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Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von gewo » Do 30. Apr 2026, 12:07

Master-chief1000 hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:47 Wie genau kann ich dann z.b. ein B Teil bei der Behörde eintragen lassen das ich selbst gefertigt habe und das deswegen auch keine Herstellernummer hat?
Du konntest bis 27.04.2026 Teile beschriften.
Am besten mit den Erfordernissen laut SchK, siehe anderes Posting.
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von mänsn » Do 30. Apr 2026, 12:31

Betrifft die Beschriftung/Markierung auch alte komplette Gewehre ? Hab einen ziemlich schönen Schwedenmauser von 1940 zuhause. Der ist zwar nicht wirklich viel Wert, aber wenn ich beispielsweise den zerlegen muss damit ich alle Teile beschriften kann, ist er gar nichts mehr wert. Oder betrifft das nur zusätzliche Einzelteile ?
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von gewo » Do 30. Apr 2026, 12:34

mänsn hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 12:31 Betrifft die Beschriftung/Markierung auch alte komplette Gewehre ? Hab einen ziemlich schönen Schwedenmauser von 1940 zuhause. Der ist zwar nicht wirklich viel Wert, aber wenn ich beispielsweise den zerlegen muss damit ich alle Teile beschriften kann, ist er gar nichts mehr wert. Oder betrifft das nur zusätzliche Einzelteile ?
Aus dzt. Sicht betrifft das nur einzelne wesentliche Teile wenn sie von der Waffe getrennt werden.

So lange kein wesentlicher teil getrennt wird ist das SchK - nach meinem Verstaendnis - erfüllt wenn
- entweder auf einem wesentlichen Teil alle nötigen Beschriftungen vorhanden sind, oder
- auf allen wesentlichen Teilen in Summe die nötigen Beschriftungen vorliegen
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von rider650 » Do 30. Apr 2026, 12:51

Master-chief1000 hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:47 Wie genau kann ich dann z.b. ein B Teil bei der Behörde eintragen lassen das ich selbst gefertigt habe und das deswegen auch keine Herstellernummer hat?
Du schreibst 'Seriennr: nicht vorhanden'. Sie schreiben dann '0000' im ZWR.

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von gewo » Do 30. Apr 2026, 12:56

rider650 hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 12:51
Master-chief1000 hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:47 Wie genau kann ich dann z.b. ein B Teil bei der Behörde eintragen lassen das ich selbst gefertigt habe und das deswegen auch keine Herstellernummer hat?
Du schreibst 'Seriennr: nicht vorhanden'. Sie schreiben dann '0000' im ZWR.
Laut SchK muessen Waffenteile Herstellernummern haben.
Die "0000" Gschicht hat also mittelfristig mal ein Ende.

Ob das auch für Magazine gilt bleibt die Frage ...
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Promo » Do 30. Apr 2026, 12:58

gewo hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:39
Bonfire hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:00 Das bedeutet meinen bisher besessenen Hera Lower muss ich jetzt wie genau nachträglich registrieren?
Email an die Waffenbehörde?
Beim Waffenhändler?
Meines Erachtens nach kommt das darauf an wofür Du diesen Lower verwendest.
Wenn Du ihn für einen der vielen AR-15 Geradezugrepetierer zu verwenden vorhast, die es am Markt gibt, dann ist das ein Gehäuse Kat C, dann Registrierung beim Händler.
Wenn Du ihn für einen Halbautomaten zu verwenden vorhast, dann ist das ein Gehäuse Kat A oder B, dann Registrierung bei der Waffenbehörde.
Ob das jetzt irgendwelche Auswirkungen hat, dass das Teil sowohl für Kat A Verschlüsse als auch für Kat B Verschlüsse passt, das weiss ich nicht, die Richtlinenbroschüre des BMI gibt dazu nichts her.
Nach meinem Dafürhalten ist die Wesensfrage zu stellen - wofür wurde er produziert. Danach richtet sich auch die Kategorisierung. Wenn er ein HA Lower ist der als HA gebaut wurde, dann ändert die zufällige Kompatibilität mit einem Geradezugrepetierer nichts an der Kat.B Eigenschaft.
Gegenbeispiel: nur weil du mit einem MG42 Lauf einen Repetierer gebaut hast, ist es dennoch keine Kat.C.
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Promo » Do 30. Apr 2026, 13:00

Master-chief1000 hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:47 Wie genau kann ich dann z.b. ein B Teil bei der Behörde eintragen lassen das ich selbst gefertigt habe und das deswegen auch keine Herstellernummer hat?
Welches Kat.B Teil ist es denn, das du selbst gefertigt hast? Lauf hätte ja bislang schon im ZWR sein müssen ..

