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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 4. Nov 2025, 10:43
von Promo
Mille hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 06:40
Moin,
Wie sieht es eigentlich im Punkto Signalpistolen aus? Laut neuem Gesetzestext fallen diese nun in Kat B?
Gleich vorweg, die Frage stammt nicht von mir sondern aus einem Boote-Forum:
Zitat:
Bei Punkt 15. In § 2 Abs. 4 werden vor dem ersten Satz folgende Sätze eingefügt:
„Ein Gegenstand gilt überdies als Schusswaffe, wenn er zum Verschießen von Schrot, einer Kugel oder
eines anderen Geschosses mittels Treibladung umbaubar ist. Ein Gegenstand ist umbaubar, wenn er das
Aussehen einer Schusswaffe hat und sich aufgrund seiner Bauweise oder des Materials, aus dem er
hergestellt ist, zu einem Umbau eignet.“
Vielen Dank vorab für eine Antwort/Aufklärung. Gibt es eine Ausnahme für diese?
LG Mille
Das habe ich ein paar Seiten weiter vorne erwähnt - gebe zu, bei so vielen Seiten halt nicht leicht zu finden. Hier der Link zum Post:
viewtopic.php?p=963777#p963777
Ganz grob zusammengefasst: das Pyrotechnik-Gesetz wurde geändert, da gibt es einen Querverweis auf das WaffG und den § 3b. Sinngemäß ist laut WaffG eine Signalpistole also wie eine Schreckschusswaffe anzusehen. Daher nein, keine Kategorie B, aber ein Waffenverbot gilt zukünftig auch für Signalpistolen. Und gewisse Voraussetzungen für neu erzeugte Signalpistolen sind zu beachten.
Der angesprochene § 2 Abs 4 ist leider ein extremer Gummiparagraph und ich frage mich, wer diese Idee hatte. Beispielsweise könnte man nach dieser Interpretation fast alle Rohre aus dem Baumarkt dazu zählen - etwa jedes 0,5" Rohr. Auch "umbaubar" ist extrem weit dehnbar. Zählt etwa ein Schmiederohling von einer Pistole schon dazu (und braucht dann die Schmiede dafür bereits eine gewerberechtliche Genehmigung zur Herstellung), oder was genau greift?
Leider wird auch hier erst die Rechtsansicht des BMI, die vermutlich dann in einem Runderlass geäußert werden wird, eine grobe Orientierung geben. Genau ausgelegt wird es wohl dann erst durch ein Gericht werden. Wie auch immer, diese Bestimmung ist jedenfalls ein heißer Kandidat dafür, dass sie mal bei einer zukünftigen Novelle gekübelt wird, weil so extrem undefiniert (wär auch ein heißer Kandidat für den VfGH um ihn zu kübeln, da so absolut undefiniert, und nicht mal parlamentarische Materialen dazu ausführen was man eigentlich meint).
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 4. Nov 2025, 10:48
von Promo
Ich persönlich sehe "Red Gun" nicht als Waffe iSd WaffG, da die Eigenschaften nach § 1 WaffG nicht gegeben sind. Der Gegenstand ist seines Wesens nach nicht dazu erzeugt worden, um die Angriff- und Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung herabzusetzen oder bei Jagd und Schießsport zur Abgabe von Schüssen geeignet ist. Aufgrund dieser Logik sind werksseitig gefertigte Schnittmodelle auch niemals als Waffen iSd WaffG anzusehen. Diese Sichtweise teilen z.B. auch andere Hersteller von Red Guns.
Da das österreichische WaffG sich in diesem Punkt zB vom deutschen WaffG unterscheidet, ist für mich nachvollziehbar, dass Hersteller möglicherweise andere Auffassungen vertreten [müssen], um ordnungsgemäß in das betreffende Land ausführen zu können.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 4. Nov 2025, 10:50
von combatmiles
ja da gings um AT damals.... Glock hat sich darauf berufen eben "B".. und wenn sies so an den Dealer liefern, denk ich kann der net einfach auf "Nix" umschlüsseln, oder?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 4. Nov 2025, 13:31
von gewo
So ein Bullshit das ganze.
Hier im Laden warten gerade zwei Leut auf ihre Waffenausfolgungen aber ich kann ned ins ZWR weil ein Mitarbeiter auf meinem Handy Kundenanfragen beantwortet und ich ohne Handy ned ins ZWR komme ....
Muss ich aber jetzt bei jeder einzelnen Waffenausfolgung weil ich ja gem. §41f prüfen muss .....
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 4. Nov 2025, 14:39
von spareribs
Da wird der Bürokratieabbau noch einige Jahre auf sich warten lassen ....ob ich das noch erlebe ? hoffentlich erlebe ich noch den Untergang der EU ....
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 4. Nov 2025, 14:58
von Steppenwolf
gewo hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 13:31
So ein Bullshit das ganze.
Hier im Laden warten gerade zwei Leut auf ihre Waffenausfolgungen aber ich kann ned ins ZWR weil ein Mitarbeiter auf meinem Handy Kundenanfragen beantwortet und ich ohne Handy ned ins ZWR komme ....
Muss ich aber jetzt bei jeder einzelnen Waffenausfolgung weil ich ja gem. §41f prüfen muss .....
Würde dir das reichen, wenn man dir das am privaten Handy mit ID Austria zeigt? oder musst du da für Hunz und Kunz noch einen Bericht/ Kopie anfertigen (Österreich eben

