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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Maria
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Maria » Di 23. Sep 2025, 16:18

ei der Festsetzung dieser Anzahl ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11
sowie § 18, die der Berechtigte besitzen darf, einzurechnen.
Heißt das ab jetzt Kategorie B und Kategorie C zusammen als Maximale Stückzahl gezählt werden?

Ist jetzt die Rückwirkung mit den Datum Juni 2025 entfallen? Irgendwie finde ich das nicht mehr.
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 711020.pdf
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt :mrgreen:

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Kreizsakra
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Kreizsakra » Di 23. Sep 2025, 16:59

mänsn hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 16:05 Ich, und mit Sicherheit auch mehrere andere, würde mich freuen, wenn das neue Gesetz gleich nach Fixierung hier im Forum etwas vereinfacht "übersetzt" wird.
Mit dem Juristendeutsch kommen wie in jedem anderen Forum auch nur Spekulationen und falsche Interpretationen.
Zumindest auf die wichtigsten Kernpunkte reduziert welche hier schon seit 175 Seiten diskutiert werden.
Eventuell nimmt sich da wer an.
Das wäre eine Aufgabe für ein ganzes Buch (siehe Praxiskommentare zu diversen Gesetzen)

Des Weiteren sind manche § nicht wirklich unmissverständlich formuliert (wie schon von manchen Usern hier im Forum angemerkt), sodass ein Interpretationsspielraum zur Auslegung mancher § entsteht. Man wird wohl erste Gerichtsurteile dazu abwarten müssen, ist leider so, da kann dir keiner eine 100% Rechtssicherheit vorab garantieren.

Wenn du aber eine konkrete Frage zu einem Punkt hast, der dich konkret betrifft, bin ich sicher wird dir hier im Forum so gut es geht geholfen und genau dazu ist dieser Thread ja auch da. :handgestures-thumbup:
Maria hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 16:18
ei der Festsetzung dieser Anzahl ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11
sowie § 18, die der Berechtigte besitzen darf, einzurechnen.
Heißt das ab jetzt Kategorie B und Kategorie C zusammen als Maximale Stückzahl gezählt werden?

Ist jetzt die Rückwirkung mit den Datum Juni 2025 entfallen? Irgendwie finde ich das nicht mehr.
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 711020.pdf
Nein.
Die § 17 Abs 1 Z7,8 und 11 bzw. § 18 beziehen sich auf Halbautomaten mit Magazinen >10 Pat., alle Anderen (v.a. Pistolen) mit Magazinen >20 Pat. und "schnell zerlegbare" Waffen bzw. Kriegsmaterial.

Soweit ich weiß ist im neuen Entwurf keine Begrenzung der Stückzahl für Kat C - Waffen vorgesehen.
Zuletzt geändert von Kreizsakra am Di 23. Sep 2025, 19:51, insgesamt 1-mal geändert.

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BartimäusOhneBart
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von BartimäusOhneBart » Di 23. Sep 2025, 18:45

Maria hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 16:18
ei der Festsetzung dieser Anzahl ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11
sowie § 18, die der Berechtigte besitzen darf, einzurechnen.
Heißt das ab jetzt Kategorie B und Kategorie C zusammen als Maximale Stückzahl gezählt werden?

Ist jetzt die Rückwirkung mit den Datum Juni 2025 entfallen? Irgendwie finde ich das nicht mehr.
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 711020.pdf
Doch die Rückwirkung ist leider noch drinnen. (Jetzt hab ich mich schon fast gefreut...)
Auf seite 18 bei Nummer 30a steht der Blödsinn mit der Rückwirkung.

Anscheinend muss man der Waffenbehörde vorher bekanntgeben, welcher Psychologe diesen erweiterten Psychotest macht. Ich hoff ich kann das bald machen und habs hinter mir. So ein Geldverschwendung.... da kostet mich die WBK bald so viel wie ein Führerschein...
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gewo
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Di 23. Sep 2025, 18:48

BartimäusOhneBart hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 18:45
Maria hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 16:18
ei der Festsetzung dieser Anzahl ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11
sowie § 18, die der Berechtigte besitzen darf, einzurechnen.
Heißt das ab jetzt Kategorie B und Kategorie C zusammen als Maximale Stückzahl gezählt werden?

