Seite 207 von 211

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 16. Okt 2025, 22:19
von mikonis
ebner33 hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 21:19
mikonis hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 20:16 .......
Hast du dir die ganzen Details bzgl Privatverkauf überhaupt durchgelesen?

1: Nein,man hat sich nicht zwangsläufig getroffen,ich habe mir zig Ordonanzler in den letzten Jahrzehnten einfach direkt schicken lassen,oder anderen geschickt.
Einfach,simpel und effektiv.

2: Warum sollte ich für etwas das Jahrzehnte einwandfrei funktioniert hat,nun einen Händler mitinvolvieren müssen?
Von dessen Öffnungszeiten ich abhängig bin und der für den Zwangsservice natürlich auch die Hand aufhalten wird.
Und logischerweiße ein zusätzlicher Weg,weil irgendwie muss die Waffe ja auch zum Händler kommen.

Wie stellst dir das in der Praxis denn vor?
Vorher bist in alle Ruhe Sonntags zu jemanden hingefahren,und hast bei nem Kaltgetränk alles in Ruhe geklärt,und bist mit dem Neuerwerb direkt wieder heim gefahren.
Jetzt musst dich zur Besichtigung ja schon quasi beim Händler treffen,weil sonst kannst von dir daheim dann zusammen mit dem Käufer weiter zum Händler fahren.
Wo wir wieder bei den Öfffnungszeiten wären...

3: Die Händler müssen gar nichts.
Gerade hier im ländlichen Bereich hast teilweise maximal 1-2 kleine Händler,die nehmen nichtmal Waffen von fremden Händlern an,geschweige verschicken sie es für irgendwen.
Und schon gar nicht wennst nicht Stammkunde bist.
Ich muss jetzt schon teilweise 30-40km fahren,bis zu nem Händler bei dem Empfang/Versand halbwegs entspannt möglich ist.
Doch, hab ich natürlich. Es ist ein enormer Zeit- und Geldaufwand, der mit der Überprüfung durch Händler/Befugte entsteht. Hier in Wien hatte ich das immer schon, anders wie bei dir - Treffen beim Händler oder im Klub, Reden, Verhandeln, Kauf samt gleich anschließender Registrierung. Mal schauen, wer zukünftig den Kontrollaufwand abarbeitet. Der könnte dann länger dauern.

Es ist mit der Verschärfung eine zwingende Überprüfung der beiden Beteiligten verbunden. Das wird sich nicht mehr ändern lassen. Ist also bald Fakt.

zu 1. Direkte Versendung von Waffen wie bisher wird mE weiterhin gehen, aber beide müssen vorher einen Händler/Befugten aufsuchen. Jeder nutzt seinen eigenen Händler/Befugten für die Überprüfung. Stimmt, ist mühsam und verursacht einen zusätzlichen bisher nicht dagewesenen Aufwand.

zu 2. Nein, mE ist es nur dann ein zusätzlicher Weg, wenn der Händler deinen Angaben (per mail) zur Person und Waffe nicht traut und er alles nur persönlich machen will. Und Treffen beim Händler nur, wenn er Zeit hat. Terminvereinbarung. Schreckliche Vorstellung. Hast recht.

zu 3. Ich wüsste nicht, dass der Versand ausschließlich über den prüfenden Händler gehen muss. Wenn du das so machst, ist es sicher korrekt. Die Überprüfung der einen Person muss er durchführen und ein anderer Händler jene der anderen Person, dann kannst Waffen wie bisher mit der Post verschicken (Überlassen). Außer du traust dem Schrieb vom anderen Waffenhändler nicht, der dir zugeschickt wird. Aber bisher gingen Ferngeschäfte ja auch ohne Hintergrundcheck.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 16. Okt 2025, 23:31
von Scout17
Und weiß man jetzt schon, ob Privatkauf ab Anfang November nicht mehr erlaubt ist oder doch erst im nächsten Jahr? Falls schon Anfang November dann müsste man ja die Waffenhändler zumindest schon Informiert haben oder? Weil was ich weiß haben die noch nichts bekommen! Weiß da wer bescheid? Und wie ist das wenn ich ein Gewehr 3 Tage vorher privat kaufe - kann ich es dann noch z. 3 Wochen später einfach so registrieren lassen oder wird der Kauf dann für ungültig erklärt? Man hat ja normalerweise 6 Wochen zeit dafür.

