Seite 3 von 6

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: Sa 12. Jul 2025, 23:27
von Master-chief1000
Da wirds ja direkt interessant den Fischereiaufsichtskurs und die Prüfung abzulegen. Scheint ja anscheinend so ziemlich die günstigste und zeitlich am wenigsten aufwändige Möglichkeit zum Waffenpass zu sein.

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: So 13. Jul 2025, 08:00
von Markus_H
Master-chief1000 hat geschrieben: Sa 12. Jul 2025, 23:27 Da wirds ja direkt interessant den Fischereiaufsichtskurs und die Prüfung abzulegen. Scheint ja anscheinend so ziemlich die günstigste und zeitlich am wenigsten aufwändige Möglichkeit zum Waffenpass zu sein.
Einen WP werden nur bestellte Fischereiaufseher in gefährlichen Lagen bekommen.
Prüfung alleine reicht nicht, das ist nur die Vorraussetzung dafür bestellt zu werden.

Aufseher zu sein ist mit Pflichten verbunden die nicht daheim beim TFB Videos schauen erfüllt werden können.

Der Zeitaufwand ist quasi endlos, wenn du deinen Pflichten nicht nachkommst kann's in schweren Fällen auch Strafen geben und dann gibt's den WP nur nach Ermessen durch die Behörde. In meinen Augen keine stimmige Route wenn du in deinem Leben nicht ohnehin mit Fischerei beschäftigt bist.

Die günstigste Variante ist bei Justizwache/Exekutive anzuheuern. Da gibt's sogar Geld dafür :)

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: So 13. Jul 2025, 11:16
von Master-chief1000
Markus_H hat geschrieben: So 13. Jul 2025, 08:00
Master-chief1000 hat geschrieben: Sa 12. Jul 2025, 23:27 Da wirds ja direkt interessant den Fischereiaufsichtskurs und die Prüfung abzulegen. Scheint ja anscheinend so ziemlich die günstigste und zeitlich am wenigsten aufwändige Möglichkeit zum Waffenpass zu sein.
Einen WP werden nur bestellte Fischereiaufseher in gefährlichen Lagen bekommen.
Prüfung alleine reicht nicht, das ist nur die Vorraussetzung dafür bestellt zu werden.

Aufseher zu sein ist mit Pflichten verbunden die nicht daheim beim TFB Videos schauen erfüllt werden können.

Der Zeitaufwand ist quasi endlos, wenn du deinen Pflichten nicht nachkommst kann's in schweren Fällen auch Strafen geben und dann gibt's den WP nur nach Ermessen durch die Behörde. In meinen Augen keine stimmige Route wenn du in deinem Leben nicht ohnehin mit Fischerei beschäftigt bist.

Die günstigste Variante ist bei Justizwache/Exekutive anzuheuern. Da gibt's sogar Geld dafür :)
So wie ich das weiter oben gelesen habe gibt es ein VwGH Urteil dazu das es grundsätzlich jedem Aufsichtsfischer zusteht.

Und zum Aufwand muss ich sagen das du für Leihen weit übertreibst :D ich habe selber einen Bekannten der vor 2 Jahren die Aufsichtsfischerprüfung gemacht hat. Der Kurs ist mehr als überschaubar und wenn man sich für die Thematik interessiert die Prüfung genauso. Und das tatsächliche anheuern war ein Anruf bei 2 lokalen Fischereiberechtigten wobei der zweite gesagt hat ja gerne haha. Zum Aufwand kann ich dir sagen das er sich bestimmt kein Bein ausreißt ich kenne auch keine Rechtsvorschrift die einem effektiv vorschreibt wieviel Zeit man dafür aufwenden muss.

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: So 13. Jul 2025, 15:17
von ColtPhyton
Master-chief1000 hat geschrieben: So 13. Jul 2025, 11:16
Markus_H hat geschrieben: So 13. Jul 2025, 08:00
Master-chief1000 hat geschrieben: Sa 12. Jul 2025, 23:27 Da wirds ja direkt interessant den Fischereiaufsichtskurs und die Prüfung abzulegen. Scheint ja anscheinend so ziemlich die günstigste und zeitlich am wenigsten aufwändige Möglichkeit zum Waffenpass zu sein.
Einen WP werden nur bestellte Fischereiaufseher in gefährlichen Lagen bekommen.
Prüfung alleine reicht nicht, das ist nur die Vorraussetzung dafür bestellt zu werden.

