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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 09:19
von Flying Dog
Steppenwolf hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 09:08 Gut, also ab heute darf ich mir jede x beliebige halbautomatische Waffe jederzeit kaufen da ich Kat B Waffen habe aber für einen Einzelrepetierer im Kaliber 22.lr vertraut mir der Staat nicht daher will er auf nummer sicher gehen mit 4 Wochen Abkühlphase…..naja, alles richtig gemacht :clap:

Im übrigen teile ich bino71 Meinung, das ist leider das Ergebnis
Politisch motivierte Anlassgesetzgebung entspricht halt einem eher mittelalterlichen Intelekt, der leider in großen Schritten in der EU einzieht und insbesondere in Österreich ein besonders leichtes Spiel hat.

Die universelle Wahrheit ist und bleibt:


Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 09:40
von rider650
ebner33 hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 09:16
Steppenwolf hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 09:08 Gut, also ab heute darf ich mir jede x beliebige halbautomatische Waffe jederzeit kaufen da ich Kat B Waffen habe aber für einen Einzelrepetierer im Kaliber 22.lr vertraut mir der Staat nicht daher will er auf nummer sicher gehen mit 4 Wochen Abkühlphase…..naja, alles richtig gemacht :clap:

Im übrigen teile ich bino71 Meinung, das ist leider das Ergebnis
Nein,wenn man die Artikel dazu liest,gilt ab heuer nur die verlängerte Abkühlphase und der erweiterte Informationsaustausch,der Rest folgt dann nächstes Jahr.

https://www.kleinezeitung.at/oesterreic ... t-ab-heute
DAs stimmt so, siehe §62 (22a) und (23) WaffG1996, Fassung vom 17.10.2025. Der einzige Paragraph mit konkretem Datum ist §41 (f), der tritt am 1.11.25 in Kraft (das ist der mit den 4 Wochen 'Abkühlphase'). Das Inkrafttreten vom ganzen Rest ist an das Vorliegen der technischen Voraussetzungen geknüpft und muss separat im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Und ich kann aktuell keine entsprechenden Veröffentlichungen finden.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 09:47
von Steppenwolf
Gut, das heißt ich darf mir als legaler Kat.B Waffenbesitzer mit der dazugehörigen WBK bis zum 30. Oktober noch schnell eine Kat C Flinte besorgen, richtig?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 10:00
von Promo
Joewood hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 20:27 Wovon reden wir da? Die ca. 15mm ( ? ) Aufsätze für die Schreckschusspistolen oder die mehrer cm dicken Leuchtpistolen für Seenot u.Ä?
Um ganz genau zu sein, Pyrotechnikgesetz 2010 Novelle, Auszug:
1. Dem § 2 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Für Gegenstände mit einem Patronenlager, die zum ausschließlichen Abfeuern von pyrotechnischen Signalpatronen erzeugt wurden, kommen die für Schreckschusswaffen gemäß § 3b Abs. 1 des Waffengesetzes 1996 (WaffG), BGBl. I Nr. 12/1997, geltenden Regelungen des WaffG und der darauf beruhenden Verordnungen sowie § 47 Abs. 16 zur Anwendung.“
(Übrigens auch noch nicht in Kraft getreten)

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 10:26
von MrRiesa
Wenn, wie jetzt angekündigt, der zweite Teil mit Mitte 2026 in Kraft tritt, wie siehts dann mit der rückwirkenden 2 Jahres Geschichte für Kat C aus..
Konkreter Fall, Flinte Kat C im April 2024 gekauft, Status jetzt muss er eine Wbk machen um sie behalten zu können.. im April 26 wären aber die 2 Jahre um und somit keine Wbk notwendig um sie behalten zu dürfen.. weiß man dazu was?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 11:05
von Maria
MrRiesa hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 10:26 Wenn, wie jetzt angekündigt, der zweite Teil mit Mitte 2026 in Kraft tritt, wie siehts dann mit der rückwirkenden 2 Jahres Geschichte für Kat C aus..
Konkreter Fall, Flinte Kat C im April 2024 gekauft, Status jetzt muss er eine Wbk machen um sie behalten zu können.. im April 26 wären aber die 2 Jahre um und somit keine Wbk notwendig um sie behalten zu dürfen.. weiß man dazu was?
Ich glaube die Rückwirkung bezieht sich ab Juni 2025?