@gewo Hast du schon Informationen diesbezüglich schriftlich erhalten?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 01:28
von gewo
Scout17 hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 23:31 Und weiß man jetzt schon, ob Privatkauf ab Anfang November nicht mehr erlaubt ist oder doch erst im nächsten Jahr? Falls schon Anfang November dann müsste man ja die Waffenhändler zumindest schon Informiert haben oder? Weil was ich weiß haben die noch nichts bekommen! Weiß da wer bescheid? Und wie ist das wenn ich ein Gewehr 3 Tage vorher privat kaufe - kann ich es dann noch z. 3 Wochen später einfach so registrieren lassen oder wird der Kauf dann für ungültig erklärt? Man hat ja normalerweise 6 Wochen zeit dafür.

@gewo Hast du schon Informationen diesbezüglich schriftlich erhalten?
Nein, keine Infos.
Das wäre aber auch unüblich.
Das findet normal so nicht statt.
Es ist eine Holschuld des Handels über Änderungen in Kenntnis zu sein.
Und die Bestimmungen zu interpretieren.
Infos über rechtliche Änderungen bekommen wir nur indirekt zb über neue Funktionalitäten im ZWR.


Im sonstigen:
Wie soll ich per Email eine Person überprüfen?
Die Abwicklung über den Handel erfolgt, weil mit gestohlenen bzw gefälschten Waffendokumenten regelmässig Waffen „verschwinden“.
Die Überprüfung der Personalien soll das verhindern.

Wie soll ich Personalien und Identität per Email überprüfen?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 05:21
von rider650
Scout17 hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 23:31 Und weiß man jetzt schon, ob Privatkauf ab Anfang November nicht mehr erlaubt ist oder doch erst im nächsten Jahr? Falls schon Anfang November dann müsste man ja die Waffenhändler zumindest schon Informiert haben oder? Weil was ich weiß haben die noch nichts bekommen! Weiß da wer bescheid? Und wie ist das wenn ich ein Gewehr 3 Tage vorher privat kaufe - kann ich es dann noch z. 3 Wochen später einfach so registrieren lassen oder wird der Kauf dann für ungültig erklärt? Man hat ja normalerweise 6 Wochen zeit dafür.

@gewo Hast du schon Informationen diesbezüglich schriftlich erhalten?
Die können ganz einfach das Gesetz erlassen mit Gültigkeit ab 1.11. und ansonsten keinerlei zusätzlichen Informationen herausgeben. Das wird dazu führen, dass sich am Anfang nur noch sehr wenige Leute trauen werden, Waffen zu verkaufen, was aus der Sicht der Gesetzgeber sehr wünschenswert ist. Und diejenigen, die es trotzdem machen, werden höchstwahrscheinlich viel falsch machen - das werden dann Behörden und Gerichte im nachhinein feststellen. Denen werden eventuell WBKs oder Handelslizenzen entzogen, was aus der Sicht der Gesetzgeber ebenfalls sehr wünschenswert ist.

