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BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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kapfe
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Re: BMI erklärt Verein Bestätigungen für ungültig

Beitrag von kapfe » Do 12. Feb 2026, 14:32

plainwaviness hat geschrieben: Do 12. Feb 2026, 13:40
kapfe hat geschrieben: Do 12. Feb 2026, 08:06 Wer hat dir den diesen Blödsinn erzählt? Ich kennen keinen IPSC Schützen. der jemals einen Dopingtest hatte. Außer evtl. ein WM-Starter. Das weiß ich nicht.
Hast du die ASF Richtlinien nicht gelesen? Oder welche von IPSC Clubs, die darauf verweisen? Also mir haben „diesen Blödsinn“ die Websiten von IPSC Organisation und Clubs „erzählt“.

Das PDF von der ASF Seite lädt leider nicht, aber es wäre Punkt 20.6 Dopingvergehen.

Auf der ASF Seite (https://www.asf-shooting.at/aktuelles-i ... liedskarte)
sehe ich noch:
Zusätzlich müssen im persönlichen Benutzerbereich der ASF-Homepage, welche die elektronische ASF-Mitgliedskarte darstellt, folgende Richtlinien von jedem ASF-Mitglied gelesen und akzeptiert werden:
  • Anti-Doping Maßnahmen
Also falls du ASF-Mitglied bist, hättest du das lesen sollen.

Wobei ich mir sicher bin, dass ich weitere PDFs gesehen habe, wo es nur um Dopingvergehen bei IPSC Clubs geht und deren Kontrollen.

Falls wir international gehen wollen: https://www.ipsc.org/anti-doping/
Ist der ASF bzw. IPSC Austria kein Teil davon?

Aber du sagst mir nun quasi, dass es ewig lange PDFs gegen Doping gibt und sie extra Organisationen gegen Doping haben, aber das ist wohl alles nur eine Farce? Weil laut Text gilt das für jedes Mitglied und es stand, so weit ich weiß, nicht drinnen, dass neue Mitglieder ausgenommen sind oder es nur für die besten Sportschützen gilt. Da wurden regelmäßige und unangekündigte Kontrollen erwähnt. Es gibt auch eine Liste, welche Medikamente verboten sind für Mitglieder, weil die als Doping zählen.

Aber in der Praxis wird niemand kontrolliert?

Edit: Ich habe das PDF endlich runterladen können. Das ist definitiv nur die Kurzversion.
20.6 Dopingvergehen
20.6.1 Dopingvergehen werden nach dem Anti-Doping Bundesgesetz, den Bestimmungen der Österreichischen Bundessportorganisation bzw. den internationalen Schiesssportorganisationen geahndet, wobei strengeren Regelungen der Vorrang zukommt. Die Disziplinarhoheit hinsichtlich der Ahndung von Anti-Doping Verletzungen obliegt den im Anti-Doping Bundesgesetz vorgesehenen Kommissionen. Ausführliche Regelungen befinden sich in der österreichischen Sportordnung des ASF
20.6.2 Uber die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen auf Grund des Verdachts von Verstößen gegen Anti-Doping-Regelungen sowie über das Vorliegen von Verstößen gegen Anti-Doping-Regelungen, die zu einer Disziplinarstrafe führen können, entscheidet im Auftrag des ASF die gemäß § 4 a ADBG 2007 eingerichtete unabhängige Österreichische Anti-Doping Rechtskommission unter Zugrundelegung der geltenden Anti-Doping-Regelungen des zuständigen internationalen Sportfachverbandes im Sinne des § 15 ADBG. Die Entscheidungen der unabhängigen Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission können bei der Unabhängigen Schiedskommission ( § 4b ADBG) angefochten werden, wobei die Regelungen gemäß § 17 ADBG zur Anwendung kommen.
20.6.3 Ein Disziplinarfall liegt auch vor, wer den Aufforderungen der unabhängigen ÖADR und der Unabhängigen Schiedskommission nicht Folge leistet und am Verfahren nicht ordnungsgemäß mitwirkt.
Hier in den Statuten steht nichts konkretes, aber es wird auf mehrere Gesetze & Regelungen verwiesen. Irgendwann wird man zum PDF mit den verbotenen Medikamenten kommen, die als Doping zählen.

