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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 19. Sep 2025, 14:49
von euvassal
Es betrifft mich zwar nicht, doch was ich mich frage:

Ist jemand, der das 25.Lebensjahr noch nicht abgeschlossen hat und vor dem Inkrafttreten des Gesetzes den Antrag auf eine WBK Kat.B gestellt hat, aber nach dem Inkrafttreten noch keine auf ihn registrierte Schusswaffe der Kat.B besitzt, überhaupt berechtigt, eine solche zu erwerben, bevor er eben das 25.Lebensjahr abgeschlossen hat?
(30) Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 23 das 25. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben und Schusswaffen der Kategorie A oder B oder deren wesentliche
Bestandteile rechtmäßig besitzen
, ist unbeschadet der Abs. 23 bis 26 und 30a der Erwerb, der Besitz und
das Führen
im Ausmaß ihrer bestehenden waffenrechtlichen Bewilligung weiterhin zulässig.

Wobei hier ja nur von der "waffenrechtliche Bewilligung" gesprochen wird:
(30a) Menschen, die zwischen 1. Juni 2025 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62
Abs. 23 die Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde beantragt haben, bei der es sich um keine
Festsetzung einer höheren Anzahl der erlaubten Schusswaffen gemäß § 23 handelt, und die nicht Inhaber
einer gültigen Jagdkarte sind, haben bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit ein Gutachten
gemäß § 41 Abs. 1 beizubringen, wobei der Waffenbehörde im Vorhinein jener klinisch-psychologische
Gutachter bekanntzugeben ist, der dieses Gutachten erstellen wird. Ergibt dieses Gutachten, dass sie dazu
neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie
leichtfertig zu verwenden oder wird bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit kein Gutachten
beigebracht, hat die jeweils zuständige Behörde die waffenrechtliche Bewilligung zu entziehen.
Man sprach ja auch von Seiten der Politik in den ersten Kommentaren zum Entwurf von "erste Waffe besitzt"...

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 19. Sep 2025, 14:51
von Poirot
TomE hat geschrieben: Fr 19. Sep 2025, 13:49 Auch die FPÖ hat nichts getan um sich der Gesetzesänderung in den Weg zu stellen.
Sie poltern nur danach. Genau darin sehe ich u.A. ein riesen Problem mit der Partei.
Die Anlassgesetzgebung gibt es nur weil die SPÖ in der Regierung ist und die ÖVP uns Waffenbesitzer geopfert hat.
Mit FPÖ in der Regierung hätte das nicht geklappt.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 19. Sep 2025, 14:53
von panhandle
.....................................
@TomE

Eine Berufssparte pauschal als Vogerldoktor zu bezeichnen zeugt meiner Meinung nach auch nicht unbedingt von Intellekt.
[/quote]

Sorry, sollte ich Sie vielleicht auch persönlich in Ihrer (Berufs)Ehre mit dem von mir hier eingebrachten und ironisch ( bezogen auf Humorvoll ) gemeinten Begriff "Vogerlxxx" verletzt haben, ( gilt natürlich auch für alle anderen, die sich daran stoßen wollen ) so bitte ich Sie/Euch um Entschuldigung.

Ich sah es nur als "Humoristische " Einlage - also wirklich ironischer Natur - ohne jeglicher Absicht jemanden persönlich anzugreifen/zu verletzen.

Danke für Euer Verständnis.

g
Willi

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 19. Sep 2025, 15:11
von TomE
Nein, meine Ehre wurde damit in keinster Weise gekränkt, das war einfach eine allgemeine Feststellung.


Ich bin ja wirklich gespannt, wie sich das Thema die kommenden 5 Jahre entwickelt. Platz genug für mehr Tests scheint es bei Psychologen zu geben, zumindest machte meiner keinen sonderlich ausgesuchten Eindruck.

