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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von panhandle » Do 18. Sep 2025, 22:33

euvassal hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 22:31
panhandle hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 22:23 Fällt er nun unter die "rote Amnesty" [ §41(2) ] oder darf er innerhalb der nächsten 5 Jahre wieder zum "Vogerldokter"?
NACH 5 Jahren -> Vogerldoktor, wenn er eine Unbefristete möchte.
Er hat aber keine Befristung auf seiner Karte...
Die ist gleich "sauber", also unbefristet wie meine....nur Plätze hat er natürlich nur 2.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Do 18. Sep 2025, 22:37

So wie ich das verstanden habe, fällt er in die Übergangsbestimmung rein. Das würde bedeuten, dass er nach 5 Jahren nicht nur den Waffenführerschein sondern auch ein psycho Gutachten zur Verwahrungskontrolle benötigt.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von panhandle » Do 18. Sep 2025, 22:41

@Steppenwolf

Ok.... liest sich ( für mich zumindest ) etwas "konfus"....hmmm egal, so ist es eben.
Ich bin morgen eh beim "Amt" ( seine Plätze wollen befüllt sein ).... werde da vor Ort den SB auch noch dazu befragen... Danke einmal für Eure Sichtweise.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Do 18. Sep 2025, 22:44

panhandle hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 22:33Er hat aber keine Befristung auf seiner Karte...
Die ist gleich "sauber", also unbefristet wie meine....nur Plätze hat er natürlich nur 2.
War im Sep. das neue Gesetz in Kraft? Er hat die Befristung. Bis dahin wird sich auch klären, wann genau das neue Gutachten beigebracht werden muss. (Frist).

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von panhandle » Do 18. Sep 2025, 22:49

euvassal hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 22:44
panhandle hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 22:33Er hat aber keine Befristung auf seiner Karte...
Die ist gleich "sauber", also unbefristet wie meine....nur Plätze hat er natürlich nur 2.
War im Sep. das neue Gesetz in Kraft? Er hat die Befristung. Bis dahin wird sich auch klären, wann genau das neue Gutachten beigebracht werden muss. (Frist).
Hmmm so da wirklich eine Befristung der WBK bestünde, da sollte dann wohl etwas bzgl. darauf vermerkt sein...meine ich.
Und nein, das "neue" Gesetz tritt ja erst mit 1. November 2025 in Kraft..... aber wie's aussieht, mit eben auch zumindest einzelnen "Rückwirkungen".

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Pavelimportante » Do 18. Sep 2025, 22:49

Maria hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 21:55
Steppenwolf hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 20:56
Maria hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 20:50
Steppenwolf hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 20:13

Quatsch, wer soll denn das umsetzen? Mir ist nicht bekannt, dass die Polizei da noch ausreichend Ressourcen frei hat. Aber, bei Verdacht können Sie natürlich...ja das lese ich auch raus.
Naja Online kann die Waffenbehörde denk ich mir recht schnell irgendwelche Daten (auch Mehrmalig) wie bei SV oder PVA abfragen dazu braucht es keine Polizei.
Aber wieso sollten sie das bei 370TAUSEND Waffenbesitzer tun. Wer sitzt dahinter der was erkennen soll?! Oder wenn der LWB Medikament X erhält, dass dieses Medikament Waffenbesitzrelevant ist?! Brauchen die jetzt in Zukunft einen Pharmazeuten/ Amtsarzt der alle eventualitäten überprüft? Was für Gesundheitsfaktoren, die nicht auch jetzt schon relevant sind, sind zukünftig gemeint?! Ich meine jetzt nicht den Psychdoc der aufgrund Wahnvorstellungen Artzneien verschreibt und ggfl. meldet der aber im Umkehrschluss ja nicht weiß dass sein Klient LWB ist aber selbst da würde ich das kritisch sehen wie die Schnittstellen zusammenarbeiten die noch nie zusammengearbeitet haben....

Die Verwahrungskontrolle wird nicht online stattfinden indem du die Laptopkammera im Uhrzeigersinn daheim drehst. Eine Auswertung der Unterlagen ist das eine, eine Durchführung der Verwahrungskontrolle inkl. anderen Parametern ist das andere...
Naja normale Ärzte usw. wird nix sein aber PVA oder SV sind doch Behörden? heißt es nicht das angeblich alle Gesundheit Behörden nun zur daten Freigabe verpflichtet sind?
Wie kann man sich sonst den Satz dass künftig die Verlässlichkeit von Personen mehrmals geprüft wird vorstellen?.
Laut meinem Verständnis dürfen Sie die Daten anfordern und dann an einen Gutachter weiterleiten aber nicht selber "reinschauen" Der Gutachter wird dann wahrscheinlich entscheiden ob der Waffenbesitzer nochmals zum Psychotest muss oder nicht.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von rhodium » Do 18. Sep 2025, 22:55

Ö1 Abendjournal Ausschnitt zum Waffengesetz

https://orf.at/av/audio/116668

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Do 18. Sep 2025, 23:11

panhandle hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 22:49 Hmmm so da wirklich eine Befristung der WBK bestünde, da sollte dann wohl etwas bzgl. darauf vermerkt sein...meine ich.
Und auf welcher Rechtsgrundlage hätte die Behörde im September die WBK befristen sollen? Soll er in die Zukunft sehen?

