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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 16. Sep 2025, 18:03
von Atscha
§ 58 (30)
Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 23 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Schusswaffen der Kategorie A oder B oder deren wesentliche Bestandteile rechtmäßig besitzen, ist unbeschadet der Abs. 23 bis 26 und 30a der Erwerb, der Besitz und das Führen im Ausmaß ihrer bestehenden waffenrechtlichen Bewilligung weiterhin zulässig.
Wie versteht ihr diesen Absatz?
Wenn ich (bald 22 Jahre alt) jetzt noch meine WBK (vor 2 Wochen beantragt) vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes bekomme, heißt das dann, dass ich unbedingt davor noch eine Kat. B Waffe kaufen „muss“, da ich nach Inkrafttreten nur mehr eine neue kaufen darf, wenn ich davor schon eine hatte und sonst warten müsste bis ich 25 bin?
Oder kann man es auch so verstehen, dass man auch danach eine Waffe kaufen darf, solange man die WBK vor Inkrafttreten ausgestellt bekommen hat?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 16. Sep 2025, 19:38
von pohlerpat
Wennst du die WBK hast und das Gesetz noch nicht in Kraft iat kannst du kaufen. Wenn du mit dem Kaufen wartest hast du du das Risiko das du bis zum 25er warten musst
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 16. Sep 2025, 19:49
von McMonkey
Nordi hat geschrieben: Di 16. Sep 2025, 07:50
Glaubt ernsthaft jemand das es die Politik einen DRECK interessiert ? Keine Einzige Stellungnahme wird gelesen werden, geschweige beachtet werden...auch wird nichts noch abgemildert oder sonst was. Das kommt 1:1 so und schluss.
Vergesslich?
„Was man nicht tut, geschieht auch nicht“
Es war halt zufällig eine andere Partei. Man kann schon was bewegen, wenn man sich bewegt.
Sinnbildlich … wer nicht am Tisch sitzt, steht auf der Speisekarte.
Also ein bisschen mehr Optimismus, Kollege.
Link —->
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... g-gebracht
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 16. Sep 2025, 19:58
von BartimäusOhneBart
Atscha hat geschrieben: Di 16. Sep 2025, 18:03
§ 58 (30)
Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 23 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Schusswaffen der Kategorie A oder B oder deren wesentliche Bestandteile rechtmäßig besitzen, ist unbeschadet der Abs. 23 bis 26 und 30a der Erwerb, der Besitz und das Führen im Ausmaß ihrer bestehenden waffenrechtlichen Bewilligung weiterhin zulässig.
Wie versteht ihr diesen Absatz?
Wenn ich (bald 22 Jahre alt) jetzt noch meine WBK (vor 2 Wochen beantragt) vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes bekomme, heißt das dann, dass ich unbedingt davor noch eine Kat. B Waffe kaufen „muss“, da ich nach Inkrafttreten nur mehr eine neue kaufen darf, wenn ich davor schon eine hatte und sonst warten müsste bis ich 25 bin?
Oder kann man es auch so verstehen, dass man auch danach eine Waffe kaufen darf, solange man die WBK vor Inkrafttreten ausgestellt bekommen hat?
Das steht wirklich sehr unklar dar. Man liest dazu überall etwas anderes. Aber wenn ich jetzt vor inkrafttreten noch die WBK beantrage, dann kann ich auch später noch eine KatB kaufen, meiner Meinung nach. Weil genau dazu berechtigt ja die WBK, sofern sie jetzt noch beantragt wird.
Sitze übringens genau in dem Boot. Bin 22, und morgen in der Früh bei der BH beantragen. Ich werde "Sportschießen" angeben, wenn ich nur eines angeben muss. Hoffe das klappt.. falls wer der Meinung ist "Sportschießen" ist deppad anzugeben und ich soll "SV" nehmen, gebt bescheid.... (mit Sportschießen wär hald die HP Munition in Aussicht was leiwand ist)
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 16. Sep 2025, 20:05
von BartimäusOhneBart
Davomon1979 hat geschrieben: Di 16. Sep 2025, 16:47
Ich denke es ist was im Busch
Berufsverband der Psychologen: wollen keine Daten von der Waffenbehörde
Justizministerium: Datenschutzrechtliche Bedenken, möchte weiter mit Eigen- Fremdgefährdung arbeiten.
