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Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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AndyA
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von AndyA » Do 30. Apr 2026, 10:24

gewo hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 19:29
Incite hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 17:27 Geht noch Versand von Händler zu Händler oder muss also Käufer/Verkäufer, Gun beim Händler physisch anwesend sein?
Hast Du was gelesen dazu im Gesetz oder der Verordnung?
Ich nicht.

Wesentlich ist dass eine eindeutige Identifikation von Käufer und Verkäufer gewährleistet ist.
Muss die Identifikation von Käufer und Verkäufer gleichzeitig passieren, müssen sie gemeinsam zum Händler, oder ist das auch möglich, daß sie in zwei verschiedenen Zeitpunkten zum Händler gehen?

Bonfire
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Bonfire » Do 30. Apr 2026, 11:00

Das bedeutet meinen bisher besessenen Hera Lower muss ich jetzt wie genau nachträglich registrieren?
Email an die Waffenbehörde?
Beim Waffenhändler?

bino71
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von bino71 » Do 30. Apr 2026, 11:02

Mail an die Behörde (bei mir BH Baden) hat ausgereicht.

Bonfire
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Bonfire » Do 30. Apr 2026, 11:05

bino71 hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:02 Mail an die Behörde (bei mir BH Baden) hat ausgereicht.
Und belegt dann einen der Zubehörplätze?

as1978
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von as1978 » Do 30. Apr 2026, 11:13

Hallo,wie schaut das jetzt mit C Waffenbesitzern aus,die keine WBK haben?
Müssen die jetzt eine nachmachen und gibt es da eine Frist?

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Glock1768 » Do 30. Apr 2026, 11:13

Eine Frage hätte ich an die Runde …

Man hat Zubehörteile für ein AR15 … einen lower, einen upper und einiges andere noch … diese Teile sind jetzt tlw meldepflichtig und diese werden als entsprechende Teile im ZWR eingetragen … dürfen diese Teile, die in Summe KEINE Schusswaffe ergeben nun zuhause zusammengebaut im Safe neben der Waffe gelagert werden, oder müssen auch diese getrennt voneinander verwahrt werden (im selben Behältnis)?

Meine Vermutung: es müsste zulässig sein, aber in der heutigen Zeit ???
Zuletzt geändert von Glock1768 am Do 30. Apr 2026, 11:15, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Glock1768 » Do 30. Apr 2026, 11:14

as1978 hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:13 Hallo,wie schaut das jetzt mit C Waffenbesitzern aus,die keine WBK haben?
Müssen die jetzt eine nachmachen und gibt es da eine Frist?
Seit wann hast du diese C Waffen auf dich gemeldet und wie alt bist du?

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von as1978 » Do 30. Apr 2026, 11:18

Geht nicht um mich, sondern um einen Bekannten.
48;Jahre alt und besitzt sie seit etwa 8 Jahren..

as1978
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von as1978 » Do 30. Apr 2026, 11:20

Geht nicht um mich, sondern um einen Bekannten.
48;Jahre alt und besitzt sie seit etwa 8 Jahren..

gewo
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von gewo » Do 30. Apr 2026, 11:39

Nachmeldung wesentlicher Waffenteile

A.) "wesentliche Waffenteile" Kategorie A bzw B (Griffstücke, Lower Receiver, Gehäuse usw):
müssen bei der Waffenbehörde nachgemeldet werden und belegen dann einen "Zubehör" Platz auf der WBK.
Die über die eigentliche Zubehöranzahl (Plätze x 2) hinausgehenden "wesentlichen Waffenteile" werden unter Eintragung Ihren Herstellernummern als zusätzliche Zubehörplätze genehmigt. Es werden als NICHT zusätzliche Zubehörplätze erteilt, sondern lediglich der Besitz genau DIESER Zubehöre wird genehmigt.

Es kann daher von Bedeutung sein IN WELCHER REIHENFOLGE die Zubehöre gemeldet werden, wenn in Summe mehr Zubehöre vorhanden sind als man standardmässig Plätze dafür hat.
Jene Zubehöre welche vermutlich nicht auf Dauer im Bestand bleiben werden sollten zuerst nachgemeldet werden. Sie belegen die standardmässigen Zubehörplätze, wenn sie verkauft werden sind diese Zubehörplätze wieder frei (zusätzlich Genehmigte rücken NICHT nach!)
Und jene Zubehöre welche voraussichtlich auf Dauer im Bestand bleiben werden sollten ggf in die "zusätzlichen Genehmigungen" gepackt werden. Denn wenn die verkauft werden dann sind diese Zubehörplätze wieder "weg".

