Schau, ganz einfach, ich hab 4 Plätze, die sind alle belegt, aber es ist nur 1 Kurzwaffe drauf. Erweiterung von 4 auf 6 oder 7 kann ich gut mit Listen argumentieren und für den 8. könnte ich evtl. argumentieren dass ich da eine 2. SV Kurzwaffe für die Betriebsstätte brauche. Ist man nur ein GedankenexperimentVarminter hat geschrieben:gewo hat geschrieben:hiBigBen hat geschrieben:Interessant wäre ob ich als Miteigentümer und Geschäftsführer eines Betriebes eine WBK Erweiterung bekomme, damit ich eine Waffe zur SV im Betrieb bereithalten kann anstatt täglich eine Waffe durch die Gegend zu transportieren...
bis zu zwei waffen mit begruengung "bereithalten zur .." fuer zwei verschiedene raeumlichkeiten (eigener betrieb/ wohnung) wurden schon mal durchprozessiert
und das ist damals durchgegangen
kannst es ja mal mit drei oder vier versuchen wenn die betriebe/ wohnsitze vorhanden sind
wird sicher lustig ...
Ganz verstehe ich dich nicht.
Zwei Waffen müsste er doch mit der Begründung SV sowieso bekommen.
Ohne wenn und aber, das ist doch der einzige gesetzliche Grund für die WBK, der absolut anerkannt werden muss.
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Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen
Und wie würds ausschauen wenn man 3-4 FFW für seine Mitarbeiter (natürlich WBK-Inhaber) bereithalten will? Die müssten dann ja trotzdem einen freien Platz haben, oder?BigBen hat geschrieben:Schau, ganz einfach, ich hab 4 Plätze, die sind alle belegt, aber es ist nur 1 Kurzwaffe drauf. Erweiterung von 4 auf 6 oder 7 kann ich gut mit Listen argumentieren und für den 8. könnte ich evtl. argumentieren dass ich da eine 2. SV Kurzwaffe für die Betriebsstätte brauche. Ist man nur ein GedankenexperimentVarminter hat geschrieben:gewo hat geschrieben:hiBigBen hat geschrieben:Interessant wäre ob ich als Miteigentümer und Geschäftsführer eines Betriebes eine WBK Erweiterung bekomme, damit ich eine Waffe zur SV im Betrieb bereithalten kann anstatt täglich eine Waffe durch die Gegend zu transportieren...
bis zu zwei waffen mit begruengung "bereithalten zur .." fuer zwei verschiedene raeumlichkeiten (eigener betrieb/ wohnung) wurden schon mal durchprozessiert
und das ist damals durchgegangen
kannst es ja mal mit drei oder vier versuchen wenn die betriebe/ wohnsitze vorhanden sind
wird sicher lustig ...
Ganz verstehe ich dich nicht.
Zwei Waffen müsste er doch mit der Begründung SV sowieso bekommen.
Ohne wenn und aber, das ist doch der einzige gesetzliche Grund für die WBK, der absolut anerkannt werden muss.
-
Varminter
Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen
BigBen hat geschrieben:Schau, ganz einfach, ich hab 4 Plätze, die sind alle belegt, aber es ist nur 1 Kurzwaffe drauf. Erweiterung von 4 auf 6 oder 7 kann ich gut mit Listen argumentieren und für den 8. könnte ich evtl. argumentieren dass ich da eine 2. SV Kurzwaffe für die Betriebsstätte brauche. Ist man nur ein GedankenexperimentVarminter hat geschrieben:gewo hat geschrieben:hiBigBen hat geschrieben:Interessant wäre ob ich als Miteigentümer und Geschäftsführer eines Betriebes eine WBK Erweiterung bekomme, damit ich eine Waffe zur SV im Betrieb bereithalten kann anstatt täglich eine Waffe durch die Gegend zu transportieren...
bis zu zwei waffen mit begruengung "bereithalten zur .." fuer zwei verschiedene raeumlichkeiten (eigener betrieb/ wohnung) wurden schon mal durchprozessiert
und das ist damals durchgegangen
kannst es ja mal mit drei oder vier versuchen wenn die betriebe/ wohnsitze vorhanden sind
wird sicher lustig ...
Ganz verstehe ich dich nicht.
Zwei Waffen müsste er doch mit der Begründung SV sowieso bekommen.
Ohne wenn und aber, das ist doch der einzige gesetzliche Grund für die WBK, der absolut anerkannt werden muss.
Ah, verstehe...
Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen
hiIT Guy hat geschrieben:Und wie würds ausschauen wenn man 3-4 FFW für seine Mitarbeiter (natürlich WBK-Inhaber) bereithalten will? Die müssten dann ja trotzdem einen freien Platz haben, oder?BigBen hat geschrieben:Schau, ganz einfach, ich hab 4 Plätze, die sind alle belegt, aber es ist nur 1 Kurzwaffe drauf. Erweiterung von 4 auf 6 oder 7 kann ich gut mit Listen argumentieren und für den 8. könnte ich evtl. argumentieren dass ich da eine 2. SV Kurzwaffe für die Betriebsstätte brauche. Ist man nur ein GedankenexperimentVarminter hat geschrieben:gewo hat geschrieben: hi
bis zu zwei waffen mit begruengung "bereithalten zur .." fuer zwei verschiedene raeumlichkeiten (eigener betrieb/ wohnung) wurden schon mal durchprozessiert
und das ist damals durchgegangen
kannst es ja mal mit drei oder vier versuchen wenn die betriebe/ wohnsitze vorhanden sind
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Zwei Waffen müsste er doch mit der Begründung SV sowieso bekommen.
Ohne wenn und aber, das ist doch der einzige gesetzliche Grund für die WBK, der absolut anerkannt werden muss.
hmm
fuer andere bereithalten
naja
interessante ueberlegung
aber natuerlich JA, die muesstennjeweils einen platz frei haben ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen
Wie läuft sowas eigentlich bei Security-Diensten? Bekommt man da eine Dienstwaffe oder muss man sich selbst eine kaufen?
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Bud Spencer
Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen
Selber kaufen.IT Guy hat geschrieben:Wie läuft sowas eigentlich bei Security-Diensten? Bekommt man da eine Dienstwaffe oder muss man sich selbst eine kaufen?
Gibt ja einen "Ansammlungsparagrafen" der Waffen Anhäufungen für Private und damit auch Privatunternehmen verbietet.
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Varminter
Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen
Bud Spencer hat geschrieben:Selber kaufen.IT Guy hat geschrieben:Wie läuft sowas eigentlich bei Security-Diensten? Bekommt man da eine Dienstwaffe oder muss man sich selbst eine kaufen?
Gibt ja einen "Ansammlungsparagrafen" der Waffen Anhäufungen für Private und damit auch Privatunternehmen verbietet.
Sicher...