Wobei ich, abgesehen von den Kosten und dem Umstand, dass ich den Typen schräg gefunden habe, nichts gegen das Entstehen des Gutachtens sagen kann, das war für mich ein sehr transparenter Vorgang.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 19. Sep 2025, 15:32
von Atscha
euvassal hat geschrieben: Fr 19. Sep 2025, 14:49 Ist jemand, der das 25.Lebensjahr noch nicht abgeschlossen hat und vor dem Inkrafttreten des Gesetzes den Antrag auf eine WBK Kat.B gestellt hat, aber nach dem Inkrafttreten noch keine auf ihn registrierte Schusswaffe der Kat.B besitzt, überhaupt berechtigt, eine solche zu erwerben, bevor er eben das 25.Lebensjahr abgeschlossen hat?
Das ist genau die Frage, die ich mir gerade stelle. Als 21-Jähriger, der gerade auf seine WBK wartet.
Sieht wohl so aus, dass dann alle, die das betrifft und wenn es sich ausgeht, eine Kat. B noch vor dem neuen Gesetz kaufen müssen.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 19. Sep 2025, 16:22
von the_kole
TomE hat geschrieben: Fr 19. Sep 2025, 13:49
Die Frage ist nur, wenn du dann wählen möchtest.

Auch die FPÖ hat nichts getan um sich der Gesetzesänderung in den Weg zu stellen.
Sie poltern nur danach. Genau darin sehe ich u.A. ein riesen Problem mit der Partei.

Die Kommunikation (Versprechen) und die tatsächlichen Handlungen passen einfach nicht zusammen.

Ich bin übrigens absolut kein Freund nachträglicher Gesetzesänderungen oder Anlassgesetzgebung.
Ich bin allerdings auch der Meinung, dass der Schlachter für die Tiere am Bauernhof nicht die bessere Alternative ist, wenn sie sich über den Bauern ärgern.
Was hätten sie tun können?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 19. Sep 2025, 16:49
von tiberius
Grüß Euch,

wenn man den Anlassfall heranzieht, bei dem der Psychologe des Heeres den Attentäter von Graz als zu verrückt um auch nur am Kasernenhof rasenzumähen eingestuft hat, geschweige denn für den Dienst an der Waffe tauglich, ein anderer Psychologe bei der Untersuchung für die WBK jedoch das exakte Gegenteil im Befund herausbekommt ... dann kann der Berufstand der Psychologen offenbar nicht mehr als einen nur mit 50:50 Chance zutreffenden Befund abzuliefern.
Völlig unzureichend. Wenn ich so phi mal Daumen ein Tragwerk für eine Strassenbrücke rechnen würde... und der Prüfstatiker das Gegenteil herausbekommt bin ich bald meinen Job los. Wenn es beim Versagen der Brücke auch noch zu Personenschäden kommt... sind sicher nicht die Autofahrer schuld, sondern ich als Ersteller der Berechnung.

Nur in Österreich gibts diese zusätzliche Hürde mit dem psychologischen GA, die Behörden im Rest der Welt vertrauen offenbar nicht darauf. Verwundert mich nicht, bei einer 50:50 Trefferquote kann man auch eine Münze werfen.

Die Selektion von Bürgern in "gut" und "böse" anhand der (bis mindestens vor Elga lückenhafter) Krankheitsgeschichte und Krankenkassenrechnungen, womöglich noch KI gestützt und dem weit gegriffenen Ermessen einer in medizinischen Dingen fachfremden Behörde ausgeliefert ist schlicht dystopisch.
Außerdem, ein Psychologe hat keine tiefgehende fachbezogene anatomische Ausbildung und ist für physiologische Erkrankungen wie Hirntumore etc. nicht fähig zur Befundung, das ist Endochrinologie/Neurologie.
Das alles wurde nun in ein Gesetz gegossen.
Da fällt mir nur die Aussage eines Amtsachverständugen in einem anderen Fachbereich mit ähnlich komplexen/schwammigen gesetzlichen Grundlagen ein:
"Wir werden erst Klarheit haben, wenns jemand bis zur letzten Instanz ausjudiziert hat."

