Weis nicht. Ich konnte auf die Schnelle kein Ursprungsdokument finden, wo die vorgesehenen Regelungen und Voraussetzungen beschrieben sind. Auf einer österreichischen Seite steht zumindest, dass die Waffe in ein nationales Dokument eingetragen sein muss. Wessen, das geht aus dem Satz nicht hervor. Grundlage für eine Eintragung muss jedenfalls sein, dass man die Waffe auch besitzen darf, sonst führt der Inhalt des EU FWP die nationalen Waffengesetze absurdum. Dass man Waffen, die einem selbst nicht gehören eintragen kann, mag ja sein, aber das war sicher nicht der Grundgedanke des EUFWP. Wenn eine Behörde irgendwelche Waffen einträgt, dann ist das Dokument mMn wertlos oder die Behörde erteilt damit ggf. Berechtigungen zur Innehabung im Ausland ohne Rechtsgrundlage.DOUBLEACTION hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 10:54So ist es.Evilcannibal79 hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 10:44 Der EuFWP hat ja mit der Meldung ans Amt zwecks überlassung überhaupt nix zu tun.
Ihr vermischt hier 2 Dinge.
Der EuFwP zeigt nur auf was du über die Grenze mitnehmen kannst, ob dir die Waffen auch wirklich gehören steht auf einem anderen Blatt.
Es kann eine Waffe im EUFWP mehrerer Waffenbesitzer stehen.
Es gibt da keinen Zusammenhang mit dem Eigentümer.
Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
-
DOUBLEACTION
- .50 BMG

- Beiträge: 1171
- Registriert: Fr 14. Jan 2011, 22:33
- Wohnort: Wien
- Kontaktdaten:
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich darf Dir versichern dass Du mit den entsprechenden Nachweisen jede Waffe aus dem ZWR in deinen EUFWP eintragen lassen kannst.titan hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 13:34 Weis nicht. Ich konnte auf die Schnelle kein Ursprungsdokument finden, wo die vorgesehenen Regelungen und Voraussetzungen beschrieben sind.
Es kann auch ein und dieselbe Waffe in den EUFWP mehrerer Personen stehen.
Bedingung ist nur dass Sie im ZWR ist.
Nicht im ZWR verspeicherte Waffen lassen sich eigentlich nicht eintragen.
Mir haben aber hier im Forum schon Leut die ich persönlich gut kenne versichert, dass Sie zb eine Signalpistole (ein Never-Ending-Thema beim EUFWP) in ihrem EUFWP eingetragen haben.
Etwas was laut BMI unmöglich sein muesste und auch rechtlich nicht sein darf.
Offenbar gibt es die Möglichkeit auch manuell Positionen im EUFWP hinzuzufuegen.
Ich habe auch schon gehört dass deutsche Ordnungsämter Österreichern auf Anfrage Signalpistolen in den EUFWP eintragen.
Weiss aber nicht ob da deutsche EUFWP ausgestellt werden oder im AT EUFWP was nachgetragen wird
doubleaction OG
18, Kreuzgasse 78-80
(Zugang ggü. Kreuzgasse 91)
info[at]doubleaction.info
www.doubleaction.at
Kontakt nicht per PM sondern nur mittels Email
Druckfehler vorbehalten, gültig solange der Vorrat reicht.
18, Kreuzgasse 78-80
(Zugang ggü. Kreuzgasse 91)
info[at]doubleaction.info
www.doubleaction.at
Kontakt nicht per PM sondern nur mittels Email
Druckfehler vorbehalten, gültig solange der Vorrat reicht.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das glaub ich dir sofort, ist mir auch bekannt.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ja, das ist eben der Irrsinn. Leihgaben werden laut neuem WaffG durch die Behörden geändert - abweichend vom Verkauf.Poirot hat geschrieben: Mi 8. Apr 2026, 17:46Bist du dir da sicher ?Promo hat geschrieben: Mi 8. Apr 2026, 16:05 Leihgaben mit mehr als 3 Tagen meldet jetzt die Behörde um, ist eine Neuerung im WaffG.
