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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 24. Jun 2025, 11:20
von yoda
Am Besten wäre die ganze Waffenszene samt Händler beraten sich hier überhaupt nicht einzubringen, umso größer ist die Chance dass massive Fehler gemacht werden mit denen man die Dinge im Nachgang, nämlich mit vollkommen absurdem Aufwand für die Verwaltung, über die Höchstgerichte kippen kann.

Was mich massiv amüsiert ist, wie sich selbst die Waffenbesitzer samt einiger Händler darüber echauffieren, dass jemand der untauglich ist, Waffen haben konnte. Offensichtlich ist in Zukunft z.B. den Rollstuhlfahrern und den Hörbehinderten das Sportschießen mit großer Zustimmung der eigenen "Sportsfreunde" untersagt. Dinge differenziert zu betrachten scheint jedenfalls immer mehr aus der Mode zu kommen.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 24. Jun 2025, 11:30
von Master-chief1000
yoda hat geschrieben: Di 24. Jun 2025, 11:20 Am Besten wäre die ganze Waffenszene samt Händler beraten sich hier überhaupt nicht einzubringen, umso größer ist die Chance dass massive Fehler gemacht werden mit denen man die Dinge im Nachgang, nämlich mit vollkommen absurdem Aufwand für die Verwaltung, über die Höchstgerichte kippen kann.

Was mich massiv amüsiert ist, wie sich selbst die Waffenbesitzer samt einiger Händler darüber echauffieren, dass jemand der untauglich ist, Waffen haben konnte. Offensichtlich ist in Zukunft z.B. den Rollstuhlfahrern und den Hörbehinderten das Sportschießen mit großer Zustimmung der eigenen "Sportsfreunde" untersagt. Dinge differenziert zu betrachten scheint jedenfalls immer mehr aus der Mode zu kommen.
Gebe dir grundsätzlich Recht aber ich glaube die meisten haben hier schon speziell eine Psychische Erkrankung welche den Waffenbesitz ausschließt gemeint. ich finde man sollte sogar bei Psychischen Krankheiten genau differenzieren. Ansonsten wird keiner mehr psychologische Hilfe in Anspruch nehmen aus Angst die Zuverlässigkeit zu verlieren. Das kann auch nicht Sinn der Übung sein.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 24. Jun 2025, 11:31
von Coolhand1980
Man muss immer bedenken, dass ein neues Gesetz die Verwaltung nicht lähmen darf. Darauf werden sie schon achten.
Folglich bezweifle ich massiv, dass irgendwer vor haben könnte, alle C zu B Waffen zu machen. Das wäre nicht administrierbar und vor allem für Jäger nicht mehr tragbar. Ja, die sind dem Gesetzgeber wichtig. Sehr sogar.
Weiters glaube ich nicht, dass alle Erweiterungen unter die WBK Neu fallen werden. Nicht administrierbar.
Auch vermute ich, dass es für das neue Mindestalter von 25j. Ausnahmen geben wird. Für Jäger ganz sicher, und hoffentlich auch für richtige Sportschützen.
Ich würde jetzt, wenn ichs noch nicht gemacht hätte, die Jagdprüfung ablegen. Das wird in Zukunft vieles leichter machen.
Weiters würde ich jetzt die WBK erweitern und alle Plätze füllen, sowie alles an C Waffen anschaffen, was auf der "Will haben" Liste steht.
Dann wird sich für denjenigen wenig ändern.
Die Formulierung des Gesetzes, mit all den Folgen auf anderen Gesetzesmaterien und daraus resultierenden Zuständigkeiten ist ein sehr komplexer Vorgang, der viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich rechne nicht mit einem Inkrafttreten vor 2026.