Ist jetzt die Rückwirkung mit den Datum Juni 2025 entfallen? Irgendwie finde ich das nicht mehr.
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 711020.pdf
Doch die Rückwirkung ist leider noch drinnen. (Jetzt hab ich mich schon fast gefreut...)
Auf seite 18 bei Nummer 30a steht der Blödsinn mit der Rückwirkung.

Anscheinend muss man der Waffenbehörde vorher bekanntgeben, welcher Psychologe diesen erweiterten Psychotest macht. Ich hoff ich kann das bald machen und habs hinter mir. So ein Geldverschwendung.... da kostet mich die WBK bald so viel wie ein Führerschein...
Musst du doch erst in fünf jahren machen oder?
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von jirgel » Di 23. Sep 2025, 19:51

https://tv.orf.at/program/orf2/zibtalk160.html

ZIB Talk
Neues Waffengesetz - mehr Sicherheit, weniger Freiheit?


Fals es sich wer antun will.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Di 23. Sep 2025, 20:22

jirgel hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 19:51 https://tv.orf.at/program/orf2/zibtalk160.html

ZIB Talk
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Fals es sich wer antun will.

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Da gibt es nur eine Lösung - nicht anschauen!
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von FdH22 » Di 23. Sep 2025, 20:54

Steppenwolf hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 20:22


Schon alleine daran erkennt man die sukjestive Meinungsmache.
Da gibt es nur eine Lösung - nicht anschauen!
[/quote]

Wie immer, typisch ORF, der unnötigste Sender, so objektiv wie nordkoreanisches TV. :mrgreen:
Man kann nicht genug fressen wie man kotzen muss :mrgreen:

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von jirgel » Di 23. Sep 2025, 21:20

Steppenwolf hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 20:22
jirgel hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 19:51 https://tv.orf.at/program/orf2/zibtalk160.html

ZIB Talk
Neues Waffengesetz - mehr Sicherheit, weniger Freiheit?


Fals es sich wer antun will.

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Typisch Orf

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Schon alleine daran erkennt man die sukjestive Meinungsmache.
Da gibt es nur eine Lösung - nicht anschauen!
Ich seh denn Zug lieber auf mich zukommen als mich davor zu verstecken. So kann man sich wenigstens noch für den Aufprall wappnen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Snoop » Di 23. Sep 2025, 21:40

Eva Erlacher, Raoul Wagner und Andreas Rippel sind als Experten alle ok, weil pro Waffen(Besitzer).

Verein kann man schmeissen, das sind juristische Dünnbrettbohrer.

Wagner oder Rippel würden aber wohl mehr Schwung in die Diskussion bringen, die sind inhaltlich profilierter und rhetorisch stärker.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von BartimäusOhneBart » Di 23. Sep 2025, 21:45

gewo hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 18:48
BartimäusOhneBart hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 18:45
Maria hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 16:18
ei der Festsetzung dieser Anzahl ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11
sowie § 18, die der Berechtigte besitzen darf, einzurechnen.
Heißt das ab jetzt Kategorie B und Kategorie C zusammen als Maximale Stückzahl gezählt werden?

Ist jetzt die Rückwirkung mit den Datum Juni 2025 entfallen? Irgendwie finde ich das nicht mehr.
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 711020.pdf
Doch die Rückwirkung ist leider noch drinnen. (Jetzt hab ich mich schon fast gefreut...)
Auf seite 18 bei Nummer 30a steht der Blödsinn mit der Rückwirkung.

Anscheinend muss man der Waffenbehörde vorher bekanntgeben, welcher Psychologe diesen erweiterten Psychotest macht. Ich hoff ich kann das bald machen und habs hinter mir. So ein Geldverschwendung.... da kostet mich die WBK bald so viel wie ein Führerschein...
Musst du doch erst in fünf jahren machen oder?
Stimmt, hab 5 Jahre Zeit das Gutachten nachzureichen, aber ich mag das persönlich gar nicht, wenn ich das die Ganze Zeit im Hinterkopf hab. Also mag ich das so früh wie möglich nachbringen und dann meine Ruhe von dem Deppenverein.