Technisch muss es doch ident sein im ZWR z.B. einen Lauf von Person A auf Person B umzumelden oder ?
30 Tage Frist bei Erstmeldung wird dann ja auch wieder relevant oder ?
Was dann passiert, wenn man eine verliehene Waffe dem Leihnehmer verkauft (und sich dadurch die Ummeldegebühr erspart, außerdem müssen ja nicht beide mit der Waffe zur Behörde latschen ...), steht auf einem anderen Blatt Papier. Außerdem bin ich gespannt wie schnell das dann tatsächlich gehen kann, wenn man von Händlern "am gleichen Tag" verlangt, dann hat wohl zukünftig auf jeder Behörde eine Person zu sitzen die dann eben auch "am gleichen Tag" die Leihgaben noch im ZWR einträgt. Kann ja immerhin sein, dass jemand einer anderen Person die Waffe für 4 Tage leiht, und nach den BMI Anforderungen und Logik muss dann eben die Behörde für genau 4 Tage die Waffe umtragen und sie dann wieder zurücktragen ...
Das BMI hat übrigens bei Roadshow eingeräumt, dass mittels Leihgaben, die keine vorherige Wartefrist/Abkühlphase haben, dann der § 41f ausgehebelt werden kann. Es erweckt fast den Anschein, als hätte man wohlwissend um diese mögliche Umgehung trotzdem alles so beschlossen?!
Zum EUFWP: Die SigPi wird dahingehend gelöst, als dass Behörden diese fälschlich im ZWR verspeichern, den EUFWP dann damit ausstellen, und danach den ZWR Eintrag für die SigPi wieder löschen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Da die Büchsenmacher die Privatverkaufswaffen ja jetzt auf sich ummelden müssen weil die im ZWR nicht das Ankreuzfeld für die neue Wartefrist einbauen wollten kannst davon ausgehen dass es auch für die Leihwaffen kein eigenes Ankreuzfeld gibt. Wenn die Behörde die Leihe mal eingetragen hat dann steht die Waffe auf dem neuen Eigentümer und fertig.Promo hat geschrieben: Di 14. Apr 2026, 10:15 Ja, das ist eben der Irrsinn. Leihgaben werden laut neuem WaffG durch die Behörden geändert - abweichend vom Verkauf.
Was dann passiert, wenn man eine verliehene Waffe dem Leihnehmer verkauft (und sich dadurch die Ummeldegebühr erspart, außerdem müssen ja nicht beide mit der Waffe zur Behörde latschen ...), steht auf einem anderen Blatt Papier.
Kostenoptimal sind also für uns die Verkäufe in Zukunft so abzuwickeln, dass es sich um eine Leihe handelt die nach mehr als drei Tagen in einen Eigentumsübergang endet.
Keine Abkühlphase einzuhalten.
Behörde muss eintragen.
Keine Gruppenreise zum Büchsenmacher.
Kein sinnloser Obulus an den Büchsenmacher.
Ich vermute eher dass es so war wie immer.Promo hat geschrieben: Di 14. Apr 2026, 10:15 Das BMI hat übrigens bei Roadshow eingeräumt, dass mittels Leihgaben, die keine vorherige Wartefrist/Abkühlphase haben, dann der § 41f ausgehebelt werden kann. Es erweckt fast den Anschein, als hätte man wohlwissend um diese mögliche Umgehung trotzdem alles so beschlossen?!
Sie hams im Elfenbeinturm einfach verka**t weil sie mit niemanden geredet haben vor der Umprogrammierung.
Und als dann die ganzen nicht bedachten Themen aufkamen war weder Zeit noch Geld übrig um die Fehler geradezubügeln.
