Also,McMonkey hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 20:36 Betrifft mich nicht, aber habe ich das richtig verstanden …..? (mein aktueller Kenntnisstand - Abänderungsantrag)
Langwaffe Kat. C
1. Wer sich vor z.B. 5Jahren oder länger zurück eine oder mehrere Kat. C gekauft hat, muss KEINE WBK lösen!?
2. Wer sich vor z.B. 5Jahren oder länger zurück eine oder mehrere Kat. C gekauft hat UND … vor einem Jahr eine weitere Kat. C gekauft hat, MUSS eine WBK lösen !?
Wenn dem so ist, wird das für den Händler spannend. Stichtagregelung und Ausnahme … In 5Jahren hat der erste genannte Fall den ganzen Altbestand verkauft und kauft sich eine Neue Kat. C und dafür muss er dann eine WBK lösen!?
Grundsätzlich: Die Rückwirkfrist für Anschaffungen von Kat C-Waffen soll 2 und nicht 5 Jahre betragen.
Zu 1. Korrekt, keine WBK Pflicht
Zu 2. Korrekt, außer derjenige besitzt schon eine WBK für Kat B und/oder Kat A