Angeblich treffen teile vom neuen Waffengesetz heute in Kraft?

https://kurier.at/politik/inland/waffen ... /403093984

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 11:34
von balahu
MrRiesa hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 10:26 Wenn, wie jetzt angekündigt, der zweite Teil mit Mitte 2026 in Kraft tritt, wie siehts dann mit der rückwirkenden 2 Jahres Geschichte für Kat C aus..
Konkreter Fall, Flinte Kat C im April 2024 gekauft, Status jetzt muss er eine Wbk machen um sie behalten zu können.. im April 26 wären aber die 2 Jahre um und somit keine Wbk notwendig um sie behalten zu dürfen.. weiß man dazu was?
Es gibt Menschen die davon ausgehen, dass beide Rückwirkungen, sowohl die betreffend WBK als auch die betreffend Kat C Besitz im dann tatsächlich kundgemachten Gesetzestext nicht vorhanden sein werden.

Sie sollen angeblich nur dazu dienen um Kat C Hamsterkäufe bzw. Kat B WBK Anträge zu begrenzen.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 11:37
von mikonis
MrRiesa hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 10:26 Wenn, wie jetzt angekündigt, der zweite Teil mit Mitte 2026 in Kraft tritt, wie siehts dann mit der rückwirkenden 2 Jahres Geschichte für Kat C aus..
Konkreter Fall, Flinte Kat C im April 2024 gekauft, Status jetzt muss er eine Wbk machen um sie behalten zu können.. im April 26 wären aber die 2 Jahre um und somit keine Wbk notwendig um sie behalten zu dürfen.. weiß man dazu was?
Momentan

§ 63 (23)
..........§ 58 Abs. 23 bis 37, ...... treten in Kraft, wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen vorliegen. Dieser Zeitpunkt ist vom Bundesminister für Inneres im Bundesgesetzblatt kundzumachen. .........


Ab April 2026 ("mögliches Inkrafttreten") dürfte er sie mMn behalten, wenn er dann älter wie 21 Jahre ist. Er hat sein Alter und den Zeitpunkt des Kaufs nachzuweisen und bei Bedarf (Transport ohne WBK-C und Kontrolle dr Polizei) Unterlagen vorzuweisen.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 11:47
von rhodium
In Bezug auf Leuchtpistolen verstehe ich das so, dass diese als Waffen gelten und frei ab 18 sind. Damit unterliegen sie aber nicht einer der drei Kategorien und benötigen auch keinerlei WBK zum Erwerb.

Was mich interessiert (ein Beispiel): Bauer P. besitzt eine im ZWR befindliche KK-Büchse (Kat. C) und "muss" diese nach einem verlorenen Schnapser seinem Kollegen Jäger F. übergeben. Woher soll er wissen, dass dies nur mehr beim Händler passieren kann? Er druckt einen IWÖ-Zettel Baujahr XXXX vor Christus aus und beide unterfertigen. Der neue Besitzer lässt sich wie in der Vergangenheit Zeit und meldet den Knallstock binnen 6 Wochen. Passiert davor eine Überprüfung, da F. auch Kat. B besitzt, ist er wohl geliefert. Das ganze ist doch komplett unausgegoren.

P.S. ich wollte damit nicht implizieren, dass Jäger besser schnapsen als Bauer ;-)

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 11:57
von rider650
rhodium hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 11:47 ...
Woher soll er wissen, dass dies nur mehr beim Händler passieren kann?
...
Das war schon früher so, dass es genug gibt die solche Änderungen nicht mitkriegen und dann unwissentlich gegen das aktuelle Gesetz verstoßen. Das kann dir in jedem anderen Bereich auch passieren, liest schließlich niemand jeden Tag das Gesetzblatt..

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 12:04
von SectionThree
Steppenwolf hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 07:40 Anbei das neue, geltende Waffengesetz
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Dort wird es zu finden sein, ja. Die Novelle ist aber noch nicht eingearbeitet.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 12:06
von SectionThree
Steppenwolf hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 09:47 Gut, das heißt ich darf mir als legaler Kat.B Waffenbesitzer mit der dazugehörigen WBK bis zum 30. Oktober noch schnell eine Kat C Flinte besorgen, richtig?
Richtig. Und ich werde mir noch meine erste B-Waffe besorgen (mein Schwager hat eh eine, die er los werden will. Er wird sie mir schenken, und ich verkaufe sie dann.)