War vor 2 Wochen WBK beantragen, ich hoffe dass das durchgeht. (War bei der Stellung nämlich zunächst Teiltauglich (bürojob) wegen einem Verkehrsunfall und bin dann untauglich geworden wegen einer Adaptionsschwäche an den Bürojob) . Deswegen mach ich mir jetzt schon Sorgen dass ich die WBK nicht bekomme und meine Kat C abgeben muss. Möchte daher gern alle Tests oder unsicherheiten hinter mich bringen. Was denkt ihr dazu?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von rhodium » Di 23. Sep 2025, 21:51

Im Prinzip ist es doch komplett egal was die da diskutieren nachdem da sowieso keine Änderungen mehr angedacht sind.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Di 23. Sep 2025, 22:04

In 5 Jahren haben wir definitiv schon neu gewählt. Wer weiß vielleicht ändert sich dann noch etwas. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Di 23. Sep 2025, 23:54

BartimäusOhneBart hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 21:45War vor 2 Wochen WBK beantragen, ich hoffe dass das durchgeht. (War bei der Stellung nämlich zunächst Teiltauglich (bürojob) wegen einem Verkehrsunfall und bin dann untauglich geworden wegen einer Adaptionsschwäche an den Bürojob) . Deswegen mach ich mir jetzt schon Sorgen dass ich die WBK nicht bekomme und meine Kat C abgeben muss. Möchte daher gern alle Tests oder unsicherheiten hinter mich bringen. Was denkt ihr dazu?
Du warst ja schon beim Psychologen und er hat dir die Verlässlichkeit attestiert. Also ist das schon durch. Ich glaube nicht, dass die Bundesheersache beim 2. Test in 5 Jahren relevant sein wird.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Mi 24. Sep 2025, 00:14

Steppenwolf hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 22:04 In 5 Jahren haben wir definitiv schon neu gewählt.
Da wäre ich mir nicht so sicher.
Selbst Trump spekuliert damit, dass er länger bleiben kann. Wie sein ukrainischer Amtskollege.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von BartimäusOhneBart » Mi 24. Sep 2025, 00:18

euvassal hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 23:54
BartimäusOhneBart hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 21:45War vor 2 Wochen WBK beantragen, ich hoffe dass das durchgeht. (War bei der Stellung nämlich zunächst Teiltauglich (bürojob) wegen einem Verkehrsunfall und bin dann untauglich geworden wegen einer Adaptionsschwäche an den Bürojob) . Deswegen mach ich mir jetzt schon Sorgen dass ich die WBK nicht bekomme und meine Kat C abgeben muss. Möchte daher gern alle Tests oder unsicherheiten hinter mich bringen. Was denkt ihr dazu?
Du warst ja schon beim Psychologen und er hat dir die Verlässlichkeit attestiert. Also ist das schon durch. Ich glaube nicht, dass die Bundesheersache beim 2. Test in 5 Jahren relevant sein wird.
Danke, ja der Psychologe hat gemeint dass diese "Adaptionsschwäche" kein Problem für meine Verlässlichkeit ist. Aber man weiß ja nie was den Leuten auf der BH so einfällt. Die BH wollte nämlich ziehmlich viele Dokumente von der Stellung von mir...

Ich hab auch die 110€ direkt danach gezahlt. Hab gehört dass andere Leute einen Anruf oder Email bekommen mit einer Aufforderung zu zahlen, und dass sie deshalb davon ausgehen können dass der Antrag durch ist. Ist das bei mir auch der Fall? Soll ich ausschau nach einem Email oder einem Anruf halten oder gar vor Polizisten die zu mir nach hause kommen (wie es manche Nutzer erzählt haben) oder kann ich mit der WBK im Postkasten rechnen (in ein paar Wochen? Monaten?)?
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