Quelle: https://www.asf-shooting.at/media/doc/6 ... 2.2024.pdf (kann mehrere Versuche brauchen, die Website dürfte überlastet sein, aber sind die ASF Statuten)

Reicht das als Beweis? Weil ich will nicht den ganzen Gesetzen folgen, die mich sowieso nicht betreffen um sie hier zitieren zu können.

Ich schließe nicht aus, dass es IPSC Clubs in Österreich gibt, die nicht Teil vom ASF sind und das daher nicht gelesen haben. Aber falls sie Teil vom internationalen IPSC Verband/Organisation (ipsc.org) sind, würde das gelten, was noch länger ist.
Solche Antidoping Statuten, wird es sicher in jedem Sportdachverband geben. Sei es Fußball, Tennis, Schi, usw.
Sonst würde es wahrscheinlich als Sportdachverband, keine einzige Bundesförderung usw. geben.
Aber dort wird sicher im Amateurbereich, genau so oft getestet, wie bei nationalen IPSC Bewerben.
Kannst dir selber denken, wie oft.

Zu deiner Frage von weiter vorne:
"Scheinbar werden Mitglieder von IPSC Vereinen regelmäßig und spontan auf Doping kontrolliert? Seid ihr Extremsportler oder macht ihr das als Hobby?"
Glaubst du das wirklich selber, das bei einem IPSC Match, oder noch besser beim IPSC Training, ein NADA Kontrolleur auftaucht?

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Re: BMI erklärt Verein Bestätigungen für ungültig

Beitrag von rider650 » Do 12. Feb 2026, 15:11

AUG-andy hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 17:17 Wie wäre es die Regularien der diversen Sportarten an die "neue" Situation anzupassen anstatt auf den Nachwuchs zu verzichten?
Wenn es keine großen Magazine mehr gibt, dann ist es fast fahrlässig nicht darauf zu reagieren.
Genau meine Meinung. Sie hätten damals ebenso der EU-Richtlinie entsprochen, wenn sie Besitz und Erwerb von gr. Mags an die Bedingungen des §21 (2) 'Ausübung des Schießsports' geknüpft hätten. Aber man hat die Latte höher gelegt. Also wäre es Aufgabe der Vereine, sie wieder runterzusetzen, soweit möglich, und nicht, da mitzuspielen und den Magazinbesitz der Elite der Altbesitzer und 'Supersportler' vorzubehalten.

Wenn der Markt kleiner wird ist das für alle von Nachteil, weil alles teurer und schwerer erhältlich wird. Schaut nach Deutschland, wo nur noch eine Handvoll Leute gr. Mags kaufen darf (die IPSCler mit den Auslandseinsätzen). Die müssen ins Ausland zum Kauf, weil sie im Inland niemand mehr verkauft, weil es keinen Markt mehr dafür gibt.

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Re: BMI erklärt Verein Bestätigungen für ungültig

Beitrag von AUG-andy » Do 12. Feb 2026, 15:43

rider650 hat geschrieben: Do 12. Feb 2026, 15:11
AUG-andy hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 17:17 Wie wäre es die Regularien der diversen Sportarten an die "neue" Situation anzupassen anstatt auf den Nachwuchs zu verzichten?
Wenn es keine großen Magazine mehr gibt, dann ist es fast fahrlässig nicht darauf zu reagieren.
Genau meine Meinung. Sie hätten damals ebenso der EU-Richtlinie entsprochen, wenn sie Besitz und Erwerb von gr. Mags an die Bedingungen des §21 (2) 'Ausübung des Schießsports' geknüpft hätten. Aber man hat die Latte höher gelegt. Also wäre es Aufgabe der Vereine, sie wieder runterzusetzen, soweit möglich, und nicht, da mitzuspielen und den Magazinbesitz der Elite der Altbesitzer und 'Supersportler' vorzubehalten.

