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Kein Wechselsystem mehr möglich?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Glock1768
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Wieso?
Steht doch explizit da … dies gilt auch, wenn eine ganze Waffe in Einzelteilen verkauft wird!
Steht doch explizit da … dies gilt auch, wenn eine ganze Waffe in Einzelteilen verkauft wird!
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- Supporter 20x138mmB
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
°Entfernt, da falsche Info
Zuletzt geändert von Lexman1 am Do 22. Aug 2024, 09:54, insgesamt 1-mal geändert.
From My Cold, Dead Hands
- Glock1768
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Wir haben aufgrund des Gesetzes je b Platz zwei Plätze für wechselsysteme.
Dieses Gesetz ist aktuell … warum ändert sich das jetzt? Wo liest ihr das raus?
Es gab (noch) keine Gesetzesänderung …
Für mich steht da eine Bestätigung der letzten Jahre, nichts weiter!!!
Für mich ist es nochmals eine Klarstellung betreffend der Zerlegung von ganzen Waffen durch den Händler und Verkauf als wechselsystem!
Die Regelung der Plätze und Wechselsysteme ist klar im Gesetz formuliert und nicht eine Interpretation einer Behörde oder eines Richters. Damit müsste hier eine Gesetzesänderung her, davor ändert sich nichts
Dieses Gesetz ist aktuell … warum ändert sich das jetzt? Wo liest ihr das raus?
Es gab (noch) keine Gesetzesänderung …
Für mich steht da eine Bestätigung der letzten Jahre, nichts weiter!!!
Für mich ist es nochmals eine Klarstellung betreffend der Zerlegung von ganzen Waffen durch den Händler und Verkauf als wechselsystem!
Die Regelung der Plätze und Wechselsysteme ist klar im Gesetz formuliert und nicht eine Interpretation einer Behörde oder eines Richters. Damit müsste hier eine Gesetzesänderung her, davor ändert sich nichts
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- .50 BMG
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Also ich lese es auf Basis des Texts von Promo, so wie Glock1768.
Eigentlich sollte der letzte Absatz fett markiert sein.
Wenn der Waffenhändler ganz sicher weiß, das der Käufer keine freien "Plätze" hat, darf er die Waffe nicht "als Ganzes" in Teilen verkaufen. Im vorletzten Absatz steht, der Waffenhändler kann es aber nicht genau wissen
Der Schrieb vom BMI sagt eigentlich nur: Lieber Waffenhändler, sei nicht deppert und reize die Regelung nicht aus.
Eigentlich sollte der letzte Absatz fett markiert sein.
Wenn der Waffenhändler ganz sicher weiß, das der Käufer keine freien "Plätze" hat, darf er die Waffe nicht "als Ganzes" in Teilen verkaufen. Im vorletzten Absatz steht, der Waffenhändler kann es aber nicht genau wissen

Der Schrieb vom BMI sagt eigentlich nur: Lieber Waffenhändler, sei nicht deppert und reize die Regelung nicht aus.
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- Supporter 20x138mmB
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Ok, wenn es unter diesem Aspekt gesehen wird stimmt es sogar.
Es ist halt typisch für Österreich, wir reizen gerne alles aus und übertreiben es dann gleich mal
Edit:
Unter Beachtung des letzten Satzes im 2 Absatz wirds klar:
Dies gilt auch, wenn eine ganze Schusswaffe der Kat. A oder B zerlegt in Einzelteilen verkauft wird.
Thanks fürs Klarstellen ans Schwarmwissen!
Es ist halt typisch für Österreich, wir reizen gerne alles aus und übertreiben es dann gleich mal

Edit:
Unter Beachtung des letzten Satzes im 2 Absatz wirds klar:
Dies gilt auch, wenn eine ganze Schusswaffe der Kat. A oder B zerlegt in Einzelteilen verkauft wird.
Thanks fürs Klarstellen ans Schwarmwissen!
From My Cold, Dead Hands
- Glock1768
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Eben, wie ich es bereits sagte … damit ist diese Regelung nochmals eindeutig seitens des BMI bestätigt! Die Zerlegung ist in Ordnung!
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Genau, es ändert sich soweit nichts -> es kann noch immer zb. eine Glock 17 als Wechselsystem (natürlich zerlegt) gekauft werden. Dies hat mir ein Waffenhändler gestern bestätigt.
LG
CZ Shadow 2 9mm
Chiappa 1892 Wildlands .357 Mag
GP R15 .223 Rem
Rossi R92 .357 Mag
GP R15 .223 Rem
Rossi R92 .357 Mag
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Hallo die Herren,
Versteh ich das jetzt richtig : WENN das Gesetz jetzt so in der Form kommt wird es in Zunkft quasi 3 Optionen für mich geben wenn ich eine ...sagen wir...Daniel Defense MK18 kaufe
1: Die Waffen wird wie schon immer als Kat B gemeldet und nimmt 1 x WBK Platz
2 : Ich will NUR den Upper und der Händer geht damit klar, verkauft mir nur den Upper und trägt den als 1 x WS ein.
3: Ich will den Upper UND den Lower, also trägt der Händler Upper UND Lower jeweils als WS ein
Hab ich das richtig verstanden?
Versteh ich das jetzt richtig : WENN das Gesetz jetzt so in der Form kommt wird es in Zunkft quasi 3 Optionen für mich geben wenn ich eine ...sagen wir...Daniel Defense MK18 kaufe
1: Die Waffen wird wie schon immer als Kat B gemeldet und nimmt 1 x WBK Platz
2 : Ich will NUR den Upper und der Händer geht damit klar, verkauft mir nur den Upper und trägt den als 1 x WS ein.
3: Ich will den Upper UND den Lower, also trägt der Händler Upper UND Lower jeweils als WS ein
Hab ich das richtig verstanden?
Byebye Austria
- Glock1768
- .50 BMG
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- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Der lower ist derzeit ein noch freies Teil …
Was in eventuellen Änderungen des WaffG kommt kann derzeit noch niemand bestätigen … deshalb derzeit Variante 1 und 2
Mein Wissenstand:
Griffstücke und lower sollen waffenrechtlich relevante Teile werden … dann würde Variante 3 schlagend werden
Es könnte jedoch auch die Thematik Wechselsysteme komplett neu überarbeitet werden … dann könnte wieder einiges anders sein … das weiss derzeit niemand!
Was in eventuellen Änderungen des WaffG kommt kann derzeit noch niemand bestätigen … deshalb derzeit Variante 1 und 2
Mein Wissenstand:
Griffstücke und lower sollen waffenrechtlich relevante Teile werden … dann würde Variante 3 schlagend werden
Es könnte jedoch auch die Thematik Wechselsysteme komplett neu überarbeitet werden … dann könnte wieder einiges anders sein … das weiss derzeit niemand!
- Skill Issue
- .50 BMG
- Beiträge: 686
- Registriert: Mi 6. Sep 2023, 11:01
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Probleme, die wir nicht hätten, wenn wir auf dieses hirnlose Platzsystem verzichten würden... 

