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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Snoop
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Snoop » Mo 23. Jun 2025, 19:29

Master-chief1000 hat geschrieben:
Mo 23. Jun 2025, 11:39
Weil manche noch gefragt haben was man vor einer Änderung machen könnte wäre Griffstücke anschaffen um sich da dann eine höhere Anzahl zu ermöglichen als die doppelte Anzahl von B Plätzen. Ob es sinnvoll ist und man damit was anfangen kann ist dahingestellt. Ich habs auch schon in einem anderen Thread erwähnt aber wer nicht die Unsummen für Griffstücke bezahlen will die im Moment aufgerufen werden kann dies evtl. sehr kostengünstig über Eigenfertigung lösen.
Ich weiß, dass das viele gemacht haben oder für sinnvoll halten, aber meines Erachtens ist diese "Taktik" nicht zukunftssicher. Der "inoffizielle" Entwurf zur WaffG-Novelle (vor Graz) hat dazu geregelt, dass Griffstücke registrierungspflichtig werden, die Behörde sie nach Meldung in der Übergangsfrist auf freie Zubehör-Plätze legt und dir im Bedarfsfall neue bewilligen muss - so weit, so gut. Allerdings sind diese Plätze dann an die konkreten Griffstücke gebunden und die ganze Übung bringt nur was, wenn du die gekauften Griffstücke wirklich brauchst und nicht nur als Platzhalter bunkerst.

Dass die zusätzlichen Reformen nach Graz an diesem eher technischen Punkt was ändern, würde ich jetzt mal nicht erwarten.

Sinnvoller ist es für jene, die Griffstücke und freie Zubehör-Plätze haben, vermutlich, sich anderes, registrierungspflichtiges Zubehör zu kaufen (zB Läufe) und diese Teile nach Registrierung der Griffstücke plus Erweiterung (der Zubehör-Plätze) wieder zu verkaufen.

Oder hast Du andere/aktuellere Informationen, auf die du deine Empfehlung stützt?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steyrer » Mo 23. Jun 2025, 20:14

AUG-andy hat geschrieben:
Mo 23. Jun 2025, 19:02
Mich würde nur ein einziger Punkt interessieren:
Wenn tatsächlich alle C Waffen zu Kategorie B wechseln, werden dann leere B Plätze aufgefüllt und der Rest als zusätzliche Plätze erweitert?
Gilt das dann als Neuausstellung einer WBK für die 8 Jahre Befristung?
Dann wären ja fast alle WBKs befristet?
Ein Schelm der Böses vermutet......... :whistle:
Alle C zu B verschieben? Da übernehmen sie sich. Viele werden den Hut drauf hauen, aber auch sehr viele die BH's stürmen. Und dann Verwahrungskontrollen, wer soll das stemmen?
Die Verschärfungen werden eher über Dritte, zB Händler, laufen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von AUG-andy » Mo 23. Jun 2025, 20:39

Steyrer hat geschrieben:
Mo 23. Jun 2025, 20:14
AUG-andy hat geschrieben:
Mo 23. Jun 2025, 19:02
Mich würde nur ein einziger Punkt interessieren:
Wenn tatsächlich alle C Waffen zu Kategorie B wechseln, werden dann leere B Plätze aufgefüllt und der Rest als zusätzliche Plätze erweitert?
Gilt das dann als Neuausstellung einer WBK für die 8 Jahre Befristung?
Dann wären ja fast alle WBKs befristet?
Ein Schelm der Böses vermutet......... :whistle:
Alle C zu B verschieben? Da übernehmen sie sich. Viele werden den Hut drauf hauen, aber auch sehr viele die BH's stürmen. Und dann Verwahrungskontrollen, wer soll das stemmen?
Die Verschärfungen werden eher über Dritte, zB Händler, laufen.
Wir können nur hoffen das du Recht hast.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Laubmasta_reloaded » Mo 23. Jun 2025, 20:40

Steyrer hat geschrieben:
Mo 23. Jun 2025, 20:14
AUG-andy hat geschrieben:
Mo 23. Jun 2025, 19:02
Mich würde nur ein einziger Punkt interessieren:
Wenn tatsächlich alle C Waffen zu Kategorie B wechseln, werden dann leere B Plätze aufgefüllt und der Rest als zusätzliche Plätze erweitert?
Gilt das dann als Neuausstellung einer WBK für die 8 Jahre Befristung?
Dann wären ja fast alle WBKs befristet?
Ein Schelm der Böses vermutet......... :whistle:
Alle C zu B verschieben? Da übernehmen sie sich. Viele werden den Hut drauf hauen, aber auch sehr viele die BH's stürmen. Und dann Verwahrungskontrollen, wer soll das stemmen?
Die Verschärfungen werden eher über Dritte, zB Händler, laufen.
Dann würde die C und D Registrierungspflicht Sinn machen, war ja vielleicht schon von vornherein der Plan, alles einmal auf die WBK zu übertragen, diese zu befristen und so auf Dauer den Waffenbesitz zu reduzieren.

