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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 23. Feb 2026, 19:37
von plainwaviness
titan hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 19:27 Ich würde sicherheitshalber alle Teile der Behörde melden, von denen anzunehmen ist, dass sie relevant sein können, sprich - Lauf, Extension, Verschlusskopf, Verschlussträger, Gehäuse - oder eben einfach den Upper als komplette Einheit und die Behörde soll sich selbst den Kopf zerbrechen, was davon relevant ist. Alternativ könnte man das Gehäuse dauerhaft mit dem Gehäuse verbinden, damit dies technisch nur mehr ein Teil ist. Das würde die Anzahl der Teile reduzieren.
Meinst du das ist notwendig, wenn ich die AR-15 als ein Teil gekauft habe? Also solange ich das WS nicht kaufe, habe ich nur eine Waffe, die als einzelne Waffe gekauft und registriert wurde.

Also ich tue mir mit Anleitung schwer die komplett zu zerlegen.

Was hätte ich davon? Außer das ist 100% notwendig, verliere ich mit der Aktion nur meine Zubehörplätze.

Weil das wird ja nicht jeder Schütze mit jeder seiner Waffen machen, oder?

Aktuell habe ich nur ein Zubehör was nicht an einer Waffe ist, das WS zur CZ Shadow 2.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 23. Feb 2026, 19:43
von titan
Die Meldung der Einzelteile ist nur für Wechselsysteme relevant. Ganze Waffen bleiben ganze Waffen und belegen ggf. einen Platz (Kat. B, Kat. A)

Beim Sig Hiendlmayer - Kempf bspw. ist das Verriegelungsstück mit dem Gehäuse dauerhaft verbunden (vmtl verlötet) und damit Teil des Gehäuses. Weiters wurden bei den Österreich Versionen die Läufe mit dem Gehäuse verstiftet und verschweißt. Damit ist auch der Lauf Teil des Gehäuses, weil keine lösbare Verbindung mehr vorliegt. Mit Verschluss ergeben sich somit zumindest 2 aber maximal 3 Teile.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 23. Feb 2026, 19:49
von plainwaviness
titan hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 19:43 Die Meldung der Einzelteile ist nur für Wechselsysteme relevant. Ganze Waffen bleiben ganze Waffen und belegen ggf. einen Platz (Kat. B, Kat. A)
Ah, super.

Meinst du ich sollte dann das CZ Shadow 2 WS auf .22lr der Behörde zeigen?

Weil ich habe auch irgendwo hier im Forum gelesen, dass bestehende WS zusammenbleiben würde und es nur bei neuen Käufe kein WS mehr gibt und man erst dann mehrere Zubehörplätze braucht.
Dann würde ich ja lieber jetzt alle WS kaufen, die ich in Zukunft irgendwann benötige.

Edit: Ich habe es gefunden.
Promo hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 16:50 Folglich belegen "Wechselsysteme" zukünftig zwei Zubehörplätze als "Lauf" und "Verschluss". Bestehende Wechselsysteme dürfen weiterhin als solche besessen und verspeichert bleiben, also auch nur einen Zubehörplatz belegen, jedenfalls bis zu einem Eigentumsübergang (= Verkauf).
Dann müsste ich quasi hoffen, dass mein „Schmeisser AR15-22 Wechselsystem“ vor der Gesetzesänderung verkauft wird.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 23. Feb 2026, 19:56
von titan
Da bin ich momentan überfragt. Ich war der Meinung, dass WS als Einzelteile zu melden sind. Was sonst noch mit alten abseits der aktuellen Regelung bescheidmäßig gemeldeten WS ist, kann ich auch nicht sagen. Vielleicht kann der Gewo was dazu sagen.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 23. Feb 2026, 21:31
von gewo
das ist schon so wie es mehrfach hier steht:

bestehende Wechselsysteme (lauf+verschluss) bleiben unbefristet so wie sie sind
sobald sie aber verkauft werden ist das im ZWR nur noch durch auftrennung in lauf und verschluss moeglich
gueltig ab inkrafttreten der phase 2

betreffend teile wurde (mehrfach) vorgetragen dass bestimmte waffentypen offenbar bis zu vier wesentliche waffenteile haben sollen.
keine ahnung welche
bzw keine art welchen teil sie da als vierten mit dazu nehmen wollen

ich haette mal beim AR den verschlusstraeger in verdacht ...
aber weiss nichts genaues dazu

kat B lässt mich als hanelder aber eher kalt
da kann sich eh primär die behoerde damit rumschlagen

emotionen erzeugen bei mir kat C zubehoermeldungen
diese haben beim haendler zu erfolgen
dh es ist wohl unvermeidlich dass drölf zillionen leut ab tag eins der neuen regelung mails schicken was sie registrieren kommen muessen und was nicht (oder mit dem kram zu uns in den laden kommen)
aber ich kann ja auch ned mehr tun als bei der behoerde anzufragen
und bezweifle aber das ich a zuegige antwort bekomme dazu
auf einzelne konkrete fragen zur 41f wartefrist wart ich schon fast zwei monate jetzt
antwort fehlanzeige bis dato ...