- Glock1768
- .50 BMG
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Vollste zustimmung!
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Amen Bruder!Skill Issue hat geschrieben: ↑Do 22. Aug 2024, 11:34Probleme, die wir nicht hätten, wenn wir auf dieses hirnlose Platzsystem verzichten würden...![]()
Byebye Austria
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Die neue Rechtsmeinung des BMI ist keine Bestätigung der bestehenden Rechtsmeinung.
alte Rechtsmeinung 2023-0.369.531:
alte Rechtsmeinung 2023-0.369.531:
neue Rechtsmeinung 2024-0.584.245:Wird vom Waffenhändler eine komplette Schusswaffe auseinandergebaut verkauft, dann kann der Waffenhändler im ZWR die Überlassermeldung in der Form durchzuführen, dass die Schusswaffe als ganze Schusswaffe zu registriert wird oder er registriert im ZWR die einzelnen wesentlichen Teile (§ 2 Abs. 2 WaffG) gesondert.
(Hervorhebung von mir)Wird eine Schusswaffe der Kat. A oder B verkauft, hat der Waffenhändler (Überlasser), wie bisher, die Überlassermeldung im Wege des ZWR durchzuführen (§ 28 Abs. 3 WaffG). Dabei ist die Schusswaffe als ganze Schusswaffe zu registrieren.
Eine Registrierung lediglich eines wesentlichen Teiles oder wesentlicher Teile im Sinne des § 2 Abs. 2 WaffG hat diesfalls nicht zu erfolgen. Dies gilt auch, wenn eine ganze Schusswaffe der Kat. A oder B zerlegt in Einzelteilen verkauft wird.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Ich lese es so, dass ein Waffenhändler (extra für Prometheus, gilt natürlich auch für Büchsenmacher) wenn er jemanden alle Bestandteile einer kompletten Schusswaffe verkauft diese auch als komplette Schusswaffe melden muss, unabhängig davon ob zerlegt oder zusammengebaut ausgehändigt wird.
Wird tatsächlich lediglich ein Wechselsystem (d.h. exklusive der Bestandteile die zur Vervollständigung einer kompletten Schusswaffe erforderlich sind, auch wenn dies freie Teile sind) überlassen, dann ist dies selbstverständlich weiterhin als Wechselsystem zu melden. Analog wenn jemand z.B. einen Ruger Revolver mit zwei Trommeln (z.B. .45 LC & .45 ACP) kauft, dann wird auch weiterhin ein Revolver und eine Wechseltrommel einzutragen sein.
Es wird davon auszugehen sein, dass jede Behörde fortan beim Erwerb von "Wechselsystemen" sehr genau hinschauen wird, möglicherweise sogar eine Verwahrungskontrolle anordnet, um zu überprüfen, ob nicht doch auch die zur Vervollständigung einer kompletten Waffe fehlenden Teile (wenngleich diese möglicherweise auch freie Teile sind) vorhanden sind.
Wird tatsächlich lediglich ein Wechselsystem (d.h. exklusive der Bestandteile die zur Vervollständigung einer kompletten Schusswaffe erforderlich sind, auch wenn dies freie Teile sind) überlassen, dann ist dies selbstverständlich weiterhin als Wechselsystem zu melden. Analog wenn jemand z.B. einen Ruger Revolver mit zwei Trommeln (z.B. .45 LC & .45 ACP) kauft, dann wird auch weiterhin ein Revolver und eine Wechseltrommel einzutragen sein.
Es wird davon auszugehen sein, dass jede Behörde fortan beim Erwerb von "Wechselsystemen" sehr genau hinschauen wird, möglicherweise sogar eine Verwahrungskontrolle anordnet, um zu überprüfen, ob nicht doch auch die zur Vervollständigung einer kompletten Waffe fehlenden Teile (wenngleich diese möglicherweise auch freie Teile sind) vorhanden sind.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.