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Re: Juristische Hilfe WP Antrag
Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 20:32
von therion
Sind wir froh, dass die Anwälte so teuer sind oder Noldi

?
Re: Juristische Hilfe WP Antrag
Verfasst: Do 10. Jan 2013, 08:19
von KGR84
Also ein normaler Anwalt verlangt kein 600er für ein Schreiben, da muss es dann schon zur Verhandlung kommen.
Aber wenn es mit dem Antrag für den WP nicht so dringend ist (berruflich notwendig?) warte die 3 Monate ab.
Was für Kollektivmitgliedschaften gibt es eigentlich? Bekommt man da als Heeresangehöriger auch eine Ermäßigung?
Möchte denen eh auch mal beitreten (nicht unwesentlich wegen dem RS).
Re: Juristische Hilfe WP Antrag
Verfasst: Do 10. Jan 2013, 08:41
von buckshot
erwartet euch nicht zu viel von diesem Waffenrechtsschutz -
1. gilt zb im strafRS die Verstoßtheorie - also der Zeitpunkt des Gesetzesverstoß ist der Eintritt des Schadensfalles... - Wartezeit hin oder her: a obrend´s Häusl versichert keiner! (zu Deutsch: der bereits eingetretene Schadensfall ist stets vom Versicherungsschutz ausgeschlossen!)
2. Leistung erst ab 2. Instanz = 1. Instanz kannst selber pecken.
3. Nur weil eine Rechtschutzdeckung für Waffenrechtliche Angelegenheiten besteht, heißt das nicht, dass dann gerade für den eintretenden Schadensfall tatsächlich eine Deckung besteht (Bedingungen lesen: Ausschlüsse....)
4. wenn es zu einer Schadenshäufugkeit kommt die den Vertrag für den Versicherer uninteressant macht (ab Schadensquote größer 80-100% - je nach "Toleranz" des Versicherers...) kündigt er dem Versicherungsnehmer (Verband) den Vertrag - das wäre nicht das erste mal - und einen anderen Versicherer zu finden, der diese Risikogruppe mit bereits gekündigten Verträgen nimmt wird schwierig zumal praktisch keine Gesellschaft Waffenrecht einschließt (nur aufgrund besonderer Vereinbarungen....)
also eine Mitgliedschaft nur wegen einer (unwarscheinlichen) Versicherungsdeckung anzudenken halte ich pers. für bedenklich...
just my 0,2€
Re: AW: Juristische Hilfe WP Antrag
Verfasst: Do 10. Jan 2013, 10:44
von Noldi
Viele HSV sind Mitglieder, ebenso manche Landesjagdverbände ...
Also einfach mal den eigenen Verein fragen ob der Verein Mitglied ist. Falls ja kann man als Kollektivvertragsmitglied den Waffenrechtsschutz um ca 12€ im Jahr abschließen.
Und es ist ja wohl klar dass der "Schadensfall" frühestens 3 Monate "nach" Abschluss eintreten darf. Aber wenn man Versicherungen generell ablehnt, bitte. Aber das muss ja eh jeder selbst entscheiden ob es einem das Geld Wert ist in "best." Fällen versichert zu sein oder nicht. Dass der Versicherer auf Dauer keinen Verlust macht ist ja wohl klar, sonst würde der das Produkt ja gar nicht anbieten.
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Re: Juristische Hilfe WP Antrag
Verfasst: Do 10. Jan 2013, 10:57
von Incite
KGR84 hat geschrieben:Also ein normaler Anwalt verlangt kein 600er für ein Schreiben, da muss es dann schon zur Verhandlung kommen.
Aber wenn es mit dem Antrag für den WP nicht so dringend ist (berruflich notwendig?) warte die 3 Monate ab.
Was für Kollektivmitgliedschaften gibt es eigentlich? Bekommt man da als Heeresangehöriger auch eine Ermäßigung?
Möchte denen eh auch mal beitreten (nicht unwesentlich wegen dem RS).
Du hast ja sicher ein oder mehrere GEspräche, der muss Daten sichten, erheben, kontrollieren (wenn der Antrag Hand und Fuß hat, wäre er wahrscheinlich sofort durchgegangen).
die 3 Monate kann er nicht abwarten, da er ja gegen den Bescheid innerhalb der Frist berufen müsste und der "Schadensfall" schon eingetraten ist.
wie der Buckshot geschrieben hat, ein brennades Häusl versichert dir keiner mehr. Das hätte er vorher machen müssen.
lg
Re: AW: Juristische Hilfe WP Antrag
Verfasst: Do 10. Jan 2013, 10:58
von buckshot
Noldi hat geschrieben:
Und es ist ja wohl klar dass der "Schadensfall" frühestens 3 Monate "nach" Abschluss eintreten darf. Aber wenn man Versicherungen generell ablehnt, bitte. Aber das muss ja eh jeder selbst entscheiden ob es einem das Geld Wert ist in "best." Fällen versichert zu sein oder nicht. Dass der Versicherer auf Dauer keinen Verlust macht ist ja wohl klar, sonst würde der das Produkt ja gar nicht anbieten.
