Muss die Identifikation von Käufer und Verkäufer gleichzeitig passieren, müssen sie gemeinsam zum Händler, oder ist das auch möglich, daß sie in zwei verschiedenen Zeitpunkten zum Händler gehen?gewo hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 19:29Hast Du was gelesen dazu im Gesetz oder der Verordnung?Incite hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 17:27 Geht noch Versand von Händler zu Händler oder muss also Käufer/Verkäufer, Gun beim Händler physisch anwesend sein?
Ich nicht.
Wesentlich ist dass eine eindeutige Identifikation von Käufer und Verkäufer gewährleistet ist.
Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Das bedeutet meinen bisher besessenen Hera Lower muss ich jetzt wie genau nachträglich registrieren?
Email an die Waffenbehörde?
Beim Waffenhändler?
Email an die Waffenbehörde?
Beim Waffenhändler?
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Mail an die Behörde (bei mir BH Baden) hat ausgereicht.
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Und belegt dann einen der Zubehörplätze?bino71 hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:02 Mail an die Behörde (bei mir BH Baden) hat ausgereicht.
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Hallo,wie schaut das jetzt mit C Waffenbesitzern aus,die keine WBK haben?
Müssen die jetzt eine nachmachen und gibt es da eine Frist?
Müssen die jetzt eine nachmachen und gibt es da eine Frist?
- Glock1768
- .50 BMG

- Beiträge: 2638
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Eine Frage hätte ich an die Runde …
Man hat Zubehörteile für ein AR15 … einen lower, einen upper und einiges andere noch … diese Teile sind jetzt tlw meldepflichtig und diese werden als entsprechende Teile im ZWR eingetragen … dürfen diese Teile, die in Summe KEINE Schusswaffe ergeben nun zuhause zusammengebaut im Safe neben der Waffe gelagert werden, oder müssen auch diese getrennt voneinander verwahrt werden (im selben Behältnis)?
Meine Vermutung: es müsste zulässig sein, aber in der heutigen Zeit ???
Man hat Zubehörteile für ein AR15 … einen lower, einen upper und einiges andere noch … diese Teile sind jetzt tlw meldepflichtig und diese werden als entsprechende Teile im ZWR eingetragen … dürfen diese Teile, die in Summe KEINE Schusswaffe ergeben nun zuhause zusammengebaut im Safe neben der Waffe gelagert werden, oder müssen auch diese getrennt voneinander verwahrt werden (im selben Behältnis)?
Meine Vermutung: es müsste zulässig sein, aber in der heutigen Zeit ???
Zuletzt geändert von Glock1768 am Do 30. Apr 2026, 11:15, insgesamt 1-mal geändert.
- Glock1768
- .50 BMG

