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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Fr 7. Nov 2025, 05:56
von glockfun
Mal zurück zum Thema Abkühlphase.

Gibt es schon neue Unterlagen/Formulare zur Überlassung wo diese Punkte berücksichtigt werden bzw. was soll man alles der zu meldenden Behörde belegen? Quasi als Vordruck drauf erwähnt mit Nachweis Info. Bei Kat A/B. Würde B privat verkaufen wollen.

Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Fr 7. Nov 2025, 14:26
von twin2000
In den letzten Tagen hatten in den div. Bundesländern die Waffenreferenten gemeinsame Sitzungen.
Allgemeiner Tenor dort ist dass man nicht weiss wie man das machen soll.

Einerseits sind generell Ermittlungsverfahren vorgesehen wenn jemand eine erste Waffe kauft, betreffend des Nachweises bei welchem Gewerbetreibenden die Abkühlphase durchgeführt wurde. Andererseits gibt es für derartige Verfahren erst dann Kapazitäten wenn die Privatmeldungen über Händler erfolgen und die Waffenbehörden davon entlastet sind. Das wird aber erst in ungefähr einem halben Jahr der Fall sein.

Offen ist auch die Frage WANN die Waffe auf den Käufer übertragen wird.
Dann, wenn der Verkäufer sie beim Händler zu lagernd abgibt?
Oder dann wenn der neue Besitzer sie abholt?

Um das ganze Wartefristthema gem 41f sinnvoll abbilden zu können müsste
- der Privatkauf nur mehr via Gewerbetreibenden zulässig sein, oder
- es zu mindest Zusatzfunktionen im ZWR geben
Beides ist erst in der Phase 2 irgendwann im Lauf des Jahres 2026 der Fall.

Formulare für Endkunden wird es - so wie bisher - keine geben.
Die eine oder andere Behörde wird aber wohl - so wie bisher - in Eigenregie (inoffiziell) Formulare zur Wartefrist anfertigen, das ist effizienter als 300mal die selben Fragen dazu zu beantworten.

Es scheint so als hätte man sich darauf verständigt dass bei Kauf zwischen privaten als Nachweis betreffend im ZWR vorhandener Waffe der selben Kategorie ein tagesaktueller ZWR Ausdruck oder das Abfotografieren eines solchen ZWR Eintrags zb vom Handy des Käufers als ausreichend zu betrachten wäre.

Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Fr 7. Nov 2025, 14:48
von spareribs
Husch Pfusch ...wie üblich ...die Zuckerlparteien wollen alles super machen , aber haben Null Ahnung ...aber unser Andi Babler wirds schon richten , ich vertraue ihm voll....der kann alles ... :liar:

Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Mo 10. Nov 2025, 16:01
von Tical
Mich würde interessieren ab wann die Abkühlphase wirklich beginnt.
Beispiel: Erstkauf Kat B. - Waffe beim Hersteller nach Anfrage vom Händler in 2 Monat lieferbar.

Beginnt die Abkühlphase sobald ich die Waffe beim Händler geordert habe oder muss man nach Lieferung der Waffe an den Händler, in 2 Monate, nochmals 4 Wochen warten... 🤔

Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Mo 10. Nov 2025, 16:05
von gewo
Tical hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 16:01 Mich würde interessieren ab wann die Abkühlphase wirklich beginnt.
Beispiel: Erstkauf Kat B. - Waffe beim Hersteller nach Anfrage vom Händler in 2 Monat lieferbar.

Beginnt die Abkühlphase sobald ich die Waffe beim Händler geordert habe oder muss man nach Lieferung der Waffe an den Händler, in 2 Monate, nochmals 4 Wochen warten... 🤔
Die WKO beauskunftet dass ein nachweisliche Kaufentscheid (also zb ein Kleinbetrag als Anzahlung) ausreicht.
Die Wartefrist beginnt da schon zu laufen.

Keine Ahnung ob die Behörde das auch so sieht ...

Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Mo 10. Nov 2025, 16:43
von Promo
gewo hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 16:05 Die WKO beauskunftet dass ein nachweisliche Kaufentscheid (also zb ein Kleinbetrag als Anzahlung) ausreicht.
Die Wartefrist beginnt da schon zu laufen.

