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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Amorphous
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Amorphous » So 2. Nov 2025, 16:57

ratpack hat geschrieben: So 2. Nov 2025, 15:49 hierzu darf ich aus eigener Erfahrung berichten, dass meine Behörde (LPD Graz) bei meinem ERST-Antrag auf WBK 2016 aufgrund meiner Untauglichkeit (Soldbuch wurde zum Antrag angefordert) nicht den Untauglichkeitsbescheid akzeptiert hat sondern auch den Befund eingefordert hat, welchen ich selber bei der Stellungskommission des Bundesheeren nach ca. 30 jähren zu besorgen hatte.. war nach einem Anruf dort in der Kaserne nach 10 Tagen gratis im Postkasten.. auf Nachfrage warum ich das auf einmal beizubringen habe, erläuterte mir die Sachbearbeiterin off Records sozusagen: könnte ja sein, dass sie durch den Psycho-test gefallen sind... ist im Ermessen der Behörde usw.

und darin liegt das ganze Übel.. ein "liegt im Ermessen einer Behörde" darf es in einem Rechtsstaat einfach nicht mehr geben.. das öffnet Tür und Tor zur Behördenwillkür..
Dafür gab es im Jahr 2016 imo keine Rechtsgrundlage, also kann es auch nicht im Ermessen der Behörde gelegen sein, sondern war einfach Willkür. Aber die Begründung ist quasi die, die der Gesetzgeber jetzt verwendet, auch wenn ich sie nicht schlüssig finde. Die Konsequenz eines negativen BH-Psychotests wäre (und ist vermutlich zukünftig) auch bloß ein weiteres Gutachten. Also die Ausweitung eines jetzt schon unzuverlässigen Systems, das sich keiner exakten Naturwissenschaft bedient.

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combatmiles
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von combatmiles » So 2. Nov 2025, 18:21

...und wer klagt es mal ein?
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Maria
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Maria » So 2. Nov 2025, 19:07

nd darin liegt das ganze Übel.. ein "liegt im Ermessen einer Behörde" darf es in einem Rechtsstaat einfach nicht mehr geben.. das öffnet Tür und Tor zur Behördenwillkür..
Darum meinte ich ja, wenn ich einen Antrag stelle dann weiß ich-ich werde Kontrolliert oder meine daten werden überall eingeholt,
was ich aber befürchte ich das im Hintergrund möglicher weiße trotzdem ohne Wissen des WBK oder WP Besitzers daten z.b. von Gesundheitsbehörden abgefragt werden dieses Gesetz öffnet Tür und Tor jegliches Missbrauchs so sehe ich das.
Gibt genug Sachbearbeiter die Waffen Gegner sind oder ihre Ideologie durchsetzen wollen indem sie im Hintergrund versuchen eventuelle Mängel zu finden.
Mann kann sowas nur den Riegel vorschieben indem der Antragsteller zustimmen muss das Daten abgefragt werden das würde sowas verhindern eventuell.
Das mit dem eigen ermessen ist sowieso der größte Fehler überhaupt man sieht schon jetzt wie übertrieben manche Behörden reagieren
z.b. beim WP Antrag usw. die machen schlicht wie sie es wollen das sollte so nicht sein.
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt :mrgreen:

FdH22
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von FdH22 » So 2. Nov 2025, 19:25

Maria hat geschrieben: So 2. Nov 2025, 19:07
Das mit dem eigen ermessen ist sowieso der größte Fehler überhaupt man sieht schon jetzt wie übertrieben manche Behörden reagieren
z.b. beim WP Antrag usw. die machen schlicht wie sie es wollen das sollte so nicht sein.
Denke beim nächsten Mal in der Wahlzelle daran ;)

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