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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Verfasst: Mi 30. Sep 2026, 21:21
von Eric01
Joewood hat geschrieben: Mi 30. Sep 2026, 20:56
Eric01 hat geschrieben: Mi 30. Sep 2026, 15:31 Was mich jedoch etwas verunsichert hat war die Frage der Dame, ob eh alle meine Waffen sowohl am Upper und Lower Seriennummern haben? Hab ich danach mal daheim nachsehen müssen und festegstellt, dass bei meiner Kat. B Ruger Mark 4 das Griffstück jetzt keine Seriennummer aufweist, der Upper aber natürlich schon, die Waffe ist ja auch als KAt. B als GANZES gemeldet worden.
Die Ruger interessiert keinen, sofern sie als ganze Waffe gemeldet ist.
Das mit den Seriennummern ist erst dann relevant, wenn irgendwer die Waffe "zerteilt" und Ober- und Unterteil separat verkaufen will.
Perfekt Danke Euch!
Da sie als ganze Waffe registriert ist, sollte dass mit dem Griffstück also kein Problem darstellen - da bin ich beruhigt :)

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Verfasst: Do 1. Okt 2026, 09:18
von Promo
Für dich bzw. deine Behörde noch die Gesetzesgrundlage, § 1 Abs 2 SchKG:
Wesentliche Bestandteile von Schusswaffen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse oder andere diesen entsprechende wesentliche Bestandteile von Schusswaffen (§ 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1WaffG). Wird ein nicht gekennzeichneter wesentlicher Bestandteil von einer Schusswaffe getrennt, ist dieser vor einer allfälligen Weitergabe zu kennzeichnen.
Sinngemäß: es reicht einmal auf einer Waffe, sofern du sie nicht zerlegst. Wenn du aber nur einen wesentlichen Bestandteil einzeln als Zubehör besitzt, dann muss auch dieser gekennzeichnet sein.