Keine Ahnung ob die Behörde das auch so sieht ...
Gute Ausrede für einen Händler bei Erstkäufern gleich einen Vertrag vorzulegen sowie 100% Anzahlung zu nehmen für die Bestellung - weil der Kunde hat ja dann auch den Vorteil, dass die Frist früher zu laufen beginnt ;) .

Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Mo 10. Nov 2025, 22:56
von TomE
Es geht darum die Waffe nicht unmittelbar beim Kauf ausgehändigt zu bekommen.

Ich gehe also eine Waffe kaufen und bekomme sie frühestens 4 Wochen später ausgehändigt.
Ob er die Waffe zum Zeitpunkt des Kaufes lagernd hat spielt keine Rolle. Warum auch?

Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Di 11. Nov 2025, 07:39
von SectionThree
gewo hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 16:05 Die WKO beauskunftet dass ein nachweisliche Kaufentscheid (also zb ein Kleinbetrag als Anzahlung) ausreicht.
Das wird man wohl so sehen müssen. Wobei eine Anzahlung vielleicht ein Indiz sein mag, aber für das Zustandekommen eines Vertrags nicht nötig ist. Oder umgekehrt: die Zahlungspflicht ergibt sich aus dem Vertrag, sie macht ihn aber nicht erst zu einem solchen. Soll heißen, eine verbindliche Bestellung reicht.
Die Wartefrist beginnt da schon zu laufen.
Der Sinn des Gesetzes ist ja vorgeblich, dass ein spontaner Erwerb ausgeschlossen sein soll. Da kann es keine Rolle spielen, ob die Waffe erst bestellt werden muss, oder nach Lieferung beim Händler „abreift“, solange nur die Frist insgesamt eingehalten wird.
Ob er die Waffe zum Zeitpunkt des Kaufes lagernd hat spielt keine Rolle. Warum auch?
Es wäre halt eine besondere Chuzpe, wenn der Händler dafür auch noch „Lagergebühren“ verrechnet.

Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Di 11. Nov 2025, 07:57
von spareribs
Wenn ich eine neue Waffe beim Händler um genug Kröten kaufe und er mir dazu Lagergebühren verrechnet , dann wäre das mehr als unverschämt....

Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Di 11. Nov 2025, 09:50
von bino71
Mußt ja nicht kaufen. Du wirst nicht gezwungen.
Außerdem betrifft es nur "Starter".

Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Di 11. Nov 2025, 10:02
von SectionThree
Was ändert das an der Qualifizierung als „unverschämt“?

Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Di 11. Nov 2025, 10:14
von titan
Ich würd den Blödsinn auch nicht zahlen. Da lach ich und geh..

Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Di 11. Nov 2025, 12:08
von DOUBLEACTION
Ich denke Begriffe wie "unverschämt" sind unangebracht.

Ich bin seit über 15 Jahren in der Branche und steht täglich vorne am Verkaufspult.
Wir haben nicht umsonst einen halben Wäschekorb voll Wertkartenhandys, und ich verbringe nicht (nur) aus Vergnügen jede Woche am Abend viel Zeit auf Schiesständen in meinem regionalen Einzugsgebiet.

Über das was sich in meinem regionalen Umfeld am Markt preislich tut bin ich bestens informiert.

Für manche Teilnehmer hier im Forum scheint das nur bedingt der Fall zu sein.
Das mag auch an der mangelnden Preisauszeichnung des einen oder anderen Marktbegleiters liegen.
Nur deshalb weil jahrelang der selbe Preis für was in einem schicken Onlineshop steht heisst das leider nicht immer dass die angebotene Ware um den Betrag kaufbar oder tatsaechlich auch dort lagernd ist.

Wenn wer jahrelang beim selben Händler einkauft dann wird eine eigentlich kostenpflichtige Dienstleistung hier oder da mal ned auf der Rechnung landen und kostenlos erbracht werden.
Ist bei uns genauso wie wohl auch bei anderen.

Ich weiss ned wie viele Privatwaffenkäufe wir aus Versand ausgefolgt haben.
Wir verrechnen dafür bisher nichts, werden wir aber wohl jetzt bald mal machen müssen.
Jene Händler von denen ich die Tarife dafür kenn liegen alle um die € 50,- dafür.

