Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Verwahrung Wohnsitz
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Verwahrung Wohnsitz
Ne gewo, net ganz:
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen ... te.1180200
Fristen
Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
Meldegesetz:
Unterkunft in Wohnungen; An- oder Ummeldung
§ 3. (1)
Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, ist innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden.
Unterkunft in Wohnungen; Abmeldung
§ 4. (1)
Wer seine Unterkunft in einer Wohnung aufgibt, ist innerhalb von drei Tagen davor oder danach bei der Meldebehörde abzumelden.
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen ... te.1180200
Fristen
Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
Meldegesetz:
Unterkunft in Wohnungen; An- oder Ummeldung
§ 3. (1)
Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, ist innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden.
Unterkunft in Wohnungen; Abmeldung
§ 4. (1)
Wer seine Unterkunft in einer Wohnung aufgibt, ist innerhalb von drei Tagen davor oder danach bei der Meldebehörde abzumelden.
Re: Verwahrung Wohnsitz
@bino71
Ich nehme an, gewo bezieht sich auf diesen Passus... siehe: >>> Ausnahmen von der Meldepflicht
Personen, die schon anderswo in Österreich gemeldet sind, sind von der Meldepflicht ausgenommen, wenn sie
in einer Wohnung nicht länger als zwei Monate unentgeltlich Unterkunft nehmen (z.B. Urlaub bei den Großeltern),
als Pfleglinge in einer Krankenanstalt aufgenommen sind,
als Minderjährige in Kinder-, Schüler-, Studenten-, Jugend- oder Sportheimen untergebracht sind,
als Angehörige des Bundesheeres, der Bundespolizei, der Zoll- oder Justizwache oder im Rahmen eines Katastrophenhilfsdienstes in einer Gemeinschaftsunterkunft (z.B. Kaserne) untergebracht sind.
QUELLE: https://www.oesterreich.gv.at/de/themen ... te.1180200
oder auch : https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005799
§ 2....
g
Willi
Ich nehme an, gewo bezieht sich auf diesen Passus... siehe: >>> Ausnahmen von der Meldepflicht
Personen, die schon anderswo in Österreich gemeldet sind, sind von der Meldepflicht ausgenommen, wenn sie
in einer Wohnung nicht länger als zwei Monate unentgeltlich Unterkunft nehmen (z.B. Urlaub bei den Großeltern),
als Pfleglinge in einer Krankenanstalt aufgenommen sind,
als Minderjährige in Kinder-, Schüler-, Studenten-, Jugend- oder Sportheimen untergebracht sind,
als Angehörige des Bundesheeres, der Bundespolizei, der Zoll- oder Justizwache oder im Rahmen eines Katastrophenhilfsdienstes in einer Gemeinschaftsunterkunft (z.B. Kaserne) untergebracht sind.
QUELLE: https://www.oesterreich.gv.at/de/themen ... te.1180200
oder auch : https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005799
§ 2....
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Verwahrung Wohnsitz
Dann lies doch den Par. 2 Abs.2 Z.2 MeldeG doch wirklich mal genau durch - betrifft nur Staatsoberhäupter, Regierungsmiglieder etc. Und schau dir dabei gleich Ziffer 1 genau an !
Re: Verwahrung Wohnsitz
Neinedi hat geschrieben: Sa 4. Okt 2025, 23:16 Dann lies doch den Par. 2 Abs.2 Z.2 MeldeG doch wirklich mal genau durch - betrifft nur Staatsoberhäupter, Regierungsmiglieder etc. Und schau dir dabei gleich Ziffer 1 genau an !
Staatsoberhäupter werden normal nicht im urlaub bei der omi untergebracht ….
Nebenwohnsitzmeldung nach acht wochen ausreichend, wenn unentgeltlich.
Und wenn wer fallweise bei seinem
tinderdate nächtigt dann ist das einfach „nix“, nedmal ein nebenwohnsitz …
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Verwahrung Wohnsitz
Gewo da liegst daneben, das hat nichts mit Haupt-oder Nebenwohnsitz zu tun. Da geht's darum dass man sich nach drei Tagen anmelden muss. Die Ausnahmen sind genau im MeldeG definiert.
Re: Verwahrung Wohnsitz
Les doch bitte einfach das meldegesetz.edi hat geschrieben: Sa 4. Okt 2025, 23:41 Gewo da liegst daneben, das hat nichts mit Haupt-oder Nebenwohnsitz zu tun. Da geht's darum dass man sich nach drei Tagen anmelden muss. Die Ausnahmen sind genau im MeldeG definiert.
Du musst dich erst nach 8 wochen nebenmelden wenn du wo kostenlos wohnst und einen aufrechten hauptwohnsitz wo anders hast.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Verwahrung Wohnsitz
@edi
Ich habs ja oben schon rot eingefärbt....
Eben die Ausnahme wennst eh schon anderswo in OE gemeldet bist und für 2 Monate unentgeltlich Unterkunft nimmst.
Und das lese ich aus dem § 2 Absatz (3) so heraus....die Staatsoberhäupter usw aus Abs.2 Z2 meinte ich ja eh ned.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005799
g
Willi
Ich habs ja oben schon rot eingefärbt....
Eben die Ausnahme wennst eh schon anderswo in OE gemeldet bist und für 2 Monate unentgeltlich Unterkunft nimmst.