Die Schriften der Herrschaften Orwell und Huxley erscheinen mir im Angesicht der jüngsten Entwicklungen geradezu prophetisch, es ist äußerst beunruhigend.

mfg, tiberius

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 19. Sep 2025, 16:54
von Michl9mm
Poirot hat geschrieben: Fr 19. Sep 2025, 14:51
TomE hat geschrieben: Fr 19. Sep 2025, 13:49 Auch die FPÖ hat nichts getan um sich der Gesetzesänderung in den Weg zu stellen.
Sie poltern nur danach. Genau darin sehe ich u.A. ein riesen Problem mit der Partei.
Die Anlassgesetzgebung gibt es nur weil die SPÖ in der Regierung ist und die ÖVP uns Waffenbesitzer geopfert hat.
Mit FPÖ in der Regierung hätte das nicht geklappt.
Die bestehende Brandmauer wird langfristig nicht aufrechterhalten werden können.

Auch wenn ich persönlich kein Befürworter der F. bin, sehe ich derzeit keine realistische Alternative.

Ich gehe außerdem davon aus, dass die aktuelle Gesetzesänderung in dieser Form nicht zustande gekommen wäre, wenn sie Teil der Regierung wären.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 19. Sep 2025, 17:08
von TheShootingPianist
Atscha hat geschrieben: Fr 19. Sep 2025, 15:32
euvassal hat geschrieben: Fr 19. Sep 2025, 14:49 Ist jemand, der das 25.Lebensjahr noch nicht abgeschlossen hat und vor dem Inkrafttreten des Gesetzes den Antrag auf eine WBK Kat.B gestellt hat, aber nach dem Inkrafttreten noch keine auf ihn registrierte Schusswaffe der Kat.B besitzt, überhaupt berechtigt, eine solche zu erwerben, bevor er eben das 25.Lebensjahr abgeschlossen hat?
Das ist genau die Frage, die ich mir gerade stelle. Als 21-Jähriger, der gerade auf seine WBK wartet.
Sieht wohl so aus, dass dann alle, die das betrifft und wenn es sich ausgeht, eine Kat. B noch vor dem neuen Gesetz kaufen müssen.
Ich habe nirgends im Gesetzesentwurf gefunden, dass für Menschen, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine WBK beantragt haben, die 25 Jahre Grenze für den Waffenkauf gelten soll. Das wäre ein Eingriff in wohlerworbene Rechte, nämlich dass Deine WBK, die Du vorher beantragt hattest, Dir ab Ausstellung ermöglicht, zwei Waffen zu besitzen.

Es ist doch so, dass sich die 25 Jahre Regel auf die Ausstellung einer Kat. B WBK bezieht und nicht auf den Kauf von Kat. B Waffen, denn die darfst Du ja ohne entsprechende WBK sowieso nicht besitzen.

Du musst wohl das klinisch-psychologische Gutachten nachbringen, aber meiner Meinung nach war's das. Wann Du Deine erste Waffe kaufst, ist egal. Falls nach dem Stichtag, dann musst Du die vier Wochen Abkühlphase abwarten.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 19. Sep 2025, 18:08
von Archbishop Gumby
tiberius hat geschrieben: Fr 19. Sep 2025, 16:49 Grüß Euch,

wenn man den Anlassfall heranzieht, bei dem der Psychologe des Heeres den Attentäter von Graz als zu verrückt um auch nur am Kasernenhof rasenzumähen eingestuft hat, geschweige denn für den Dienst an der Waffe tauglich, ein anderer Psychologe bei der Untersuchung für die WBK jedoch das exakte Gegenteil im Befund herausbekommt ...
Ist das bekanntgeben worden, warum und wie er untauglich erklärt wurde?

Würde mich stark wundern, dass einer so auffällig ist, dass er beim Heer bei oberflächlicher Begutachtung durchfällt und dann gleichzeitig einen Gutachter bei einem weit umfangreicheren Test austricksen kann.

