nur so zum Nachdenken.
Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Verwahrung der Waffe
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Verwahrung der Waffe
http://www.regionews.at/newsdetail/Bad_ ... len-124591" onclick="window.open(this.href);return false;
nur so zum Nachdenken.
nur so zum Nachdenken.
Re: Verwahrung der Waffe
zum wiederholten mal:IT Guy hat geschrieben:http://www.regionews.at/newsdetail/Bad_ ... len-124591
nur so zum Nachdenken.
es gibt MINDESTSTANDARDS welche die behoerde verlangt
im gesetz steht dazu nichts detailiertes
diese mindestanforderungen ergeben sich aus erlaessen und OGH urteilen betreffend vermeintlicher oder tatsaechlicher verwahrungsmaengel
es ergeben sich zwei verpflichtungen fuer den legalwaffenbesitzer
1.) schuetz der wegnahme der waffe vor einem kriminellen taeter
2.) schutz vor dem zugriff durch sich legal in der wohnung aufhaltende personen weöche jedoch nicht ueber ein waffenrechtliches dokument verfuegen
BEIDE anforderungen sind zu erfuellen
bei einer durchschnittlich geschuetzen wohnung (ordentliche tuere, keine gekippten erdgeschossfenster, keine dachflaechenfenster) wuerde (wenn man nur den punkt 1.) beruecksichtigt) eigentlich ueberhaupt keine verwahrunsgverpflichtung ergeben soferne man alleine wohnt, nie jemand mitnimmt und keiner einen wohnungschluessel hat
in der praxis haelt das aber NICHT (auch wenn es vor kurzem im burgenland ein hoechstgerichtliches urteil gab wo einem waffenbesitzer recht gegeben wurde obwohl der die knarre im nachtkasterl hat liegen gehabt in seiner abwesenheit, oder so ... meiner meinung nach ein klassisches fehlurteil) weil die anwesenheit von sich legal in der wohnung aufhaltigen personen nicht grundsaetzlich verhinderbar ist.
DAHER muss eine waffe in der wohnung in abwesenheit des waffenbesitzers immer eingesperrt werden
dieses versperren ist AUSSCHLIESSLICH gegen den zugriff durch personen gerichtet welche sich LEGAL in der wohnung aufhalten.
denn den schutz gegen den kriminellen taeter stellt ja bereits die aussensicherung des hauses oder der wohnung dar (ordentliche eingangstuere, geschlossene fenster in abwesenheit ect)
fazit:
niemand wird daran gehindert sich einen hochsicherheitstresor fuer seine waffen anzuschaffen. im gegenteil. finde ich gut!
oder eine massiven stahlschrank, warum nicht? wer platz hat und das so will... der wille des menschen ist sein himmelreich!
vorwuerfe oder moralkritik an waffenbesitzern die ihre waffen "nur" dem gesetz entsprechend ordnungsgemaess verwahren laufen aber meiner meinung nach voellig ins leere.
nur deshalb weil die einen fuer sich "das allerbeste, ueberdurchschnittliche" wollen duerfen nicht anderere die sich nur "das ordentliche, gesetzlich noetige" leisten koennen oder wollen ins eck gestellt werden. das ist nicht in ordnung finde ich.
wir haben gesetze
die sind eh relativ streng
wer seine waffen behalten will der haelt sich dran
sonst muss er sie abgeben
aber es gibt keinen grund ANDERE zu einer uebererfuellung von gesetzlichen bestimmungen zu draengen
so quasi moralisch erzwungene 90km/h freiwillig auf der autobahn statt der erlaubten 130 km/h
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
-
GSchoenbauer
- .50 BMG

- Beiträge: 609
- Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17
Re: Verwahrung der Waffe
Danke für die klaren Worte !!!

Re: Verwahrung der Waffe
Ist die Verwahrung meiner Kat B Langwaffe so in Ordnung?
Waffenkoffer ähnl. PeliCase verschraubt mit dem Kasten. Oben und unten ein Schloss...

Waffenkoffer ähnl. PeliCase verschraubt mit dem Kasten. Oben und unten ein Schloss...

