Das habe ich ein paar Seiten weiter vorne erwähnt - gebe zu, bei so vielen Seiten halt nicht leicht zu finden. Hier der Link zum Post: viewtopic.php?p=963777#p963777Mille hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 06:40 Moin,
Wie sieht es eigentlich im Punkto Signalpistolen aus? Laut neuem Gesetzestext fallen diese nun in Kat B?
Gleich vorweg, die Frage stammt nicht von mir sondern aus einem Boote-Forum:
Zitat:
Bei Punkt 15. In § 2 Abs. 4 werden vor dem ersten Satz folgende Sätze eingefügt:
„Ein Gegenstand gilt überdies als Schusswaffe, wenn er zum Verschießen von Schrot, einer Kugel oder
eines anderen Geschosses mittels Treibladung umbaubar ist. Ein Gegenstand ist umbaubar, wenn er das
Aussehen einer Schusswaffe hat und sich aufgrund seiner Bauweise oder des Materials, aus dem er
hergestellt ist, zu einem Umbau eignet.“
Vielen Dank vorab für eine Antwort/Aufklärung. Gibt es eine Ausnahme für diese?
LG Mille
Ganz grob zusammengefasst: das Pyrotechnik-Gesetz wurde geändert, da gibt es einen Querverweis auf das WaffG und den § 3b. Sinngemäß ist laut WaffG eine Signalpistole also wie eine Schreckschusswaffe anzusehen. Daher nein, keine Kategorie B, aber ein Waffenverbot gilt zukünftig auch für Signalpistolen. Und gewisse Voraussetzungen für neu erzeugte Signalpistolen sind zu beachten.
Der angesprochene § 2 Abs 4 ist leider ein extremer Gummiparagraph und ich frage mich, wer diese Idee hatte. Beispielsweise könnte man nach dieser Interpretation fast alle Rohre aus dem Baumarkt dazu zählen - etwa jedes 0,5" Rohr. Auch "umbaubar" ist extrem weit dehnbar. Zählt etwa ein Schmiederohling von einer Pistole schon dazu (und braucht dann die Schmiede dafür bereits eine gewerberechtliche Genehmigung zur Herstellung), oder was genau greift?
Leider wird auch hier erst die Rechtsansicht des BMI, die vermutlich dann in einem Runderlass geäußert werden wird, eine grobe Orientierung geben. Genau ausgelegt wird es wohl dann erst durch ein Gericht werden. Wie auch immer, diese Bestimmung ist jedenfalls ein heißer Kandidat dafür, dass sie mal bei einer zukünftigen Novelle gekübelt wird, weil so extrem undefiniert (wär auch ein heißer Kandidat für den VfGH um ihn zu kübeln, da so absolut undefiniert, und nicht mal parlamentarische Materialen dazu ausführen was man eigentlich meint).