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 12:17
von Gadai
rider650 hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 11:57
rhodium hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 11:47 ...
Woher soll er wissen, dass dies nur mehr beim Händler passieren kann?
...
Das war schon früher so, dass es genug gibt die solche Änderungen nicht mitkriegen und dann unwissentlich gegen das aktuelle Gesetz verstoßen. Das kann dir in jedem anderen Bereich auch passieren, liest schließlich niemand jeden Tag das Gesetzblatt..
Um bei allen Gesetzesänderungen auf dem Laufenden zu bleiben, hätte man auch keine Zeit mehr für Anderes.
Waffg, StVO, Parkscheine Fahrscheine und dgl noch gültig?€€, gesetzesgetreu gendern, Müll richtig trennen, Trinkgeld richtig geben, Jausenmesser Daheim lassen, Die Lieblingsgerichte woke benennen und nicht zur falschen Zeit konsumieren, usw....
Wenn jemand einige Jahre im Ausland war ist er haftgefährdet.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 12:18
von mikonis
gewo hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 01:28 Nein, keine Infos.
Das wäre aber auch unüblich.
Das findet normal so nicht statt.
Es ist eine Holschuld des Handels über Änderungen in Kenntnis zu sein.
Und die Bestimmungen zu interpretieren.
Infos über rechtliche Änderungen bekommen wir nur indirekt zb über neue Funktionalitäten im ZWR.

Im sonstigen:
Wie soll ich per Email eine Person überprüfen?
Die Abwicklung über den Handel erfolgt, weil mit gestohlenen bzw gefälschten Waffendokumenten regelmässig Waffen „verschwinden“.
Die Überprüfung der Personalien soll das verhindern.

Wie soll ich Personalien und Identität per Email überprüfen?

In meiner Branche von vielleicht wenigen 1000 Leuten sind einige davon permanent mit verwaltungsrechtlichen (Verordnungen) Aufgaben bei technischen Vorgängen befasst. Anfangs wurden die Umsetzungen analog durchgeführt, aber bald danach gab es öffentlich zugängliche digitale Plattformen, die immer besser wurden. Nach ein paar Jahren war das "gegessen". Nachdem meine Branche die Lebensvorsorge betrifft, waren verwaltungsrechtliche Versäumnisse allerdings immer behebbar.

Das lässt mich vermuten, dass es im Waffenhandel ähnlich ablaufen wird. Die betroffenen Händler/Befugten und die Kunden werden sich was einfallen lassen bzw. teilnehmen müssen.

Wesentlichster Punkt ist mMn die vorgeschriebene Kontrolle von Käufern und Verkäufern durch den Handel. Anfangs vielleicht vor Ort, später ausschließlich digital.

Mit der WBK darf man wählen gehen und alle Händler haben einen umfassenden Datenbestand darüber aufgebaut. Also werden sie auf Basis dieser Daten agieren müssen. Verknüpft mit allen digitalen Errungenschaften wie digitales Postfach, Online-Konto zum Hochladen etc. Wir haben die ID-Austria. Was spricht dagegen, diese in eine privat bezahlte aber öffentlich zugängliche Plattform zu integrieren, die vom Handel/Befugten/WKO/Ministerium geschaffen wurde. Und gleich die WBK integrieren. Bezahlplattformen schaffen das ja auch und alle Kunden spielen begeistert mit.

So einfach wie bisher wird es im Waffenhandel nicht mehr sein und es wird Zeit und Geld kosten, das ist klar. Aber die Zukunft ist auch hier digital.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 17. Okt 2025, 12:33
von rider650
SectionThree hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 12:04
Steppenwolf hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 07:40 Anbei das neue, geltende Waffengesetz
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Dort wird es zu finden sein, ja. Die Novelle ist aber noch nicht eingearbeitet.
Teilweise eben schon. §62 ist z.B. neu, wo das Inkrafttreten geregelt ist. Vielleicht weiß ein Rechtskundiger was es damit auf sich hat? Wird das geupdated sobald es inkraft ist?