Kat A Zubehör registriert haben müsste) - und natürlich diverse freie Teile.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 18:45
von rhodium
Ändert sich eigentlich etwas bei freien Waffen, also Luftgewehren oder Schreckschusswaffen?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 19:33
von gewo
rhodium hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 18:45
Ändert sich eigentlich etwas bei freien Waffen, also Luftgewehren oder Schreckschusswaffen?
wenn sie keine ausnahmen machen dann WBK noetig und erst ab 21 jahren oder?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 19:39
von Steppenwolf
gewo hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 19:33
rhodium hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 18:45
Ändert sich eigentlich etwas bei freien Waffen, also Luftgewehren oder Schreckschusswaffen?
wenn sie keine ausnahmen machen dann WBK noetig und erst ab 21 jahren oder?
Schreckschusspistole und Luftdruckgewehr, Leuchtpistole nur mehr mit WBK ? Wo steht das?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 20:27
von fast12
naja, nach § 2 Abs. 4 sind jetzt Schreckschusswaffen und Leuchtpistolen (und nach § 2 Abs. 2 auch Metallrohre aus dem Baumarkt) Schußwaffen:
„Ein Gegenstand gilt überdies als Schusswaffe, wenn er zum Verschießen von Schrot, einer Kugel oder
eines anderen Geschosses mittels Treibladung umbaubar ist. Ein Gegenstand ist umbaubar, wenn er das
Aussehen einer Schusswaffe hat und sich aufgrund seiner Bauweise oder des Materials, aus dem er
hergestellt ist, zu einem Umbau eignet."
Wenn es dafür keine Ausnahme gibt, wird für diese Schusswaffen wohl eine WBK nötig sein.
Ich überleg grad ob unter § 2 Abs. 4 jetzt eigentlich auch Airsoft fällt....
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 20:31
von Steppenwolf
Danke für die Info. Das ist wohl an mir vorüber gegangen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 20:33
von combatmiles
mMn haben die "Spezialisten" da einfach AT/DE/UK zamm gwürfelt... des schau ich mir an ob das alles so hält und obs überhaupt was wird... Schulbeginn war ja auch schon.. is wieder gestochen worden heute...