Ich weiß, dass das viele gemacht haben oder für sinnvoll halten, aber meines Erachtens ist diese "Taktik" nicht zukunftssicher. Der "inoffizielle" Entwurf zur WaffG-Novelle (vor Graz) hat dazu geregelt, dass Griffstücke registrierungspflichtig werden, die Behörde sie nach Meldung in der Übergangsfrist auf freie Zubehör-Plätze legt und dir im Bedarfsfall neue bewilligen muss - so weit, so gut. Allerdings sind diese Plätze dann an die konkreten Griffstücke gebunden und die ganze Übung bringt nur was, wenn du die gekauften Griffstücke wirklich brauchst und nicht nur als Platzhalter bunkerst.Master-chief1000 hat geschrieben: ↑Mo 23. Jun 2025, 11:39Weil manche noch gefragt haben was man vor einer Änderung machen könnte wäre Griffstücke anschaffen um sich da dann eine höhere Anzahl zu ermöglichen als die doppelte Anzahl von B Plätzen. Ob es sinnvoll ist und man damit was anfangen kann ist dahingestellt. Ich habs auch schon in einem anderen Thread erwähnt aber wer nicht die Unsummen für Griffstücke bezahlen will die im Moment aufgerufen werden kann dies evtl. sehr kostengünstig über Eigenfertigung lösen.
Dass die zusätzlichen Reformen nach Graz an diesem eher technischen Punkt was ändern, würde ich jetzt mal nicht erwarten.
Sinnvoller ist es für jene, die Griffstücke und freie Zubehör-Plätze haben, vermutlich, sich anderes, registrierungspflichtiges Zubehör zu kaufen (zB Läufe) und diese Teile nach Registrierung der Griffstücke plus Erweiterung (der Zubehör-Plätze) wieder zu verkaufen.
Oder hast Du andere/aktuellere Informationen, auf die du deine Empfehlung stützt?