)

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 4. Nov 2025, 15:34
von gewo
Steppenwolf hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 14:58
Würde dir das reichen, wenn man dir das am privaten Handy mit ID Austria zeigt? oder musst du da für Hunz und Kunz noch einen Bericht/ Kopie anfertigen (Österreich eben

)
wir haben in unsere warenwirtschaft einen referenzcode einbauen lassen.
bei der ausfolgung einer waffe muss der mitarbeiter nun zusaetzlich eine ZWR regsitrierungsnummer einer waffe dieser kategorie die der kunde schon hat eintragen
da gehts aber eher um meine haftung
in kann ned an allen standorten gleichzeitig sein
aber mit dem eintrag der ZWR registrierungsnummer (nicht waffen hersteller nummer, denn die bleibt ja immer unveraendert bei eigentumswechsel) hab ich den nachweis dass tatsaechlich nachgesehen wurde.
ohne eintrag der ZWR registrierungsnummer einer im besitz bestehenden referenzwaffe ist bei uns seit gestern keine waffenausfolgung mehr moeglich.
was mich grad erschreckt:
ich dachte bisher: egal ... solln meine kunden sich halt bevor sie zu mir fahren einen ausdruck aus ihrem ZWR bestand machen und mir zeigen.
in zeiten von photohop und co ned perfekt, aber naja, die privaten untereinander sollen das laut div behoeren ja auch so machen ..
und was seh ich grad:
im ZWR steht NIRGENDST das aktuelle datum
nicht auf der übersicht
nicht bei den waffen
nicht auf der einzelnen waffenseite
WIE ZUM HENKER sollen sich dann private nachweisen dass der ZWR ausdruck AKTUELL ist ....?
betreffend am handy ... ja würde wohl gehen
ich muss halt sehen koennen dass da der richtige name oben auf der ZWR seite steht und wenn ich mir a ZWR registrierungsnummer abschreiben kann von ein er waffe dieser kategorie dann ist das eine für mich akzeptable vorgangsweise
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 4. Nov 2025, 15:38
von gewo
Promo hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 10:48
Ich persönlich sehe "Red Gun" nicht als Waffe iSd WaffG, da die Eigenschaften nach § 1 WaffG nicht gegeben sind. Der Gegenstand ist seines Wesens nach nicht dazu erzeugt worden, um die Angriff- und Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung herabzusetzen oder bei Jagd und Schießsport zur Abgabe von Schüssen geeignet ist. Aufgrund dieser Logik sind werksseitig gefertigte Schnittmodelle auch niemals als Waffen iSd WaffG anzusehen. Diese Sichtweise teilen z.B. auch andere Hersteller von Red Guns.
Also mir hat Glock selber auch immer "Kat B" füer die roten Trainingswaffen beauskunftet.
Hinterfragt hab ich es nie, aber soweit ich weiss ging es dabei um den Verschluss weil der weitgehend bauteilident sein soll mit den scharfen Waffen, das Griffstück sowieso aber das ist bei uns ja egal...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 4. Nov 2025, 16:03
von Steyrer
gewo hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 15:34
Steppenwolf hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 14:58
Würde dir das reichen, wenn man dir das am privaten Handy mit ID Austria zeigt? oder musst du da für Hunz und Kunz noch einen Bericht/ Kopie anfertigen (Österreich eben