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 24. Feb 2026, 04:21
von rider650
Evilcannibal79 hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 15:11 Weiss schon jemand was wegen Holzschaft = wesentliches Waffenteil ??
Wenn sie das durchziehen mit den Holzschäften stellt sich ja auch die Frage ab wann ein Brett zum Schaft wird? Also ab wieviel Prozent der Fertigstellung. Und was ist überhaupt ein fertiger Schaft? Muss der schön verrundet sein oder reicht ein Kantholz mit grober Bettung, das man ja auch funktional schon zum Abstützen der Waffe verwenden kann.

Ich sehe schon Verwaltungsrichter und Sachverständige grübelnd über Holzklötze gebeugt in Zukunft :lol:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 24. Feb 2026, 09:23
von Promo
Inwieweit ein Holzschaft als Gehäuseunterteil (eingedeutscht für "Lower") zu qualifizieren sein wird, das wird sich in der Begleitbroschüre zeigen. Ich glaube eher nicht, insbesondere nicht, da man sich für diese an den deutschen Kriterien orientieren will. Ohne diese im Detail zu kennen wird das allenfalls in Richtung Blaser schlagend werden, wo bauartbedingt kein wirkliches Gehäuse da ist.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 24. Feb 2026, 09:28
von botschinger
Wurde irgendetwas in Richtung der Anschlagschäfte a´la Roni, Kpos, Triarii angedacht ob da was "wesentlich" wird?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 24. Feb 2026, 09:46
von Evilcannibal79
rider650 hat geschrieben: Di 24. Feb 2026, 04:21
Evilcannibal79 hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 15:11 Weiss schon jemand was wegen Holzschaft = wesentliches Waffenteil ??
Wenn sie das durchziehen mit den Holzschäften stellt sich ja auch die Frage ab wann ein Brett zum Schaft wird? Also ab wieviel Prozent der Fertigstellung. Und was ist überhaupt ein fertiger Schaft? Muss der schön verrundet sein oder reicht ein Kantholz mit grober Bettung, das man ja auch funktional schon zum Abstützen der Waffe verwenden kann.

Ich sehe schon Verwaltungsrichter und Sachverständige grübelnd über Holzklötze gebeugt in Zukunft :lol:
Hab ich mir auch schon gedacht.
Dann muss ich die 10cm 6m Eichenbretter hinterm Haus auch melden, könnte ja einen Schaft draus schnitzen :tipphead:
Was glaubts wie se schauen auf der BH wennst mit an Stapel Bretter am Waffenreferat aufschlägst. :lol:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 24. Feb 2026, 11:31
von ASCO
Ich habe einige Bäume im Garten, muss ich die jetzt als Zubehör registrieren lassen? :lol:
Bekommen die Bundesforste extra Plätze?

Ich bin sooo stolz auf unsere Regierung :tipphead:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 24. Feb 2026, 15:11
von Promo
botschinger hat geschrieben: Di 24. Feb 2026, 09:28 Wurde irgendetwas in Richtung der Anschlagschäfte a´la Roni, Kpos, Triarii angedacht ob da was "wesentlich" wird?
Lies einfach den Post oberhalb - es kommt dazu eine "Identifikationshilfe", angelehnt an der deutschen Richtlinie. Was da drinnen steht, weiß keiner. Notfalls aber mal nach dem deutschen Leitfaden suchen, ich gehe davon aus, dass es nicht viel anders werden wird.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 24. Feb 2026, 15:54
von botschinger
Promo hat geschrieben: Di 24. Feb 2026, 15:11
botschinger hat geschrieben: Di 24. Feb 2026, 09:28 Wurde irgendetwas in Richtung der Anschlagschäfte a´la Roni, Kpos, Triarii angedacht ob da was "wesentlich" wird?
Lies einfach den Post oberhalb - es kommt dazu eine "Identifikationshilfe", angelehnt an der deutschen Richtlinie. Was da drinnen steht, weiß keiner. Notfalls aber mal nach dem deutschen Leitfaden suchen, ich gehe davon aus, dass es nicht viel anders werden wird.
Danke. Hab´ mir den deutschen Leitfaden gezogen.
120 Seiten Bilderbuchanleitung mit farblicher Teilemarkierung in "Wurscht" / "Böse" / "Verboten"
Wird meine Abendlektüre... :think:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 24. Feb 2026, 16:04
von Lexman1
Wo findet ma diese Richtlinie aus Schland?

Schon gefunden:
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Au ... _node.html

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 24. Feb 2026, 16:06
von titan
irgendwas mit Leitfaden, meiner Erinnerung nach.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 25. Feb 2026, 10:23
von botschinger
Im Zuge der notwendigen Nachmeldungen für "Altbestands-aber-jetzt-Wesentliche-Teile" wird für die Behörden natürlich ersichtlich, wer theoretisch weitere mögliche Waffen, wenn auch zerlegt, im Besitz hat.

Da kann dann schon mal schnell die 20 Stk Hürde gem. §41 überschritten werden.
Ich nehme mal an, dass es hier keine einheitliche Vorgehensweise geben wird, wer was dazuzählt.

Bis jetzt habe ich es tunlichst vermieden und mir immer eine selbst auferlegte 19 Stk Obergrenze eingezogen.
Ich verwahre natürlich ordentlich, möchte aber die Behörde nicht unnötigerweise auf blöde Ideen bringen.