Wäre - ohne weitere Anhaltspunkte - eher davon ausgegangen, dass der spätere Attentäter ein Privatgutachten zur Stellung mitgenommen hat, um dem Wehrdienst zu entkommen.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 19. Sep 2025, 18:13
von combatmiles
es dürfen Rekruten abrüsten wenn sie "Heimweh" angeben....

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 19. Sep 2025, 18:57
von panhandle
Archbishop Gumby hat geschrieben: Fr 19. Sep 2025, 18:08
tiberius hat geschrieben: Fr 19. Sep 2025, 16:49 Grüß Euch,

wenn man den Anlassfall heranzieht, bei dem der Psychologe des Heeres den Attentäter von Graz als zu verrückt um auch nur am Kasernenhof rasenzumähen eingestuft hat, geschweige denn für den Dienst an der Waffe tauglich, ein anderer Psychologe bei der Untersuchung für die WBK jedoch das exakte Gegenteil im Befund herausbekommt ...
Ist das bekanntgeben worden, warum und wie er untauglich erklärt wurde?

Würde mich stark wundern, dass einer so auffällig ist, dass er beim Heer bei oberflächlicher Begutachtung durchfällt und dann gleichzeitig einen Gutachter bei einem weit umfangreicheren Test austricksen kann.

Wäre - ohne weitere Anhaltspunkte - eher davon ausgegangen, dass der spätere Attentäter ein Privatgutachten zur Stellung mitgenommen hat, um dem Wehrdienst zu entkommen.
Ein offizielles "Dokument" ( aus dem man dann auch den/einen genauen Wortlaut entnehmen konnte ) wurde meines Wissens nach nie "geleakt".

Ich hatte kurz nach dem Vorfall in Graz die Möglichkeit einen solchen "Untauglichkeits-Bescheid" einzusehen.
Der "Proband", dem eben diese Untauglichkeit "zugestanden" wurde, hatte eine schwere Krebserkrankung in seiner Kindheit.
Im Bescheid selbst war aber in keinster Weise ein Hinweis eben auf diesen Umstand zu finden, das ihm dadurch die Untauglichkeit zugestanden wurde.
Der Text als solches klang recht "lapidar" >>> so aus dem Gedächtnis heraus...„Untauglich“: Du bist aus körperlichen und/oder psychischen Gründen nicht wehrdienstfähig und wirst daher nicht zum Grundwehrdienst/Zivildienst einberufen."
Also ergibt das grad einmal Interpretationsspielraum, aber nun auch nicht mehr.

Wie sich das nun beim Graz Attentäter abgespielt hat......wo ihm ja in weiterer Folge ein positives Attest ausgestellt wurde...!?

Wir wissen's ned.

g
Willi

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 19. Sep 2025, 21:20
von Gadai
Es wird eventuell auch einige Schauspieler geben welche sich das BH ersparen wollen.
Wobei das Eis dabei sehr dünn sein kann.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 19. Sep 2025, 22:20
von Poirot
Gadai hat geschrieben: Fr 19. Sep 2025, 21:20 Es wird eventuell auch einige Schauspieler geben welche sich das BH ersparen wollen.
Wobei das Eis dabei sehr dünn sein kann.
Ein einfacher Ausweg um Selbstverstümmelungen zu reduzieren.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 19. Sep 2025, 22:53
von TomE
the_kole hat geschrieben: Fr 19. Sep 2025, 16:22
Was hätten sie tun können?
Sie hätte sich z.B. schon als der Entwurf zur Begutachtung gegangen ist wirklich dagegenstellen können. Und das auch medial.
Da war es aber eher leise weil man mal wieder sondiert hat, wie die meinung in der Bevölkerung aussieht und wie weit das eigene Klientel erbost ist.

Typisch Populismus.

Nochmal zur Klarstellung: ich halte die Änderungen für unnotwendig und nicht zielführend.
Ich finde die Art des Zustandekommens ebenfalls nicht gut.

Zu glauben, dass die FPÖ geholfen hat oder hätte, halte ich allerdings für naiv.