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falls damit ich gemeint sein sollte: dir und mir und manchen die mit versicherungen beruflich zu tun haben, mag das alles klar sein, aus erfahrung weiß ich aber, dass die wenigsten "konsumenten" in versicherungsangelegenheiten bewandert sind (i hob eh a fasicharung...)
ich lehne auch versicherungen nicht generell ab - aber ich kenne sie einfach recht gut

Re: Juristische Hilfe WP Antrag
Verfasst: Do 10. Jan 2013, 18:57
von KGR84
Incite hat geschrieben:
...
die 3 Monate kann er nicht abwarten, da er ja gegen den Bescheid innerhalb der Frist berufen müsste und der "Schadensfall" schon eingetraten ist.
Achso ich hab mich da irgendwo verlesen, ich dachte hier gehts um den Antrag, nicht um einen Einspruch. Dann kann er natürlich nicht warten.
Daher bin auch auch von einem kurzen Gespräch mit dem Anwalt und einen Schrieb den der Anwalt dann erstellen muss ausgegangen.
Aber dennoch erscheinen mir 600 Euro viel. Ich hatte mal bei einem VU einen Streit mit dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung und habe über meinen Rechtsschutz einen Anwalt eingeschaltet. Der Schadensbetrag hat x234 Euro ausgemacht. Der Anwalt hatte da wirklich viel zu tun und einigen Schriftverkehr sowohl mit mir als auch mit der gegnerischen Seite, konnte es aber außergerichtlich regeln. Er hat dabei meine Summe gefordert, und den Betrag auf den nächsten vollen Tausenderbetrag aufgerundet. Die Differenz zwischen der Streitsumme und den nächsten aufgerundeten Tausender hat er sich als Honorar genommen.
Das waren dann ca. 770 Euro, und da hatte er wirklich viel zu tun.
Re: Juristische Hilfe WP Antrag
Verfasst: Fr 11. Jan 2013, 10:35
von KGR84
Noldi hat geschrieben:Viele HSV sind Mitglieder, ebenso manche Landesjagdverbände ...
Habe gerade beim Verband nachgefragt.
Wegen Landesjagdverband: Es sind nur der von OÖ und Bgld Mitglieder.
Re: Juristische Hilfe WP Antrag
Verfasst: Fr 11. Jan 2013, 18:19
von Incite
KGR84 hat geschrieben:Incite hat geschrieben:
...
die 3 Monate kann er nicht abwarten, da er ja gegen den Bescheid innerhalb der Frist berufen müsste und der "Schadensfall" schon eingetraten ist.
Achso ich hab mich da irgendwo verlesen, ich dachte hier gehts um den Antrag, nicht um einen Einspruch. Dann kann er natürlich nicht warten.
Daher bin auch auch von einem kurzen Gespräch mit dem Anwalt und einen Schrieb den der Anwalt dann erstellen muss ausgegangen.
Aber dennoch erscheinen mir 600 Euro viel. Ich hatte mal bei einem VU einen Streit mit dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung und habe über meinen Rechtsschutz einen Anwalt eingeschaltet. Der Schadensbetrag hat x234 Euro ausgemacht. Der Anwalt hatte da wirklich viel zu tun und einigen Schriftverkehr sowohl mit mir als auch mit der gegnerischen Seite, konnte es aber außergerichtlich regeln. Er hat dabei meine Summe gefordert, und den Betrag auf den nächsten vollen Tausenderbetrag aufgerundet. Die Differenz zwischen der Streitsumme und den nächsten aufgerundeten Tausender hat er sich als Honorar genommen.
Das waren dann ca. 770 Euro, und da hatte er wirklich viel zu tun.
KOmmt drauf an welcher Anwalt - mir hat ein Anwalt mal gesagt: "zwischen 150 und 300 € plus Steuer/Stunde, je nach Kollege" kA ob da was dran ist
lg
Re: Juristische Hilfe WP Antrag
Verfasst: Fr 11. Jan 2013, 18:30
von therion
RATG...