Aufseher zu sein ist mit Pflichten verbunden die nicht daheim beim TFB Videos schauen erfüllt werden können.

Der Zeitaufwand ist quasi endlos, wenn du deinen Pflichten nicht nachkommst kann's in schweren Fällen auch Strafen geben und dann gibt's den WP nur nach Ermessen durch die Behörde. In meinen Augen keine stimmige Route wenn du in deinem Leben nicht ohnehin mit Fischerei beschäftigt bist.

Die günstigste Variante ist bei Justizwache/Exekutive anzuheuern. Da gibt's sogar Geld dafür :)
So wie ich das weiter oben gelesen habe gibt es ein VwGH Urteil dazu das es grundsätzlich jedem Aufsichtsfischer zusteht.

Und zum Aufwand muss ich sagen das du für Leihen weit übertreibst :D ich habe selber einen Bekannten der vor 2 Jahren die Aufsichtsfischerprüfung gemacht hat. Der Kurs ist mehr als überschaubar und wenn man sich für die Thematik interessiert die Prüfung genauso. Und das tatsächliche anheuern war ein Anruf bei 2 lokalen Fischereiberechtigten wobei der zweite gesagt hat ja gerne haha. Zum Aufwand kann ich dir sagen das er sich bestimmt kein Bein ausreißt ich kenne auch keine Rechtsvorschrift die einem effektiv vorschreibt wieviel Zeit man dafür aufwenden muss.

Deine Waffenbehörde gibt dir gerne Auskunft darüber ob jeder beeideter Fischereiaufseher einen Anspruch auf Ausstellung eines WP hat. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nahezu unmöglich einen WP als Aufseher genehmigt zu bekommen.
Bitte ruf dort an und Informiere dich selber und berichte uns dann was momentan Stand der Dinge ist. Vielleicht sieht das deine Waffenbehörde anders würde uns sicher brennend Interessieren. Im Gegensatz zu dir habe ich schon so ein Gespräch geführt.

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: So 13. Jul 2025, 15:40
von Master-chief1000
Ich glaube dir gerne das es diese Praxis gibt kein Thema. Wie gesagt ich find nur das Urteil spannend das weiter vorne im Thread gepostet wurde. Es liest sich so als wäre die erhöhte Gefährdung und wie ich finde damit Legitimation für einen WP grundsätzlich für Aufseher gegeben.

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: Mo 14. Jul 2025, 00:00
von gewo
ColtPhyton hat geschrieben: So 13. Jul 2025, 15:17
Master-chief1000 hat geschrieben: So 13. Jul 2025, 11:16
Markus_H hat geschrieben: So 13. Jul 2025, 08:00
Master-chief1000 hat geschrieben: Sa 12. Jul 2025, 23:27 Da wirds ja direkt interessant den Fischereiaufsichtskurs und die Prüfung abzulegen. Scheint ja anscheinend so ziemlich die günstigste und zeitlich am wenigsten aufwändige Möglichkeit zum Waffenpass zu sein.
Einen WP werden nur bestellte Fischereiaufseher in gefährlichen Lagen bekommen.
Prüfung alleine reicht nicht, das ist nur die Vorraussetzung dafür bestellt zu werden.

Aufseher zu sein ist mit Pflichten verbunden die nicht daheim beim TFB Videos schauen erfüllt werden können.

Der Zeitaufwand ist quasi endlos, wenn du deinen Pflichten nicht nachkommst kann's in schweren Fällen auch Strafen geben und dann gibt's den WP nur nach Ermessen durch die Behörde. In meinen Augen keine stimmige Route wenn du in deinem Leben nicht ohnehin mit Fischerei beschäftigt bist.