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rhodium
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von rhodium » Mo 23. Jun 2025, 21:12

Also wenn man sich überlegt wie viele Leute ausschließlich Kategorie C besitzen … das ist de facto nicht zu stemmen ohne den ganzen Apparat über Jahre zu blockieren. Das wird ein parteinaher Funktionssoldat seinen Regierungsverantwortlichen schon klar machen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Master-chief1000 » Mo 23. Jun 2025, 21:19

Snoop hat geschrieben:
Mo 23. Jun 2025, 19:29
Master-chief1000 hat geschrieben:
Mo 23. Jun 2025, 11:39
Weil manche noch gefragt haben was man vor einer Änderung machen könnte wäre Griffstücke anschaffen um sich da dann eine höhere Anzahl zu ermöglichen als die doppelte Anzahl von B Plätzen. Ob es sinnvoll ist und man damit was anfangen kann ist dahingestellt. Ich habs auch schon in einem anderen Thread erwähnt aber wer nicht die Unsummen für Griffstücke bezahlen will die im Moment aufgerufen werden kann dies evtl. sehr kostengünstig über Eigenfertigung lösen.
Ich weiß, dass das viele gemacht haben oder für sinnvoll halten, aber meines Erachtens ist diese "Taktik" nicht zukunftssicher. Der "inoffizielle" Entwurf zur WaffG-Novelle (vor Graz) hat dazu geregelt, dass Griffstücke registrierungspflichtig werden, die Behörde sie nach Meldung in der Übergangsfrist auf freie Zubehör-Plätze legt und dir im Bedarfsfall neue bewilligen muss - so weit, so gut. Allerdings sind diese Plätze dann an die konkreten Griffstücke gebunden und die ganze Übung bringt nur was, wenn du die gekauften Griffstücke wirklich brauchst und nicht nur als Platzhalter bunkerst.

Dass die zusätzlichen Reformen nach Graz an diesem eher technischen Punkt was ändern, würde ich jetzt mal nicht erwarten.

Sinnvoller ist es für jene, die Griffstücke und freie Zubehör-Plätze haben, vermutlich, sich anderes, registrierungspflichtiges Zubehör zu kaufen (zB Läufe) und diese Teile nach Registrierung der Griffstücke plus Erweiterung (der Zubehör-Plätze) wieder zu verkaufen.

Oder hast Du andere/aktuellere Informationen, auf die du deine Empfehlung stützt?
Nein habe ich nicht. Sehe es genau wie du. Deswegen hab ich angemerkt das es fragwürdig ist ob sowas sinnvoll ist. Aber für die die es wollen und nutzen können machbar.

Ich würde sogar dein Beispiel in Frage stellen. Z.b. 10 Plätze mit Läufen +5 Extra für Griffstücke. Angenommen man veräußert nun einen Lauf, dann bin ich mir nicht sicher ob die Behörde dann einfach einen "flexiblen" Platz frei machen wird oder vielleicht eines der Extra Griffstücke direkt auf diesen freien Platz legt. Also das aus 15 Plätzen plötzlich 14 werden. Nur eine Idee von mir ich hoffe man kann es nachvollziehen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Master-chief1000 » Mo 23. Jun 2025, 21:23

Die richtige große Frage die ich mir aber stelle ist, was passiert mit Griffstücken mit der selben Seriennummer wie bereits im Besitz befindliche Wechselsysteme. Dürfte es ja zu Hauf geben.
Option 1. die Behörden tragen es einfach ein obwohl sie im Prinzip wissen das es bei manchen eine Umgehung der Stückzahlbeschränkung war.
Option 2. man erlaubt es nicht und man hat plötzlich zig Griffstücke die nicht mehr von der Behörde greifbar sind weil sie keiner meldet.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Snoop » Mo 23. Jun 2025, 21:33

Ich hätte nicht gelesen, dass einmal bewilligte, zusätzliche Zubehörplätze in Zukunft wieder wegfallen, wenn „reguläre“ Plätze frei werden. Das hielte ich auch für schwer administrierbar.