- Beiträge: 2638
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Seit wann hast du diese C Waffen auf dich gemeldet und wie alt bist du?as1978 hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:13 Hallo,wie schaut das jetzt mit C Waffenbesitzern aus,die keine WBK haben?
Müssen die jetzt eine nachmachen und gibt es da eine Frist?
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Geht nicht um mich, sondern um einen Bekannten.
48;Jahre alt und besitzt sie seit etwa 8 Jahren..
48;Jahre alt und besitzt sie seit etwa 8 Jahren..
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Geht nicht um mich, sondern um einen Bekannten.
48;Jahre alt und besitzt sie seit etwa 8 Jahren..
48;Jahre alt und besitzt sie seit etwa 8 Jahren..
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Nachmeldung wesentlicher Waffenteile
A.) "wesentliche Waffenteile" Kategorie A bzw B (Griffstücke, Lower Receiver, Gehäuse usw):
müssen bei der Waffenbehörde nachgemeldet werden und belegen dann einen "Zubehör" Platz auf der WBK.
Die über die eigentliche Zubehöranzahl (Plätze x 2) hinausgehenden "wesentlichen Waffenteile" werden unter Eintragung Ihren Herstellernummern als zusätzliche Zubehörplätze genehmigt. Es werden als NICHT zusätzliche Zubehörplätze erteilt, sondern lediglich der Besitz genau DIESER Zubehöre wird genehmigt.
Es kann daher von Bedeutung sein IN WELCHER REIHENFOLGE die Zubehöre gemeldet werden, wenn in Summe mehr Zubehöre vorhanden sind als man standardmässig Plätze dafür hat.
Jene Zubehöre welche vermutlich nicht auf Dauer im Bestand bleiben werden sollten zuerst nachgemeldet werden. Sie belegen die standardmässigen Zubehörplätze, wenn sie verkauft werden sind diese Zubehörplätze wieder frei (zusätzlich Genehmigte rücken NICHT nach!)
Und jene Zubehöre welche voraussichtlich auf Dauer im Bestand bleiben werden sollten ggf in die "zusätzlichen Genehmigungen" gepackt werden. Denn wenn die verkauft werden dann sind diese Zubehörplätze wieder "weg".
Hinweis: Wenn der Platz auf der Rückseite der WBK für die Herstellernummern oder Teile nicht ausreicht werden Zusatzblätter zur WBK mit ausgehändigt (so wie früher beim KFZ Zulassungsschein)
B.) "wesentliche Waffenteile" Kategorie C (Gewehrschäft usw, Lower Receiver von Kat C Geradezugrepetierern usw)
müssen im Waffenfachhandel nachregistriert werden
Frist für die Nachregistrierung ist ein Jahr.
Bei allen Kategorien können Kosten anfallen.
bei Kat A / B:
Neue WBK zwischen ca. 120,- und ca. 200,-
wenn mehr Zubehöre vorhanden sind als Zubehörplätze (WBK Plätze x 2)
bei Kat C:
Angemessene Meldegebühr im Waffenfachhandel
Wird wohl je nach Betrieb zwischen 30,- und 80,- (?) pro Stück liegen.
HINWEIS:
Eine Überlassung von noch nicht ins ZWR gemeldeten wesentlichen Waffenteilen ist nicht möglich.
Erst wenn diese ins ZWR nachgetragen wurden können sie (im Fall von Kat A bzw Kat B) an jemand anderen verkauft werden.
Unabhängig von der Kategorie: Verkauf nur unter Einbindung eines Waffengewerbetreibenden, gegen Entrichtung einer angemessenen Gebühr.
Wird wohl je nach Betrieb zwischen 30,- und 80,- (?) pro Stück liegen.
Wenn Du ihn für einen der vielen AR-15 Geradezugrepetierer zu verwenden vorhast, die es am Markt gibt, dann ist das ein Gehäuse Kat C, dann Registrierung beim Händler.
Wenn Du ihn für einen Halbautomaten zu verwenden vorhast, dann ist das ein Gehäuse Kat A oder B, dann Registrierung bei der Waffenbehörde.
Ob das jetzt irgendwelche Auswirkungen hat, dass das Teil sowohl für Kat A Verschlüsse als auch für Kat B Verschlüsse passt, das weiss ich nicht, die Richtlinenbroschüre des BMI gibt dazu nichts her.
A.) "wesentliche Waffenteile" Kategorie A bzw B (Griffstücke, Lower Receiver, Gehäuse usw):
müssen bei der Waffenbehörde nachgemeldet werden und belegen dann einen "Zubehör" Platz auf der WBK.
Die über die eigentliche Zubehöranzahl (Plätze x 2) hinausgehenden "wesentlichen Waffenteile" werden unter Eintragung Ihren Herstellernummern als zusätzliche Zubehörplätze genehmigt. Es werden als NICHT zusätzliche Zubehörplätze erteilt, sondern lediglich der Besitz genau DIESER Zubehöre wird genehmigt.
Es kann daher von Bedeutung sein IN WELCHER REIHENFOLGE die Zubehöre gemeldet werden, wenn in Summe mehr Zubehöre vorhanden sind als man standardmässig Plätze dafür hat.
Jene Zubehöre welche vermutlich nicht auf Dauer im Bestand bleiben werden sollten zuerst nachgemeldet werden. Sie belegen die standardmässigen Zubehörplätze, wenn sie verkauft werden sind diese Zubehörplätze wieder frei (zusätzlich Genehmigte rücken NICHT nach!)
Und jene Zubehöre welche voraussichtlich auf Dauer im Bestand bleiben werden sollten ggf in die "zusätzlichen Genehmigungen" gepackt werden. Denn wenn die verkauft werden dann sind diese Zubehörplätze wieder "weg".
Hinweis: Wenn der Platz auf der Rückseite der WBK für die Herstellernummern oder Teile nicht ausreicht werden Zusatzblätter zur WBK mit ausgehändigt (so wie früher beim KFZ Zulassungsschein)
B.) "wesentliche Waffenteile" Kategorie C (Gewehrschäft usw, Lower Receiver von Kat C Geradezugrepetierern usw)
müssen im Waffenfachhandel nachregistriert werden
Frist für die Nachregistrierung ist ein Jahr.
Bei allen Kategorien können Kosten anfallen.
bei Kat A / B:
Neue WBK zwischen ca. 120,- und ca. 200,-
wenn mehr Zubehöre vorhanden sind als Zubehörplätze (WBK Plätze x 2)
bei Kat C:
Angemessene Meldegebühr im Waffenfachhandel
Wird wohl je nach Betrieb zwischen 30,- und 80,- (?) pro Stück liegen.
HINWEIS:
Eine Überlassung von noch nicht ins ZWR gemeldeten wesentlichen Waffenteilen ist nicht möglich.
Erst wenn diese ins ZWR nachgetragen wurden können sie (im Fall von Kat A bzw Kat B) an jemand anderen verkauft werden.
Unabhängig von der Kategorie: Verkauf nur unter Einbindung eines Waffengewerbetreibenden, gegen Entrichtung einer angemessenen Gebühr.
Wird wohl je nach Betrieb zwischen 30,- und 80,- (?) pro Stück liegen.
Meines Erachtens nach kommt das darauf an wofür Du diesen Lower verwendest.Bonfire hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:00 Das bedeutet meinen bisher besessenen Hera Lower muss ich jetzt wie genau nachträglich registrieren?
Email an die Waffenbehörde?
Beim Waffenhändler?
Wenn Du ihn für einen der vielen AR-15 Geradezugrepetierer zu verwenden vorhast, die es am Markt gibt, dann ist das ein Gehäuse Kat C, dann Registrierung beim Händler.
Wenn Du ihn für einen Halbautomaten zu verwenden vorhast, dann ist das ein Gehäuse Kat A oder B, dann Registrierung bei der Waffenbehörde.
Ob das jetzt irgendwelche Auswirkungen hat, dass das Teil sowohl für Kat A Verschlüsse als auch für Kat B Verschlüsse passt, das weiss ich nicht, die Richtlinenbroschüre des BMI gibt dazu nichts her.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
- Glock1768
- .50 BMG