Die günstigste Variante ist bei Justizwache/Exekutive anzuheuern. Da gibt's sogar Geld dafür :)
So wie ich das weiter oben gelesen habe gibt es ein VwGH Urteil dazu das es grundsätzlich jedem Aufsichtsfischer zusteht.

Und zum Aufwand muss ich sagen das du für Leihen weit übertreibst :D ich habe selber einen Bekannten der vor 2 Jahren die Aufsichtsfischerprüfung gemacht hat. Der Kurs ist mehr als überschaubar und wenn man sich für die Thematik interessiert die Prüfung genauso. Und das tatsächliche anheuern war ein Anruf bei 2 lokalen Fischereiberechtigten wobei der zweite gesagt hat ja gerne haha. Zum Aufwand kann ich dir sagen das er sich bestimmt kein Bein ausreißt ich kenne auch keine Rechtsvorschrift die einem effektiv vorschreibt wieviel Zeit man dafür aufwenden muss.

Deine Waffenbehörde gibt dir gerne Auskunft darüber ob jeder beeideter Fischereiaufseher einen Anspruch auf Ausstellung eines WP hat. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nahezu unmöglich einen WP als Aufseher genehmigt zu bekommen.
Bitte ruf dort an und Informiere dich selber und berichte uns dann was momentan Stand der Dinge ist. Vielleicht sieht das deine Waffenbehörde anders würde uns sicher brennend Interessieren. Im Gegensatz zu dir habe ich schon so ein Gespräch geführt.
Die „Meinung“ einer Waffenbehörde ist völlig belanglos.

Wenn es wie im Fall von Forstaufsichts- und Fischereiaufsichtsorgaben eine wiederholt gleiche rechtssprechung am Vwgh gibt dann ist die behoerde völlig machtlos solange der entsprechende gesetzestext nicht an dieser stelle geändert wird.

Ablehnenden Bescheid verlangen.
Einspruch machen.
Instanzenzug.
Verwaltungsgerichtshof
Voila

Die Kosten für das Verfahren gibt es glaub ich dann sogar vollständig ersetzt inkl Anwalt. Das ist neu. Oder gilt das nur im Strafrecht?

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: Mo 14. Jul 2025, 01:01
von gunco12345
gewo hat geschrieben: Mo 14. Jul 2025, 00:00
ColtPhyton hat geschrieben: So 13. Jul 2025, 15:17
Master-chief1000 hat geschrieben: So 13. Jul 2025, 11:16
Markus_H hat geschrieben: So 13. Jul 2025, 08:00

Einen WP werden nur bestellte Fischereiaufseher in gefährlichen Lagen bekommen.
Prüfung alleine reicht nicht, das ist nur die Vorraussetzung dafür bestellt zu werden.

Aufseher zu sein ist mit Pflichten verbunden die nicht daheim beim TFB Videos schauen erfüllt werden können.

Der Zeitaufwand ist quasi endlos, wenn du deinen Pflichten nicht nachkommst kann's in schweren Fällen auch Strafen geben und dann gibt's den WP nur nach Ermessen durch die Behörde. In meinen Augen keine stimmige Route wenn du in deinem Leben nicht ohnehin mit Fischerei beschäftigt bist.

Die günstigste Variante ist bei Justizwache/Exekutive anzuheuern. Da gibt's sogar Geld dafür :)
So wie ich das weiter oben gelesen habe gibt es ein VwGH Urteil dazu das es grundsätzlich jedem Aufsichtsfischer zusteht.

Und zum Aufwand muss ich sagen das du für Leihen weit übertreibst :D ich habe selber einen Bekannten der vor 2 Jahren die Aufsichtsfischerprüfung gemacht hat. Der Kurs ist mehr als überschaubar und wenn man sich für die Thematik interessiert die Prüfung genauso. Und das tatsächliche anheuern war ein Anruf bei 2 lokalen Fischereiberechtigten wobei der zweite gesagt hat ja gerne haha. Zum Aufwand kann ich dir sagen das er sich bestimmt kein Bein ausreißt ich kenne auch keine Rechtsvorschrift die einem effektiv vorschreibt wieviel Zeit man dafür aufwenden muss.