Hinweis: Wenn der Platz auf der Rückseite der WBK für die Herstellernummern oder Teile nicht ausreicht werden Zusatzblätter zur WBK mit ausgehändigt (so wie früher beim KFZ Zulassungsschein)



B.) "wesentliche Waffenteile" Kategorie C (Gewehrschäft usw, Lower Receiver von Kat C Geradezugrepetierern usw)
müssen im Waffenfachhandel nachregistriert werden


Frist für die Nachregistrierung ist ein Jahr.

Bei allen Kategorien können Kosten anfallen.

bei Kat A / B:
Neue WBK zwischen ca. 120,- und ca. 200,-
wenn mehr Zubehöre vorhanden sind als Zubehörplätze (WBK Plätze x 2)

bei Kat C:
Angemessene Meldegebühr im Waffenfachhandel
Wird wohl je nach Betrieb zwischen 30,- und 80,- (?) pro Stück liegen.



HINWEIS:
Eine Überlassung von noch nicht ins ZWR gemeldeten wesentlichen Waffenteilen ist nicht möglich.
Erst wenn diese ins ZWR nachgetragen wurden können sie (im Fall von Kat A bzw Kat B) an jemand anderen verkauft werden.
Unabhängig von der Kategorie: Verkauf nur unter Einbindung eines Waffengewerbetreibenden, gegen Entrichtung einer angemessenen Gebühr.
Wird wohl je nach Betrieb zwischen 30,- und 80,- (?) pro Stück liegen.

Bonfire hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:00 Das bedeutet meinen bisher besessenen Hera Lower muss ich jetzt wie genau nachträglich registrieren?
Email an die Waffenbehörde?
Beim Waffenhändler?
Meines Erachtens nach kommt das darauf an wofür Du diesen Lower verwendest.
Wenn Du ihn für einen der vielen AR-15 Geradezugrepetierer zu verwenden vorhast, die es am Markt gibt, dann ist das ein Gehäuse Kat C, dann Registrierung beim Händler.
Wenn Du ihn für einen Halbautomaten zu verwenden vorhast, dann ist das ein Gehäuse Kat A oder B, dann Registrierung bei der Waffenbehörde.
Ob das jetzt irgendwelche Auswirkungen hat, dass das Teil sowohl für Kat A Verschlüsse als auch für Kat B Verschlüsse passt, das weiss ich nicht, die Richtlinenbroschüre des BMI gibt dazu nichts her.
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Glock1768 » Do 30. Apr 2026, 11:40

as1978 hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:20 Geht nicht um mich, sondern um einen Bekannten.
48;Jahre alt und besitzt sie seit etwa 8 Jahren..
Dann darf er diese ohne eine wbk c weiterhin besitzen … aber keine neuen mehr kaufen … altbestand ist gesichert in diesem fall

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Master-chief1000 » Do 30. Apr 2026, 11:47

Wie genau kann ich dann z.b. ein B Teil bei der Behörde eintragen lassen das ich selbst gefertigt habe und das deswegen auch keine Herstellernummer hat?

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von masterman04 » Do 30. Apr 2026, 11:57

gewo hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:39
Bei allen Kategorien fallen Kosten an.

bei Kat A / B:
Neue WBK zwischen ca. 120,- und ca. 200,-
Neuausstellung der WBK ist aber auch nur erforderlich, wenn die bisherigen Zubehörplätze bereits ausgeschöpft sind, nehme ich mal an?

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von as1978 » Do 30. Apr 2026, 12:05

Glock1768 hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:40
as1978 hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:20 Geht nicht um mich, sondern um einen Bekannten.
48;Jahre alt und besitzt sie seit etwa 8 Jahren..
Dann darf er diese ohne eine wbk c weiterhin besitzen … aber keine neuen mehr kaufen … altbestand ist gesichert in diesem fall
Danke für die Antwort.

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von gewo » Do 30. Apr 2026, 12:06

masterman04 hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:57
gewo hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:39
Bei allen Kategorien fallen Kosten an.

bei Kat A / B:
Neue WBK zwischen ca. 120,- und ca. 200,-
Neuausstellung der WBK ist aber auch nur erforderlich, wenn die bisherigen Zubehörplätze bereits ausgeschöpft sind, nehme ich mal an?
Ja, danke für den Hinweis, ich schreib das unten noch dazu
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