Seite 3 von 10

Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Verfasst: Do 16. Apr 2026, 23:34
von FdH22
spareribs hat geschrieben: Mi 15. Apr 2026, 14:24 Haft ??? Geht in Österreich nicht mehr...alle Häfen bummvoll.....habe schon nach 2015 geschrieben ...bauts neue Gefängnisse ...aber unsere Politiker waren und sind ja gescheiter ,,,!
Gegen bummvolle Häfen gäbe es als Gegenmittel jene die keine österreichischen Staatsbürger sind in ihren Heimatländer ihre Strafe absitzen zu lassen.
Oh? Habe ich jetzt geträumt?????? :confusion-confused:

Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Verfasst: Fr 17. Apr 2026, 08:04
von rider650
FdH22 hat geschrieben: Do 16. Apr 2026, 23:34 Gegen bummvolle Häfen gäbe es als Gegenmittel jene die keine österreichischen Staatsbürger sind in ihren Heimatländer ihre Strafe absitzen zu lassen.
Oh? Habe ich jetzt geträumt?????? :confusion-confused:
Würden wir denn einen Österreicher eine, z.B. marokkanische Haftstrafe in unseren Knästen verbüßen lassen?

Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Verfasst: Fr 17. Apr 2026, 10:26
von Coolhand1980
Volle Zustimmung. Davon träumen die Kommunisten weltweit.
Hammer und Sichel sind mit der selben Vehemenz zu bekämpfen wie das Hakenkreuz.

Re: Waffe / Auto beschlagnahmen...

Verfasst: Sa 18. Apr 2026, 08:58
von Trijikon
AUG-andy hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 14:17
balahu hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 12:08 PS:
Wer sagt 50kmh zu schnell ist kriminell der hat entweder keinen Führerschein oder fährt nicht regelmässig.
50kmh drüber passiert sehr leicht und sehr oft.
Stichwort vorübergehende Tagesbaustelle mit 80kmh Beschränkung auf der Autobahn
Stichwort 50kmh Baustellentafel auf der kurvigen Bundesstrasse die nicht weggeräumt wurde
Stichwort 55kmh im Ortsgebiet weil das Wohnstrassenschild übersehen wurde
Passiert laufend
Da musst du schon ordentlich einen an der Klatsche haben bei 50km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. :tipphead:
Da gilt keine Ausrede mehr, und die Strafe ist verdient.
Selbst wenn man in Gedanken versunken ist, ist das kein Grund das Ganze als Kavaliersdelikt abzutun. Ich möchte sehen wie du reagierst wenn so ein Idiot mit überhöhter Geschwindigkeit deine Familie auslöscht deswegen. Abschreckung ist dafür ein probates Mittel. Und Strafen gehören nach Einkommen berechnet wie bereits in einigen Ländern üblich.
50 zu schnell ist böse-klar, aber die Rahmenbedingungen sind eine Frechheit.
Dein Argument mit den getöteten Angehörigen hinkt, da bei betrunkenen Fahrern das Auto nicht weg ist und die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall höher ist.
Einkommenshöhe und Autowert gleichzusetzen ist Schwachsinn, sic.
Wenn ich mir für die Pension um mein lebenslang Erspartes ein Auto über 100k leiste und es wird versteigert steht das in keiner Relation zu 3100 Euro Netto Pension.
Bei angenommenen 150k Auto wären das ca das 50fache.
Mindestsicherungsempfänger mit ca 1300 und 3000 Euro Auto nicht einmal das 3fache.
Wo bleibt da der Gleichheitsgrundsatz?

LG Wolfgang

Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Verfasst: Sa 18. Apr 2026, 09:03
von Poirot
rider650 hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 08:04 Würden wir denn einen Österreicher eine, z.B. marokkanische Haftstrafe in unseren Knästen verbüßen lassen?
Eher nicht weil ein Tag im Knast in Österreich deutlich teurer wäre.
Outsourcing, selbst wenn Österreich die Kosten für die Haft trägt, wäre aber wirtschaftlich reizvoll wenn man die Kosten in diesem Artikel betrachtet:

https://www.krone.at/4091923

Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Verfasst: Sa 18. Apr 2026, 10:32
von Master-chief1000
Nur als kleiner Hinweis für alle die denken eine Beschlagnahmung und Versteigerung von Autos wäre reiner Kommunismus und eine Führerscheinabnahme ausreichend.

Ich arbeite unter anderem in diesem Bereich und es gibt sehr viele denen eine Führerscheinabnahme egal ist und das Delikt wie in dem Fall Rasen genauso weiterbegehen wenn sie die Möglichkeit bzw. das Auto dazu haben. In diesen Fällen kann eine Beschlagnahmung sehr wohl sinnvoll sein weil einigen dieser Täter -natürlich nicht allen- damit der Zugang zu einem Auto genommen wird.

