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Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Di 5. Aug 2025, 19:03
von SectionThree
Ganz so schlimm ist es auch wieder nicht. Wenn der Einbrecher bewaffnet war, hat man idR gute Chancen, auch bei lebensgefährdendem Waffengebrauch – dass man in der „Hitze des Gefechts“ nicht verlässlich auf zB die Beine zielen kann, wissen auch die Gerichte. Trotzdem ist ein Schuss in den Hinterkopf natürlich selten ideal, weil das schon indiziert, dass der Angriff bereits abgeschlossen war. Wegen „echtem“ Mord, also mit vollem Tötungsvorsatz wird kaum jemand verurteilt (wobei es im kriminellen Milieu durchaus zu entsprechenden Schutzbehauptungen kommen soll), aber auch eine fahrlässige Tötung oder Körperverletzung ist natürlich unschön.
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Di 5. Aug 2025, 20:17
von Steppenwolf
Was ich in diesem Fall sehr empfehlen kann, sind die Kurse Selbstverteidigung mit der Schusswaffe und rechtliche Angelegenheiten von einem Anbieter (Name darf ja nicht genannt werden) in Sollenau.
Der 100€ sind wirklich gut investiert.
Bei Interesse gern per PN ( darf man ja keinen Link. mehr reinstellen

)
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Di 5. Aug 2025, 20:37
von Michl9mm
In Zeiten wie diesen erwarte ich von Einbrechern ein Mindestmaß an Professionalität.
Ein Anruf zehn Minuten vor dem Einbruch sollte doch wohl drin sein!
Schließlich braucht auch der verantwortungsbewusste Waffenbesitzer ein bisschen Vorlaufzeit.
Ohne Vorbereitung könnte ich ja glatt die falsche Waffe erwischen – oder noch schlimmer: Ich hetze meine Frau auf ihn.
Spaß bei Seite,
meine Waffen sind alle ungeladen im Koffer sicher im Tresor versperrt.
Baseballschläger habe ich neben dem Bett stehen, ich denke wenn ich ihm damit eine auflege werde ich keine Probleme bekommen.
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Di 5. Aug 2025, 20:47
von gewo
Steppenwolf hat geschrieben: Di 5. Aug 2025, 20:17
Was ich in diesem Fall sehr empfehlen kann, sind die Kurse Selbstverteidigung mit der Schusswaffe und rechtliche Angelegenheiten von einem Anbieter (Name darf ja nicht genannt werden) in Sollenau.
Der 100€ sind wirklich gut investiert.
Bei Interesse gern per PN ( darf man ja keinen Link. mehr reinstellen

)
Sagt wer?
Poste doch bitte den Link zu einem Selbstverteidigungskurs.
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Di 5. Aug 2025, 20:51
von Steppenwolf
gewo hat geschrieben: Di 5. Aug 2025, 20:47
Steppenwolf hat geschrieben: Di 5. Aug 2025, 20:17
Was ich in diesem Fall sehr empfehlen kann, sind die Kurse Selbstverteidigung mit der Schusswaffe und rechtliche Angelegenheiten von einem Anbieter (Name darf ja nicht genannt werden) in Sollenau.
Der 100€ sind wirklich gut investiert.
Bei Interesse gern per PN ( darf man ja keinen Link. mehr reinstellen

