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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Do 13. Nov 2025, 11:38
von twin2000
Das scheinen die entsprechenden Bestimmungen zu sein, oder?
§ 41f. (1)
Beim erstmaligen Erwerb einer Schusswaffe darf diese erst nach Ablauf von vier Wochen nach Abschluss des maßgeblichen Rechtsgeschäftes an den Erwerber überlassen werden........
(2) Als erstmaliger Erwerb gilt jeder mit einer Eigentumsübertragung verbundene Erwerb, sofern für den Erwerber aktuell keine Schusswaffe dieser Kategorie in der Zentralen Informationssammlung eingetragen ist.
Hier ist im Gesetz festgelegt, dass nur Erwerbe MIT EINEM EIGENTUMSÜBERGANG als erstmaliger Erwerb gelten der einer Wartefrist bedingt. Bei einer Vermietung liegt definitiv KEIN EIGENTUMSÜBERGANG vor, daher keine Wartefrist.
§33 (8) Wird mit dem Erwerb nicht auch Eigentum an der Waffe erworben, besteht dennoch die Registrierungspflicht gemäß Abs. 1, wenn die Innehabung entweder gegen Entgelt oder länger als sechs Wochen eingeräumt wird.
Hier ist im Gesetz festgelegt, dass dann wenn die Vermietung GEGEN GEBÜHR oder über eine Dauer von MEHR ALS SECHS WOCHEN erfolgt, diese Überlassung der Registrierungspflicht (ZWR) unterliegt. Die Waffe muss also ins ZWR eingetragen werden.
§ 41f. (2)
Als erstmaliger Erwerb gilt jeder mit einer Eigentumsübertragung verbundene Erwerb, sofern für den Erwerber aktuell keine Schusswaffe dieser Kategorie in der Zentralen Informationssammlung eingetragen ist.
Das Erfordernis zur Einhaltung einer Wartefrist ist nur für den erstmaligen Erwerb vorgesehen. Dieser ist an (k)eine im ZWR eingetragene Schusswaffe der entsprechenden Kategorie gebunden. Wenn nun die Leihwaffe im ZWR registriert wurde (werden musste), dann ist eine derartige Schusswaffe in der Zentralen Informationsammlung eingetragen und es ist keine Wartefrist für einen zum Kauf geplante Waffe einzuhalten.
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Do 13. Nov 2025, 11:49
von rhodium
… und schon öffnet sich ein neuer Geschäftszweig: das vermieten von Waffen der Kategorie C. Ich bin schon gespannt auf den Zettel auf dem vorhandene Schäden analog einen Leihauto vermerkt sind

Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Do 13. Nov 2025, 14:11
von Gadai
Eventuell Leasing?
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Do 13. Nov 2025, 16:52
von Wolf1971
rhodium hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 11:49
… und schon öffnet sich ein neuer Geschäftszweig: das vermieten von Waffen der Kategorie C. Ich bin schon gespannt auf den Zettel auf dem vorhandene Schäden analog einen Leihauto vermerkt sind
Würde die leidige Thematik von zu wenig Plätzen lösen...

Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Do 13. Nov 2025, 18:46
von gewo
Wolf1971 hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 16:52
rhodium hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 11:49
… und schon öffnet sich ein neuer Geschäftszweig: das vermieten von Waffen der Kategorie C. Ich bin schon gespannt auf den Zettel auf dem vorhandene Schäden analog einen Leihauto vermerkt sind
Würde die leidige Thematik von zu wenig Plätzen lösen...
Kein Platzproblem bei Kat C
Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Do 13. Nov 2025, 18:59
von titan
Interessant..
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Do 13. Nov 2025, 20:09
von fast12
rhodium hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 11:49
… und schon öffnet sich ein neuer Geschäftszweig: das vermieten von Waffen der Kategorie C. Ich bin schon gespannt auf den Zettel auf dem vorhandene Schäden analog einen Leihauto vermerkt sind
Das Vermieten von Kategorie C Waffen ist nicht unüblich, zB für die Dauer des Jagdkurses inkl. Prüfung, was schon mal ein halbes Jahr sein kann. (einige Jäger kaufen sich ihre Waffen erst nach der Jagdprüfung, weil sie vorher noch 0 Erfahrung haben).
Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Do 13. Nov 2025, 21:45
von jirgel
gewo hat geschrieben: Di 11. Nov 2025, 12:47
Der Vollständigkeit halber unser Infoblatt zur neuen Wartefrist gem. §41f und die von uns angebotene Dienstleistung "Lagerung von Schusswaffen gem. §41f WaffG"
Bin ich deppert oder heißt dass das waffenpass inhaber alles sofort ausgehändigt bekommen?
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Do 13. Nov 2025, 22:07
von combatmiles
Korrekt...
Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Do 13. Nov 2025, 22:40
von titan
Und offensichtlich Mieter..
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Fr 14. Nov 2025, 08:53
von jirgel
combatmiles hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 22:07
Korrekt...
Klasse somit habe ich keine Wartefrist.
Mir soll es recht sein.
Aber
Was ist das für eine Gesetzgebung was macht denn Waffenpass verlässlicher als denn Wbk ?
Was macht eine Jagdkarte verlässlicher als einen Wbk?
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Fr 14. Nov 2025, 09:13
von Vadar
jirgel hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 08:53
combatmiles hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 22:07
Korrekt...
Klasse somit habe ich keine Wartefrist.
Mir soll es recht sein.
Aber
Was ist das für eine Gesetzgebung was macht denn Waffenpass verlässlicher als denn Wbk ?
Was macht eine Jagdkarte verlässlicher als einen Wbk?
Wahrscheinlich weil neue Waffenpass Besitzer nur noch Polizisten und Co sind bzw. der Bedarf ein anderer ist als bei jemanden mit einer WBK.
Zumindest wird dass die Logik sein des Gesetzgebers
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Fr 14. Nov 2025, 09:25
von Promo
jirgel hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 08:53
Was ist das für eine Gesetzgebung was macht denn Waffenpass verlässlicher als denn Wbk ?
Was macht eine Jagdkarte verlässlicher als einen Wbk?
Waffenpass wird "in Hinsicht auf eine konkrete Gefahr" ausgestellt. Von daher würde es konterkarieren, wenn ich sage der braucht dringend eine Waffe zum Eigenschutz, er soll aber bitte jetzt noch 4 Wochen warten, bis er sich schützen darf. Insoweit für mich nachvollziehbar.
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Fr 14. Nov 2025, 09:29
von Promo
twin2000 hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 11:38
Das scheinen die entsprechenden Bestimmungen zu sein, oder?
Richtig, genau das hab ich gemeint. Der § 41f ist passenderweise genau so formuliert, dass es vermietete Waffen nicht umfasst. Ein Händler könnte sich in seinem Geschäft also eine "Kat. C Hure" zulegen, die er dann tageweise vermietet

.
fast12 hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 20:09
Das Vermieten von Kategorie C Waffen ist nicht unüblich, zB für die Dauer des Jagdkurses inkl. Prüfung, was schon mal ein halbes Jahr sein kann. (einige Jäger kaufen sich ihre Waffen erst nach der Jagdprüfung, weil sie vorher noch 0 Erfahrung haben).
Kauf der konkret gemieteten Kat.C - wenn man in der Zwischenzeit aber nicht eine andere Kat.C Schusswaffe kauft - würde mE wieder den Ersterwerb auslösen, wodurch die gegenständliche Waffe gem. § 41f dann vier Wochen bei einem Gewerbetreibenden zu lagern wäre.
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Fr 14. Nov 2025, 09:51
von jirgel
Promo hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 09:25
jirgel hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 08:53
Was ist das für eine Gesetzgebung was macht denn Waffenpass verlässlicher als denn Wbk ?
Was macht eine Jagdkarte verlässlicher als einen Wbk?
Waffenpass wird "in Hinsicht auf eine konkrete Gefahr" ausgestellt. Von daher würde es konterkarieren, wenn ich sage der braucht dringend eine Waffe zum Eigenschutz, er soll aber bitte jetzt noch 4 Wochen warten, bis er sich schützen darf. Insoweit für mich nachvollziehbar.
Jaein dann müsste es anders formuliert werden das es nur für die erste Waffe der Kat b gilt und danach bei der 2 Waffe KatB eine Wartefrist einzuhalten wäre.
Dann gibt es noch denn Kastrierten Waffenpass für Jäger. Der nimmt auch jede Waffe dann gleich mit.
Wie gesagt mir soll es recht sein