Sozialministerium: psychische Störung darf kein Ausschlussgrund sein
Schaut so aus als killen die Beamten den Entwurf.
Hahah. Ein hoch auf die Beamten, wenn es wirklich so kommt, dass sie dafür verantwortlich sind, den Entwurf zum Fallen zu bringen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 16. Sep 2025, 20:40
von Atscha
BartimäusOhneBart hat geschrieben: Di 16. Sep 2025, 19:58
Sitze übringens genau in dem Boot. Bin 22, und morgen in der Früh bei der BH beantragen. Ich werde "Sportschießen" angeben, wenn ich nur eines angeben muss. Hoffe das klappt.. falls wer der Meinung ist "Sportschießen" ist deppad anzugeben und ich soll "SV" nehmen, gebt bescheid.... (mit Sportschießen wär hald die HP Munition in Aussicht was leiwand ist)
An die HP Munition kommst du unabhängig von dem bei der Behörde angegebenen Grund. Grundsätzlich reicht es, wenn du Mitglied in irgendeinem Schießsportverein bist und dem Händler die Mitgliedsbestätigung/Ausweis zeigst.
Früher brauchte man noch einen Schützenpass. Den bekommst du nur, wenn du einem Verein beitrittst, der Mitglied im landesverband des jeweiligen Bundeslands ist. Der Landesverband gibt das wiederum an den Österreichischen Schützenbund weiter und der stellt dir dann diesen Pass aus, da du dadurch auch gleichzeitig Mitglied im ÖSB bist (dann dürftest du auch an deren Wettbewerben teilnehmen).
Ich häng dir diesbezüglich auch den Runderlass an. Siehe S. 89+90
https://iwoe.at/wp-content/uploads/2020 ... i_2015.pdf
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 06:07
von approach_lowg
BartimäusOhneBart hat geschrieben: Di 16. Sep 2025, 19:58
Atscha hat geschrieben: Di 16. Sep 2025, 18:03
§ 58 (30)
Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 23 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Schusswaffen der Kategorie A oder B oder deren wesentliche Bestandteile rechtmäßig besitzen, ist unbeschadet der Abs. 23 bis 26 und 30a der Erwerb, der Besitz und das Führen im Ausmaß ihrer bestehenden waffenrechtlichen Bewilligung weiterhin zulässig.
Wie versteht ihr diesen Absatz?
Wenn ich (bald 22 Jahre alt) jetzt noch meine WBK (vor 2 Wochen beantragt) vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes bekomme, heißt das dann, dass ich unbedingt davor noch eine Kat. B Waffe kaufen „muss“, da ich nach Inkrafttreten nur mehr eine neue kaufen darf, wenn ich davor schon eine hatte und sonst warten müsste bis ich 25 bin?
Oder kann man es auch so verstehen, dass man auch danach eine Waffe kaufen darf, solange man die WBK vor Inkrafttreten ausgestellt bekommen hat?
Das steht wirklich sehr unklar dar. Man liest dazu überall etwas anderes. Aber wenn ich jetzt vor inkrafttreten noch die WBK beantrage, dann kann ich auch später noch eine KatB kaufen, meiner Meinung nach. Weil genau dazu berechtigt ja die WBK, sofern sie jetzt noch beantragt wird.
Sitze übringens genau in dem Boot. Bin 22, und morgen in der Früh bei der BH beantragen. Ich werde
"Sportschießen" angeben, wenn ich nur eines angeben muss. Hoffe das klappt.. falls wer der Meinung ist "Sportschießen" ist deppad anzugeben und ich soll "
SV" nehmen, gebt bescheid.... (mit Sportschießen wär hald die HP Munition in Aussicht was leiwand ist)
Meiner Meinung nach immer beide Gründe angeben. SV ist dein Grundrecht, SpS legt schon mal den Grundstein für weitere "positive Impulse" bei der Behörde.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 12:26
von Maria
BartimäusOhneBart hat geschrieben: Di 16. Sep 2025, 20:05
Davomon1979 hat geschrieben: Di 16. Sep 2025, 16:47
Ich denke es ist was im Busch
Berufsverband der Psychologen: wollen keine Daten von der Waffenbehörde
Justizministerium: Datenschutzrechtliche Bedenken, möchte weiter mit Eigen- Fremdgefährdung arbeiten.