)
Sagt wer?
Poste doch bitte den Link zu einem Selbstverteidigungskurs.
Geht ned, wird ausgebessert mit Waffenhandel anstelle von Edelw…..und der Link geht ins nirvana
https://Waffenhandel.world/product-categor ... teidigung/
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Di 5. Aug 2025, 21:02
von gewo
Kann ja eh jeder hingehen wenn er mag. Der Link ist ja eh gut erkennbar
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Di 5. Aug 2025, 22:37
von fast12
Michl9mm hat geschrieben: Di 5. Aug 2025, 20:37
Baseballschläger habe ich neben dem Bett stehen, ich denke wenn ich ihm damit eine auflege werde ich keine Probleme bekommen.
Kommt auf die Definition von "Probleme" an. Wenn du jmd eine auflegst (auch ohne Baseballschläger) kriegst auf jeden Fall eine Anzeige wegen Körperverletzung und ein vorläufiges Waffenverbot.
Ob es zu einem Prozess kommt, wie der ausgeht, obs Waffenverbot verlângert wird usw. steht auf einen anderen Blatt - aber fürs erste ist der Waffenschrank mal leer und du bist Beschuldigter einer Gewalttat...
Btw - fürs Waffenverbot reicht übrigens schon die Drohung. zB "Schleich die oder i brack dir ane" ist schon eine gefährliche Drohung...
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Mi 6. Aug 2025, 09:53
von Mag Dump
fast12 hat geschrieben: Di 5. Aug 2025, 22:37
Michl9mm hat geschrieben: Di 5. Aug 2025, 20:37
Baseballschläger habe ich neben dem Bett stehen, ich denke wenn ich ihm damit eine auflege werde ich keine Probleme bekommen.
Kommt auf die Definition von "Probleme" an. Wenn du jmd eine auflegst (auch ohne Baseballschläger) kriegst auf jeden Fall eine Anzeige wegen Körperverletzung und ein vorläufiges Waffenverbot.
Ob es zu einem Prozess kommt, wie der ausgeht, obs Waffenverbot verlângert wird usw. steht auf einen anderen Blatt - aber fürs erste ist der Waffenschrank mal leer und du bist Beschuldigter einer Gewalttat...
Btw - fürs Waffenverbot reicht übrigens schon die Drohung. zB "Schleich die oder i brack dir ane" ist schon eine gefährliche Drohung...
Das Gesetz funktioniert so, dass faktisch rauskommt: Wer Legalwaffenbesitzer ist, darf sich praktisch niemals und auf keine Weise wehren, weil immer die Möglichkeit besteht, dass das böse Konsequenzen in einem Bereich hat, der gar nichts mit der Sache zu tun hat. Man wird unschuldig in einen Raufhandel verwickelt, weil man jemandem helfen will, der auf offener Strasse attackiert wurde, eine Frau wir beispielsweise aggressiv belästigt, und dann legt man dem Unhold eine auf, dann ist die Polizei zugegen und der Knilch jammert und klagt über Schmerzen wegen der Watschn... mehr brauchst ned.
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Mi 6. Aug 2025, 10:40
von Steppenwolf
war schon immer so, nur wer "hat" kann man es wegnehmen. Wer nie was "hatte" wird nie was verlieren.
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Mi 6. Aug 2025, 12:38
von twin2000
Mag Dump hat geschrieben: Mi 6. Aug 2025, 09:53
Das Gesetz funktioniert so, dass faktisch rauskommt: Wer Legalwaffenbesitzer ist, darf sich praktisch niemals und auf keine Weise wehren
Erstens:
Nein, nicht das Gesetz.
Die jahrzehntelang links eingefärbte Judikatur ist es welche das eigentlich angemessene Gesetz um interpretiert hat.
Zweitens:
"niemals wehren" stimmt nicht.
Aber wenn man eine reele Chance haben will dass man seien Waffen nach Ablauf der 4-Wochen Frist des vorübergehenden polizeilichen waffenverbots wieder abholen kann dann muss man sich nicht an das Gesetz halten (welches ein Zurückweichen eigentlich nicht vorschreibt) sondern an die langjährige Judikatur welche ein NICHT Zurückweichen als "quasi Vorsatz sich in einen Waffengebrauch hineinzubegeben" unterstellt.
Dh:
Im Fall der Vermutung, dass sich ein Täter im Haus befindet, sich in den letztmöglichen Raum (oft das Schlafzimmer) zurückziehen, Türe versperren, Polizei rufen "Kommen Sie schnell, ich glaub da ist ein Täter anwesend". Man kann das durchaus auch bei schlichter Vermutung machen. Niemand machte wem einen Vorwurf wenns doch nur die Katze vom Nachbarn war.
Sollte der Täter die Türe eintreten bevor die Polizei kommt (und man hat weder Pfefferspray noch Baseballschläger im Schlafzimmer stehen) dann wird ein evt. notwendiger Schusswaffengebrauch - unabhängig vom Ausgang - mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nicht zu einem gerichtlichen Waffenverbot führen (ein vorübergehendes polizeiliches - inkl. Waffenabnahme - hast bei bei sowas IMMER).
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Mi 6. Aug 2025, 12:45
von Wilhelmshoehe
twin2000 hat geschrieben: Mi 6. Aug 2025, 12:38
(ein vorübergehendes polizeiliches - inkl. Waffenabnahme - hast bei bei sowas IMMER).
Unter anderem ein Grund warum es in jedem Mehrpersonenhaushalt mit WBK mehr als eine WBK geben sollte

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Mi 6. Aug 2025, 13:16
von titan
Gibts nicht wo ein Urteil, in dem die Einbehaltung einer Waffe bis zum vollständigen Waffenverbot, trotz des vorläufigen Verbots, als Art Verteidigungsnotstand als rechtens erkannt wurde? Irgenwo wurde das mal gepostet.
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Mi 6. Aug 2025, 13:23
von titan
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0091029X01
Zumindest rechtfertigt lt. Urteil das Einbehalten bis zum Gerichtsprozess kein dafür verhängtes Waffenverbot.
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Mi 6. Aug 2025, 14:57
von Der_David
Das Urteil ist von 2009.
Ist es nicht mittlerweile so, das wenn die Polizei bei dir zu Hause ist (zb. nach einer Einbruchssituation, wo auch Waffen mit im Spiel waren) und vor Ort ein Waffenverbot ausspricht, der Schrank sofort ausgeräumt wird?
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Mi 6. Aug 2025, 15:05
von usu792
Natürlich flüchtet man samt Familie, aber die naturgemäß erste Reaktion in echten Gefahrensituationen ist immer die Flucht hab ich gemeint
