Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2886
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Promo » Di 16. Dez 2025, 17:55

... weil ich gerade im Zuge einer Frage über den noch nicht in Kraft getretenenen § 58 Abs 31 gestoßen bin, dieser lautet:
Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 23 entweder das 21. Lebensjahr vollendet haben oder über eine gültige Jagdkarte verfügen, und die eine Schusswaffe der Kategorie C rechtmäßig besitzen, die sie vor mehr als zwei Jahren vor Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 56/2025 registriert haben, ist der Besitz der im Zeitpunkt des Inkrafttretens auf sie registrierten Schusswaffen der Kategorie C weiterhin zulässig.
Also wer vor über 2 Jahren vor Kundmachung des neuen WaffG eine Kat.C hatte ohne Jäger (und WBK/WP Inhaber) zu sein, der darf alle Kat.C Waffen auch ohne WBK weiterhin behalten (selbst wenn man sie am 24.12.2025 kauft). Allerdings hier die spannende Einschränkung - exakt nur diejenigen Waffen, die man zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (durch den Innenminister per Verordnung, also irgendwann 2026 vermutlich) im Besitz hat. Will heißen: danach darf man keine mehr kaufen, der Besitzstand wird eingefroren ..
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1238
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Di 16. Dez 2025, 18:27

Diese Lücke schließt man dann nach dem nächsten Vorfall.

Antworten