Einigen ist offenbar noch nicht klar, dass diejenigen, die zur Zeit an den Hebeln der Macht sitzen, uns nicht wohlgesonnen sind, bzw. was das bedeutet.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 05:40
von rider650
mikonis hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 18:06 ...
Es wird hier und anderswo permanent die Gefahr durch Islamisten genannt. Jene, die in den Zeitungen beschrieben werden, sind derzeit sehr jung, aber selten völlig planlos. Was nun, wenn dir ein Erwachsener gegenübertritt und eine (deiner) angebotenen C-Waffen kaufen möchte. Wie willst du den Hintergrund erkennen. Ich frage mich schon länger, wieso potentielle Attentäter das nicht bisher schon so gemacht haben. Der Österreicher, der in Deutschland bei der Synagoge geschossen hat, war bloß unfähig. Sein Verkäufer des Karabiners hilflos, unfähig das kriminelle Motiv zu erkennen - wie denn auch. Das wäre mir vmtl. ebenso passiert.

Hättest du vielleicht sogar eine Idee, wie man so ein Szenario hätte ausschalten können?
Ich denke, es war die gelindeste Form der Kontrolle (WBK-C), die die Regierung gefunden hat.
Die Lösung wäre gewesen, es so wie Polen, Ungarn etc zu machen und die Leute nicht ins Land zu lassen. Da sie nun da sind kannst du sie nicht daran hindern, an Waffen zu kommen, schon gar nicht mit Gesetzen. Was du möchtest ist schlicht nicht möglich.

Unabhängig von Islamisten wird es immer Verbrecher geben, und die werden immer an Waffen kommen. Dafür gibt es Gefängnisse. Kein noch so strenges Waffengesetz wird die aufhalten.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 07:16
von spareribs
Bis auf ein paar Irre , haben diese Kat C Waffen verwendet ,aber es bevorzugen Terroristen eher Kat B und A ...

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 07:31
von nils
Falls noch nicht bekannt, das BGBl. mit der WaffG Novelle ist kundgemacht.

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2025/56/20251016

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 07:40
von Steppenwolf
Waffengesetz erste Phase tritt mit heute in Kraft? U.a. Auch die Abkühlungsphase?!

Doch nicht der 01.11. Oder wieder eine Medienfinte :think:

https://orf.at/stories/3408715/

Anbei das neue, geltende Waffengesetz

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 08:10
von AUG-andy
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Waffengesetz 1996, Fassung vom 17.10.2025 (siehe einen Post weiter oben)

Erster Teil des verschärften Waffengesetzes in Kraft
Online seit heute, 6.33 Uhr



Mit der im September im Nationalrat beschlossenen Verschärfung des Waffengesetzes gelten bereits seit heute neue Regeln. Es gibt etwa einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den Behörden und die Möglichekit zur Einsicht in Gutachten der Stellungskommission des Bundesheeres. Teil zwei des neuen Gesetzes soll Mitte 2026 in Kraft treten, hieß es heute aus dem Innenministerium.

Im Falle einer Untauglichkeit aufgrund psychologischer Auffälligkeiten bei der Stellung kann von nun an vonseiten der Waffenbehörde eine Waffenbesitzkarte oder ein Waffenpass verwehrt werden. Außerdem gilt eine verlängerte Abkühlphase (vier Wochen statt drei Tage), um zu verhindern, dass Waffen in einem emotionalen Zustand angeschafft werden.

Der Amokläufer von Graz, der im Juni zehn Menschen tötete, besaß die verwendeten Waffen legal, obwohl ihm bei der Stellung psychologische Auffälligkeiten attestiert worden waren. Die Tat war der Anlass für die Verschärfung des Waffengesetzes.

Zweite Phase Mitte 2026

„Die ersten Änderungen beim verbesserten Waffengesetz, nämlich ordentlicher Informationsaustausch zwischen den Behörden und die Verlängerung der sogenannten Abkühlphase, gelten ab sofort. Weitere notwendige Verschärfungen ohne praktische Auswirkungen auf gut ausgebildete und streng geprüfte Jäger und Schützen kommen bis Mitte nächsten Jahres“, sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).