Deine Waffenbehörde gibt dir gerne Auskunft darüber ob jeder beeideter Fischereiaufseher einen Anspruch auf Ausstellung eines WP hat. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nahezu unmöglich einen WP als Aufseher genehmigt zu bekommen.
Bitte ruf dort an und Informiere dich selber und berichte uns dann was momentan Stand der Dinge ist. Vielleicht sieht das deine Waffenbehörde anders würde uns sicher brennend Interessieren. Im Gegensatz zu dir habe ich schon so ein Gespräch geführt.
Die „Meinung“ einer Waffenbehörde ist völlig belanglos.

Wenn es wie im Fall von Forstaufsichts- und Fischereiaufsichtsorgaben eine wiederholt gleiche rechtssprechung am Vwgh gibt dann ist die behoerde völlig machtlos solange der entsprechende gesetzestext nicht an dieser stelle geändert wird.

Ablehnenden Bescheid verlangen.
Einspruch machen.
Instanzenzug.
Verwaltungsgerichtshof
Voila

Die Kosten für das Verfahren gibt es glaub ich dann sogar vollständig ersetzt inkl Anwalt. Das ist neu. Oder gilt das nur im Strafrecht?
Kostenersatz per "§ 47 (Aufwandersatz) - Verwaltungsgerichtshofgesetz"

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: Mo 14. Jul 2025, 08:32
von Gadai
Alle (Pensionisten) mit WP die ich kenne waren bei der BP und haben sicher etliche Hater.
Wenn ich einen WP als Fisch Jagd oder Forst habe bringt es mir überhaupt etwas in meiner Freizeit außerhalb des Waldes?
Oder sag ich in der U-Bahn oder Fußgängerzone ich bin auf dem Weg in den Wald?
Und wenn ich nicht mehr Vereinsmitglied bin, ist ja auch der WP weg.

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: Mo 14. Jul 2025, 08:35
von gewo
Gadai hat geschrieben: Mo 14. Jul 2025, 08:32 Alle (Pensionisten) mit WP die ich kenne waren bei der BP und haben sicher etliche Hater.
Wenn ich einen WP als Fisch Jagd oder Forst habe bringt es mir überhaupt etwas in meiner Freizeit außerhalb des Waldes?
Oder sag ich in der U-Bahn oder Fußgängerzone ich bin auf dem Weg in den Wald?
Und wenn ich nicht mehr Vereinsmitglied bin, ist ja auch der WP weg.
Einschränkungen auf zeit oder ort sind in einem WP nicht zulässig.

Wenn du als jagd, forst oder fischereiaufseher bestellt bist dann darfst du 24/356 führen

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: Mo 14. Jul 2025, 09:07
von Gadai
gewo hat geschrieben: Mo 14. Jul 2025, 08:35
Gadai hat geschrieben: Mo 14. Jul 2025, 08:32 Alle (Pensionisten) mit WP die ich kenne waren bei der BP und haben sicher etliche Hater.
Wenn ich einen WP als Fisch Jagd oder Forst habe bringt es mir überhaupt etwas in meiner Freizeit außerhalb des Waldes?
Oder sag ich in der U-Bahn oder Fußgängerzone ich bin auf dem Weg in den Wald?
Und wenn ich nicht mehr Vereinsmitglied bin, ist ja auch der WP weg.
Einschränkungen auf zeit oder ort sind in einem WP nicht zulässig.

Wenn du als jagd, forst oder fischereiaufseher bestellt bist dann darfst du 24/356 führen
Beim Auffrischungskurs war eine junge Frau dabei die keinen beruflichen Bedarf mehr hatte und der Vortragende meinte
dass die Berechtigung zum Tragen (WP?) von der Behörde aufgrund dessen zurückgezogen werden könne.
Aber solange keiner nachfragt...
Ich kann mich auf den genauen Wortlaut nicht mehr erinnern..
Ein Freund hat soviel ich weiß (oder auch nicht) nur eine WBK und eine Jagdkarte- gibt es eine Trageberechtigung in Verbindung auch ?
Ist aber kein Aufseher.