hurry up and wait
Re: Verwahrung der Waffe
@gewo: Ich glaub Du hast mich falsch verstanden. Ich wollte damit sagen "auch ein Tresor, selbst wenn er verschraubt ist, ist keine 100% Sicherung." In dem verlinkten Fall wäre es egal ob die Sachen in einem versperrten Nachtkastl oder im Tresor waren. Weg is weg.
Re: Verwahrung der Waffe
Wäre mir persönlich zuwenig,aber bei mir saust im Haus ein kleiner Lauser umher und deswegen kommt für mich sowas garnicht in Frage.Dude72 hat geschrieben:Ist die Verwahrung meiner Kat B Langwaffe so in Ordnung?
Waffenkoffer ähnl. PeliCase verschraubt mit dem Kasten. Oben und unten ein Schloss...
Aber mal Ehrlich so ein Schrank kost doch wirklich nicht's...um 200-250 bekommst schon was vernünftiges,hingegen macht es euch nicht's aus 1000 Schuss zu kaufen um 170-199 Euro ...versteh ich nicht.....
"Wer wesentliche Freiheit aufgeben kann um eine geringfügige, bloß jeweilige Sicherheit zu bewirken,
verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." - Benjamin Franklin
verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." - Benjamin Franklin
Re: Verwahrung der Waffe
@Dude72: Kann mans mitnehmen? Kann man die Waffe so abfeuern? Wenn beides mit Nein zu beantworten ist, hast gewonnen. 
@alaskan: wo sind die Bedenken? Glaubst der kleine bricht den Koffer auf? Oder knackt das Schloss? Das würde er dann auch mit einem Waffenschrank machen.
@alaskan: wo sind die Bedenken? Glaubst der kleine bricht den Koffer auf? Oder knackt das Schloss? Das würde er dann auch mit einem Waffenschrank machen.
Re: Verwahrung der Waffe
Mein Lausa wird aber grösser und ist jetzt mit 4 Jahren schon sehr geschickt mit dem Werkzeug,natürlich vom Opa gelerntIT Guy hat geschrieben:@Dude72: Kann mans mitnehmen? Kann man die Waffe so abfeuern? Wenn beides mit Nein zu beantworten ist, hast gewonnen.
@alaskan: wo sind die Bedenken? Glaubst der kleine bricht den Koffer auf? Oder knackt das Schloss? Das würde er dann auch mit einem Waffenschrank machen.
Jetzt natürlich könnt er nichts aufbrechen ist klar,aber ich muss es einem Einbrecher nicht gerade leicht machen oder,die zwei kleinen Schlösser sind im nu aufgezwickt.
wie gesagt jedem das seine,nur mir wäre diese Art der Verwarung zu unsicher...soll aber jeder im Gesetzlichen Rahmen selbst entscheiden.
"Wer wesentliche Freiheit aufgeben kann um eine geringfügige, bloß jeweilige Sicherheit zu bewirken,
verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." - Benjamin Franklin
verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." - Benjamin Franklin
Re: Verwahrung der Waffe
@ Alasakan
wir haben leider keinen kleiner Lauser. Leider ...
Meine Frau hat ebenfalls eine WBK. Ansonsten, Wohnung mit Sicherheitstür und kein Zugang von sonstigen
Personen. Wir haben beide 0 Verwandschaft. Niemand hat sonst einen Schlüssel von unserer Wohnung.
Lt IT Guy und meiner persönlicher Einschätzung nach müsste meine Kat B Lwf ausreichend gesichert sein, oder?
Meine Kat B Waffe KW ist in dem wunderhübschen kleinen Kastl verwahrt. Schee, oder?
wir haben leider keinen kleiner Lauser. Leider ...
Meine Frau hat ebenfalls eine WBK. Ansonsten, Wohnung mit Sicherheitstür und kein Zugang von sonstigen
Personen. Wir haben beide 0 Verwandschaft. Niemand hat sonst einen Schlüssel von unserer Wohnung.
Lt IT Guy und meiner persönlicher Einschätzung nach müsste meine Kat B Lwf ausreichend gesichert sein, oder?
Meine Kat B Waffe KW ist in dem wunderhübschen kleinen Kastl verwahrt. Schee, oder?
hurry up and wait
Re: Verwahrung der Waffe
Zu dem muss ich Dir mal gleich gratulieren...seit 5 Jahren versuche ich die Meinige zu überreden auch WBK zu machen....nopeDude72 hat geschrieben:@ Alasakan
wir haben leider keinen kleiner Lauser. Leider ...
Meine Frau hat ebenfalls eine WBK. Ansonsten, Wohnung mit Sicherheitstür und kein Zugang von sonstigen
Personen. Wir haben beide 0 Verwandschaft. Niemand hat sonst einen Schlüssel von unserer Wohnung.
Lt IT Guy und meiner persönlicher Einschätzung nach müsste meine Kat B Lwf ausreichend gesichert sein, oder?
Meine Kat B Waffe KW ist in dem wunderhübschen kleinen Kastl verwahrt. Schee, oder?
Na wie gesagt,es soll eh jeder selbst entscheiden und vom Gesetz her genügt ein normaler Schrank dem man mit einem Schlüssel absperren kann .
"Wer wesentliche Freiheit aufgeben kann um eine geringfügige, bloß jeweilige Sicherheit zu bewirken,
verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." - Benjamin Franklin
verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." - Benjamin Franklin
Re: Verwahrung der Waffe
hiDude72 hat geschrieben:Ist die Verwahrung meiner Kat B Langwaffe so in Ordnung?
Waffenkoffer ähnl. PeliCase verschraubt mit dem Kasten. Oben und unten ein Schloss...
hat keinen sinn jetzt jeden einzelfall durchzugehen
vor allem bin ich dazu nicht die richtige instanz
ich bin kein anwalt
aber mach doch einfach deine persoenliche checkliste:
ist deine wohnsituation zumindestens durchschnittlich gut?
also
- keine erdgeschossbereiche in denen in der praxis immer wieder mal auch die fenster gekippt oder geoeffnet werden?
- keine dachbereiche mit dachflaechenfenstern wo von direkt angebauten nachbargebaeuden oder aus allgemeinbereichen des eigenen (miets)hauses ein einsteigen leicht moeglich waere?
- ist deine eingangstuere und der schliesszylinder nicht wesentlich schlechter als die eingangstueren im haus/ im stockwerk?
wenn ja -> aussensicherung gegen kriminellen taeter ausreichend
verwahrung in der wohnung muss nur gegen zugriff durch legal in der wohnung anwesenden ausgerichtet werden
wenn nein -> aussensicherung fraglich
hier ist von haus aus ein hoeherer anspruch an die verwahrung zu stellen, da das verwahrungsbehaeltnis nicht nur gegen die legal anwesenden widerstand bieten muss sondern auch gegen den kriminellen taeter
wenn die aussensicherung ausreichend ist gehet es beim verwahrungsbehaeltnis nur um wiederstand gegen
- kinder (eigene oder besucherkinder)
- mitbewohner
- gaeste
- zufallspersonen
welche sicherungsmassnahmen hier erforderlich sind haengt von der konkreten wohnsituation ab
minimumloesungen die ich immer wieder hoere (OHNE sie bewerten zu wollen) sind
- geldkasette mit vorhaengeschloss die irgendwo angeschraubt oder angekettet ist
- massiver waffenkoffer versperrt und angeschraubt
- 0-8-15 elektroniksafe angeschraubt
- stahlschrank/safe ab ca 100kg frei stehend
- versperrter, kleiner raum, der aus baulichen gruenden (groesse ect) nur als waffenraum und zu nichts anderem genuetzt werden kann
ect ect ect
mit einigen der genannten loesungen wuerde ich mich nicht so recht wohl fuehlen
aber rechtlich ausreichend sind sie - vermutlich - alle
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
-
Reiflinger
- .357 Magnum