Ich denke aus der Systemänderung dass das ZWR nun die Innehabung und nicht den Besitz abbilden soll werden uns noch einige Überraschungen blühen
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wie schaut das eigentlich mit Zubehör / WS im EUFWP aus? Geht das überhaupt? Eine Auftrennung bestehender WS findet ja nicht statt, ebensowenig gibts eine Kennzeichnungspflicht für bislang nicht relevante Waffenteile sofern kein Verkauf. Wird dann das alt- WS im EUFWP eingetragen obwohls keine (neuen) WS mehr gibt? Und Lower ohne Seriennummern? Griffstücke sind sowieso eine spannende Frage. Wie ist das aktuell? Man will mit einem Wechsel-Griffstück in ein anderes EU-Land fahren wo diese relevant sind, eintragen lassen kann man sie in den EUFWP aber (denke ich) noch nicht da nach wie vor bei uns freies Teil?
-
OnlineMr. Danger
- .50 BMG

- Beiträge: 571
- Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Also bei mir steht die Signalpistole seit cca 15 Jahren im ZWR und wurde nie gelöscht. Grund war damals eben der Eintrag im EUFWP.Promo hat geschrieben: Di 14. Apr 2026, 10:15 ...
Zum EUFWP: Die SigPi wird dahingehend gelöst, als dass Behörden diese fälschlich im ZWR verspeichern, den EUFWP dann damit ausstellen, und danach den ZWR Eintrag für die SigPi wieder löschen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das ist einfach.Chris_82 hat geschrieben: Di 14. Apr 2026, 12:15 Wie schaut das eigentlich mit Zubehör / WS im EUFWP aus? Geht das überhaupt? Eine Auftrennung bestehender WS findet ja nicht statt, ebensowenig gibts eine Kennzeichnungspflicht für bislang nicht relevante Waffenteile sofern kein Verkauf. Wird dann das alt- WS im EUFWP eingetragen obwohls keine (neuen) WS mehr gibt? Und Lower ohne Seriennummern? Griffstücke sind sowieso eine spannende Frage. Wie ist das aktuell? Man will mit einem Wechsel-Griffstück in ein anderes EU-Land fahren wo diese relevant sind, eintragen lassen kann man sie in den EUFWP aber (denke ich) noch nicht da nach wie vor bei uns freies Teil?
Du lässt einfach alle Lower/ Upper Kombinationen im EUFWP eintragen die denkbar sind.
-
masterman04
- .223 Rem

- Beiträge: 181
- Registriert: Di 3. Jun 2014, 00:20
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Und als was steht das Ding bei dir im ZWR?Mr. Danger hat geschrieben: Di 14. Apr 2026, 12:29Also bei mir steht die Signalpistole seit cca 15 Jahren im ZWR und wurde nie gelöscht. Grund war damals eben der Eintrag im EUFWP.Promo hat geschrieben: Di 14. Apr 2026, 10:15 ...
Zum EUFWP: Die SigPi wird dahingehend gelöst, als dass Behörden diese fälschlich im ZWR verspeichern, den EUFWP dann damit ausstellen, und danach den ZWR Eintrag für die SigPi wieder löschen.
Solltest vielleicht mal deinen SB darauf aufmerksam machen, das da bei dir was im ZWR steht, was da nicht hingehört.
-
OnlineMr. Danger
- .50 BMG

- Beiträge: 571
- Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Art - Hersteller/Marke - Modell - Kaliber - Kategorie - Herstellernummermasterman04 hat geschrieben: Mi 15. Apr 2026, 06:30 ...
Und als was steht das Ding bei dir im ZWR?
Solltest vielleicht mal deinen SB darauf aufmerksam machen, das da bei dir was im ZWR steht, was da nicht hingehört.
Par 45 - HECKLER & KOCH - H & K - P 2 A1 - keine Schusswaffe - S - 12345
Bei knapp 100 Einträgen macht die eine Zeile das Kraut auch nicht fett.
Ausserdem, erleichtert den Eintrag im EUFWP und war bei den Verwahrungskontrollen nie ein Problem.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wie geht das?balahu hat geschrieben: Di 14. Apr 2026, 12:42Das ist einfach.Chris_82 hat geschrieben: Di 14. Apr 2026, 12:15 Wie schaut das eigentlich mit Zubehör / WS im EUFWP aus? Geht das überhaupt? Eine Auftrennung bestehender WS findet ja nicht statt, ebensowenig gibts eine Kennzeichnungspflicht für bislang nicht relevante Waffenteile sofern kein Verkauf. Wird dann das alt- WS im EUFWP eingetragen obwohls keine (neuen) WS mehr gibt? Und Lower ohne Seriennummern? Griffstücke sind sowieso eine spannende Frage. Wie ist das aktuell? Man will mit einem Wechsel-Griffstück in ein anderes EU-Land fahren wo diese relevant sind, eintragen lassen kann man sie in den EUFWP aber (denke ich) noch nicht da nach wie vor bei uns freies Teil?