Wenn der Markt kleiner wird ist das für alle von Nachteil, weil alles teurer und schwerer erhältlich wird. Schaut nach Deutschland, wo nur noch eine Handvoll Leute gr. Mags kaufen darf (die IPSCler mit den Auslandseinsätzen). Die müssen ins Ausland zum Kauf, weil sie im Inland niemand mehr verkauft, weil es keinen Markt mehr dafür gibt.
In den meisten Vereinen sitzen alteingesessene uralte Funktionäre ohne Hausverstand. Sich flexibel der neuen Gegebenheiten anzupassen passt nicht in deren Weltbild. Sie werden es erst realisieren wenn die Starterzahlen deutlich weniger werden.
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Re: BMI erklärt Verein Bestätigungen für ungültig

Beitrag von FdH22 » Fr 13. Feb 2026, 00:10

AUG-andy hat geschrieben: Do 12. Feb 2026, 15:43

In den meisten Vereinen sitzen alteingesessene uralte Funktionäre ohne Hausverstand. Sich flexibel der neuen Gegebenheiten anzupassen passt nicht in deren Weltbild. Sie werden es erst realisieren wenn die Starterzahlen deutlich weniger werden.
Das ist leider ein Übel, das aber nicht nur vom Lebensalter abhängt. Das scheint sich von Generation zu Generation fortzupflanzen. Es bewahrheitet sich der Spruch: Derr LWB ist des LWB´s grösster Feind. :mrgreen:

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Re: BMI erklärt Verein Bestätigungen für ungültig

Beitrag von balahu » Fr 13. Feb 2026, 12:51

Nach kurzer Netzsuche findet man folgendes:

Begonnen hat der Zirkus wohl damit, dass jemand versucht hat eine Ausnahmegenehmigung für eine Pump-Gun zu bekommen.

Begründet unter anderem mit:
Der Mitbeteiligte betreibe seit vielen Jahren den Schießsport und nehme auch regelmäßig an verschiedenen nationalen und internationalen Bewerben teil, sowohl mit Faustfeuerwaffen als auch mit Langwaffen (jeweils auch in verschiedenen Kalibern). Bereits im Jahr 1997 sei der Mitbeteiligte in einen näher genannten Sportschützenverein eingetreten. Er sei überdies seit 2001 Mitglied der „IPSC Region Österreich, österreichische Vereinigung für praktisches Schießen“. Weiters bestehe eine Mitgliedschaft beim Landesschützenverband für NÖ.

Da der ÖSB keine derartigen Bestätigungen ausstellen darf und vom I.S.B. keine Rede ist hat der Antragsteller es wohl mit einer Bestätigung der IPSC-Austria versucht.

Hier der Link zum kompletten Gerichtsurteil:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0251217L00

Als Ergebniss wurde vom VwgH folgender neuer Rechtsatz gesatz, der nun in Zukunft bei ähnlichen Pump-Gun Anträgen zur Ablehnung verwendet werden kann:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0251217L03

So wie das für unbeteiligte Dritte aussieht hat im Verfahren Ra 2024/03/0036 möglicherweise jemand versucht mit einer Bestätigung der IPSC-Austria eine Ausnahmegenehmigung für eine Pump-Gun zu erlangen, und der VwgH hat ihn oder sie abblitzen lassen.
Daraufhin hat ASF / IPSC-Austria sich mutmasslich ans BMI gewendet um (laut Screenshot) "ihr Anliegen" (nämlich, dass der I.S.B. mit seinen Anträgen für Pump-Gun Ausnahmegenehmigungen für seine Mitglieder immer wieder mal erfolgreich ist und sie selber nicht) in ihrem Sinn zu erledigen. Der ÖSB hat sich dem offenbar angeschlossen.

So ist es offenbar zum oben bereits verlinkten neuen BMI Runderlass gekommen, dass der I.S.B. mutmasslich generell nicht berechtigt sein soll Bestätigungen gem. §17/1 auszustellen (nicht für Vorderschaft Repetierflinten).

Der § 11b Z4 des Waffengesetzes fordert für die Ausstellung von solchen Sportschützen Bestätigungen:
(4)Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.

Eine "anerkannte Disziplin des Schießsports" ist eine Disziplin, die in der österreichischen Sportordnung verankert ist.

Nachstehend die Sportordnung des ASF mit Ihren Disziplinen, bei dem die IPSC Austria Mitglied ist:
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... WEa9zeEi7a

Olympisch Skeet - SK
Olympisch Trap – OT
Parcours – PC
Compak Sporting – CPS
Universal Trap – UT
Kombination – CGS
ASF Skeet – ASK
ASF Universal Trap – AUT
ASF Automatic Trap – AAT
ASF Büchsenbewerbe – ABB
Nachwuchsmeisterschaft Trap – NTR
Nachwuchsmeisterschaft Skeet - NSK
Parcours – PC
Compak Sporting – CPS
Universal Trap – UT
ASF Skeet - ASK
ASF Universal Trap – AUT
ASF Automatic Trap – AAT
Kombination - CGS
ASF Büchsenbewerbe – ABB

"IPSC" ist laut Sportordnung keine gesatzte Disziplin des ASF.
Nähere Auskünfte dazu sollte die "Sport Austria" geben können.

