Weirdo92 hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 11:21
Gibt es eigentlich irgendeinen Punkt in dem Entwurf, wo etwas vereinfacht wird, wenn man ja schon so genau geprüft werden soll? Nicht wirklich oder?
Wenn man wenigstens diese unsinnigen Platzbeschränkungen aufheben würde, dass würde dem Handel wohl wenigstens ein bissl helfen.
Woher kommt diese Unsinn eigentlich bzw was ist da die Idee dahinter?
Man will damit wohl einen zu "großen" Besitzstand im privaten Bereich vorgreifen....
( meine Vermutung )
Die KI meint dazu...
ZITAT:>>> Übersicht mit KI
Die "Platzbeschränkung" bezieht sich bei Kategorie B-Waffen in Österreich nicht auf die Anzahl der Waffen, sondern auf das
Erfordernis einer sicheren Aufbewahrung, um den Missbrauch oder Diebstahl zu verhindern. Waffen dieser Kategorie (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten, Halbautomaten) sind besonders gefährlich und erfordern bei Besitz in größeren Mengen (mehr als 20 Waffen) eine "besonders sichere Verwahrung" gemäß § 16b Waffengesetz. Für kleinere Mengen reicht ein "sicherer Verwahrungsort", wie ein abschließbarer Schrank oder ein verschlossenes Behältnis.
Warum gibt es diese Regelung?
Sicherheit: Schusswaffen der Kategorie B stellen ein höheres Risiko für die öffentliche Sicherheit dar. Die Regelung soll sicherstellen, dass diese Waffen nicht in falsche Hände geraten und für kriminelle Zwecke missbraucht werden können.
Missbrauchsprävention: Die Beschränkung soll auch den Diebstahl von Waffen verhindern, der dann wiederum zu weiteren Straftaten führen könnte.
Verantwortung des Besitzers: Die Regelung betont die Verantwortung des Waffenbesitzers für die sichere Verwahrung seiner Waffe, selbst wenn er nicht im Besitz einer behördlichen Anordnung ist.
Was bedeutet "Platzbeschränkung"?
Der Begriff "Platzbeschränkung" ist im österreichischen Waffengesetz nicht als spezifische Regelung definiert. Er bezieht sich vielmehr auf die allgemeine Pflicht, Waffen so aufzubewewhren, dass sie für Unbefugte unzugänglich sind und ein Diebstahl verhindert wird.
Wie wird die Sicherheit gewährleistet?
Sichere Verwahrung: Waffen müssen an einem Ort aufbewahrt werden, der sie vor unbefugtem Zugriff schützt. Das kann ein abschließbarer Waffenschrank, ein verschlossenes Transportbehältnis oder ein anderer geschlossener Behälter sein.
Besonders sichere Verwahrung: Ab einer bestimmten Anzahl von Waffen (20 Waffen, egal welcher Kategorie) ist eine "besonders sichere Verwahrung" vorgeschrieben, die strengere Anforderungen stellt.
Verantwortung: Der Besitzer ist verpflichtet, die Waffe so zu sichern, dass keine Gefahr von ihr ausgeht. <<<
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Willi