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: Mo 14. Jul 2025, 09:28
von Promo

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: Mo 14. Jul 2025, 09:54
von Master-chief1000
§ 42
Stellung der Fischereiaufsichtsorgane
(1) Die Fischereiaufsichtsorgane genießen, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes in jenem
Fischereirevier, für das sie bestellt sind (§ 38), das Dienstabzeichen sichtbar tragen, den besonderen
Schutz, der Beamten zukommt (§ 74 Z 4 des Strafgesetzbuches). In den Fällen des § 43 Abs. 5 gilt dies
auch dann, wenn sie ihren Dienst außerhalb dieses Fischereirevieres ausüben.
(2) Die Fischereiaufsichtsorgane sind nicht befugt, in Ausübung ihres Dienstes Waffengewalt
anzuwenden.

Wie wirkt sich Punkt 2 im Kärntner Fischereigesetz eigentlich auf diese Thematik aus? Widerspricht er im Prinzip nicht einer Ausstellung eines Waffenpasses?

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: Mo 14. Jul 2025, 10:09
von ColtPhyton
Dieses Urteil ist 37 Jahre alt, seit dem gibt es kein aktuelleres Urteil ?? Alleine in Niederösterreich gibt es ca 1200 Beeidete Fischereiaufseher, wäre Interessant wenn die alle einen WP beantragen würden.
Übrigens um zum Kurs zugelassen zu werden ist die Voraussetzung dass man innerhalb der vorangegangenen 10 Kalenderjahre vor dem Jahr der Anmeldung, in 5 Kalenderjahren im Besitz einer gültigen Fischerkarte für das Bundesland Niederösterreich war. Nachzulesen https://www.noe-lfv.at/formulare/NOE-LF ... erkurs.pdf

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: Mo 14. Jul 2025, 10:22
von ColtPhyton
Master-chief1000 hat geschrieben: Mo 14. Jul 2025, 09:54 § 42
Stellung der Fischereiaufsichtsorgane
(1) Die Fischereiaufsichtsorgane genießen, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes in jenem
Fischereirevier, für das sie bestellt sind (§ 38), das Dienstabzeichen sichtbar tragen, den besonderen
Schutz, der Beamten zukommt (§ 74 Z 4 des Strafgesetzbuches). In den Fällen des § 43 Abs. 5 gilt dies
auch dann, wenn sie ihren Dienst außerhalb dieses Fischereirevieres ausüben.
(2) Die Fischereiaufsichtsorgane sind nicht befugt, in Ausübung ihres Dienstes Waffengewalt
anzuwenden.

Wie wirkt sich Punkt 2 im Kärntner Fischereigesetz eigentlich auf diese Thematik aus? Widerspricht er im Prinzip nicht einer Ausstellung eines Waffenpasses?
Hat meine Meinung nach nichts mit Eigenschutz zu tun

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: Mo 14. Jul 2025, 11:20
von Master-chief1000
ColtPhyton hat geschrieben: Mo 14. Jul 2025, 10:09 Dieses Urteil ist 37 Jahre alt, seit dem gibt es kein aktuelleres Urteil ?? Alleine in Niederösterreich gibt es ca 1200 Beeidete Fischereiaufseher, wäre Interessant wenn die alle einen WP beantragen würden.
Übrigens um zum Kurs zugelassen zu werden ist die Voraussetzung dass man innerhalb der vorangegangenen 10 Kalenderjahre vor dem Jahr der Anmeldung, in 5 Kalenderjahren im Besitz einer gültigen Fischerkarte für das Bundesland Niederösterreich war. Nachzulesen https://www.noe-lfv.at/formulare/NOE-LF ... erkurs.pdf
Das gilt für Niederösterreich. In Kärnten in den letzten 5 Jahren 3 Jahre ununterbrochen Inhaber einer jahresfischerkarte. Und es betrifft die Zulassung zur Prüfung und nicht zum Kurs denke ich, also könnte man den evtl. schon früher machen.

Ja mit Notwehr geb ich dir natürlich recht. Ich habe mir nur gedacht das die Behörde vielleicht diesen Unterpunkt als Argument gegen einen Waffenpass verwenden könnte.