Es geht - im wesentlichen - um Gehäuse.tiberius hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 10:50 Hi,
ich bin weder Jurist noch Büchser, ich blick da nicht mehr durch.
mfg tiberius
Also - im wesentlichen - um:
- Lower Receiver von Halbautomaten
- die allermeisten Pistolen Griffstücke
- Schäfte von Langwaffen, wenn diese eine Konstruktion zur Führung eines Schaftoberteils aufweisen
und im sonstigen Teilen die diesen entsprechen.
Alle Waffen Innenteile sind - ausser sie haben Führungsfunktion für ein Gehäuseoberteil - nicht betroffen.
Nicht mal Bolt Carrier fürs AR-15 ect