Und das lese ich aus dem § 2 Absatz (3) so heraus....die Staatsoberhäupter usw aus Abs.2 Z2 meinte ich ja eh ned.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005799
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Verwahrung Wohnsitz
Ja Gewo dein letzter Satz sagt was ich meinte ist, ein Wohnsitz ist Voraussetzung dann kannst 2 Monate nebenbei bei jemanden unentgeltlich Aufenthalt nehmen. Ist aber erst nach Ablauf dieser Frist und nach erfolgter Anmeldung ein Nebenwohnsitz.
Re: Verwahrung Wohnsitz
Hast du evt laune das startposting zu lesen..?edi hat geschrieben: So 5. Okt 2025, 00:39 Ja Gewo dein letzter Satz sagt was ich meinte ist, ein Wohnsitz ist Voraussetzung dann kannst 2 Monate nebenbei bei jemanden unentgeltlich Aufenthalt nehmen. Ist aber erst nach Ablauf dieser Frist und nach erfolgter Anmeldung ein Nebenwohnsitz.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Verwahrung Wohnsitz
Ich würde sagen das Meldegesetz ist das am meisten gebrochene Gesetz in Österreich.
Aber, ist die Verwahrung überhaupt nur an Wohnsitzen möglich?
Man kann ja seine Waffen auch bei manchen Händlern verwahren, ohne Wechsel der Innehabung, sprich die Kat B Plätze bleiben weiterhin belegt...
Da hat man ja in der Regel auch keinen Wohnsitz gemeldet
Ich stelle mir das zb bei größeren Umbauten oder Sanierungen sinnvoll vor, da fällt dann ja eventuell der Außenschutz zeitweise weg wenn Fenster und Türen fehlen und gleichzeitig 5 verschiedene Subfirmen herumirren.
Aber, ist die Verwahrung überhaupt nur an Wohnsitzen möglich?
Man kann ja seine Waffen auch bei manchen Händlern verwahren, ohne Wechsel der Innehabung, sprich die Kat B Plätze bleiben weiterhin belegt...
Da hat man ja in der Regel auch keinen Wohnsitz gemeldet

Ich stelle mir das zb bei größeren Umbauten oder Sanierungen sinnvoll vor, da fällt dann ja eventuell der Außenschutz zeitweise weg wenn Fenster und Türen fehlen und gleichzeitig 5 verschiedene Subfirmen herumirren.
Re: Verwahrung Wohnsitz
Nein, kannst die Kanone ja auch im Banktresor liegen haben. Oder hat sich da was geändert? Und in der Bank ist ja auch keiner gemeldet...usu792 hat geschrieben: Mo 6. Okt 2025, 08:16 Aber, ist die Verwahrung überhaupt nur an Wohnsitzen möglich?
- SectionThree
- .308 Win
- Beiträge: 333
- Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47
Re: Verwahrung Wohnsitz
Nein. Der Banksafe ist in der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung ausdrücklich erwähnt. Überhaupt sind u.a. alle Wohnräume oder Dritträume möglich, wenn die Umstände passen.usu792 hat geschrieben: Mo 6. Okt 2025, 08:16 Aber, ist die Verwahrung überhaupt nur an Wohnsitzen möglich?
Aber hier geht es darum, dass OP und seine Freundin ihre Waffen gemeinsam verwahren möchten. Das ist lt. Judikatur uU zulässig, insb. für Ehepaare. Das kann man mittlerweile wahrscheinlich auf Lebensgemeinschaften ausweiten, aber ohne gemeinsamen Wohnsitz wird es relativ schwer, eine solche erfolgreich zu behaupten.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
Re: Verwahrung Wohnsitz
Ja, Ehepartner sind ja in der Durchführungsverordnung auch erwähnt, insofern kann man das durchaus riskieren.
Aber ohne Ehegemeinschaft würde ich das nicht riskieren, ein weiterer Schrank kostet nicht die Welt und gerade im Hinblick auf den bevorstehenden WaffG Wahnsinn ist es sicherlich ratsam.
Ansonsten entscheidet im schlimmsten Fall ein Gericht...
Und auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Händen.
Aber ohne Ehegemeinschaft würde ich das nicht riskieren, ein weiterer Schrank kostet nicht die Welt und gerade im Hinblick auf den bevorstehenden WaffG Wahnsinn ist es sicherlich ratsam.
Ansonsten entscheidet im schlimmsten Fall ein Gericht...
Und auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Händen.
Re: Verwahrung Wohnsitz
Warum schreibt man nicht einfach eine eMail an die zuständige Waffenbehörde und fragt nach? Ich habe hier in Wien auf eMails zu anderen Gegebenheiten sehr zeitnah Antwort bekommen. Man sollte aber nicht anrufen, damit man es schriftlich hat.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
Andreas
Re: Verwahrung Wohnsitz
Wohl die beste und vor allem einfachste Lösung!moretti hat geschrieben: Mo 6. Okt 2025, 17:06 Warum schreibt man nicht einfach eine eMail an die zuständige Waffenbehörde und fragt nach? Ich habe hier in Wien auf eMails zu anderen Gegebenheiten sehr zeitnah Antwort bekommen. Man sollte aber nicht anrufen, damit man es schriftlich hat.

Si vis pacem, para bellum
If you see your glass as half empty, pour it into a smaller glass and stop bitching!
If you see your glass as half empty, pour it into a smaller glass and stop bitching!