Und wir reden bei Versteigerung von über 80 innerorts und über 90 außerorts. Vielleicht bin ich da zu sensibel aber wer >110 in der 30 fährt sollte keinen Zugang zu einem Fahrzeug haben.

Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Verfasst: Sa 18. Apr 2026, 10:54
von AUG-andy
Master-chief1000 hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 10:32 Nur als kleiner Hinweis für alle die denken eine Beschlagnahmung und Versteigerung von Autos wäre reiner Kommunismus und eine Führerscheinabnahme ausreichend.

Ich arbeite unter anderem in diesem Bereich und es gibt sehr viele denen eine Führerscheinabnahme egal ist und das Delikt wie in dem Fall Rasen genauso weiterbegehen wenn sie die Möglichkeit bzw. das Auto dazu haben. In diesen Fällen kann eine Beschlagnahmung sehr wohl sinnvoll sein weil einigen dieser Täter -natürlich nicht allen- damit der Zugang zu einem Auto genommen wird.

Und wir reden bei Versteigerung von über 80 innerorts und über 90 außerorts. Vielleicht bin ich da zu sensibel aber wer >110 in der 30 fährt sollte keinen Zugang zu einem Fahrzeug haben.
Perfekt auf den Punkt gebracht. :clap:

Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Verfasst: Sa 18. Apr 2026, 11:27
von glockfun
Beschlagnahmung mit Versteigerung (Vefall) gilt noch immer nur bei Eigentum und nun Miteigentum (Leasing)?

Bei Fremdeigentum wird Rückgabe durch Forderung des Eigentümers erwirkt werden können. Sperre des Täters für genau dieses Fahrzeug auf Lebenszeit

Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Verfasst: Sa 18. Apr 2026, 12:02
von balahu
glockfun hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 11:27 Beschlagnahmung mit Versteigerung (Vefall) gilt noch immer nur bei Eigentum und nun Miteigentum (Leasing)?

Bei Fremdeigentum wird Rückgabe durch Forderung des Eigentümers erwirkt werden können. Sperre des Täters für genau dieses Fahrzeug auf Lebenszeit
Ist das eine Vermutung?
Oder eine Annahme?

Gesetze werden nach Gesetzestexten vollzogen.

Schau Dir an welche Punkte aus dem Gesetz der VfgH aufgehoben hat.

Und dann schau Dir an was stehen geblieben ist.

Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Verfasst: Sa 18. Apr 2026, 12:39
von glockfun
balahu hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 12:02
glockfun hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 11:27 Beschlagnahmung mit Versteigerung (Vefall) gilt noch immer nur bei Eigentum und nun Miteigentum (Leasing)?

Bei Fremdeigentum wird Rückgabe durch Forderung des Eigentümers erwirkt werden können. Sperre des Täters für genau dieses Fahrzeug auf Lebenszeit
Ist das eine Vermutung?
Oder eine Annahme?

Gesetze werden nach Gesetzestexten vollzogen.

Schau Dir an welche Punkte aus dem Gesetz der VfgH aufgehoben hat.

Und dann schau Dir an was stehen geblieben ist.
Der erste Satz war klar eine Frage. Mit ?

Wenn ich es mir korrekt (rechtlich) beantworten könnte hätte ich nicht gefragt. Der zweite Absatz eine hergeleitete Vermutung.

Leider findet man nicht alles immer so einfach und korrekt noch dazu, daher in der Diskussion hier gefragt.

Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Verfasst: Sa 18. Apr 2026, 12:58
von DOUBLEACTION
Es gibt einige - wenn auch wenige - Leut deren Rechtseinschätzung ich auch dann vertraue wenn ich mir den sachverhalt nicht mühsam selbst aus den Gesetzestexten rausziehe.

Laut einer solchen person hat die aufhebung von zwei punkten ( den ausnahmen ) aus dem gesetz dazu geführt, dass nun die beschlagnahmung und verwertung jedes fahrzeuges mit dem zu schnell gefahren wird verpflichtend für einschreiter und verwaltung ist.

Es wurden nicht nur die ausnahme über die leasingfahrzeuge gekippt (gewollt) sondern auch alle anderen ausnahmen (wohl eher nicht gewollt) und auch jedes ermessen - also aus guten gründen abstandnehmung von der beschlagnahme, zb weil kein verschulden ect (wohl ganz sicher nicht gewollt)

Ob das so stimmt hab ich mir nicht angesehen

Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Verfasst: Sa 18. Apr 2026, 13:23
von glockfun
DOUBLEACTION hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 12:58 Es gibt einige - wenn auch wenige - Leut deren Rechtseinschätzung ich auch dann vertraue wenn ich mir den sachverhalt nicht mühsam selbst aus den Gesetzestexten rausziehe.