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Re: BMI erklärt Verein Bestätigungen für ungültig

Beitrag von Wilhelmshoehe » Fr 13. Feb 2026, 13:19

Sieht so aus als wären da Amateure am Werk gewesen.

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Re: BMI erklärt Verein Bestätigungen für ungültig

Beitrag von Styrax » Fr 13. Feb 2026, 16:41

I.S.B Aktuelles 13.02.26 hat geschrieben:
Werte Mitglieder,
wir hatten heute einen Termin im Innenministerium, um die aktuelle Situation rund um die Bestätigungen für große Magazine abzuklären.

Der ÖSB (Österreichische Schützenbund) hat in den vergangenen Tagen eine E-Mail versenden lassen, wo er selbst angibt „in den letzten Monaten“ gemeinsam mit dem ASF (Austria Sportschützen Fachverband) beim „zuständigen Minister“ gegen den I.S.B Opposition zu betreiben.
Ziel dieses Vorgehens war es, dass der I.S.B keine Bestätigungen mehr für die großen Magazine ausstellen darf.
Es wird in der Aussendung des ÖSB überdies ein Schreiben der Sport Austria BSO (wo ÖSB und ASF Mitglied sind) erwähnt, worin die Sport Austria die Meinung vertritt, dass Verbände nur dann als anerkannt gelten, wenn sie Mitglied bei ihr selbst sind, oder wenn ein Verband vom Olympischen Komitee anerkannt ist.
Damit ist jede Disziplin, welche nicht olympisch ist, von vorne herein ausgenommen. Eine Anerkennung durch die genannten Organisationen für nicht-olympische Sportarten, wie zB Schießsport, ist nicht möglich.
Das Schreiben der Sport Austria fokussiert sich jedoch ausschließlich auf die „Anerkennung“ von Verbänden. Eine solche Anerkennung ist jedoch im WaffG nicht gefordert, sondern lediglich für das Bundessportförderungsgesetz notwendig. (Der I.S.B hat niemals um eine Förderung angesucht.)
Das Schreiben der Sport Austria ist somit inhaltlich zwar richtig, hat allerdings keinen Bezug zum WaffG und ist deshalb für große Magazine nicht relevant.

Am 13.01.2026 hat das Innenministerium (BMI) eine Rechtsmeinung ausgesendet, dass das BMI nicht für eine Anerkennung eines Sportschützenverbandes zuständig sei, sondern dass jede Waffenbehörde im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zu prüfen und zu würdigen hat, ob eine vom I.S.B ausgestellte Bestätigung unter die Bestimmung des § 11b Abs. 4 Waffengesetz fällt. (Damit sind nur die großen Magazine gemeint und keine anderen Bestätigungen.)
Es hat bezüglich Sportschützen keine Änderungen im neuen Gesetz gegeben.
Somit kann nach wie vor jede österreichische Behörde die Bestätigungen des I.S.B für große Magazine anerkennen.

Erwähnenswert ist noch, dass das BMI im Jahr 2022 in einem Verfahren der Meinung war, dass der I.S.B alle gesetzlichen Vorgaben für die Bestätigungen für große Magazine erfüllt, und das auch schriftlich bestätigt hat.
In der Aussendung des ÖSB, welcher uns anscheinend als Konkurrenz betrachtet, wird der Fall so dargestellt, dass nur mehr Bestätigungen des ÖSB und des ASF gültig sind. Dies ist nicht richtig.

Wir hatten heute wegen dieser Angelegenheit eine Besprechung mit den zuständigen Vertretern des BMI. Dabei sind folgende Punkte klar hervorgekommen:
- Das Schreiben des BMI ist ausschließlich eine Rechtsmeinung des BMI und NICHT verbindlich für die Waffenbehörden.
- Es gibt nach Ansicht des BMI KEINEN Verband in Österreich, der die Voraussetzungen des § 11b Abs 4 WaffG ohne vorherige Prüfung der Behörde erfüllt. Waffenbehörden haben auch Bestätigungen des ÖSB und des ASF dahingehend zu prüfen, ob diese die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
- Die Behörden können die Bestätigungen des I.S.B für große Magazine weiterhin anerkennen, wenn sie im Zuge des Verfahrens zu dem Ergebnis kommen, dass § 11b Abs 4 WaffG erfüllt ist.