Egal, nehmen wir mal an du hast einen Lower selbst gebaut: dann eine Anzeige an die Behörde. Gemäß SchKG hättest du auch in den vergangenen paar Jahren bereits deinen Namen, den Herstellungsort und den Herstellungszeitpunkt drauf schreiben müssen. Plus eine Seriennummer. Mach es halt jetzt noch (und wenn du 00001 als Seriennummer vergibst, weil es deine "erste Waffe ist", spielt das auch keine Rolle).
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von -wolf- » Do 30. Apr 2026, 13:47

Na sauber... Ich habe hier noch einen AR-Lower in 9mm liegen, bei dem mir jetzt erst aufgefallen ist, dass der weder Hersteller noch Seriennummer trägt. D.h. ich darf mir jetzt einen Büchser suchen, der mir irgendwelche Fantasieinfos drauf lasert vor der Meldung?
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Promo » Do 30. Apr 2026, 14:03

Fantasieangaben dürfen nicht angebracht werden, das könnte man als Fälschung werten.
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von -wolf- » Do 30. Apr 2026, 14:06

Was soll ich denn dann drauf lasern lassen? Der Lower hat außer den Markierung für die Sicherung keinerlei sonstigen Angaben angebracht.
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von bino71 » Do 30. Apr 2026, 14:46

Bonfire hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:05
bino71 hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:02 Mail an die Behörde (bei mir BH Baden) hat ausgereicht.
Und belegt dann einen der Zubehörplätze?
Korrekt.

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Bonfire » Do 30. Apr 2026, 15:04

gewo hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:39
Bonfire hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:00 Das bedeutet meinen bisher besessenen Hera Lower muss ich jetzt wie genau nachträglich registrieren?
Email an die Waffenbehörde?
Beim Waffenhändler?
Meines Erachtens nach kommt das darauf an wofür Du diesen Lower verwendest.
Wenn Du ihn für einen der vielen AR-15 Geradezugrepetierer zu verwenden vorhast, die es am Markt gibt, dann ist das ein Gehäuse Kat C, dann Registrierung beim Händler.
Wenn Du ihn für einen Halbautomaten zu verwenden vorhast, dann ist das ein Gehäuse Kat A oder B, dann Registrierung beim Händler.
Ob das jetzt irgendwelche Auswirkungen hat, dass das Teil sowohl für Kat A Verschlüsse als auch für Kat B Verschlüsse passt, das weiss ich nicht, die Richtlinenbroschüre des BMI gibt dazu nichts her.
Stimmt das so wie du geschrieben hast?
Wäre das dann nicht richtigerweise so:
C -> Registrierung beim Händler.
A oder B -> dann Registrierung bei der Waffenbehörde

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von gewo » Do 30. Apr 2026, 15:39

Bonfire hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 15:04
gewo hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:39
Bonfire hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 11:00 Das bedeutet meinen bisher besessenen Hera Lower muss ich jetzt wie genau nachträglich registrieren?
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Stimmt das so wie du geschrieben hast?
Wäre das dann nicht richtigerweise so:
C -> Registrierung beim Händler.
A oder B -> dann Registrierung bei der Waffenbehörde
danke für den hinweis
habe ich im originalposting und in zitaten des textes berichtigt
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von gewo » Do 30. Apr 2026, 15:42

Promo hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 12:58 Nach meinem Dafürhalten ist die Wesensfrage zu stellen - wofür wurde er produziert. Danach richtet sich auch die Kategorisierung. Wenn er ein HA Lower ist der als HA gebaut wurde, dann ändert die zufällige Kompatibilität mit einem Geradezugrepetierer nichts an der Kat.B Eigenschaft.
Wesensfrage schön und gut, aber:
Die Lower für Kat B und die Lower für Kat C haben zb bei Schmeisser, Hera und Interordnance die selben Artikelnummern und den selben Herstellungsnummern Bereich.

Wenn a Kunde zu mir kommt, legt mir so einen auf den Tisch und will ihn als Kat C im ZWR erfasst haben, wie soll ich wissen ob das statthaft ist oder nicht?
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von gewo » Do 30. Apr 2026, 15:45

-wolf- hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 14:06 Was soll ich denn dann drauf lasern lassen? Der Lower hat außer den Markierung für die Sicherung keinerlei sonstigen Angaben angebracht.
Siehe SchK:

- Herstellernamen
- Herstellungsort
- Herstellungszeitpunkt
- Seriennummer

Anbringen lassen darfst Du nur das was Du weisst.
Seriennummern vergeben wird aber jedenfalls zulässig sein denk ich mal.

Im Zweifelsfall bei der Behörde anfragen.
In den Fällen die mir bekannt sind wurde den Antragstellern immer aufgetragen auf deren Kosten einen allgemein gerichtlich beeideten Sachverständigen mit einem Gutachten über das Teil zu beauftragen um feststellen zu lassen welche Daten zutreffen.
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