- Beiträge: 2638
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Dann darf er diese ohne eine wbk c weiterhin besitzen … aber keine neuen mehr kaufen … altbestand ist gesichert in diesem fallas1978 hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:20 Geht nicht um mich, sondern um einen Bekannten.
48;Jahre alt und besitzt sie seit etwa 8 Jahren..
-
OnlineMaster-chief1000
- .308 Win

- Beiträge: 343
- Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Wie genau kann ich dann z.b. ein B Teil bei der Behörde eintragen lassen das ich selbst gefertigt habe und das deswegen auch keine Herstellernummer hat?
-
masterman04
- .223 Rem

- Beiträge: 187
- Registriert: Di 3. Jun 2014, 00:20
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Neuausstellung der WBK ist aber auch nur erforderlich, wenn die bisherigen Zubehörplätze bereits ausgeschöpft sind, nehme ich mal an?gewo hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:39
Bei allen Kategorien fallen Kosten an.
bei Kat A / B:
Neue WBK zwischen ca. 120,- und ca. 200,-
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Danke für die Antwort.Glock1768 hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:40Dann darf er diese ohne eine wbk c weiterhin besitzen … aber keine neuen mehr kaufen … altbestand ist gesichert in diesem fallas1978 hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:20 Geht nicht um mich, sondern um einen Bekannten.
48;Jahre alt und besitzt sie seit etwa 8 Jahren..
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Ja, danke für den Hinweis, ich schreib das unten noch dazumasterman04 hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:57Neuausstellung der WBK ist aber auch nur erforderlich, wenn die bisherigen Zubehörplätze bereits ausgeschöpft sind, nehme ich mal an?gewo hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:39
Bei allen Kategorien fallen Kosten an.
bei Kat A / B:
Neue WBK zwischen ca. 120,- und ca. 200,-
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.