Sozialministerium: psychische Störung darf kein Ausschlussgrund sein
Schaut so aus als killen die Beamten den Entwurf.
Hahah. Ein hoch auf die Beamten, wenn es wirklich so kommt, dass sie dafür verantwortlich sind, den Entwurf zum Fallen zu bringen.
Wenn die Beamten das so hinkriegen wehre das sicher etwas gutes, bin gespannt ob die das schaffen, bei den Aktuellen Entwurf müsste ja jeder der Irgendwie mit psychische was zu tun gehabt hat sorge haben was zu zusätzlicher Belastung führt.
Sitze übringens genau in dem Boot. Bin 22, und morgen in der Früh bei der BH beantragen. Ich werde "Sportschießen" angeben, wenn ich nur eines angeben muss. Hoffe das klappt.. falls wer der Meinung ist "Sportschießen" ist deppad anzugeben und ich soll "SV" nehmen, gebt bescheid.... (mit Sportschießen wär hald die HP Munition in Aussicht was leiwand ist)
Ich hoffe das Sportschiessen wird nicht Vereins abhängig gemacht oder Waffenart abhängig.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 12:51
von Poirot
Ein Serbe tötet mit illegaler Waffe und schon wird es wieder den Legalwaffenbesitzern umgehängt und Stimmung gemacht.
Die 4 Gewalt und ihre Pressefreiheit...
https://www.derstandard.at/story/300000 ... opoldstadt
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 13:45
von ebner33
Das war nur ein Nebensatz von irgendeinem befragten Typen.
In den Kommentaren wurde es bereits zigmal klargestellt.
Illegalle Waffe und aufrechtes Waffenverbot.
Ist nunmal der Standard,nichts Neues.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 13:49
von SectionThree
Und die üblichen Verdächtigen geben schon wieder ihre Meinung ab …
Der Vorsteher des Bezirksgerichts Meidling, Oliver Scheiber, sah auch eine Verschärfung des Waffenrechts als notwendig an. Er verstehe nicht, „warum jemand – mit Ausnahme von Bundesheer oder Polizei – eine Waffe braucht“, sagte Scheiber unter Verweis darauf, dass das seine rein persönliche Meinung sei. (
Quelle)
Dass gegen den Täter ein Waffenverbot (!) bestand – wenn kümmert's …
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 14:11
von moretti
Hallo, kannst du mir bitte die Quelle nennen woher du die Info hast, dass es sich um eine illegal besessene Waffe handelt?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 14:17
von walter33
Na dann sollte man sich mal kümmern, das unsere Behörde in die Gängen kommt, wenn man solche Fälle meldet !!!
In meiner Umgebung wohnen seit kurzen auch Personen aus Serben(Nicht Ausländerfeindlich nur zur Info). Diese Personen sind hoch aggressiv, man hört öfters wie der Mann schreit: Ich bringe dich um; Du Schlampe usw.... Weiters leben genau so wie in diesem Fall Töchter, kleines Kind(schreit aus Angst immer), Schwiegersohn usw....in dieser Wohnung.
Öfters schon den Behörden gemeldet, aber nichst passiert ! Nicht mal wie diese Personen einen Listenhund, ohne Aufsicht, im Garten(Zaun sehr niedrig und defekt) vor einem Spielplatz mit kleinen Kindern, 36 Stunden alleine gelassen hatten. Keine Abnahme, keine Sicherstellung durch die Polizei(können die Wohnung nicht aufbrechen wegen so was usw..) und wenn was passiert, ja dann wieder alle Hundebesitzer verurteilen(ich habe auch 2 Schäfferhunde), so wie bei den Waffenbesitzer!!!!
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 14:23
von titan
Geh auf die Gemeinde und wenn die nichts machen, email an die Behörde und an die Medien in CC. Das wirkt dann Wunder.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 14:23
von SectionThree
moretti hat geschrieben: Mi 17. Sep 2025, 14:11
Hallo, kannst du mir bitte die Quelle nennen woher du die Info hast, dass es sich um eine illegal besessene Waffe handelt?
Eine Sprecherin der Wiener Polizei, Julia Schick, hat im Ö1 Mittagsjournal (
2025-09-17T12:46) bestätigt, dass gegen den Täter ein aufrechtes
Waffenverbot bestand, er die Waffe also illegal besaß.