Laut einer solchen person hat die aufhebung von zwei punkten ( den ausnahmen ) aus dem gesetz dazu geführt, dass nun die beschlagnahmung und verwertung jedes fahrzeuges mit dem zu schnell gefahren wird verpflichtend für einschreiter und verwaltung ist.

Es wurden nicht nur die ausnahme über die leasingfahrzeuge gekippt (gewollt) sondern auch alle anderen ausnahmen (wohl eher nicht gewollt) und auch jedes ermessen - also aus guten gründen abstandnehmung von der beschlagnahme, zb weil kein verschulden ect (wohl ganz sicher nicht gewollt)

Ob das so stimmt hab ich mir nicht angesehen
Vielen Dank. Ist mit auch nach dem Lesen des Urteils so vorgekommen. In den Medien war immer nur Leasing und Miteigentum groß berichtet.

Dann ist Fremdeigentum gegenstandslos.

Das die Panigale auf die Oma gemeldet wird und der Georg damit dann 300 fährt fällt dann zukünftig auch unter Verfall. Oder wenn Hassan den C63 vom Onkel mit 150 übern Gürtel treibt.

Nur geklaut verfällt wohl nicht. Und Behördenfahrzeuge vermute ich mal.

Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Verfasst: Sa 18. Apr 2026, 13:30
von DOUBLEACTION
glockfun hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 13:23
DOUBLEACTION hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 12:58 Es gibt einige - wenn auch wenige - Leut deren Rechtseinschätzung ich auch dann vertraue wenn ich mir den sachverhalt nicht mühsam selbst aus den Gesetzestexten rausziehe.

Laut einer solchen person hat die aufhebung von zwei punkten ( den ausnahmen ) aus dem gesetz dazu geführt, dass nun die beschlagnahmung und verwertung jedes fahrzeuges mit dem zu schnell gefahren wird verpflichtend für einschreiter und verwaltung ist.

Es wurden nicht nur die ausnahme über die leasingfahrzeuge gekippt (gewollt) sondern auch alle anderen ausnahmen (wohl eher nicht gewollt) und auch jedes ermessen - also aus guten gründen abstandnehmung von der beschlagnahme, zb weil kein verschulden ect (wohl ganz sicher nicht gewollt)

Ob das so stimmt hab ich mir nicht angesehen
Vielen Dank. Ist mit auch nach dem Lesen des Urteils so vorgekommen. In den Medien war immer nur Leasing und Miteigentum groß berichtet.

Dann ist Fremdeigentum gegenstandslos.

Das die Panigale auf die Oma gemeldet wird und der Georg damit dann 300 fährt fällt dann zukünftig auch unter Verfall. Oder wenn Hassan den C63 vom Onkel mit 150 übern Gürtel treibt.

Nur geklaut verfällt wohl nicht. Und Behördenfahrzeuge vermute ich mal.
Warum sollte geklaut nicht verfallen?

Der Fahrzeugeigentümer hat dann ja einen Ersatzanspruch gegen den Dieb.

Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Verfasst: Sa 18. Apr 2026, 13:37
von glockfun
Ah okay.

Ich dachte immer bei geklauten Sachen sieht unser Rechtssystem eine Rückführung an den rechtmäßigen Eigentümer vor. Bin da wohl zu naiv.

Heißt also die Republik könnte durch massiven Autoklau und Geschwindigkeitsüberschreitung saniert werden. Man stelle sich einen Robin Hood vor der jeden Tag ein neues Auto knackt, mit Karacho durchs nächste Radar, abstellt und weiter zum nächsten.

Das extreme Rasen will ich keinesfalls rechtfertigen oder runterspielen. Diese Beschlagnahmungen samt Verfall ohne Entschädigung kommen mir dann aber etwas heftig vor.

Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Verfasst: Sa 18. Apr 2026, 14:07
von Master-chief1000
Spannend wusste noch nichts von dieser Änderung. Ich hatte immer nur im Kopf das bei Fremdfahrzeugen eine Eintragung Zulassungsschein gemacht wird die dieser Person das fahren damit verbietet. Wenn damit unverschuldet dritte zum Handkuss kommen ist das natürlich moralisch nicht in Ordnung. Eine Versteigerung wenn der Täter auch Besitzer ist befürworte ich aber vollumfänglich.