Weiteres Vorgehen:
Wir arbeiten daran, die Verbandseigenschaft des I.S.B gutachterlich feststellen zu lassen. Dieses Gutachten ist dann ein gewichtiges Argument bei jeder Behörde.
Bis dahin sind die Waffenbehörden jedenfalls dazu angehalten, die Verbandseigenschaft des I.S.B selbständig festzustellen. Die Rechtsmeinung des BMI ist nicht verbindlich!

Persönliche Worte des Vorstands zu der Situation:
Wir haben seit unserer Gründung darauf hingewiesen, uns nicht als Konkurrenz zu anderen Verbänden zu verstehen. Im I.S.B haben wir eigene Disziplinen, wir bieten keine Schießsportart eines anderen Verbandes an.
Für uns zählt das Miteinander, die internationale Verbindung und der Austausch unter den Sportschützen und anderer legalen Waffenbesitzer.
Wir wollen auch keinen Schützen vorschreiben, welche Disziplinen für ihn gut sind oder nicht. Das hat jeder Schütze für sich selbst zu entscheiden.
Je nach individuellem Interesse kann sich ein Sportschütze den für ihn passenden Verein/Verband aussuchen.
Jeder Konkurrenzkampf schwächt die ohnehin sehr kleine Community der Sportschützen, wir hätten deshalb gehofft, dass auch bei anderen Verbänden die Vernunft größer ist als das Ego.

Euer Vorstand des I.S.B
"Damit das Böse Erfolg hat, braucht es nur eine handvoll guter Menschen. Denn die schaffen mit lauter guten Absichten eine furchtbare Katastrophe."

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Re: BMI erklärt Verein Bestätigungen für ungültig

Beitrag von the_kole » Sa 14. Feb 2026, 11:32

31       4.3. Entgegen der Ansicht des Mitbeteiligten ist es auch nicht - aus gleichheitsrechtlichen Erwägungen - verfassungsrechtlich geboten, einem Sportschützen eine Ausnahmebewilligung nach § 17 Abs. 3 erster Satz WaffG hinsichtlich einer Vorderschaftrepetierflinte iSd § 17 Abs. 1 Z 4 WaffG zu erteilen, weil - so der Mitbeteiligte - solche Waffen weniger gefährlich wären als halbautomatische Büchsen iSd § 17 Abs. 1 Z 8 WaffG (für welche Sportschützen ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 17 Abs. 3 zweiter und dritter Satz WaffG eingeräumt ist). Darüber hinaus argumentiert der Mitbeteiligte in der Revisionsbeantwortung, dass vergleichbare halbautomatische Flinten, welche als Waffen der Kategorie B gelten, gefährlicher seien als Vorderschaftrepetierflinten, und dass weder andere Repetierflinten noch Vorderschaftrepetierbüchsen verboten seien. Das Verbot der Vorderschaftrepetierflinten in Österreich gehe auf eine unsachliche Anlassgesetzgebung auf Grund eines spektakulären Kriminalfalles in den 1980er-Jahren zurück.
32       Nach den Gesetzesmaterialien zur 2. Waffengesetznovelle 1994 (ErläutRV 13 BlgNR und AB 50 BlgNR 19. GP) lag der Grund für das Verbot von Vorderschaftrepetierflinten darin, dass damals, insbesondere bei emotionell bestimmten Gewalttätern, ein deutlicher Hang bestanden habe, sich solche Waffen für die Begehung von Tötungsdelikten innerhalb der nächsten persönlichen Umgebung zu beschaffen. Die als „Pumpguns“ bekannten Schrotgewehre würden sich auf Grund ihrer Funktions- und Wirkungsweise besonders für Gewalttaten eignen.
33       Vor diesem Hintergrund hegt der Verwaltungsgerichtshof weder verfassungsrechtliche Bedenken an der Einordnung von Vorderschaftrepetierflinten unter die verbotenen Waffen der Kategorie A, noch daran, Ausnahmebewilligungen für solche Waffen restriktiver als für solche nach § 17 Abs. 1 Z 7 und 8 WaffG zu regeln.
Also wer so etwas glaubt, glaubt auch noch ans Christkind. Anscheinend haben manche Berufsgruppen ihren Hausverstand dem Billa verkauft...