Aber besser wirds nicht. Das ist sicher.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 24. Jun 2025, 11:44
von Mag Dump
Coolhand1980 hat geschrieben: Di 24. Jun 2025, 11:31 Man muss immer bedenken, dass ein neues Gesetz die Verwaltung nicht lähmen darf. Darauf werden sie schon achten.
Folglich bezweifle ich massiv, dass irgendwer vor haben könnte, alle C zu B Waffen zu machen. Das wäre nicht administrierbar und vor allem für Jäger nicht mehr tragbar. Ja, die sind dem Gesetzgeber wichtig. Sehr sogar.
Weiters glaube ich nicht, dass alle Erweiterungen unter die WBK Neu fallen werden. Nicht administrierbar.
Auch vermute ich, dass es für das neue Mindestalter von 25j. Ausnahmen geben wird. Für Jäger ganz sicher, und hoffentlich auch für richtige Sportschützen.
Ich würde jetzt, wenn ichs noch nicht gemacht hätte, die Jagdprüfung ablegen. Das wird in Zukunft vieles leichter machen.
Weiters würde ich jetzt die WBK erweitern und alle Plätze füllen, sowie alles an C Waffen anschaffen, was auf der "Will haben" Liste steht.
Dann wird sich für denjenigen wenig ändern.
Die Formulierung des Gesetzes, mit all den Folgen auf anderen Gesetzesmaterien und daraus resultierenden Zuständigkeiten ist ein sehr komplexer Vorgang, der viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich rechne nicht mit einem Inkrafttreten vor 2026.
Aber besser wirds nicht. Das ist sicher.
Das Nadelör liegt nicht im Verwaltungsbereich.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 24. Jun 2025, 13:02
von Joewood
Amorphous hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 08:59
Man darf aber die Zweckmäßigkeit der Stellung nicht vergessen. Es soll die Belastbarkeit und Gesundheit in Kontext des Grundwehrdienstes evaluiert werden. Beim Bundesheer ist man Belastungen ausgesetzt, die im zivilen Leben praktisch nicht vorkommen. Ob jemand beispielsweise einen Waschzwang hat, wird - solange dieser ein gewisses Maß nicht überschreitet - beim Autofahren und/oder für den Waffenbesitz nicht großartig relevant sein. Beim Zusammenleben in der Kaserne aber sehr wohl. Dasselbe lässt sich wahrscheinlich von zig anderen Erkrankungen sagen. Jedenfalls sollte das von Psychologen entschieden werden. Nicht von Mitarbeitern der Waffenbehörden.
ich habe jetzt nicht alles gelesen, ab er den Beitrag muss ich kommentieren...
Gar nicht mal negativ...im Gegenteil: ich sehe es genau so. Und genau deswegen ist es wichtig, dass sich die Behörden vernetzen. Wenn beim BH Stellungstest rauskommt, dass der - um bei dem Beispiel zu bleiben - wegen eines Waschzwanges psychisch nicht tauglich ist, dann wird das einem Privatwaffenbesitz nicht entgegenstehen - das kann ein Psychologe, der die Informationen von der Stelluungskommission bekommt, nämlich sehr wohl unterscheiden und beurteilen.
Wenn hingegen bei der Stellung rauskommt, dass der Typ latent aggressiv ist, eine super-kurze Zündschnur hat und mit einer Waffe in der Hand eine ernsthafte Gefahr für sich und die anderen Soldaten darstellt, dann sollte er wohl hoffentlich auch privat keine Waffe bekommen dürfen...