)
wir haben in unsere warenwirtschaft einen referenzcode einbauen lassen.
bei der ausfolgung einer waffe muss der mitarbeiter nun zusaetzlich eine ZWR regsitrierungsnummer einer waffe dieser kategorie die der kunde schon hat eintragen
da gehts aber eher um meine haftung
in kann ned an allen standorten gleichzeitig sein
aber mit dem eintrag der ZWR registrierungsnummer (nicht waffen hersteller nummer, denn die bleibt ja immer unveraendert bei eigentumswechsel) hab ich den nachweis dass tatsaechlich nachgesehen wurde.
ohne eintrag der ZWR registrierungsnummer einer im besitz bestehenden referenzwaffe ist bei uns seit gestern keine waffenausfolgung mehr moeglich.
was mich grad erschreckt:
ich dachte bisher: egal ... solln meine kunden sich halt bevor sie zu mir fahren einen ausdruck aus ihrem ZWR bestand machen und mir zeigen.
in zeiten von photohop und co ned perfekt, aber naja, die privaten untereinander sollen das laut div behoeren ja auch so machen ..
und was seh ich grad:
im ZWR steht NIRGENDST das aktuelle datum
nicht auf der übersicht
nicht bei den waffen
nicht auf der einzelnen waffenseite
WIE ZUM HENKER sollen sich dann private nachweisen dass der ZWR ausdruck AKTUELL ist ....?
betreffend am handy ... ja würde wohl gehen
ich muss halt sehen koennen dass da der richtige name oben auf der ZWR seite steht und wenn ich mir a ZWR registrierungsnummer abschreiben kann von ein er waffe dieser kategorie dann ist das eine für mich akzeptable vorgangsweise
Geht auch mit Datum.
In der Waffenübersicht auf eine Waffe mit richtiger Kategorie klicken, dann werden die Daten dazu angezeigt. Rechts oben gibt es eine Schaltfläche Druck Registrierungsbestätigung. Am PDF dazu ist unten der Signaturblock, mit Datum und Uhrzeit....
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 4. Nov 2025, 16:28
von gewo
Steyrer hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 16:03
Geht auch mit Datum.
In der Waffenübersicht auf eine Waffe mit richtiger Kategorie klicken, dann werden die Daten dazu angezeigt. Rechts oben gibt es eine Schaltfläche Druck Registrierungsbestätigung. Am PDF dazu ist unten der Signaturblock, mit Datum und Uhrzeit....
Mein Händler Layout sieht anders aus.
Und "Registrierung" mit "Registrierungsbestätigung drucken" als mouseover habe ich nur bei kat C
Gibt es das im Endkundenlayout auch für kat B ?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 4. Nov 2025, 16:49
von combatmiles
also bei mir schauts so aus bei allen Kategorien sogar bei den Magazinen...:
Gesamtüberischt ZWR: unten auf der letzten Seite das Datum mit erstellt am xxxxx
Zieh ich jetzt eine Waffe raus und gehe auf Druck Registrierbescheinigung steht die komplette Historie da:
erworben am: xxxxx (durch mich)
registriert am: (durch Vorbesitzer)
und unten dann die komplette Signatur mit Datum UND Uhrzeit
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 4. Nov 2025, 16:55
von Steyrer
Ja, auch bei einer Kat.B. gerade probiert...
Eine Registrierungsbestätigung gemäß Paragr 33 WaffG 1996...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 4. Nov 2025, 20:16
von glockfun
gewo hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 15:34
Steppenwolf hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 14:58
Würde dir das reichen, wenn man dir das am privaten Handy mit ID Austria zeigt? oder musst du da für Hunz und Kunz noch einen Bericht/ Kopie anfertigen (Österreich eben

)
und was seh ich grad:
im ZWR steht NIRGENDST das aktuelle datum
nicht auf der übersicht
nicht bei den waffen
nicht auf der einzelnen waffenseite
WIE ZUM HENKER sollen sich dann private nachweisen dass der ZWR ausdruck AKTUELL ist ....?
Wenn mann sich als Bürger (ID austria) selber eine Registrierungsbestätigung downloaded oder die Liste druckt dann kommt das mit amtssignatur und datum uhrzeit.
Händler kriegen das nicht, man kann es glaube ich mit tagaktuellen datum drucken aber ob das was hilft als Beleg ???
Aber für private wäre das ein ansatz.
Keine Garantie das rechtssicher
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 4. Nov 2025, 20:22
von gewo
glockfun hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 20:16
Händler kriegen das nicht, man kann es glaube ich mit tagaktuellen datum drucken aber ob das was hilft als Beleg ???
Aber für private wäre das ein ansatz.
Keine Garantie das rechtssicher
muss reichen finde ich ...
danke fuer die info
aber im haendlerlayout hab ich das tatsaechlich ned