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Re: BMI erklärt Verein Bestätigungen für ungültig

Beitrag von rand00m » Sa 14. Feb 2026, 13:30

mag den ÖSB Newsletter wer posten?

Der ÖSB (Österreichische Schützenbund) hat in den vergangenen Tagen eine E-Mail versenden lassen, wo er selbst angibt „in den letzten Monaten“ gemeinsam mit dem ASF (Austria Sportschützen Fachverband) beim „zuständigen Minister“ gegen den I.S.B Opposition zu betreiben.

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Re: BMI erklärt Verein Bestätigungen für ungültig

Beitrag von AUG-andy » Sa 14. Feb 2026, 16:34

rand00m hat geschrieben: Sa 14. Feb 2026, 13:30 mag den ÖSB Newsletter wer posten?

Der ÖSB (Österreichische Schützenbund) hat in den vergangenen Tagen eine E-Mail versenden lassen, wo er selbst angibt „in den letzten Monaten“ gemeinsam mit dem ASF (Austria Sportschützen Fachverband) beim „zuständigen Minister“ gegen den I.S.B Opposition zu betreiben.
Einfach Zeit nehmen und den Thread durchlesen. :whistle:
Ist bereits gepostet worden.
Seite 2
Lesen kannst du?
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Re: BMI erklärt Verein Bestätigungen für ungültig

Beitrag von rand00m » Sa 14. Feb 2026, 16:58

AUG-andy hat geschrieben: Sa 14. Feb 2026, 16:34
Einfach Zeit nehmen und den Thread durchlesen. :whistle:
Ist bereits gepostet worden.
Seite 2
Lesen kannst du?
Da ist auf Seite 2 ein e-Mail Bild von Sport Austria von dir gepostet. Sport Austria antwortet an ASF.

Und nun sag mir bitte auf welcher Seite das von mir gefragte e-mail vom ÖSB steht.

Vielelicht hast dich ja nur bei den Seiten verzählt. :whistle: Mit den Fingern rechnen/zählen kannst ja?

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Re: BMI erklärt Verein Bestätigungen für ungültig

Beitrag von plainwaviness » Sa 14. Feb 2026, 19:54

rand00m hat geschrieben: Sa 14. Feb 2026, 16:58 Da ist auf Seite 2 ein e-Mail Bild von Sport Austria von dir gepostet. Sport Austria antwortet an ASF.

Und nun sag mir bitte auf welcher Seite das von mir gefragte e-mail vom ÖSB steht.

Vielelicht hast dich ja nur bei den Seiten verzählt. :whistle: Mit den Fingern rechnen/zählen kannst ja?
Ich vermute AUG-andy hat auf das Schreiben (PDF) auf Seite 2 verwiesen, weil das Teil vom ÖSB E-Mail Newsletter ist.

Ich finde jedoch den Umgangston von beiden Selten nicht besonders konstruktiv, da es sich scheinbar um ein Missverständnis handelt.
Es wird in der Aussendung des ÖSB überdies ein Schreiben der Sport Austria BSO (wo ÖSB und ASF Mitglied sind) erwähnt, worin die Sport Austria die Meinung vertritt, dass Verbände nur dann als anerkannt gelten, wenn sie Mitglied bei ihr selbst sind, oder wenn ein Verband vom Olympischen Komitee anerkannt ist.
Das dürfte das PDF auf Seite 2 sein, das AUG-andy bereits am Mittwoch hier dankenswerterweise veröffentlicht hat.
Der ÖSB (Österreichische Schützenbund) hat in den vergangenen Tagen eine E-Mail versenden lassen, wo er selbst angibt „in den letzten Monaten“ gemeinsam mit dem ASF (Austria Sportschützen Fachverband) beim „zuständigen Minister“ gegen den I.S.B Opposition zu betreiben.
rand00m ging es aber um die ganze E-Mail (Newsletter) vom ÖSB und nicht nur das PDF (Schreiben), welches von AUG-andy veröffentlicht wurde und Teil vom ÖSB Newsletter war.

Verstehe ich das richtig?

Ich selber konnte auf der Website vom ÖSB keine archivierten Newsletter finden. Da gäbe es meiner Meinung nach etwas Verbesserungspotential auf der ÖSB Website.
Gefühlt hätte man das Geld für die Klage besser investieren können.