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 24. Jun 2025, 13:19
von Joewood
HD1903 hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 03:53 Gut zusammengefasst am 18.06. in Aktuell nach 5 (und Wien heute)

https://on.orf.at/video/14280442/159005 ... -nachfrage
(Link gültig bis 18.07.2025)

Sehr schön gesprochen Chef! :clap:
@gewo: solltest öfter mal vor die Kamera - bist ein angenemer - und deutlich reflektierterer Gegenpart zum dem Wichtigtuer aus dem 14. Bezirk

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 24. Jun 2025, 13:30
von Mag Dump
Joewood hat geschrieben: Di 24. Jun 2025, 13:19
HD1903 hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 03:53 Gut zusammengefasst am 18.06. in Aktuell nach 5 (und Wien heute)

https://on.orf.at/video/14280442/159005 ... -nachfrage
(Link gültig bis 18.07.2025)

Sehr schön gesprochen Chef! :clap:
@gewo: solltest öfter mal vor die Kamera - bist ein angenemer - und deutlich reflektierterer Gegenpart zum dem Wichtigtuer aus dem 14. Bezirk
"Wichtigtuer" ist eine wirklich freundliche Beschreibung für einen Menschen mit einer fragwürdigen Agenda, die im Zusammenhang mit Legalwaffenbesitz und Schießsport nur als feindselig, wenn nicht gar destruktiv bezeichnet werden kann.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 24. Jun 2025, 13:33
von Mag Dump
Joewood hat geschrieben: Di 24. Jun 2025, 13:02
Amorphous hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 08:59
Man darf aber die Zweckmäßigkeit der Stellung nicht vergessen. Es soll die Belastbarkeit und Gesundheit in Kontext des Grundwehrdienstes evaluiert werden. Beim Bundesheer ist man Belastungen ausgesetzt, die im zivilen Leben praktisch nicht vorkommen. Ob jemand beispielsweise einen Waschzwang hat, wird - solange dieser ein gewisses Maß nicht überschreitet - beim Autofahren und/oder für den Waffenbesitz nicht großartig relevant sein. Beim Zusammenleben in der Kaserne aber sehr wohl. Dasselbe lässt sich wahrscheinlich von zig anderen Erkrankungen sagen. Jedenfalls sollte das von Psychologen entschieden werden. Nicht von Mitarbeitern der Waffenbehörden.
ich habe jetzt nicht alles gelesen, ab er den Beitrag muss ich kommentieren...
Gar nicht mal negativ...im Gegenteil: ich sehe es genau so. Und genau deswegen ist es wichtig, dass sich die Behörden vernetzen. Wenn beim BH Stellungstest rauskommt, dass der - um bei dem Beispiel zu bleiben - wegen eines Waschzwanges psychisch nicht tauglich ist, dann wird das einem Privatwaffenbesitz nicht entgegenstehen - das kann ein Psychologe, der die Informationen von der Stelluungskommission bekommt, nämlich sehr wohl unterscheiden und beurteilen.
Wenn hingegen bei der Stellung rauskommt, dass der Typ latent aggressiv ist, eine super-kurze Zündschnur hat und mit einer Waffe in der Hand eine ernsthafte Gefahr für sich und die anderen Soldaten darstellt, dann sollte er wohl hoffentlich auch privat keine Waffe bekommen dürfen...
Oh, gleich zwei grundvernünftige Kommentare. Ich schließe mich inhaltlich voll an.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 24. Jun 2025, 13:38
von Poirot
Joewood hat geschrieben: Di 24. Jun 2025, 13:02 Wenn hingegen bei der Stellung rauskommt, dass der Typ latent aggressiv ist, eine super-kurze Zündschnur hat und mit einer Waffe in der Hand eine ernsthafte Gefahr für sich und die anderen Soldaten darstellt, dann sollte er wohl hoffentlich auch privat keine Waffe bekommen dürfen...
Und wenn er nur erfolgreich simuliert um eine Untauglichkeit vorzutäuschen, sollte auch das Folgen haben (Waffen, Führerschein, Berufsausübung).

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 24. Jun 2025, 14:25
von Coolhand1980
Mag Dump hat geschrieben: Di 24. Jun 2025, 11:44
Coolhand1980 hat geschrieben: Di 24. Jun 2025, 11:31 Man muss immer bedenken, dass ein neues Gesetz die Verwaltung nicht lähmen darf. Darauf werden sie schon achten.
Folglich bezweifle ich massiv, dass irgendwer vor haben könnte, alle C zu B Waffen zu machen. Das wäre nicht administrierbar und vor allem für Jäger nicht mehr tragbar. Ja, die sind dem Gesetzgeber wichtig. Sehr sogar.
Weiters glaube ich nicht, dass alle Erweiterungen unter die WBK Neu fallen werden. Nicht administrierbar.
Auch vermute ich, dass es für das neue Mindestalter von 25j. Ausnahmen geben wird. Für Jäger ganz sicher, und hoffentlich auch für richtige Sportschützen.
Ich würde jetzt, wenn ichs noch nicht gemacht hätte, die Jagdprüfung ablegen. Das wird in Zukunft vieles leichter machen.
Weiters würde ich jetzt die WBK erweitern und alle Plätze füllen, sowie alles an C Waffen anschaffen, was auf der "Will haben" Liste steht.
Dann wird sich für denjenigen wenig ändern.
Die Formulierung des Gesetzes, mit all den Folgen auf anderen Gesetzesmaterien und daraus resultierenden Zuständigkeiten ist ein sehr komplexer Vorgang, der viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich rechne nicht mit einem Inkrafttreten vor 2026.
Aber besser wirds nicht. Das ist sicher.
Das Nadelör liegt nicht im Verwaltungsbereich.