Weitere Änderungen kommen nach einer Umprogrammierung des Zentralen Waffenregisters im nächsten Jahr. Dann gelten strengere Prüfungen der waffenrechtlichen Verlässlichkeit sowie die Erhöhung der Qualität des klinisch-psychologischen Gutachtens.

Neue psychologische Testverfahren
Außerdem sind ein verpflichtendes Explorationsgespräch und neue Testverfahren angekündigt. Zudem gilt dann eine Sperrfrist von zehn Jahren für all jene, die innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal negativ beurteilt wurden.

Künftig wird das Mindestalter für den Kauf von Schusswaffen bei Kategorie A und B von 21 auf 25 Jahre angehoben, bei Kategorie C von 18 auf 25 Jahre. Ausnahmen sollen weiterhin gelten, wenn Waffen für den Beruf benötigt werden. Die Probephase für waffenrechtliche Bewilligungen beträgt bei Erstausstellung fünf Jahre.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 08:37
von bino71
Das absolute Minimum :D habens geschafft.

Was ich nie verstehen werde. An dem Inhalt kann man nicht rütteln, warum dann die "das wäre die bessere Lösung" Diskussionen oder wie lösen wir das?
Ihr habt überhaupt keine Möglichkeit was zu ändern, weder als Einzelner noch als Gruppe. Wir haben keine Lobby, 0, nada!
Ihr könnt Euch nur ausheulen und rauzen und letztendlich akzeptieren.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 08:47
von ebner33
AUG-andy hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 08:10 Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Waffengesetz 1996, Fassung vom 17.10.2025 (siehe einen Post weiter oben)

Erster Teil des verschärften Waffengesetzes in Kraft
Online seit heute, 6.33 Uhr



Mit der im September im Nationalrat beschlossenen Verschärfung des Waffengesetzes gelten bereits seit heute neue Regeln. Es gibt etwa einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den Behörden und die Möglichekit zur Einsicht in Gutachten der Stellungskommission des Bundesheeres. Teil zwei des neuen Gesetzes soll Mitte 2026 in Kraft treten, hieß es heute aus dem Innenministerium.

Im Falle einer Untauglichkeit aufgrund psychologischer Auffälligkeiten bei der Stellung kann von nun an vonseiten der Waffenbehörde eine Waffenbesitzkarte oder ein Waffenpass verwehrt werden. Außerdem gilt eine verlängerte Abkühlphase (vier Wochen statt drei Tage), um zu verhindern, dass Waffen in einem emotionalen Zustand angeschafft werden.

Der Amokläufer von Graz, der im Juni zehn Menschen tötete, besaß die verwendeten Waffen legal, obwohl ihm bei der Stellung psychologische Auffälligkeiten attestiert worden waren. Die Tat war der Anlass für die Verschärfung des Waffengesetzes.

Zweite Phase Mitte 2026

„Die ersten Änderungen beim verbesserten Waffengesetz, nämlich ordentlicher Informationsaustausch zwischen den Behörden und die Verlängerung der sogenannten Abkühlphase, gelten ab sofort. Weitere notwendige Verschärfungen ohne praktische Auswirkungen auf gut ausgebildete und streng geprüfte Jäger und Schützen kommen bis Mitte nächsten Jahres“, sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).

Weitere Änderungen kommen nach einer Umprogrammierung des Zentralen Waffenregisters im nächsten Jahr. Dann gelten strengere Prüfungen der waffenrechtlichen Verlässlichkeit sowie die Erhöhung der Qualität des klinisch-psychologischen Gutachtens.

Neue psychologische Testverfahren
Außerdem sind ein verpflichtendes Explorationsgespräch und neue Testverfahren angekündigt. Zudem gilt dann eine Sperrfrist von zehn Jahren für all jene, die innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal negativ beurteilt wurden.