Du lässt einfach alle Lower/ Upper Kombinationen im EUFWP eintragen die denkbar sind.
Ich rede von WS + derzeit unregistrierten weil noch freien Griffstücken. Wie kann man die in den EUFWP eintragen? Zukünftig wird das möglich sein, aber gegenwärtig?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wie geht das?balahu hat geschrieben: Di 14. Apr 2026, 12:42Das ist einfach.Chris_82 hat geschrieben: Di 14. Apr 2026, 12:15 Wie schaut das eigentlich mit Zubehör / WS im EUFWP aus? Geht das überhaupt? Eine Auftrennung bestehender WS findet ja nicht statt, ebensowenig gibts eine Kennzeichnungspflicht für bislang nicht relevante Waffenteile sofern kein Verkauf. Wird dann das alt- WS im EUFWP eingetragen obwohls keine (neuen) WS mehr gibt? Und Lower ohne Seriennummern? Griffstücke sind sowieso eine spannende Frage. Wie ist das aktuell? Man will mit einem Wechsel-Griffstück in ein anderes EU-Land fahren wo diese relevant sind, eintragen lassen kann man sie in den EUFWP aber (denke ich) noch nicht da nach wie vor bei uns freies Teil?
Du lässt einfach alle Lower/ Upper Kombinationen im EUFWP eintragen die denkbar sind.
Ich rede von WS mit unregistrierten weil derzeit noch freien Griffstücken. Zukünftig werden die im ZWR sein aber kann ich jetzt hingehen und mir ein Griffstück in den EUFWP eintragen lassen? Oder als zusätzliche SN zum WS? Die Sachbearbeiterinnen hier haben eh schon Mühe mit dem was in ZWR steht. Wollten mir letztens Magazine in den EUFWP eintragen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ist ev die Frage, ob der EU FWP ausschließlich die nationale Gesetzeslage des Ausstellungslandes berücksichtigen muss. Immerhin gilt der EU FWP ja für das Ausland bzw wird damit ja der Nachweis für die Herkunft ( bzw. Mitnahme) erbracht und ist insofern umgekehrt auch anerkennend.
Die höherkategorisierende Eintragung eines freien Gegenstandes ist weniger das Problem als umgekehrt.
Anders ausgedrückt, eine Eintragung muss nicht zwingend die Rechtslage aller Länder widerspiegeln. Folglich ist aber auch nicht jeder eingetragener Gegenstand damit verbringbar.
Die höherkategorisierende Eintragung eines freien Gegenstandes ist weniger das Problem als umgekehrt.
Anders ausgedrückt, eine Eintragung muss nicht zwingend die Rechtslage aller Länder widerspiegeln. Folglich ist aber auch nicht jeder eingetragener Gegenstand damit verbringbar.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das ist klar. Aber ich gehe davon aus dass man für einen Eintrag irgendeinen Nachweis erbringen muss. Oder kann ich hingehen und sagen ich will Waffe X mit SN 123 eingetragen haben? Ich bezweile stark dass die Damen am Kommissariat irgendeine Ahnung haben. Die tragen aus dem ZWR ein was man will. Naja, ich muss eh demnächst mal hin, fragen kostet ja nichts. Die Sache wird sich aber ohnehin in den nächsten Monaten erledigen sobald die Griffstücke gemeldet werden müssen. Dann kann man auch all das in den EUFWP eintragen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Bin schon neugierig, wie viele Griffstücke gemeldet werden ? Aber egal mit der bösen Pumpe waren es gaaanz wenige...Gottesdank ist nachher nicht viel mit den schlimmen Geräten passiert 
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...