Wo genau verortest du das Nadelör?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 24. Jun 2025, 14:57
von Mag Dump
Coolhand1980 hat geschrieben: Di 24. Jun 2025, 14:25
Mag Dump hat geschrieben: Di 24. Jun 2025, 11:44
Coolhand1980 hat geschrieben: Di 24. Jun 2025, 11:31 Man muss immer bedenken, dass ein neues Gesetz die Verwaltung nicht lähmen darf. Darauf werden sie schon achten.
Folglich bezweifle ich massiv, dass irgendwer vor haben könnte, alle C zu B Waffen zu machen. Das wäre nicht administrierbar und vor allem für Jäger nicht mehr tragbar. Ja, die sind dem Gesetzgeber wichtig. Sehr sogar.
Weiters glaube ich nicht, dass alle Erweiterungen unter die WBK Neu fallen werden. Nicht administrierbar.
Auch vermute ich, dass es für das neue Mindestalter von 25j. Ausnahmen geben wird. Für Jäger ganz sicher, und hoffentlich auch für richtige Sportschützen.
Ich würde jetzt, wenn ichs noch nicht gemacht hätte, die Jagdprüfung ablegen. Das wird in Zukunft vieles leichter machen.
Weiters würde ich jetzt die WBK erweitern und alle Plätze füllen, sowie alles an C Waffen anschaffen, was auf der "Will haben" Liste steht.
Dann wird sich für denjenigen wenig ändern.
Die Formulierung des Gesetzes, mit all den Folgen auf anderen Gesetzesmaterien und daraus resultierenden Zuständigkeiten ist ein sehr komplexer Vorgang, der viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich rechne nicht mit einem Inkrafttreten vor 2026.
Aber besser wirds nicht. Das ist sicher.
Das Nadelör liegt nicht im Verwaltungsbereich.

Wo genau verortest du das Nadelör?
Im Bereich der WBK-Inhaber, bei den Terminen für die Psychologischen Testungen, sobald selbige en masse fällig werden.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 24. Jun 2025, 15:33
von RKKA
gewo hat geschrieben: Mo 23. Jun 2025, 23:46
rhodium hat geschrieben: Mo 23. Jun 2025, 21:12 Also wenn man sich überlegt wie viele Leute ausschließlich Kategorie C besitzen … das ist de facto nicht zu stemmen ohne den ganzen Apparat über Jahre zu blockieren. Das wird ein parteinaher Funktionssoldat seinen Regierungsverantwortlichen schon klar machen.
Entspricht nicht meiner erfahrung.

Personen die kat C kaufen OHNE wbk bzw wp zu haben sind bei uns unter 4% der käufer.

Mag am gebrauchtmarkt anders aussehen aber wir haben halt fast nur neuwaffen
Ende 2022 gab es in Österreich insgesamt rund 308.300 waffenrechtliche Dokumente (habe leider keine aktuellen Zahlen), zur Zeit sind im ZWR aber etwa 375.000 Waffenbesitzer angelegt. Also haben etwa 20% der österreichischen Waffenbesitzer keine WBK/WP.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 24. Jun 2025, 15:40
von Evilcannibal79
Wennst bei der Musterung durchfällst, warum auch immer, sollte das schon irgendwo nachvollziehbar sein.
Wenn man dann bei der Beantragung einer WBK das Papierl des Stellungskommandos abgeben muss und da ist eine Entragung vermerkt, müsste das beim SA der BH ein Lämpchen aufgehen das hier nochmal Nachschau gehalten werden muss weil der Psychologe einen Einwand hatte.
Wenns aber wegen Plattfüssen etc. war wärs ja wieder egal.
Auf jeden Fall sollte das dem Amtsarzt vorgelegt werden und der sollte dann entscheiden wie weiter verfahren wird.
Ob ein zusätzliches psych. Gutachten benötigt wird, zusätzlich zum WBK Gutachten.
Wer wer keinen Bundesheer Wisch bringen kann, erstmal Waffenverbot wie beim Zivildienst.
Da muss halt dann der Antragsteller von sich aus die Initiative ergreifen und sich erklären warum, wieso, weshalb, etc....