Künftig wird das Mindestalter für den Kauf von Schusswaffen bei Kategorie A und B von 21 auf 25 Jahre angehoben, bei Kategorie C von 18 auf 25 Jahre. Ausnahmen sollen weiterhin gelten, wenn Waffen für den Beruf benötigt werden. Die Probephase für waffenrechtliche Bewilligungen beträgt bei Erstausstellung fünf Jahre.
Das heißt die neuen Regeln bzgl Verkauf etc auch erst dann nächstes Jahr?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 08:49
von ebner33
gewo hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 01:28
Scout17 hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 23:31 Und weiß man jetzt schon, ob Privatkauf ab Anfang November nicht mehr erlaubt ist oder doch erst im nächsten Jahr? Falls schon Anfang November dann müsste man ja die Waffenhändler zumindest schon Informiert haben oder? Weil was ich weiß haben die noch nichts bekommen! Weiß da wer bescheid? Und wie ist das wenn ich ein Gewehr 3 Tage vorher privat kaufe - kann ich es dann noch z. 3 Wochen später einfach so registrieren lassen oder wird der Kauf dann für ungültig erklärt? Man hat ja normalerweise 6 Wochen zeit dafür.

@gewo Hast du schon Informationen diesbezüglich schriftlich erhalten?
Nein, keine Infos.
Das wäre aber auch unüblich.
Das findet normal so nicht statt.
Es ist eine Holschuld des Handels über Änderungen in Kenntnis zu sein.
Und die Bestimmungen zu interpretieren.
Infos über rechtliche Änderungen bekommen wir nur indirekt zb über neue Funktionalitäten im ZWR.


Im sonstigen:
Wie soll ich per Email eine Person überprüfen?
Die Abwicklung über den Handel erfolgt, weil mit gestohlenen bzw gefälschten Waffendokumenten regelmässig Waffen „verschwinden“.
Die Überprüfung der Personalien soll das verhindern.

Wie soll ich Personalien und Identität per Email überprüfen?
Danke für deine Einblicke.
Als jemand der in der Thematik nicht tief drinn ist,finde ich dieses Vorgehen gelinde gesagt komplett daneben...

"Es ist eine Holschuld des Handels über Änderungen in Kenntnis zu sein.
Und die Bestimmungen zu interpretieren."

Damit ist doch das komplette Chaos am Anfang quasi vorprogrammiert,oder?
Ich kann doch nicht irgendwelche weit gefassten Dinge in ein neues Gesetz schreiben,und die Händler dürfen sich das dann irgendwie "interpretieren"??

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 09:04
von rider650
nils hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 07:31 Falls noch nicht bekannt, das BGBl. mit der WaffG Novelle ist kundgemacht.

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2025/56/20251016
Das ist der alte Text nur mit neuem Datum :lol:
Bin gespannt wie schnell das jemandem auffällt.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 09:08
von Steppenwolf
Gut, also ab heute darf ich mir jede x beliebige halbautomatische Waffe jederzeit kaufen da ich Kat B Waffen habe aber für einen Einzelrepetierer im Kaliber 22.lr vertraut mir der Staat nicht daher will er auf nummer sicher gehen mit 4 Wochen Abkühlphase…..naja, alles richtig gemacht :clap:

Im übrigen teile ich bino71 Meinung, das ist leider das Ergebnis

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 09:16
von ebner33
Steppenwolf hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 09:08 Gut, also ab heute darf ich mir jede x beliebige halbautomatische Waffe jederzeit kaufen da ich Kat B Waffen habe aber für einen Einzelrepetierer im Kaliber 22.lr vertraut mir der Staat nicht daher will er auf nummer sicher gehen mit 4 Wochen Abkühlphase…..naja, alles richtig gemacht :clap:

Im übrigen teile ich bino71 Meinung, das ist leider das Ergebnis
Nein,wenn man die Artikel dazu liest,gilt ab heuer nur die verlängerte Abkühlphase und der erweiterte Informationsaustausch,der Rest folgt dann nächstes Jahr.

https://www.kleinezeitung.at/oesterreic ... t-ab-heute