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Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von DOUBLEACTION » Di 12. Mai 2026, 11:43

tiberius hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 10:50 Hi,

ich bin weder Jurist noch Büchser, ich blick da nicht mehr durch.

mfg tiberius
Es geht - im wesentlichen - um Gehäuse.

Also - im wesentlichen - um:
- Lower Receiver von Halbautomaten
- die allermeisten Pistolen Griffstücke
- Schäfte von Langwaffen, wenn diese eine Konstruktion zur Führung eines Schaftoberteils aufweisen
und im sonstigen Teilen die diesen entsprechen.

Alle Waffen Innenteile sind - ausser sie haben Führungsfunktion für ein Gehäuseoberteil - nicht betroffen.
Nicht mal Bolt Carrier fürs AR-15 ect
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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von tiberius » Di 12. Mai 2026, 12:01

Hi,

@Gewo: Danke Dir.

mfg tiberius

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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von Promo » Di 12. Mai 2026, 13:57

Gerhard, du hast die Frage falsch beantwortet. Er hatte hinterfragt, welche Teile nach dem SchKG zu kennzeichnen sind. Du hast ihm im Wesentlichen aber die Antwort nach dem WaffG gegeben, was nunmehr neu waffenrechtlich relevant ist. Das SchKG hingegen normiert sehr klar und eindeutig im § 1 Abs 2 was zu kennzeichnen ist:
Wesentliche Bestandteile von Schusswaffen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse oder andere diesen entsprechende wesentliche Bestandteile von Schusswaffen (§ 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1WaffG). Wird ein nicht gekennzeichneter wesentlicher Bestandteil von einer Schusswaffe getrennt, ist dieser vor einer allfälligen Weitergabe zu kennzeichnen.
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