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 24. Jun 2025, 15:47
von Coolhand1980
Mag Dump hat geschrieben: Di 24. Jun 2025, 14:57
Coolhand1980 hat geschrieben: Di 24. Jun 2025, 14:25
Mag Dump hat geschrieben: Di 24. Jun 2025, 11:44
Coolhand1980 hat geschrieben: Di 24. Jun 2025, 11:31 Man muss immer bedenken, dass ein neues Gesetz die Verwaltung nicht lähmen darf. Darauf werden sie schon achten.
Folglich bezweifle ich massiv, dass irgendwer vor haben könnte, alle C zu B Waffen zu machen. Das wäre nicht administrierbar und vor allem für Jäger nicht mehr tragbar. Ja, die sind dem Gesetzgeber wichtig. Sehr sogar.
Weiters glaube ich nicht, dass alle Erweiterungen unter die WBK Neu fallen werden. Nicht administrierbar.
Auch vermute ich, dass es für das neue Mindestalter von 25j. Ausnahmen geben wird. Für Jäger ganz sicher, und hoffentlich auch für richtige Sportschützen.
Ich würde jetzt, wenn ichs noch nicht gemacht hätte, die Jagdprüfung ablegen. Das wird in Zukunft vieles leichter machen.
Weiters würde ich jetzt die WBK erweitern und alle Plätze füllen, sowie alles an C Waffen anschaffen, was auf der "Will haben" Liste steht.
Dann wird sich für denjenigen wenig ändern.
Die Formulierung des Gesetzes, mit all den Folgen auf anderen Gesetzesmaterien und daraus resultierenden Zuständigkeiten ist ein sehr komplexer Vorgang, der viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich rechne nicht mit einem Inkrafttreten vor 2026.
Aber besser wirds nicht. Das ist sicher.
Das Nadelör liegt nicht im Verwaltungsbereich.

Wo genau verortest du das Nadelör?
Im Bereich der WBK-Inhaber, bei den Terminen für die Psychologischen Testungen, sobald selbige en masse fällig werden.
Die Wartezeiten für die Untersuchungen sind den Behörden völlig egal. Die haben erst Arbeit, wenn der Termin von einem WBK Anwärter erledigt wurde. Abgesehen davon richtet sich das Angebot an Psy Untersuchungen nach dem Markt. Je mehr Nachfrage besteht, desto mehr Psychologen werden es anbieten und Kohle abgreifen.
Aber die Anträge für neue WBKs, welche Worst Case nötig werden, die würden die Behörden lähmen, und das auf Jahre. Das wird fix nicht passieren. Da ist nix mit Mehrbedarf an Service und folglicher Personalaufstockung.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 24. Jun 2025, 16:13
von Steyrer
RKKA hat geschrieben: Di 24. Jun 2025, 15:33
gewo hat geschrieben: Mo 23. Jun 2025, 23:46
rhodium hat geschrieben: Mo 23. Jun 2025, 21:12 Also wenn man sich überlegt wie viele Leute ausschließlich Kategorie C besitzen … das ist de facto nicht zu stemmen ohne den ganzen Apparat über Jahre zu blockieren. Das wird ein parteinaher Funktionssoldat seinen Regierungsverantwortlichen schon klar machen.
Entspricht nicht meiner erfahrung.

Personen die kat C kaufen OHNE wbk bzw wp zu haben sind bei uns unter 4% der käufer.

Mag am gebrauchtmarkt anders aussehen aber wir haben halt fast nur neuwaffen
Ende 2022 gab es in Österreich insgesamt rund 308.300 waffenrechtliche Dokumente (habe leider keine aktuellen Zahlen), zur Zeit sind im ZWR aber etwa 375.000 Waffenbesitzer angelegt. Also haben etwa 20% der österreichischen Waffenbesitzer keine WBK/WP.
Es gibt nicht wenige mit 2 oder mehr waffenrechtlichen Dokumenten.
Jäger mit WBK.
WBK + Waffenpass
Jagdaufsichtsorgan kann Jagdkarte, Waffenpass und WBK haben.
Also mehr als 20%, vermutlich wesentlich mehr. Es gibt ca. 130.000 Jäger, ein beträchtlicher Anteil hat auch die WBK