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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Du hast scheinbar eine WBK...Shadow2 und C Waffen ...wo ist da Dein Problem ? ..
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Läufe sehen trotzdem nicht wie Schusswaffen ausgewo hat geschrieben: Di 30. Dez 2025, 14:01 Bitte hier nicht Bestimmungen ausklammern.
§ 2. (2)
Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen.
Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Im Jänner bei den BMI Roadshows werden wir es evt erfahren.yoda hat geschrieben: Di 30. Dez 2025, 19:47Läufe sehen trotzdem nicht wie Schusswaffen ausgewo hat geschrieben: Di 30. Dez 2025, 14:01 Bitte hier nicht Bestimmungen ausklammern.
§ 2. (2)
Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen.
Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm![]()
Oder auch nicht.
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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