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				Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17
				Verfasst: Mo 30. Jan 2017, 17:03
				von Hirschberg
				Xandl hat geschrieben:... Und zum Thema: hat sich endlich einer der Wiederlader eine Erlaubnis von der BH besorgt? ...
Eine Erlaubnis wofür?
 
			 
			
					
				Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17
				Verfasst: Mo 30. Jan 2017, 18:14
				von Patrick1990
				doc steel hat geschrieben:So wie ich das verstehe, hat er sich eine Erlaubnis für das Tragen von einem BH geholt und anschließend den Entsorger verbrannt und als Dünger verkauft. Die Belege dafür hat er im Körberl mit dem Geld.
Herrlichst  
  
  
 
			 
			
					
				Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17
				Verfasst: Mo 30. Jan 2017, 18:25
				von gewo
				Xandl hat geschrieben:...
Wenn es verbrannt wurde, verstehe ich den Sinn dahinter nicht, zumal NC Pulver ein guter Dünger ist und als solcher sinnvoller verwendet werden kann.
nicht jede bauernweisheit ist wahr
nur deshalb weil nitrat drinnen ist, ist es noch lange kein duenger
handelsuebliches NC pulver ist nach meinen infos hochgiftig
man ist bei der letzten novelle haarscharf an einem giftbezugschein fuer wiederladerpulver vorbeigschrammt
lovex S070 zb ist wegen genau diese punkt seit einem jahr nicht mehr erhaeltlich
wiederladepulver zum duengen?
 
  
 
			 
			
					
				Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17
				Verfasst: Mo 30. Jan 2017, 18:48
				von Patrick1990
				Sinnhaft finde ich Düngen mit Nitrozellulosepulver auch nicht aber an sich ist es nicht giftig.
Aber die ganzen 
Brandverzögerer/Beschleuniger, lagerungsmittel, Rieselhilfen usw. sind da schon ganz anders, da weiß man ja nicht einmal was das alles ist.
			 
			
					
				Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17
				Verfasst: Mo 13. Feb 2017, 14:01
				von DerHerr
				Mir hat das Thema natürlich keine Ruhe gelassen , daher hab ich letzte Woche die BH Rohrbach gebeten mir doch zu sagen was alles für die Ausstellung eines Schießmittelscheines benötigt wird.
Darauf hin hat der Referent gemeint er wird sich diesbezüglich diese Woche bei mir melden da er den neuen Gesetzestext nicht auswendig kenne bzw noch nicht damit vertraut sei.
Heute hat er mich zurückgerufen und mir mitgeteilt , dass auch nach dem 1.7.2017 KEIN Schießmittelschein benötigt wird , da ich eine WBK habe.
Ich hoffe das auch die anderen Bezirkshauptmannschaften in Osterreich den umstrittenen Text so interpretieren . Ich kann jedenfalls jetzt wieder etwas besser schlafen.  