- Beiträge: 86
- Registriert: Mi 27. Nov 2013, 12:15
- Wohnort: Leoben
Re: Verwahrung der Waffe
Wein gewo es erwähnte: Wie steht ihr da zum Thema Waffenraum? Hat da jemand Erfahrungen mit den kontrollierenden Beamten, wie die darauf reagieren?
Re: Verwahrung der Waffe
ermessenssacheReiflinger hat geschrieben:Wein gewo es erwähnte: Wie steht ihr da zum Thema Waffenraum? Hat da jemand Erfahrungen mit den kontrollierenden Beamten, wie die darauf reagieren?
kommt auf den beamten an
je groesser er ist desto schlechter
kleiner raum mit ordentlicher tuere in dem sich nur wAffen, waffenteile, munition usw befinden sind meist kein problem
manchmal gibt es bei groesseren raeumen probleme wenn da auch noch waffenfremde gegenstaende darin verwahrt werden, wie zb staubsauger, winterreifen, buegelbrett, wintergewand, waschpulver ect
die theorie dahinter ist dass es nicht der lebenserfahrung entspricht, dass ein "waffenraum", in welchem auch noch haushalts bzw alltagsgegenstaende gelagert werden, in der praxis tatsaechlich ausschliesslich nur fuer den waffenbesitzer zugaenglich ist und nicht doch auch im einzelfall fuer unberechtigte dritte
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
- Charles
- Supporter Mr. Blackpowder

- Beiträge: 6786
- Registriert: So 9. Mai 2010, 13:24
- Wohnort: Hoch droben in den Bergen
Re: Verwahrung der Waffe
So ist es, gewo hat es auf dem Punkt gebracht.
Sehr hilfsreich sind zudem an der Tür zum Waffenraum mehrere Schlösser anzubringen, d.h. zum Zylinderschloss zusätzlich zwei Vorhangschlösser, und im Falle eines vorhandenen Fensters muß ein starkes Gitter angebaut sein.
Charles
Sehr hilfsreich sind zudem an der Tür zum Waffenraum mehrere Schlösser anzubringen, d.h. zum Zylinderschloss zusätzlich zwei Vorhangschlösser, und im Falle eines vorhandenen Fensters muß ein starkes Gitter angebaut sein.
Charles
-
Reiflinger
- .357 Magnum

- Beiträge: 86
- Registriert: Mi 27. Nov 2013, 12:15
- Wohnort: Leoben
Re: Verwahrung der Waffe
Danke für eure Antworten. Der Raum soll im Keller neu errichtet und 2x1,5 Meter groß sein. Meine Sachbearbeiterin habe ich nun gefragt, sie sieht darin kein Problem. Hoffen wir bei den Polizisten die kontrollieren ist es genau so 