AUG-andy hat geschrieben: So 19. Apr 2026, 10:55
Poirot hat geschrieben: So 19. Apr 2026, 09:43
Sehe ich auch so.
Es gibt einerseits die Raser, die durch ihr
häufiges mutwilliges Verhalten andere gefährden, und Personen die einmalig einen Fehler machen (z.B. Schild übersehen).
Das Ergebnis ist bei beiden in der polizeilich gemessenen
Momentaufnahme gleich.
Aber es ist Unsinn beide gleich zu bestrafen.
Nachdem die Politik aber nicht den Willen hat da was zu ändern sondern im Gegenteil ihre Null Toleranz law and order Politik konsequent weiter auszubauen, ist es sinnlos sich darüber aufzuregen.
Warum soll hier mit zweierlei Maß gemessen werden?
Kann bei einem einmaligen Vergehen nicht genauso was passieren wie bei einem potentiellen Raser? Die Verharmlosung geht mir gegen den Strich. So nach dem Motto: Einmal ist keinmal. Fehler gemacht - Konsequenzen tragen. Du kannst da keinen Unterschied in der Bestrafung machen.
Für Wiederholungstäter wäre auch eine unbedingte Haftstrafe empfehlenswert.
Weil es unverhältnismässig ist.
Überkopfanzeiger: „50kmh Achtung Ölspur“ Tempolimit auf der Autobahn.
Kommt ja vor.
Die Ölspur ist zu Ende weil das versachende Fahrzeug in einer Pannenbucht steht.
Alle beschleunigen wieder.
Der Mechanikergeselle soll mit dem Kundenauto dass er fährt ein Klopfen lokalisieren dass beim Beschleunigen auftritt.
Das tut er, bis auf die ca 130kmh erlaubter Höchstgeschwindigkeit.
Er hat sich aber verschätzt und es geht rauf bis 140kmh.
Gleichzeitig mit allen anderen beschleunigenden Fahrzeugen bemerkt er die Radarblitze ungefähr zur selben Zeit, als die Autobahnbiegung endet und man in der Entfernung den nächsten Überkopfanzeiger erkennt mit „50kmh Achtung Ölspur“.
Somit 90kmh „drüber“.
Der Mechanikergeselle baut gerade für seine hochschwangere Frau und die Kinder ein Haus. Alle haben zusammengelegt damit Grundstück und Baumaterial gekauft werden können. Er selbst hilft mit und arbeitet rund um die Uhr.
Das Kundenfahrzeug mit dem er das Tempolimit weit überschritten hat war ein fetter {hier Marke nach Wahl einsetzen}, noch fast neu.
Das Fahrzeug muss per Gesetz zugunsten des Staates verfallen (kein Ermessen) und wird versteigert.
Den Schaden von ca € 85.000,- muss der Mechaniker ersetzen, denn 90 drüber ist fraglos arbeitsrechtlich „grob fahrlässig“. Da er das Geld nicht hat wird er geklagt, und das Grundstück mit dem Rohbau wird zwangsversteigert.
Ich geb schon zu.
Bei 90kmh rüber muss man sich schon länger Szenarien überlegen, in denen es ungerecht beziehungsweise unangemessen wäre.
Das heisst aber nicht, dass es diese Szenarien in der Praxis nicht auch geben kann.
Und falls der von mir geschilderte Vorfall womöglich im Grenzbereich passiert, dann kann man noch drüber nachdenken, ob es gerecht ist, dass beim gleichen Verstoß jenseits der Grenze genau nichts passiert (denn mit den allermeisten Juristen kann man ein solches Szenario und die möglichen Konsequenzen durchbesprechen. Und kaum ein Jurist wird Freude daran haben, eine Jungfamilie in den Abgrund zu stoßen wegen eines Missverständnisses beziehungsweise einer kurzen Unachtsamkeit im Rahmen der Arbeitstätigkeit.
Bei 90kmh drüber bin ich grundsätzlich der Meinung, dass eine Maßnahmen wie Verfall und Versteigerung akzeptabel sind.
Was mich stört, ist das nicht nur die Bewertung der Schuldhöhe nicht gesetzlich Teil der Entscheidung sein muss, sondern dass man im Gegenteil jedes Ermessen zum Beispiel wegen keiner oder geringer Schuld per Gesetz ausgeschlossen hat.