Also den E-Mail Newsletter müsste wohl ein ÖSB Mitglied hier veröffentlichten.

Edit: rand00m hat wohl als erster das Wort Newsletter verwendet. Aus dem Zitat erkennt man nicht, wie viele Empfänger die E-Mail bekamen.
Zuletzt geändert von plainwaviness am Sa 14. Feb 2026, 20:52, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: BMI erklärt Verein Bestätigungen für ungültig

Beitrag von milu » Sa 14. Feb 2026, 20:30

ich habe weder als ösb mitglied noch als vereinsvertreter einen newsletter vom ösb gesehen bzw bekommen.
"Fatal ist mir das Lumpenpack,
das, um die Herzen zu rühren,
den Patriotismus trägt zur Schau,
mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine

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Re: BMI erklärt Verein Bestätigungen für ungültig

Beitrag von plainwaviness » Sa 14. Feb 2026, 20:50

milu hat geschrieben: Sa 14. Feb 2026, 20:30 ich habe weder als ösb mitglied noch als vereinsvertreter einen newsletter vom ösb gesehen bzw bekommen.
Komisch. Danke für das Nachschauen!

Genau genommen steht im originalen Zitat vom I.S.B. nichts von einem Newsletter, sondern nur, dass der ÖSB „eine E-Mail versenden lassen“ hat.

rand00m hat wohl in der Tat als einziger einen Newsletter erwähnt und der I.S.B. verwendet das Wort selber auch nicht, auch wenn die Schreibweise an mehrere Empfänger, wie bei einem Newsletter, erinnert. Jedoch könnte die E-Mail auch nur an wenige Empfänger (ein einzelner Empfänger wäre wohl auch möglich?) abgeschickt worden sein.

rand00m, du könntest direkt eine E-Mail an den I.S.B. schicken mit der Bitte um Klarifikation. Vielleicht sagen sie direkt, welche Empfänger gemeint sind.

Rant: Warum kann ich beim Klick auf „Vorschau“ trotz „Angemeldet bleiben“ spontan abgemeldet werden und nach der erneuten Anmeldung ist der Text futsch?

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Re: BMI erklärt Verein Bestätigungen für ungültig

Beitrag von rand00m » So 15. Feb 2026, 10:14

milu hat geschrieben: Sa 14. Feb 2026, 20:30 ich habe weder als ösb mitglied noch als vereinsvertreter einen newsletter vom ösb gesehen bzw bekommen.
Danke!
plainwaviness hat geschrieben: Sa 14. Feb 2026, 19:54 Ich finde jedoch den Umgangston von beiden Selten nicht besonders konstruktiv
der Umgangston as usual, nicht anders als sonst: dein user ist ja eh schon 6-7 jahre hier registriert. Das sollte dir ja schon aufgefallen sein.
a propos konstruktiv: Doping ?!


plainwaviness hat geschrieben: Sa 14. Feb 2026, 20:50 Genau genommen steht im originalen Zitat vom I.S.B. nichts von einem Newsletter, sondern nur, dass der ÖSB „eine E-Mail versenden lassen“ hat.

rand00m hat wohl in der Tat als einziger einen Newsletter erwähnt
Entschuldige die Ungenauigkeit.
Ich würde gerne die ursprüngliche "Informations-Nachricht" lesen.
ÖSB hat (gemeinsam? mit ASF?) an "unbekannt?" eine Nachricht verschickt, wo wohl die Sport-Austria Meinung verbreitet wurde. Also diese Nachricht wo ASF und ÖSB gemeinsam auftreten, würd ich gern lesen. Wenn es diese denn so gibt. Es wird jedenfalls auf diese Nachricht referzenziert.

plainwaviness hat geschrieben: Sa 14. Feb 2026, 20:50 rand00m, du könntest direkt eine E-Mail an den I.S.B. schicken mit der Bitte um Klarifikation. Vielleicht sagen sie direkt, welche Empfänger gemeint sind.
Hmm, nö, ich glaub ich bleib hier und frag obs jemand posten möchte der das Mail hat. Ich vermute da hab ich mehr Chancen als beim Salzamt.
Fakt ist dass der Mailverkehr zwischen Anwälten und Beteiligte eh schon den meisten bekannt ist.
Das ist auch so ein Mail-Verkehr auf den referzenziert wird im Thread.

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