Poirot hat geschrieben: Do 22. Okt 2026, 13:09
Promo hat geschrieben: Do 22. Okt 2026, 10:48
Danke! Ich sehe das nicht so, da es nicht um einzelne Bestandteile geht, sondern um eine komplette Waffe. Wenn ich Einzelteile im ZWR melde, keine Frage, dann wird die Serialnummer dieses betreffenden Teiles verspeichert.
Warten wir es ab.
Nachdem es ständig Waffenkontrollen gibt, jetzt auch C mitkontrolliert wird, dürften sich nach der Frist am 28 Oktober 2026 vermutlich erste Probleme auftun sofern die Exekutive die Weisung bekommt die Seriennummern auch gesetzeskonform mit dem ZWR abzugleichen.
So eine Weisung würde ich mir als Exekutivbeamter sicherheitshalber schriftlich geben lassen von meinem Vorgesetzten.
Solange der Text am Überprüfungsauftrag der selbe wie immer ist würde ich als Exekutivbeamter immer nur nach diesem Überprüfungsauftrag handeln. Egal ob irgendjemand "oberhalb" im System sich gedacht hat es ist a gute Idee jetzt auch Ankreuzfelder für Kennzeichnungen auf ein Beiblatt zu malen.
Die 2.Waff-V, welche die gesetzliche Basis für den Eingriff ins private Wohnumfeld von Waffenbesitzern ist, hat klare und deutlich abgegrenzte Ermächtigungen. Der Vollzug von anderen Gesetzen als dem WaffG, weil zB dabei Überprüfungen nach dem SchKG durchgeführt werden, ist nicht davon umfasst.
Da wir als Legalwaffenbesitzer zu einer umfassenden Mitwirkung bei den Waffenüberprüfungen verpflichtet sind würde ich nie riskieren eine solche zusätzliche Überprüfung auf SchKG Kennzeichnungen zu verweigern, denn man weiss ja nicht was der VfgH am Ende dazu sagt.
Aber die freundliche Frage:
„Darf ich den Dienstauftrag bitte fotografieren, damit ich den Umfang der angeordneten Überprüfung dokumentiert habe?“ erzeugt keine Konfrontation und ist rechtlich ausdrücklich zulässig solange dadurch die Amtshandlung nicht behindert wird.
Sollte da was vom SchKG stehen würde ich im Anschluss bei der BH bzw LPD nach der Rechtsgrundlage fragen (da steht aber nie was). Immer bescheidmässige Ausfertig beantragen.
Sollte da nichts vom SchKG stehen und die Beamten beginnen mit oder ohne Beiblatt auf meinen Waffen nach SchKG Kennzeichnungen zu suchen würde ich freundlich fragen:
„Entschuldigen Sie bitte, die am Überprüfungsauftrag angeführte Herstellernummer ist an der Waffe vorhanden und stimmt überein. Hersteller und Kaliber stimmen ebenfalls. Ihr Überprüfungsauftrag scheint damit erfüllt. Darf ich fragen, auf welcher Rechtsgrundlage Sie darüber hinaus Kennzeichnungen einzelner Waffenteile erheben?“
Egal welche Antwort kommt; Ich würde bei der Unterschrift am Überprüfungsformular handschriftlich hinzufügen: "Ermittlung von Sachverhalten zum SchKG ohne meine Zustimmung. Antrag auf Bekanntgabe der Rechtsgrundlage (bescheidmässige Ausfertigung)"
Wenn das auch nur ein paar Leute machen, hat der grenzwertige Zauber ganz schnell ein Ende,
die Ausfertigung eines Bescheids dazu kostet den Waffenreferenten an halben Tag ... mindestens ....