Lies einfach nochmal:
(30a) Menschen, die zwischen 1. Juni 2025 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62
Abs. 23 die Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde beantragt haben, bei der es sich um keine
Festsetzung einer höheren Anzahl der erlaubten Schusswaffen gemäß § 23 handelt, und die nicht Inhaber
einer gültigen Jagdkarte sind, haben bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit ein Gutachten
gemäß § 41 Abs. 1 beizubringen, wobei der Waffenbehörde im Vorhinein jener klinisch-psychologische
Gutachter bekanntzugeben ist, der dieses Gutachten erstellen wird. [....]

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Do 18. Sep 2025, 23:16

euvassal hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 23:11
panhandle hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 22:49 Hmmm so da wirklich eine Befristung der WBK bestünde, da sollte dann wohl etwas bzgl. darauf vermerkt sein...meine ich.
Und auf welcher Rechtsgrundlage hätte die Behörde im September die WBK befristen sollen? Soll er in die Zukunft sehen?

Lies einfach nochmal:
(30a) Menschen, die zwischen 1. Juni 2025 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62
Abs. 23 die Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde beantragt haben, bei der es sich um keine
Festsetzung einer höheren Anzahl der erlaubten Schusswaffen gemäß § 23 handelt, und die nicht Inhaber
einer gültigen Jagdkarte sind, haben bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit ein Gutachten
gemäß § 41 Abs. 1 beizubringen, wobei der Waffenbehörde im Vorhinein jener klinisch-psychologische
Gutachter bekanntzugeben ist, der dieses Gutachten erstellen wird. [....]
Interessant finde ich wieso vorab bekanntgeben werden muss wer der psychologe ist :think:
wobei der Waffenbehörde im Vorhinein jener klinisch-psychologische
Gutachter bekanntzugeben ist, der dieses Gutachten erstellen wird
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Do 18. Sep 2025, 23:21

Steppenwolf hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 23:16Interessant finde ich wieso vorab bekanntgeben werden muss wer der psychologe ist :think:
Damit sie ihn mit unseren Gesundheitsdaten der letzten Jahrzehnte zuscheixxen können, nehme ich an :evil:

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Beitrag von Steppenwolf » Do 18. Sep 2025, 23:24

euvassal hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 23:21
Steppenwolf hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 23:16Interessant finde ich wieso vorab bekanntgeben werden muss wer der psychologe ist :think:
Damit sie ihn mit unseren Gesundheitsdaten der letzten Jahrzehnte zuscheixxen können, nehme ich an :evil:
Ja, klingt plausibel
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von panhandle » Do 18. Sep 2025, 23:40

@euvassal

Ok, nun habe ich auch Deinen früheren Post "besser" verstanden.....sri.

Ja, das dieser Text unter (30a) eben auch diese "rückwirkende Wirkung " beinhaltet verstehe ich auch so.....nur im Zusammenspiel mit dem §41, der ja auch die Prüfung der Verlässlichkeit behandelt, aber auch unter (2) diese "Ausnahme vorsieht....Von der Beibringung eines weiteren Gutachtens ist abzusehen
1. binnen fünf Jahren nach Erstellung eines Gutachtens, das ergibt, dass der Betroffene nicht dazu
neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden,
....
Und eben der Umstand, das sein Gutachten ja erst ein paar Tage alt ist und ich dieses eben in die >>> binnen fünf Jahren nach Erstellung <<< gesehen hätte.

Ok... wenn's so ist, ist's eben so.... wird ihm auch nix ausmachen,...
Sie werden sich schon "rühren" wenn's dann wieder so weit ist... bzw. man hat ja sein Ohr eh immer am Puls der "Veränderungen" .
Man(n) ist ja zumindest seit 1996 eh schon auf "Code Red" programmiert.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von FdH22 » Do 18. Sep 2025, 23:58

Steppenwolf hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 20:56
Maria hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 20:50

Naja Online kann die Waffenbehörde denk ich mir recht schnell irgendwelche Daten (auch Mehrmalig) wie bei SV oder PVA abfragen dazu braucht es keine Polizei.
Aber wieso sollten sie das bei 370TAUSEND Waffenbesitzer tun. Wer sitzt dahinter der was erkennen soll?! Oder wenn der LWB Medikament X erhält, dass dieses Medikament Waffenbesitzrelevant ist?! Brauchen die jetzt in Zukunft einen Pharmazeuten/ Amtsarzt der alle eventualitäten überprüft? itet haben....


Steppi, du ignorierst das es KI gibt. Da braucht niemand dahinter sitzen. :shock:

Und beim Überwachungsstaat den sich bestimmte Politiker wünschen...... :mrgreen:

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