Aber ich gebe dir recht, es sind viele Fragen offen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mo 23. Jun 2025, 21:34

Ich habe noch 2 kat. B plätze frei und werde aufjedenfall noch zuwarten was die verschriftlichte Version des „neuen“ WaffG sagen wird, bevor ich irgend welche Aktionen ( Panikkäufe etc.) mache.

Die Griffstücke ( so mein Gedanke) könnten ähnlich wie die high cap mags gehandhabt werden, dass diese zusätzlich auf der WBK vermerkt werden
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von DumbDummy » Mo 23. Jun 2025, 21:47

Master-chief1000 hat geschrieben:
Mo 23. Jun 2025, 21:23
Die richtige große Frage die ich mir aber stelle ist, was passiert mit Griffstücken mit der selben Seriennummer wie bereits im Besitz befindliche Wechselsysteme. Dürfte es ja zu Hauf geben.
Option 1. die Behörden tragen es einfach ein obwohl sie im Prinzip wissen das es bei manchen eine Umgehung der Stückzahlbeschränkung war.
Option 2. man erlaubt es nicht und man hat plötzlich zig Griffstücke die nicht mehr von der Behörde greifbar sind weil sie keiner meldet.
Wieso eine Umgehung der Stückzahlenbeschränkung? Dieser Vorgang wurde ausdrücklich von (BHs) mit den bekannten Vorgaben und Einschränkungen gebilligt....

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Mo 23. Jun 2025, 22:09

rhodium hat geschrieben:
Mo 23. Jun 2025, 21:12
Also wenn man sich überlegt wie viele Leute ausschließlich Kategorie C besitzen … das ist de facto nicht zu stemmen ohne den ganzen Apparat über Jahre zu blockieren. Das wird ein parteinaher Funktionssoldat seinen Regierungsverantwortlichen schon klar machen.
Das Nadelör sind die anfallenden psychologischen Testungen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Master-chief1000 » Mo 23. Jun 2025, 22:13

DumbDummy hat geschrieben:
Mo 23. Jun 2025, 21:47
Master-chief1000 hat geschrieben:
Mo 23. Jun 2025, 21:23
Die richtige große Frage die ich mir aber stelle ist, was passiert mit Griffstücken mit der selben Seriennummer wie bereits im Besitz befindliche Wechselsysteme. Dürfte es ja zu Hauf geben.
Option 1. die Behörden tragen es einfach ein obwohl sie im Prinzip wissen das es bei manchen eine Umgehung der Stückzahlbeschränkung war.
Option 2. man erlaubt es nicht und man hat plötzlich zig Griffstücke die nicht mehr von der Behörde greifbar sind weil sie keiner meldet.
Wieso eine Umgehung der Stückzahlenbeschränkung? Dieser Vorgang wurde ausdrücklich von (BHs) mit den bekannten Vorgaben und Einschränkungen gebilligt....
Das ist mir bewusst das es bis zu einem Punkt so vom BMI geduldet wurde. Wird trotzdem eine komische Optik wenn dann manche Griffstück und Wechselsystem mit der selben Nummer haben

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Mo 23. Jun 2025, 23:46

rhodium hat geschrieben:
Mo 23. Jun 2025, 21:12
Also wenn man sich überlegt wie viele Leute ausschließlich Kategorie C besitzen … das ist de facto nicht zu stemmen ohne den ganzen Apparat über Jahre zu blockieren. Das wird ein parteinaher Funktionssoldat seinen Regierungsverantwortlichen schon klar machen.
Entspricht nicht meiner erfahrung.

Personen die kat C kaufen OHNE wbk bzw wp zu haben sind bei uns unter 4% der käufer.

Mag am gebrauchtmarkt anders aussehen aber wir haben halt fast nur neuwaffen
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von rhodium » Mo 23. Jun 2025, 23:56

@gewo

Das ist allerdings echt eine spannende Feststellung. Ich selbst kenne halt einige Leute die z.B. nur einen M95 vom Opa besitzen oder ein Flobert gekauft haben.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Di 24. Jun 2025, 00:01

rhodium hat geschrieben:
Mo 23. Jun 2025, 23:56
@gewo

Das ist allerdings echt eine spannende Feststellung. Ich selbst kenne halt einige Leute die z.B. nur einen M95 vom Opa besitzen oder ein Flobert gekauft haben.
Bestehender besitz ok
Evt kauft die altersgruppe unter 21 (also ohne wbk) eher gebraucht, die nehme ich kaum wahr.
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