Gar nicht. Seit 1811 haben wir § 2 ABGB und ähnliche Bestimmungen: Sobald ein Gesetz gehörig kund gemacht worden ist, kann sich niemand damit entschuldigen, dass ihm dasselbe nicht bekannt geworden sei. Gesetzeskenntnis wird also normalerweise vorausgesetzt; Unkenntnis ist nur sehr ausnahmsweise ein Entschuldigungsgrund. Seit der Veröffentlichung im Internet ist das auch einfach möglich – früher hätte man als Durchschnittsbürger in eine Bibliothek gehen müssen, um sich das Bundesgesetzblatt durchzulesen …panhandle hat geschrieben: Fr 24. Okt 2025, 20:23 … inwieweit der Staat, die Behörde nun in einer Art "Bringschuld" gegenüber seinem "Volke" wäre ?
Nein. Es werden ja auch zB Führerscheinbesitzer nicht persönlich über jede StVO-Novelle informiert. Fairerweise muss man auch sagen, dass die Novelle des WaffG dem Grunde nach dem durchschnittlichen Medienkonsumenten nicht entgehen konnte. Über Details muss man sich dann eben selbst informieren.Da wir als LWB dem Staat/Behörde durch das ZWR ja namentlich bekannt sind, wäre es nun nicht auch als Bringschuld zu verstehen, das wir über die dann doch massiven Veränderungen … angeschrieben/informiert werden?