Ich weiss ned wer ausser uns Waffenführerscheinkurse (persönlicher Vortrag, kein Video) in der Länge von ca 1,5 bis 2 Stunden inkl. Praxis und Munition und Waffenmiete ect. zum Preis von € 35,- für die Auffrischung bzw € 55,- für die Neuausstellung anbieten.
Nach Abzug der € 20,- Schiesstandgebühr (bei den Terminen am Schiesstand) bleiben mir davon € 15,- für die Auffrischung bzw 40,- für die Neuausstellung. Auch dieser Preis gilt schon seit Jahren und wird ab Jahresbeginn erhöht werden.
Üblich sind im Bereich Wien und Umgebung dzt. € 70,- bis 120,- für den Waffenführerschein.

Private Waffenmeldungen Kat C kosten bei uns € 22,- inkl. Mwstr.
Viel Erfolg bei der Suche nach einem vergleichbaren Preis wenn Du wo als Nicht-Stammkunde hinkommst.
Drei Kilometer südwestlich nehmens schon immer 50,- für die private Kat C Meldung, und ich meine nicht die Apotheke H.
Und ich glaub mind. 1/2 der ZWR Meldungen machen wir pro bono.
Muss mal im Kassareport auswerten lassen wie oft da "ZWR Meldung gratis" eingetragen ist.
Und nein, das ist NICHT selbstverständlich in der Branche, auch wenn der eine oder andere hier das immer wieder versucht so darzustellen.

Und von unserer Verbringungsabwicklung aus DE für Endkunden brauch ma garned anfangen. Das machen wir zu weniger als dem halben Preis der Marktbegleiter. Wird mit 1.1.26 - einerseits wegen des um 9% gestiegenen Transportkostenindex aber auch wegen dem 41f Wartefristblödsinn teurer werden, das ist unvermeidlich.

Wenn wir schon bei der Wartefrist sind .... es hat sich telefonisch wochenlang ned rausbekommen lassen wie die Branche das Service bepreisen wird, zwischenzeitlich liegen mir Preise zwischen 55,- und 130,- für meinen regionalen Raum vor.
Für Neuwaffen-Wartefrist und Wartefristen zwischen privaten.

Die von uns festgelegten Tarife für die Dienstleistung "Wartezeit gem. §41f" sind angemessen und es steht ihnen eine nachvollziehbare Leistung gegenüber.

Vorgänge die ich als im Gesetz beliehener Gewerbetreibender durchführe machen bei uns im Betrieb entweder der gewerberechtliche Geschäftsführer, oder ich, oder mehrjährig beschaeftigte Waffenfachhandelsangestellte welche zu mindest einen Lehrabschluss in unserer Branche haben. Keiner aus der genannten Gruppe kostet dem Unternehmen weniger als ca € 40,- pro Stunde inkl. der Lohnnebenkosten.

Wer dem nicht folgen kann, dass - wie oben im Detail erklärt - die doppelte Arbeit, a Haufen Papierkram, ein bisserl ein Vermögensrisiko und a Menge langfristiger Dokumentationsaufwand halt auch was kosten müssen, dem kann ich leider ned mehr sagen.

Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Di 11. Nov 2025, 12:26
von spareribs
Reg dich bitte net unnötig auf ...du warst eh net gemeint und hast eh faire Preise ,aber es gibt ja wirkliche Geier in der Branche ...mir isses eh wurscht, habe Gott sei Dank bereits ABC Klumpert

aber einen Jungen Käufer könnte das unnötige Abcashen schon abschrecken ....hat ja nicht jeder an Job mit genug Kröten ..
Anderseits liegen die Waffen sowieso auch einige Zeit im Lager ...das sollte man auch froh sein , wenn eine verkauft wird und dann halt noch 4 Wochen im Lager schlummert ...blöd nur, wenn man erst vom Grosshändler bestellen muss ..

Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Di 11. Nov 2025, 12:47
von gewo
Der Vollständigkeit halber unser Infoblatt zur neuen Wartefrist gem. §41f und die von uns angebotene Dienstleistung "Lagerung von Schusswaffen gem. §41f WaffG"
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