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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 2. Okt 2025, 17:03
von nils
Tical hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 16:00 Hallo
Ich meine hier iwo gelesen zu haben dass die Änderung auch den Erwerb von Munition beschränken soll.
Man soll quasi nur Munition für die Waffen erwerben können die man selbst besitzt. Ist das noch drin in der Änderung..??
…“
Im Beschlossenen Bundesgesetz des Nationalrates steht: (wie auch schon im ersten Entwurf)

„Munition für Schusswaffen der Kategorie B
§ 24. (1) Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, darf Munition für Schusswaffen
der Kategorie B nur Inhabern eines entsprechenden Waffenpasses oder einer entsprechenden
Waffenbesitzkarte (§ 17 Abs. 3 oder § 20 Abs. 1), Inhabern einer Bewilligung gemäß § 18 Abs. 2, soweit
sich diese auf eine Schusswaffe bezieht, sowie Inhabern einer gültigen Jagdkarte überlassen und nur von
diesen erworben und besessen werden.
(2) Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses für
Schusswaffen der Kategorie C sowie Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der
Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die
entsprechende Schusswaffe geeignet ist.“

Abs. 2 ist hierbei eine lex specialis, die nur bei Bewilligungen, die ausschließlich zum Besitz von Kat. C berechtigen, anzuwenden ist, mit der Maßgabe, dass die Munition für die Schusswaffe geeignet sein muss.

Bei Bewilligungen für Kat. B sowie bei Jagdkarten kannst du (weiterhin) jegliche legale Munition erwerben und besitzen. Die Regelung zu Hohlspitzgeschossen bleibt selbstverständlich unberührt.

Edit: Rechtschreibung am Handy…

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 2. Okt 2025, 17:07
von nils
gewo hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 16:52
nils hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 16:44 So wurde im Mai beispielsweise Kundgemacht das in der SchKV ein Absatz eingefügt wird, der bestimmt, dass die Kennzeichnung bei Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen 0,0762 mm zu betragen hat. :headslap:
Dieser ist im Juli in Kraft getreten.
dann müsste ich die 0,0762 ja eigentlich im SchK finden oder?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20011325

da ist aber nix
Klar, du bist auch im SchKG.

Normiert ist das in der dazugehörigen Verordnung. Der SchKV.

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2 ... OR40269317

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 2. Okt 2025, 19:00
von SectionThree
gewo hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 16:52 dann müsste ich die 0,0762 ja eigentlich im SchK finden oder?
Ja. § 1a der Schusswaffenkennzeichnungs-Verordnung:
Schusswaffenkennzeichnungsverordnung (SchKV) hat geschrieben: § 1a. Die Tiefe der Kennzeichnung von Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen hat mindestens 0,0762 mm zu betragen.
Das ist das Schusswaffenkennzeichnungs-Gesetz

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 2. Okt 2025, 19:01
von Gadai
nils hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 17:07
gewo hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 16:52
nils hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 16:44 So wurde im Mai beispielsweise Kundgemacht das in der SchKV ein Absatz eingefügt wird, der bestimmt, dass die Kennzeichnung bei Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen 0,0762 mm zu betragen hat. :headslap:
Dieser ist im Juli in Kraft getreten.
dann müsste ich die 0,0762 ja eigentlich im SchK finden oder?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20011325

da ist aber nix
Klar, du bist auch im SchKG.

Normiert ist das in der dazugehörigen Verordnung. Der SchKV.

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2 ... OR40269317
Frage: Wie tief ist eine normale Lasergravur?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 2. Okt 2025, 19:33
von Tical
nils hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 17:03
„Munition für Schusswaffen der Kategorie B
§ 24. (1) Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, darf Munition für Schusswaffen
der Kategorie B nur Inhabern eines entsprechenden Waffenpasses oder einer entsprechenden
Waffenbesitzkarte (§ 17 Abs. 3 oder § 20 Abs. 1), Inhabern einer Bewilligung gemäß § 18 Abs. 2, soweit
sich diese auf eine Schusswaffe bezieht, sowie Inhabern einer gültigen Jagdkarte überlassen und nur von
diesen erworben und besessen werden.
(2) Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses für
Schusswaffen der Kategorie C sowie Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der
Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die
entsprechende Schusswaffe geeignet ist.“
Ah okay... Vielen Dank
Das heist mit Waffenrechtlichem Dokument bekomm ich auch die Munition die ich brauche

Edit: jep Handy Rechtschreibung 🙈

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 2. Okt 2025, 19:45
von FdH22
Gadai hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 12:43


BITTE den Alk nicht zu verbieten!
Nach Waffenverbot, Auto- und Motorradverbot, Bergverbot...usw was bleibt uns noch??
Was sagte der Herr Bundeschkantschler?
Vielleicht das: "Man bringe mir den Spritzwein" :lol:
(jössass, der sauft ja angeblich nix mehr)

Stelzen essen gehört auch verboten.
Herzinfarkt infolge extremen Übergewicht ist Todesursache Nr1 in Österreich :mrgreen:

Sry für´s OT

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 2. Okt 2025, 19:50
von Gadai
FdH22 hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 19:45
Gadai hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 12:43


BITTE den Alk nicht zu verbieten!
Nach Waffenverbot, Auto- und Motorradverbot, Bergverbot...usw was bleibt uns noch??
Was sagte der Herr Bundeschkantschler?
Vielleicht das: "Man bringe mir den Spritzwein" :lol:
(jössass, der sauft ja angeblich nix mehr)

Stelzen essen gehört auch verboten.
Herzinfarkt infolge extremen Übergewicht ist Todesursache Nr1 in Österreich :mrgreen:

Sry für´s OT
Alles was Spaß macht ist ungesetzlich unmoralisch oder ungesund und macht dick...🙁

Nachtrag: Auf Dauer wird uns alles verboten werden, dass unser Leben lebenswert macht.
Auch sry für´s OT

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 2. Okt 2025, 20:05
von Poirot
Steppenwolf hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 16:12 wie würden denn die blauen die globale aber auch regionale Krise meistern?
Nicht schlechter wie die anderen. Nämlich gar nicht.
Aber wir hätten uns die Anlassgesetzgebung der Antifanten erspart.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 2. Okt 2025, 20:07
von Poirot
Gadai hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 19:01 Frage: Wie tief ist eine normale Lasergravur?
Mit den billigen China Diodenlaser kommt man nicht auf die Tiefe. Das ist nur oberflächliches schmelzen.
Die teuren Laser bei den Beschussämtern schaffen beispielsweise die geforderte Tiefe.